Sujet EU Panorama
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EU-Wirtschaftspanorama 17/2024

Ausgabe 26. April 2024

Lesedauer: 14 Minuten

26.04.2024

Im Brennpunkt

Dank an scheidende österreichische EU-Parlamentarier:innen

Mehrere EU-Flaggen im Wind wehend, durch die Sonnenlicht fällt, im Hintergrund Gebäude mit Glasfassade und Bäume
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Diese Woche hat die letzte Plenartagung des Europäischen Parlaments vor den EU-Wahlen stattgefunden. Auf den letzten Metern haben die Abgeordneten eine Vielzahl an Dossiers, unter anderem aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Soziales, Verkehr und Finanzen, angenommen. Nach der formellen Billigung folgt die Veröffentlichung im Amtsblatt. Diese letzte Sitzungswoche der aktuellen Legislaturperiode des EU-Parlaments war gleichzeitig die Abschiedssitzung für einige österreichische Abgeordnete. Sieben der 19 aktiven EU-Parlamentarier:innen kandidieren nicht mehr zur Wahl am 9. Juni. Sie alle haben sich in den vergangenen Jahren mit Leidenschaft für rot-weiß-rote Interessen auf dem europäischen Parkett eingesetzt.

Wir verabschieden uns vom ersten Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments, Othmar Karas. Er war 25 Jahre im EU-Parlament für Österreich tätig. Als österreichisches Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung hat er sich zuletzt unter anderem für die Reduktion der Berichts- und Offenlegungspflichten bei Unternehmen eingesetzt. Ebenso verabschieden wir uns von den grünen Abgeordneten Monika Vana und Sarah Wiener, die Österreich in den Ausschüssen für regionale Entwicklung und Landwirtschaft vertreten haben. Auch für NEOS-Abgeordnete Claudia Gamon markierte der Donnerstag die letzte Sitzung als EU-Abgeordnete. Sie hat sich als Vertreterin im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie besonders im Bereich Energie engagiert. Ebenso verabschieden wir uns von SPÖ-Parlamentarierin Theresa Bielowski als Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

Wir verabschieden uns auch von den ÖVP-Abgeordneten Christian Sagartz und Barbara Thaler für die konstruktive Zusammenarbeit. Christian Sagartz ist Co-Vorsitzender im Unterausschuss für Menschenrechte und Mitglied des Ausschusses für Entwicklung. Barbara Thaler hat sich im Ausschuss für Verkehr und Tourismus für die österreichischen Interessen in allen Verkehrsfragen, etwa beim Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes oder der Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie, eingesetzt. Ihr Engagement für die heimische Wirtschaft wird sie als Präsidentin der Wirtschaftskammer Tirol fortführen.

Wir danken allen 19 Abgeordneten für ihren Einsatz in der auslaufenden Legislaturperiode. Nach den Wahlen am 9. Juni wird die österreichische, 20-köpfige Delegation voraussichtlich aus vielen bekannten, aber auch einigen neuen Gesichtern bestehen. Ihr Engagement für die heimische Wirtschaft wird in Zeiten großer Weichenstellungen auf EU-Ebene von besonderer Bedeutung sein.

Ansprechpartner: Alexander Maurer


Binnenmarkt


EU-Parlament nimmt mehrere Rechtsakte zu Nachhaltigkeit formell an

Schuld mit Schriftzug European Green Deal, darüber im Wind wehende Europaflagge
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In seiner letzten Sitzungswoche vor den EU-Wahlen hat das europäische Parlament zahlreiche zentrale Rechtsakte des Green Deal angenommen und damit den Weg zu deren Inkrafttreten geebnet.

