Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 27/2022

Ausgabe 02.09.2022

Lesedauer: 12 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Notfallintervention soll Eindämmung der Strompreise garantieren

pixabay, AhsrafChemban
© pixabay, AhsrafChemban

Kommissionspräsidentin von der Leyen hat diese Woche die Ausarbeitung eines dringenden Notinterventionsmechanismus und eine umfassende Reform des europäischen Strommarktdesigns angekündigt. Die Kommission reagiert damit auf die hohen Elektrizitätspreise und die anhaltenden Turbulenzen auf dem Strommarkt. Bereits in den kommenden Tagen soll eine kurzfristige Notlösung zur Preiseindämmung präsentiert und zeitnah mit den Mitgliedstaaten erörtert werden. Der tschechische Ratsvorsitz hat zu diesem Zweck einen außerordentlichen Energieministerrat für den 9. September anberaumt. Unterdessen fordern immer mehr Mitgliedstaaten eine Obergrenze für Gaspreise. 

Neben den Überlegungen über kurzfristige Notfallmaßnahmen will die Kommission eine tiefgreifendere und strukturelle Reform des europäischen Strommarkts umsetzen. Ein Vorschlag für diese angekündigte Strukturreform wird für Anfang des kommenden Jahres erwartet. Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßt die Ankündigung der Kommission und setzt sich angesichts Österreichs zentraler Lage mitten im Europa für eine Gesamtreform des europäischen Energiebinnenmarkts ein.  

Unterdessen hat Russland seine Gaslieferungen durch die Pipeline Nord Stream 1 wegen einer dreitägigen Wartung ausgesetzt. Ob danach wieder Gas fließt, ist fraglich. Ungeachtet dessen befüllen die Mitgliedstaaten ihre Gasspeicher weiter. EU-weit sind diese bereits zu 80 Prozent gefüllt. Österreichs Speicher sind momentan zu 66 Prozent voll. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten angehalten, ihren Gasverbrauch um 15 Prozent zu reduzieren sowie die russischen Gaslieferungen durch andere Lieferanten zu kompensieren und ihre Bezugsquellen breit zu diversifizieren. Um diese Ziele zu erfüllen, sind in den kommenden Monaten noch große Anstrengungen nötig. 

Ansprechpartnerin: Stefanie Weissensteiner


Unternehmertum & Industriepolitik


Finanzen & Steuern: Neue Regelungen dürfen Zugang zu Kapital nicht erschweren

European Union 2020
© European Union 2020

In der zweiten Jahreshälfte sollen nach den Plänen der EU-Kommission zahlreiche Pakete im Finanz- und Steuerbereich geschnürt werden. Stärkere Kapitalmärkte, harmonisierte Insolvenzverfahren und eine reformierte Unternehmensbesteuerung zählen zu den Zielen. Neben einer Überarbeitung der Verordnung für Sofortzahlungen sollen auch die Regelungen zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter und zur administrativen Zusammenarbeit im Steuerbereich überarbeitet werden. Ebenso werden eine Reform des Zollpakets, eine Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie, ein Paket zur Stärkung der Kapitalmärkte sowie ein Paket zum Bankenkrisenmanagement und zur Einlagensicherung vorgelegt. Bei neuen Regeln im Finanz- und Steuerbereich ist auf Proportionalität und weniger Bürokratie zu achten. Zudem darf vor allem für KMU der Zugang zu Kapital nicht erschwert werden. 

Das Paket zur Stärkung der Kapitalmärkte hat vor allem einen verbesserten Zugang für Unternehmen und auch Verbrauchern zu Investitionen und Finanzierungsmöglichkeiten zum Ziel. Die WKÖ begrüßt die Initiativen: Gerade in Krisenzeiten ist ein rascher und einfacher Zugang zu Finanzierung für unsere Unternehmen von größter Bedeutung. Die Kapitalmarktunion ist ein langfristiges politisches Projekt, das auf die Schaffung eines EU-weiten Kapitalbinnenmarktes abzielt. Vor dem Hintergrund des digitalen und grünen Übergangs hat die Entwicklung an Bedeutung gewonnen. All dies wird zu einem erhöhten Finanzierungsbedarf von Unternehmen und KMU in der EU führen, der von den Banken allein nicht geschultert werden kann. 

Die Reform des Rahmens für die Unternehmensbesteuerung soll diese auf EU-Ebene fit für das 21. Jahrhundert machen sowie den Verwaltungsaufwand verringern, steuerliche Hindernisse beseitigen und die Bedingungen im Binnenmarkt unternehmensfreundlicher gestalten. Ein effizientes und faires Unternehmenssteuersystem soll angemessene öffentliche Einnahmen gewährleisten. Wichtig für unsere Unternehmen ist Rechtssicherheit und kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand. 

