Sujet EU Panorama
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EU-Wirtschaftspanorama 12/2024

Ausgabe 22. März 2024

Lesedauer: 17 Minuten

15.03.2024

Im Brennpunkt


Aktive Handelspolitik: Für die EU und Österreich wichtiger denn je

Im Vordergrund ist die Flagge der Europäischen Union, wie ein Vorhand zur Seite geschoben. Dahinter sind gestapelte Container, um Waren zu transportieren
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Die EU hat diese Woche zwei weitere Schritte getan, um ihre internationales Handelsnetzwerk zu stärken. Der Rat hat das bilaterale Handelsabkommen mit Chile gebilligt und damit den Weg für sein Inkrafttreten geebnet. Ziel sind die Liberalisierung des Handels und jener Investitionen, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Die EU ist bereits jetzt der drittgrößte Handelspartner Chiles. Mit Inkrafttreten des Abkommens werden rund 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren zollfrei sein, wodurch diese voraussichtlich um bis zu 4,5 Milliarden Euro wachsen werden. Neben einem besseren Zugang zu Rohstoffen und sauberen Kraftstoffen wie Lithium, Kupfer und Wasserstoff wird es EU-Unternehmen in Zukunft leichter fallen, ihre Dienstleistungen in Chile zu erbringen.

Außerdem werden die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen der EU mit den Philippinen wieder aufgenommen. Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem 115-Millionen-Einwohner-Staat sind bereits gut ausgebaut, die EU ist der viertgrößte Handelspartner. Der Waren- und Dienstleistungshandel zwischen beiden Märkten betrug zuletzt 18,4 Milliarden Euro (in 2022) beziehungsweise 4,7 Milliarden Euro (in 2021). Gestärkte Handelsbeziehungen mit den Philippinen könnten der EU einen besseren Zugang zu kritischen Rohstoffen wie Kupfer, Nickel und Chrom ermöglichen. Diese werden unter anderem benötigt, um den grünen Wandel voranzutreiben.

Gerade in geopolitisch herausfordernden Zeiten ist für eine Exportnation wie Österreich eine aktive europäische Handelspolitik ein essenzielles Standbein der Wettbewerbsfähigkeit. Die große Bedeutung internationaler Handelsabkommen hat die WKÖ zuletzt im Rahmen des Market Access Day (einer Kooperationsveranstaltung der Wirtschaftskammer Österreich mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und der Europäischen Kommission) hervorgehoben. „Gut gemachte Freihandelsabkommen sind der Schlüssel, damit unsere Unternehmen Absatzmärkte diversifizieren können sowie Zugang zu und Versorgung mit Rohstoffen für Europa sichergestellt werden“, betonte die stellvertretende WKÖ-Generalsekretärin Mariana Kühnel. Besonders KMU sind auf Handelsabkommen mit strategischen Partnern angewiesen. Die EU hat mehr als 40 Handelsabkommen mit über 70 Ländern weltweit abgeschlossen, die sich positiv auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit und in den Partnerländern ausgewirkt haben.

Ein starkes Beispiel dafür ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan. Bis 2022 konnten sich österreichische Unternehmen rund 50 Millionen Euro an japanischen Zöllen sparen. EU-weit wird die Ersparnis auf 2,2 Milliarden Euro geschätzt. Von 2018 bis 2023 konnten Österreichs Warenexporte um mehr als 16 Prozent gesteigert werden.

Mit dem Handelspartner Singapur konnte die österreichische Wirtschaft ihren Warenverkehr seit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens Ende 2019 bis 2023 sogar um beachtliche 60 Prozent steigern. Dieses Wachstum basiert sowohl auf einer Importsteigerung von knapp 100 Prozent als auch auf beachtlichen +38 Prozent im Export.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl 


Binnenmarkt


Lieferkettenrichtlinie: Rechtsauschuss des Parlaments gibt grünes Licht

Ein großes Paket steht bereit, um in ein Frachtflugzeug geladen zu werden
© European Union


Die Richtlinie verpflichtet große Unternehmen, entlang ihrer gesamten Lieferkette negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte zu mildern oder zu verhindern. Sie müssen diese unternehmerischen Sorgfaltspflichten in ihr Risikomanagement integrieren und können bei Verstößen haftbar gemacht werden.