Die Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ soll die Kreislaufwirtschaft stärken und Reparaturen für Konsument:innen besser zugänglich und transparenter machen. Im finalen Gesetzestext wurden zentrale Forderungen der Wirtschaft berücksichtigt. Beispielsweise wird das EU-weit vereinheitlichte Reparaturformular nicht für jede kleine Reparatur verpflichtend, sondern freiwillig sein, wodurch besonders KMU (beispielsweise einem Schuster) inakzeptabler Bürokratieaufwand erspart wird. Außerdem wird das Recht auf Reparatur gegenüber Hersteller:innen mit den bestehenden Ökodesign-Vorgaben verknüpft, was beispielsweise bei der Vorratshaltung von Ersatzteilen Klarheit schaffen soll.

Ebenso angenommen wurde die überarbeitete Ökodesign-Verordnung. Die neue Rahmen-Verordnung soll das Herz der Kreislaufwirtschaft werden und nahezu alle physischen Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, abdecken. Sie wird – aufbauend auf einem Lebenszyklusansatz - für verschiedene Produktgruppen Nachhaltigkeitskriterien einführen. Ein digitaler Produktpass soll beispielsweise Konsument:innen künftig mit aktuellen Informationen zu Nachhaltigkeitsdaten versorgen.

Nicht nur bei Produkten, auch bei deren Verpackung soll die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Laut der angenommenen Verpackungsverordnung sollen in Zukunft alle Verpackungen recycelbar sein, wenn sie dafür konzipiert sind. Ebenso soll die Verwendung „ewiger Chemikalien“ untersagt werden. Neben Wiederbefüllungsquoten werden die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, bis 2029 Mehrwegsysteme einzuführen. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, Verpackungsmüll EU-weit bis 2040 schrittweise um 15 Prozent zu reduzieren. Reduziert werden soll auch die EU-weite Schadstoffbelastung in der Luft. Die dazu angenommenen Richtlinien sehen striktere Schadstoffgrenzwerte vor und sollen durch Luftverschmutzung Geschädigten die Möglichkeit geben, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten.

Die beschlossenen Rechtsakte werden aufgrund ihrer Komplexität mit Herausforderungen für Unternehmen verbunden sein. Zudem müssen alle Gesetze noch formell vom Rat der EU angenommen werden, bevor sie offiziell im Amtsblatt veröffentlicht werden können.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Lieferkettengesetz und Co.: Rechtsakte nehmen finale Hürde im Parlament

Miniatureinkaufswagen auf Holzuntergrund platziert, im Hintergrund verschwommen Paragrafzeichen und Buch mit Richterhammer
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Das EU-Parlament hat diese Woche die Lieferkettenrichtlinie formell angenommen. Sie verpflichtet große Unternehmen dazu, entlang ihrer gesamten Lieferkette negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte zu mildern oder zu verhindern. Sie müssen diese unternehmerischen Sorgfaltspflichten in ihr Risikomanagement integrieren und können bei Verstößen haftbar gemacht werden. Aus Sicht der heimischen Wirtschaft drohen mit dem Lieferkettengesetz Bürokratie und Dokumentationspflichten, welche besonders für KMU jetzt schon schwer zu verkraften sind. Denn sie können unabhängig des Geltungsbereiches des Gesetzes auch indirekt betroffen sein, da sie als Zulieferer größerer Unternehmen auch erfasst sind. Darum müssen administrative Aufwand und die Kosten für Verwaltungsvorschriften bei der nationalen Umsetzung des Lieferkettengesetzes in Österreich so gering wie möglich gehalten und zugesagte Unterstützungen rasch umgesetzt werden.

Erweiterte Berichtspflichten kommen auf Unternehmen auch wegen der Verordnung über das Einfuhrverbot von Produkten, welche unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, zu. Kommission und nationale Behörden werden bei der Bewertung einzelner Produkte nach einem risikobasierten Ansatz vorgehen. Dieser wird das Ausmaß der hinter Produkten vermuteten Zwangsarbeit, den Anteil an der Produktion sowie die eingeführte Menge der betreffenden Produkte und die Nähe von Zwangsarbeit innerhalb der Lieferkette berücksichtigen. Dazu zählt auch, welchen Einfluss wirtschaftliche Akteur:innen auf die Verhinderung von Zwangsarbeit haben.