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Herbst steht im Zeichen der Säule sozialer Rechte

pixabay, geralt
© pixabay, geralt

Die EU-Kommission legt ihre Vorschläge für eine Europäische Pflege- und Betreuungsstrategie sowie zur weiteren Umsetzung der Säule Sozialer Rechte vor. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf einer Empfehlung zu Mindesteinkommen und den Vorhaben zur Stärkung des sozialen Dialoges und im Bereich Arbeitnehmerschutz. Seit der Proklamation der Säule sozialer Rechte 2017 hat sich Europa stark verändert: Die COVID-19-Pandemie und der Russland-Ukraine-Krieg haben globale sozio-ökonomische Krisen ausgelöst, die Bürger und Unternehmen gleichermaßen betreffen. 

Außerdem starten im Herbst die Verhandlungen der Europäischen Sozialpartner – darunter WKÖ-KMU-Dachverband SMEunited – zur Überarbeitung der Rahmenvereinbarung über Telearbeit aus dem Jahr 2002. Ziel ist der Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zu Telearbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit, die durch eine Richtlinie umgesetzt werden soll. Im Dezember legt die Kommission darüber hinaus eine Mitteilung zu Qualifikationen und Mobilität von Arbeitskräften vor, die für die Wirtschaftskammer Österreich vor dem Hintergrund des dramatischen Arbeitskräftemangels relevant sein wird.  

Die Säule sozialer Rechte, die als gemeinsame Absichtserklärung der europäischen Institutionen und der Mitgliedstaaten ins Leben gerufen wurde, soll als Kompass einer sozialen Konvergenz dienen. Aus Sicht der österreichischen Wirtschaft soll die Umsetzung der Säule in erster Linie im Rahmen des Europäischen Semesters und auf Ebene der Mitgliedstaaten geschehen. Europa kann nur dann etwas für die Menschen leisten, wenn die Unternehmen aktuelle Krisen wirtschaftlich überleben. Dafür brauchen sie die richtigen Rahmenbedingungen, um nachhaltig Arbeitsplätze zu schaffen und im globalen Wettbewerb zu bestehen. 

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


EU-Handelsabkommen stärken Europas und Österreichs Wettbewerbsfähigkeit

pixabay, hectorgalarza
© pixabay, hectorgalarza

Auch diesen Herbst stehen Handelsabkommen wieder ganz oben auf der EU-Agenda. Die Europäische Kommission hofft die Assoziierungsabkommen mit Mexiko, Chile, und den MERCOSUR-Staaten in den nächsten 18 Monaten abzuschließen. Das Handelsabkommen mit Neuseeland zur Ratifizierung an. Die Verhandlungen mit Australien dürften abgeschlossen werden. Nur wie es mit dem Investitionsabkommen mit China weitergeht, ist weiterhin unklar. Die gegenwärtige geopolitische Lage deutet auf eine noch länger auf Eis liegende Ratifizierung hin. 

Handels- und Investitionsabkommen sind für Europas Wettbewerbsfähigkeit erfolgsentscheidend. Gerade angesichts der multiplen Krisen ist es essenziell, über alle Kanäle Wachstumsimpulse zu erzeugen. Ein möglichst ungehinderter Zugang zu Auslandsmärkten ist für Unternehmen und Konsumenten gleichermaßen von entscheidender Bedeutung. Bereits geschlossene Abkommen wie das mit Japan zeigen, dass die Europäische Union für offene Märkte und gegen Abschottung steht und wesentlich davon profitiert. 

Handelsabkommen bestimmen die Rahmenbedingungen für die internationalen Wirtschaftsaktivitäten der Unternehmen aus Österreich. Als kleines Land mit knapp neun Millionen Einwohnern ist Österreich auf den Handel mit anderen Ländern angewiesen. 38 Prozent der exportierenden Unternehmen sind laut WKÖ-Wirtschaftsbarometer der Ansicht, dass eine Forcierung von Handelsabkommen ein wichtiger Impuls für die wirtschaftliche Erholung Österreichs ist. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Erweiterung: Westbalkanländer dürfen nicht vergessen werden

European Union 2022
© European Union 2022

Noch nie haben EU-Anwärter den Beitrittskandidatenstatus so schnell erhalten wie die Ukraine und die Republik Moldau vor dem Sommer. Die Ukraine sowie Moldau und Georgien haben den Beitrittsantrag nach Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges Ende Februar und Anfang März gestellt. Neben diesen Ländern sitzen aber noch einige weitere schon weitaus länger im Warteraum der Europäischen Union: Die Westbalkanländer dürfen nicht vergessen werden. Am 12. Oktober wird die EU-Kommission ihr nächstes Erweiterungspaket schnüren.