Die Regeln gelten für EU- und Nicht-EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 1000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro und für Franchise-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 80 Millionen Euro, wenn mindestens 22,5 Millionen durch Lizenzgebühren generiert wurden. Die Richtlinie wird voraussichtlich am 24.4. im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt.

Die heimische Wirtschaft unterstützt die Ziele des Lieferkettengesetzes, sieht die erfolgte Einigung jedoch sehr kritisch. Damit würden weder die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit noch der Bürokratieabbau vorangetrieben. Außerdem können unabhängig des Geltungsbereiches des Gesetzes auch kleine Unternehmen - in Österreich sind mehr als 99,6 Prozent aller Unternehmen KMU - indirekt betroffen sein, da sie als Zulieferer größerer Unternehmen auch erfasst sind.

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf hat aus diesen Gründen das Lieferkettengesetz als „Bürokratiemonster“ bezeichnet, das die EU von der Leine lässt. Sigi Lenz, Obmann der Bundessparte Industrie, sieht in der Einigung einen Treiber für die Deindustrialisierung des Wirtschaftsstandortes. Entscheidend sei, dass es bei der nationalen Umsetzung nicht noch zu einer weiteren bürokratischen Belastung der Unternehmen durch eine Übererfüllung von EU-Vorgaben kommt.

Zudem kann die Lieferkettenrichtlinie auch negative Auswirkungen auf Drittstaaten haben, wie Kopf zu bedenken gibt: „Wir dürfen auch nicht die akute Gefahr unterschätzen, dass sich europäische Unternehmen aus bestimmten Drittstaaten aus Sorge vor ausufernden Haftungsrisiken zurückziehen. Damit würde der Schutzzweck des EU-Lieferkettengesetzes unterlaufen werden.“ Auch Experten wie IHS-Chef Holger Bonin haben die Lieferkettenrichtlinie in diesem Zusammenhang kritisiert. Es ist nur bedingt sinnvoll, bessere Umwelt- und Sozialstandards über europäische Unternehmen durchsetzen zu wollen. Europa werde dadurch ein Wettbewerbsnachteil entstehen, sinnvoller sind laut Bonin Kooperation und Entwicklungshilfe mit kritischen Zulieferer-Ländern.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz 


Wie wird die EU fit für die nächste Erweiterung?

Unterschiedliche Länderflaggen auf Fahnenmasten vor blauem Himmel mit Wolken
© Europäische Union

Die Erweiterungspolitik der EU gewinnt zunehmend an Dynamik. Während die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat grünes Licht für den Beginn der Beitrittsgespräche mit Bosnien-Herzegowina gegeben haben, hat sich die EU-Kommission diese Woche der anderen Seite der Medaille gewidmet: Kann die EU in ihrer jetzigen Form neue Mitgliedstaaten aufnehmen?

In einer veröffentlichten Mitteilung hat die Kommission die wesentlichen Bereiche skizziert, die vor dem Beitritt neuer Mitgliedsstaaten einer substanziellen Überprüfung bedürfen. Diese ist laut Kommission für Anfang 2025 geplant.

Grundtenor der Kommission ist, dass die geplante Erweiterung eine Diskussion über eine Reform der europäischen Verträge anregen und als Katalysator dienen soll. Dabei konzentriert sich die EU-Kommission auf vier Bereiche: Werte, Policy, Budget und Governance. Im Bereich Werte befasst sich die EU-Kommission besonders mit der Erhaltung der Demokratie und der Festigung der Rechtsstaatlichkeit. Aus Sicht der heimischen Wirtschaft ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass alle Mechanismen und Berichtszyklen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit auch um eine wirtschaftliche Dimension ergänzt werden, denn Rechtssicherheit ist die Voraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften. Umso wichtiger ist es daher, dass klare und stabile Rahmenbedingungen in den Beitrittskandidatenländern geschaffen werden. Die Märkte des Westbalkans haben für heimische Unternehmen eine besondere Bedeutung, wir sind die größten Investoren in der Region.

Der Bereich Policy, also die Schwerpunktsetzung der künftigen europäischen Politik, sieht laut Kommission unter anderem den Fokus auf eine gestärkte Konnektivität, etwa durch intensivere Verzahnung und den Ausbau der Transportnetze, Verbesserung der Lebensmittequalität und -sicherheit sowie ein reformiertes Grenzmanagement vor. Budgetäre Auswirkungen künftiger Erweiterungen sollen bereits in die Verhandlungen für den mehrjährigen Finanzrahmen 2027-2033 einfließen.