Die Kommission wird berechtigt, im Ausland Untersuchungen durchzuführen. Sie wird auch Leitlinien für Wirtschaftsakteure und zuständige Behörden herausgeben, um sie bei der Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung zu unterstützen.

Im Bereich des Arbeitsrechts wurde die Richtlinie zur Plattformarbeit angenommen. Diese soll dazu beitragen, den Beschäftigungsstatus von Personen, die über Plattformen arbeiten, zu bestimmen, wodurch diese gegebenenfalls Arbeitnehmerrechte in Anspruch nehmen können. Dazu sollen die Mitgliedstaaten national eine gesetzliche Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses festlegen, die wirksam wird, wenn Tatsachen auf eine Kontrolle und Steuerung hindeuten. Die Rechtsakte bedürfen noch einer formellen Annahme durch den Rat, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden können.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


EU-Parlament bestätigt überarbeitete Leitlinien für transeuropäische Verkehrsnetze 

Innenaufnahme eines Zugwagons: Links und Rechts vom Gang graue Sitzplätze in zahlreichen Reihen hintereinander, Menschen im Ausschnitt darauf sitzend erkennbar, im Hintergrund rote Wagontüre
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Der aktualisierte EU-Plan für die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) soll den Ausbau von Eisenbahnen, Straßen, Binnenwasserstraßen und Kurzstreckenseeverkehrsrouten vorantreiben. Damit soll unter anderen die Vernetzung der europäischen Häfen und Terminals untereinander verbessert werden. Weiters wird als Reaktion auf die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und zur Gewährleistung einer besseren Anbindung der Nachbarländer vier europäische Verkehrskorridore des Netzes auf die Ukraine und Moldawien ausgedehnt, während die grenzüberschreitenden Verbindungen mit Russland und Belarus herabgestuft werden.

Zu den zahlreichen Projekten im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze gehören unter anderem die Rail Baltica zwischen Warschau und Helsinki, der Brenner-Basistunnel, der Österreich und Italien verbindet sowie die Hochgeschwindigkeitsstrecke Lissabon-Madrid. Ziel ist ein umfassendes Verkehrsnetz bis zum Jahr 2050. Dafür sollen in einem ersten Schritt die Großprojekte im TEN-V-Kernnetz bis 2030 fertiggestellt werden. Ein wichtiger Teil der Aktualisierung beinhaltet die Einführung einer neuen Zwischenfrist bis 2040, um die Fertigstellung wichtiger Teile des Gesamtnetzes voranzutreiben, das sogenannte erweiterte Kernnetz.

Um die Effizienz des europäischen Verkehrsnetzes auszubauen, sollen unter anderem die Eisenbahnen im TEN-V-Kernnetz bis 2030 mit einer Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h elektrifiziert werden. Bis 2040 sollen Personenzüge eine Mindestgeschwindigkeit von 160 km/h aufweisen. Zusätzlich werden alle europäischen Flughäfen, die mehr als 12 Millionen Passagiere pro Jahr abfertigen, an das transeuropäische Eisenbahnnetz angeschlossen. Auf Autobahnen sollen mindestens alle 150 Kilometer sichere Parkplätze geschaffen werden, um bessere Rahmenbedingungen für Berufskraftfahrer zu gewährleisten.

Sobald der Rat die neuen Rechtsvorschriften gebilligt hat, treten sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Parlament billigt überarbeitete EU-Schuldenregeln

Blauer Boden mit im Kreis verlaufenden gelben Sterne, die Flagge der Europäischen Union symbolisierend, Schattenumrisse von vier Personen erkennbar
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Die neuen Regelungen sollen unter anderem die Investitionsfähigkeit der Mitgliedsstaaten schützen. In Zukunft wird es für die EU-Kommission schwieriger sein, ein Defizitverfahren gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, wenn wesentliche Investitionen andauern. Außerdem werden nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von EU-finanzierten Programmen künftig aus der Ausgabenberechnung einer Regierung ausgeschlossen. Das soll mehr Anreize für Investitionen schaffen.