Aus Sicht der österreichischen Wirtschaft, die wirtschaftlich eng mit allen Beitrittskandidaten des Westbalkans verbunden ist und zu den größten Investoren in der Region zählt, ist auch ein klares europäisches Signal an die Westbalkanländer notwendig. Die Förderung der Entwicklung Südosteuropas zu einem Raum der Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist für ganz Europa wesentlich. Von größter Bedeutung ist daher eine glaubwürdige Erweiterungsstrategie.

Für den Start von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine ist ein weiterer – ebenfalls einstimmiger - Beschluss der EU-Spitzen notwendig. Die EU-Kommission hält in ihrem „Avis“ fest, dass die Ukraine eine vitale Demokratie mit einer starken Wirtschaft ist. Sie verfüge über eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit - mit makroökonomischer und finanzieller Stabilität. Fortschritte braucht es vor allem bei der Rechtsstaatlichkeit (zum Beispiel Gesetzgebung über Oligarchen und Korruptionsbekämpfung).

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Binnenmarkt


Binnenmarkt-Notfallinstrument wappnet Europa für Krisen

European Union 2022
© European Union 2022

Gerade in Krisenzeiten ist der Binnenmarkt das wichtigste Asset für Europas Wirtschaft. Die Beseitigung der bestehenden Hindernisse und die Förderung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen sind von zentraler Bedeutung. Der Stellenwert des Binnenmarktes für unsere Unternehmen und alle Europäerinnen und Europäer wurde in der Corona-Krise augenscheinlich, die viele Freiheiten eingeschränkt hat (Waren-, Personen-, Dienstleistungsfreiheit). Ein resilienter und für künftige Krisen gerüsteter Binnenmarkt ist essenziell für die Wirtschaft.  

Das Binnenmarkt-Notfallinstrument (EU Single Market Emergency Instrument) soll in künftigen Krisen den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr garantieren. Durch eine verbesserte Zusammenarbeit in der öffentlichen Beschaffung würde zum Beispiel die Verfügbarkeit von essenziellen Produkten gesichert. Wichtig ist, dass mit dem Instrument rechtlich verbindliche Regeln geschaffen werden, die den Unternehmen Rechtssicherheit geben. Allerdings dürfen diese nicht zu einem ungerechtfertigten bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen führen, der die positiven Aspekte wieder zunichtemacht. Die EU-Kommission plant, ihren bereits mehrfach verschobenen Vorschlag am 13. September zu veröffentlichen. 

Österreich ist als kleine, offene Volkswirtschaft besonders von einem friktionsfreien internationalen Waren- und Dienstleistungsaustausch abhängig. Die derzeitigen globalen Lieferprobleme zeigen, wie wichtig hier eine europäische Koordinierung ist. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Nachhaltigkeit


Treibhausgas-Reduktion und Kreislaufwirtschaft im Fokus 

Der Europäische Grüne Deal hat angesichts der Energiekrise noch mehr an Bedeutung gewonnen. Ein zentrales Thema ist, die Versorgung Europas und unserer Betriebe mit Energie und Rohstoffen zu sichern. Die Maßnahmen des RePowerEU-Pakets sowie die Umsetzung der Gas-Notfallverordnung spielen dabei eine wichtige Rolle. Ebenso von zentraler Bedeutung ist der Fuel Switch – das Umsteigen auf alternative Energiequellen. Größtes Hemmnis hierfür sind die aktuellen Emissionsgrenzwerte. Hier braucht es regulatorische Anpassungen. Um unsere Energieversorgung nachhaltig zu sichern, spielen auch Energiepartnerschaften mit verschiedenen Ländern eine große Rolle. Diese müssen rasch geschlossen werden. Im November will die EU-Kommission ein weiteres Klimapaket beschließen, das CO2-Standards für LKWs und Zertifizierungen für CO2-Entfernung aus der Atmosphäre beinhalten soll.

Ein wichtiger Baustein des Green Deal ist die Kreislaufwirtschaft: Im Mittelpunkt stehen länger haltende Produkte, mehr Wiederverwertung, weniger Verschwendung. Die Produkte sollen nicht nur recycelt, sondern auch mit weniger Energie und Rohstoffen erzeugt werden. Dies hilft nicht nur bei der Erreichung der Klimaziele. Auch die Energieabhängigkeit von Drittstaaten lässt sich so verringern. Diesen Herbst wird die Kommission ein weiteres Kreislaufwirtschafts-Paket mit zahlreichen Initiativen vorlegen. Die Kreislaufwirtschaft ist eine Chance für den europäischen und den österreichischen Wirtschaftsstandort, sich als globaler Vorreiter und -denker zu positionieren, neue Märkte zu erschließen und zur Sicherung der Rohstoffbasis beizutragen.