Nicht zuletzt wird es aus Sicht der EU-Kommission grundlegende Änderungen bei der Zusammenarbeit der europäischen Institutionen benötigen. Die WKÖ spricht sich dafür aus, die Einstimmigkeit in sensiblen Bereichen wie z.B. Steuerbereich einschließlich Energiesteuern, soziale Sicherheit und sozialer Schutz, Wasser-Verfügungsgewalt, Wahl der Energieressourcen sowie Sanktionen beizubehalten.

Zudem wurde von der Europäischen Kommission auch der Vorschlag zur graduellen Integration der Beitrittskandidatenländer aufgegriffen. In einigen Bereichen bereits umgesetzt, soll die stufenweise Heranführung der Beitrittskandidaten an die EU noch weiter ausgebaut werden.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl 


Kommission legt Aktionsplan zur Bekämpfung des Arbeits- und Fachkräftemangels vor

Zwei Personen stehen auf einem Dach. Beide tragen Helme und Handschuhe und halten eine große, schwarze Platte schräg
© European Union

Die Kommission hat einen Aktionsplan zur Behebung des Arbeits- und Fachkräftemangels vorgelegt und möchte diesen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern umsetzen. Es sollen Maßnahmen in fünf Bereichen umgesetzt werden. Neben der Unterstützung unterrepräsentierter Personengruppen auf dem Arbeitsmarkt und der Verbesserung der innereuropäischen Mobilität für Arbeitnehmer:innen und Lernende sollen Kompetenzentwicklung, Ausbildung und Bildung unterstützt sowie die Arbeitsbedingungen in bestimmten Sektoren verbessert werden. Außerdem möchte die Kommission die Anwerbung von Talenten von außerhalb der EU forcieren.

Die Kommission wird neue Projekte finanzieren, darunter Initiativen zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und die Kofinanzierung von Exzellenzzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Bildungs- und Steuerreformen voranzutreiben. Die Sozialpartner beabsichtigen unter anderem, zur Aktivierung unterrepräsentierter Gruppen und zu angemessenen Lösungen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen beizutragen. Die Umsetzung des Plans wird von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters überwacht.

Für Unternehmen quer durch alle Branchen wird die Suche nach qualifizierten Fachkräften zunehmend zum Problem. Bereits 82 Prozent der österreichischen Unternehmen spüren laut Arbeitskräfteradar der WKÖ den Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel in ihrem Betrieb.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Abgeordnete unterstützen Reform des EU-Arzneimittelrechts

Nahaufnahme vieler, bunter Tabletten in verschiedenen Farben auf einer hellen Unterfläche
© European Union

Am Dienstag hat der auch für Gesundheit zuständige ENVI-Ausschuss seinen Standpunkt zum Arzneimittelpaket angenommen. Mit dem im April 2023 vorgelegten Paket möchte die Europäische Kommission grundsätzlich Innovationen fördern, die Versorgungssicherheit verbessern und Arzneimittel leichter zugänglich und erschwinglicher machen.

Einer der Kernaspekte des Pakets betrifft rechtliche Mindestschutzfristen für innovative Arzneimittel. Die Abgeordneten sprechen sich für den Datenschutz von mindestens siebeneinhalb Jahren aus. In diesem Zeitraum sollen andere Unternehmen nicht auf Produktdaten zugreifen können. Diese Frist soll zusätzlich zu den zwei Jahren Marktschutz nach einer Zulassung bestehen. In diesem Zeitraum dürfen weder Generika, Hybrid- oder Biosimilar-Produkte verkauft werden.

Zusätzlich sollen Unternehmen in bestimmen Fällen Anspruch auf zusätzliche Datenschutzfristen haben, wenn beispielsweise das Produkt einen ungedeckten medizinischen Bedarf betrifft oder die die Entwicklung größtenteils in der EU in Zusammenarbeit mit EU-Forschungseinrichtungen stattfindet. In diesem Zusammenhang fordern die Abgeordneten allerdings eine Deckelung des kombinierten Datenschutzzeitraumes von achteinhalb Jahren.