Ebenso werden die Mechanismen zum Defizit- und Schuldenabbau geändert. Länder mit einer übermäßigen Verschuldung müssen diese um durchschnittlich 1 Prozent pro Jahr reduzieren, wenn die Verschuldung über 90 Prozent des BIP liegt. Liegt die Verschuldung zwischen 60 und 90 Prozent, muss diese um durchschnittlich 0,5 Prozent pro Jahr abgebaut werden. Liegt das Defizit eines Landes über 3 Prozent des BIP, müsste es in Wachstumsperioden auf 1,5 Prozent gesenkt werden, um einen Ausgabenpuffer für schwierige wirtschaftliche Bedingungen zu schaffen.

Wenn der Rat es für angemessen hält, kann die übliche Zeit zum Schuldenabbau von vier Jahren für Mitgliedstaaten um drei Jahre verlängert werden.

Der Rat muss die Vorschriften nun formell billigen. Sobald sie angenommen sind, treten sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen ihre ersten nationalen Pläne bis zum 20. September 2024 vorlegen. Basierend auf diesen Plänen soll der neue Rahmen erstmals nächstes Jahr angewandt werden. 2024 stützt sich die haushaltspolitische Überwachung auf die bereits im Frühjahr 2023 abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen.

Ansprechpartnerin: Astrid Satovich


Kurz & Bündig

Kommission legt Prinzipien für „essential use“ von Chemikalien fest

Das von der Kommission im Rahmen einer Mitteilung vorgeschlagene Konzept „essential use“ legt fest, welche Chemikalien sowohl für Sicherheit, Gesundheit oder das Funktionieren der Gesellschaft wesentlich sind und für die es keine geeigneten Alternativen gibt. Damit sollen schädliche Chemikalien (darunter fallen zB Chemikalien, welche die Ozonschicht schädigen können oder karzinogene Wirkungen haben können) nur noch genutzt werden, wenn dies unverzichtbar ist. Sind die Kriterien erfüllt, können die betreffenden Chemikalien für einen gewissen Zeitraum weiterverwendet werden. Gleichzeitig soll der Bewertungsrahmen das Auslaufen der Nutzung schädlicher Chemikalien, die nicht essenziell sind, beschleunigen. Das essential-use-Konzept ist derzeit kein Teil bestehender Rechtsakte wie der EU-Chemikalien-Verordnung REACH und hat daher keine rechtliche Verbindlichkeit. Es soll jedoch Unternehmen und Investor:innen bei ihren Entscheidungen unterstützen.


Parlamentsposition zu Late-Payment-Richtlinie formuliert

Das EU-Parlament hat seine Position zur Verschärfung der Zahlungsverzugsrichtlinie formuliert. Diese soll in eine Verordnung umgewandelt werden. Die neuen Vorschriften sehen eine kürzere Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen mit eingeschränktem Spielraum, diese unter bestimmten Bedingungen auf 60 oder 120 Tage auszudehnen, vor. Weiter sind auch Regeln für eine automatische Zahlung von aufgelaufenen Zinsen sowie Entschädigungsgebühren enthalten. Zusätzlich werden neue Durchsetzungs- und Rechtsbehelfsmaßnahmen gegen säumige Zahler eingeführt. Das Dossier wird erst in der kommenden EU-Legislaturperiode weiterbehandelt. Aus Sicht der heimischen Wirtschaft sind die Verschärfungen kritisch zu sehen, da sie die Vertragsfreiheit einschränken. Längere Zahlungsziele sind etwa für Unternehmen, die saisonalen Schwankungen unterliegen, von großer Bedeutung.