Besonders relevant für den Automobil- und den Verkehrssektor ist der kommende Vorschlag zu Post-Euro-6/VI-Emissionsnormen für Pkw, Lieferwagen, Lkw und Busse. Diese neue Abgasnorm reduziert die Schadstoff- und Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr. Um das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität 2050 zu erreichen, ist eine ganzheitliche und technologieoffene Transformationsstrategie notwendig.

Ansprechpartnerin: Stefanie Weissensteiner


Jobs+Jobs+Jobs


ECA sucht Assistant 

Der Europäische Rechnungshof (ECA) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Assistant (m/w)
    Official Agent, Grade: AST1/AST9, Reference: ECA/2022/15, Deadline for applications: 09/09/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Crypto Custodian 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Crypto Custodian (m/w)
    Contract Agent, Grade: FGIV, Reference: EUSPA/2022/CA/002, Deadline for applications: 15/09/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Security Officer 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Local Information Security Officer (m/w)
    Contract Agent, Grade: FGIV, Reference: EUSPA/2022/CA/003, Deadline for applications: 15/09/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Control Officer 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Registry Control Officer – Crypto Custodian (m/w)
    Contract Agent, Grade: FGIV, Reference: EUSPA/2022/CA/004, Deadline for applications: 15/09/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Team Leader 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Local Security Office Team Leader (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD7, Reference: EUSPA/2022/AD/026, Deadline for applications: 15/09/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Deputy Head 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Deputy Head of the Security Operations and Monitoring Department (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD8, Reference: EUSPA/2022/AD/027, Deadline for applications: 15/09/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Provision Engineer 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Galileo Service Provision Engineer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD7, Reference: EUSPA/2022/AD/028, Deadline for applications: 15/09/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Service Manager 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Galileo Service Manager (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD8, Reference: EUSPA/2022/AD/029, Deadline for applications: 15/09/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


SRB sucht HR Assistant 

Die Europäische Abwicklungsbehörde für die Bankenunion (SRB) mit Sitz in Brüssel sucht:

  • HR Assistant (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AST3, Reference: SRB/AST/2022/001, Deadline for applications: 31/12/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


FRONTEX sucht Senior Assistant 

Die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) mit Sitz in Warschau sucht:

  • ETIAS Senior Assistant (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AST3, Reference: SRB/AST/2022/001, Deadline for applications: 30/09/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ENISA sucht Technical Officer 

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) mit Sitz in Iraklio sucht:

  • Operational Cooperation Technical Officer (m/w)
    Contract Agent, Grade: IV, Reference: ENISA- CA23-FGIV-2022-03, Deadline for applications: 09/09/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EMSA sucht Assistant Coordinator 

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs mit Sitz in Lissabon sucht:

  • Maritime Support Services Senior Assistant Coordinator (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AST 5, Reference: EMSA/AST/2022/08, Deadline for applications: 28/09/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Sitzung der Europäischen Kommission

7. September

  • Europäisches Strategiepaket für die Pflege
    • Europäische Pflegestrategie
    • Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Langzeitpflege
    • Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Überarbeitung der Barcelona-Ziele

Ausgewählte Tagungen des Rates 

5. September 

6. September

6./7. September

9. September

9./10. September


Ausschüsse des Europäischen Parlaments

5. September - Ausschuss für Haushaltskontrolle

  • Aufstockung des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027: ein widerstandsfähiger EU-Haushalt für die neuen Herausforderungen 

8. September - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

  • Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 8. September 2022 

Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑80/21 D.B.P., C‑81/21 M. und C‑82/21 M. (Fremdwährungshypothekendarlehen)

Missbräuchliche Klauseln

Verschiedene Darlehensnehmer verlangen vor dem BG Warschau von ihrem Darlehensgeber die Rückerstattung von Beträgen, die sie im Rahmen der an den Schweizer Franken gebundenen Hypothekendarlehen gezahlt haben. Sie machen geltend, dass die Verträge missbräuchliche Klauseln enthielten, insbesondere hinsichtlich der Umrechnung.

Das BG Warschau ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung insbesondere der Richtlinie 93/13 über missbräuchliche Klauseln, und zwar hinsichtlich der Möglichkeit, den Vertrag durch richterliche Lückenfüllung aufrechtzuerhalten, sowie hinsichtlich der Verjährung des Erstattungsanspruchs.

Weitere Informationen C-80/21

Weitere Informationen C-81/21

Weitere Informationen C-82/21


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Binnenmarkt 

Wettbewerb 

Steuern 

Öffentliches Gesundheitswesen 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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