Rat billigt Abschluss des EU-Japan-Abkommens über eine strategische Partnerschaft

Der Beschluss macht den Weg frei für das Inkrafttreten des ersten bilateralen Rahmenabkommens zwischen der EU und Japan. Das Abkommen legt einen übergreifenden Rahmen für eine verstärkte politische und sektorale Zusammenarbeit fest. Das soll eine engere politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit in einer ganzen Reihe bilateraler, regionaler und multilateraler Fragen gewährleisten. Neben beispielsweise engerer Sicherheitszusammenarbeit wird das Abkommen alle Bereiche der bestehenden sektoralen Zusammenarbeit verbessern, wie z. B. Raumfahrt, Informations- und Kommunikationstechnologien, Industriepolitik, Energie, Verkehr, Bildung, Forschung und Innovation.


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EASA sucht Impact Assessment Officer

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln sucht:

  • Impact Assessment Officer (m/w/d)

Temporary Agent, Grade: AD 5, Deadline for applications: 08/05/2024, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EFSA sucht Scientific Officer – Food/Feed Microbiology, Animal Health & Welfare

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Scientific Officer – Food/Feed Microbiology, Animal Health & Welfare (m/w/d)

Contract Agent, Group: FG IV, Reference: EFSA/F/4/2024/02, Deadline for applications: 09/05/2024, 23:59 (Italian local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EBA sucht Policy Expert

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Policy Expert (m/w/d)

Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: PRSP RBM TA-41-2024, Deadline for applications: 13/05/2024, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.

ESMA sucht ICT Risk Expert

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • ICT Risk Expert (m/w/d)

Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: ESA/DORA/ESMA/2024/VAC02/AD5, Deadline for applications: 13/05/2024, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EUSPA sucht EGNOS Cyber Security Manager

Das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • EGNOS Cyber Security Manager (m/w/d)

Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUSPA/2024/AD/007, Deadline for applications: 14/05/2024, 11:59 AM (GMT +2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EMA sucht Pharmacovigilance Officer in Veterinary Medicines

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) mit Sitz in Amsterdam sucht:

  • Pharmacovigilance Officer in Veterinary Medicines (m/w/d)

Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: EMA/CA/10436, Deadline for applications: 15/05/2024, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EMA sucht 44 Praktikant:innen

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) mit Sitz in Amsterdam sucht:

  • 44 Praktikant:innen (m/w/d) für verschiedene Bereiche

Deadline for applications: 20/05/2024, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EMA sucht HR Assistant

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) mit Sitz in Amsterdam sucht:

  • HR Assistant (m/w/d)

Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: EMA/CA/10436, Deadline for applications: 21/05/2024, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EUAA sucht Human Resources Officer

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Human Resources Officer (m/w/d)

Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: EUAA/2024/CA/004, Deadline for applications: 24/05/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda


Sitzungen der Europäischen Kommission

23. April 

  • Empfehlung der Kommission zu integrierten Kinderschutzsystemen 


Ausgewählte Tagungen des Rates 

29.-30. April 

  • Informelle Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ 
    • Die Minister und Ministerinnen werden mit allen zehn Partnern einen Austausch über die Rechtsstaatlichkeit im Rahmen des Erweiterungsprozesses aus europäischer Sicht führen. Dieses neue Format unterstreicht die enge Partnerschaft der Union mit den aufstrebenden Mitgliedern, deren Zukunft in der Europäischen Union liegt.  
    • Darüber hinaus werden die Minister und Ministerinnen die Bedeutung der Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit in der künftigen Union erörtern. Sie werden sich über mögliche Verbesserungen und Maßnahmen für die bestehenden Mechanismen und deren Wirksamkeit austauschen.  
    • Das informelle Treffen der Minister und Ministerinnen für EU-Angelegenheiten wird sich auch mit der Zukunft der EU befassen. Aufbauend auf früheren Diskussionen werden die Minister und Ministerinnen einen Meinungsaustausch über die Schritte und Reformen führen, die zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Union erforderlich sind. 

29. April 

  • Rat “Landwirtschaft und Fischerei” (Luxemburg) 
    • Landwirtschaft 
      • Rasche und strukturelle Antworten auf die derzeitige Krisenlage im Agrarsektor 
        • Auf der Grundlage von Informationen des Vorsitzes und der Europäischen Kommission werden die Landwirtschaftsministerinnen und ‐minister die Reaktionen auf die derzeitige Lage im Agrarsektor erörtern. Der Rat wird sich auf die bisher vorgeschlagenen oder ergriffenen Maßnahmen konzentrieren, die darauf abzielen, die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu vereinfachen und die Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken.  

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Dienstag, 30. April 2024

Urteil des Gerichtshofs (Plenum) in der Rechtssache C‑470/21 La Quadrature du Net u.a. (Personenbezogene Daten und Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen)

Erhebung der Identitätsdaten zu IP-Adressen

Verschiedene französische Verbände beanstanden vor dem französischen Staatsrat die Ablehnung des französischen Premierministers, ein Dekret aus dem Jahr 2010 aufzuheben, das die Modalitäten der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten unter der Bezeichnung „System zur Verwaltung von Maßnahmen zum Schutz von Werken im Internet“ festlegt. Dieses System sieht vor, dass bei den Betreibern elektronischer Kommunikation die Identitätsdaten, die den IP-Adressen ihrer Nutzer zugeordnet sind, d.h. Name und Kontaktadresse, erhoben und sodann gespeichert werden, um Straftaten, die das Urheberrecht betreffen, bekämpfen zu können.

Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen vom 28. September 2023 die Ansicht vertreten, dass die Vorratsspeicherung und der Zugriff auf Identitätsdaten, die mit der verwendeten IP-Adresse verknüpft sind, erlaubt sein sollten, wenn diese Daten die einzigen Anhaltspunkte darstellen, um die Identität von Personen zu ermitteln, die ausschließlich im Internet Urheberrechtsverletzungen begangen haben

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen

Binnenmarkt 

Verkehr 

Ökologisierung von Unternehmensflotten 

06.02.2024 - 30.04.2024 

Allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Soziales 

Hilfe für die am stärksten benachteiligten Personen – Evaluierung des FEAD 2014-2020 

14.02.2024 – 08.05.2024 

Forschung und Innovation 

Euratom research and training programme for 2026-2027 

01.03.2024 – 24.05.2024 

Forschung und Innovation 

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung (2021-2025) – Bewertung  

01.03.2024 – 24.05.2024 

Binnenmarkt 

Binnenmarktprogramm - Zwischenevaluierung 

08.03.2024 - 31.05.2024 

Maritime Angelegenheiten und Fischerei 

Besserer Schutz von Haien durch nachhaltige Fischerei und nachhaltigen Handel 

12.03.2024 - 04.06.2024 

Wirtschaft, Finanzen und der Euro 

Instrument für technische Unterstützung – Halbzeitevaluierung 

18.03.2024 - 10.06.2024 

Justiz und Grundrechte 

Programm „Justiz“ – Abschlussbewertung des Programms 2014-2020 und Zwischenbewertung des Programms 2021-2027 

03.04.2024 - 26.06.2024  

Justiz und Grundrechte 

Programme für Rechte, Gleichstellung, Unionsbürgerschaft und Werte (REC, EfC und CERV) – Evaluierungsbericht 

04.04.2024 - 27.06.2024 

Allgemeine und berufliche Bildung 

Europäischer Bildungsraum - Zwischenbewertung 

04.04.2024 - 27.06.2024  

Binnenmarkt 

EU-Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände - Bewertung 

08.04.2024 - 01.07.2024 

Binnenmarkt 

EU-Vorschriften über zivile Explosivstoffe – Bewertung 

08.04.2024 - 01.07.2024 

Zoll, Binnenmarkt 

Drogenausgangsstoffe – Überarbeitung der EU-Vorschriften 

17.04.2024 - 10.07.2024 

Verkehr 

Binnenschifffahrt – intelligente und flexible EU-Vorschriften über Schiffsbesatzungen 

22.04.2024 - 15.07.2024 


REDAKTION: 
Alexander Maurer, EU Representation der WKÖ

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