Das Arzneimittelpaket ist für die Branche von großer Bedeutung: Aus Sicht der WKÖ muss sichergestellt werden, dass Europa seinen starken Pharmastandort weiterentwickeln kann, um den Bedürfnissen der Patient:innen gerecht zu werden und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Im April wird das Plenum des EU-Parlaments über seine Position abstimmen, die weitere Behandlung des Dossiers erfolgt erst nach den Wahlen.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet

Kurz & Bündig


Europäisches Parlament sucht österreichische Mitarbeiter:innen

Gesucht werden 30 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft für zu besetzende Stellen im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments. Die vielfältige Tätigkeit (Einstufung: AD 6) kann unter anderem die Planung für parlamentarische Gremien, Beteiligung an der Ausarbeitung der Standpunkte des Europäischen Parlaments oder die Beobachtung, Analyse und Erstellung von Rechtsakten sowie Kommunikationstätigkeiten umfassen. Voraussetzungen sind unter anderem ein in einem EU-Staat anerkannter Hochschulabschluss sowie mindestens zwei Jahre relevante Berufserfahrung. Neben Deutsch werden auch Kenntnisse in mindestens einer zusätzlichen Amtssprache der EU verlangt. Um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können, ist eine schriftliche Bewerbung über die Plattform „Apply4EP“ bis zum 12. April, 12:00 CET, erforderlich. Die EU JOB Information betreut Bewerber:innen während des gesamten Auswahlverfahrens und bietet Webinare bzw. Coachings zur Vorbereitung auf die Tests an.

Vorläufige Einigung über die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments haben am 19. März 2024 die interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU über die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle bestätigt. Die Botschafter der Mitgliedstaaten hatten bereits am 15. März grünes Licht für die vorläufige Einigung gegeben. Der Text sieht vor, dass ab 2030 100 % der Verpackungen wiederverwertbar sein sollen, und bestätigt das geplante Verschwinden der ultraleichten Plastiktüten.

Parlamentsausschuss positioniert sich zur Kleinanlegerstrategie

Nach monatelangen Verhandlungen hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des Europäischen Parlaments am 20.3.2024 seine Berichte zur Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy) verabschiedet. Die Abgeordneten wollen, dass Wertpapierfirmen bei der Bereitstellung von Portfoliomanagement- oder versicherungsbasierten Anlageprodukten keine Gebühren, Provisionen oder monetäre oder nicht-monetäre Vorteile annehmen dürfen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung gezahlt oder gewährt werden. Anlageprodukte sollen vergleichbarer werden, u.a. durch europäische und nationale Benchmarks.

Abstimmung im ECON zur Reform des Rahmens für Krisenmanagement im Bankensektor und der Einlagenversicherung

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des Europäischen Parlaments hat am 20.3.2024 Berichte zur Reform des Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und der Einlagenversicherung (CMDI Review) angenommen. Die Reform zielt auf Anpassungen am bestehenden EU-Rahmen ab, der Schwerpunkt liegt auf mittelgroßen und kleineren Banken. Der Parlamentsausschuss hat sich zu verbleibenden Teilen positioniert, darunter die BRRD, SRMR und DGSD. Ziel ist es, den Einlegerschutz zu harmonisieren und das Geld der Steuerzahler besser zu schützen. Kernpunkte der ECON-Berichte bilden der verbesserte Einlagenschutz, die Bankenabwicklung im öffentlichen Interesse und Änderungen in der Gläubigerhierarchie.

Kommission ergreift Maßnahmen zur Qualität von Praktika

Die Europäische Kommission hat eine Initiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Praktikant:innen, einschließlich der Vergütung, der Inklusivität und der Qualität der Praktika in der EU vorgeschlagen. Diese enthält einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Scheinpraktika und einen Vorschlag zur Überarbeitung der Ratsempfehlung von 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika. Der Richtlinienvorschlag umfasst unter anderem den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, um sicherzustellen, dass alle Praktikant:innen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen genauso wie regulär Beschäftigte behandelt werden. Für eine überarbeitete Empfehlung des Rates werden unter anderem eine faire Vergütung für Praktikant:innen und die Gewährleistung des Zugangs zum Sozialschutz vorgeschlagen. Sobald die Richtlinie von den Mitgesetzgebern erörtert und angenommen ist, sollen die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, sie in nationales Recht umzusetzen.


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Global Health EDCTP3 sucht Team Leader Strategic Partnerships and Communications

Das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3“ mit Sitz in Brüssel sucht:

  • Team Leader Strategic Partnerships and Communications (m/w/d)
    Temporary Agent 2f, Grade: AD 9, Reference: GHEDCTP3/2024/TA/02, Deadline for applications: 17/03/2024, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EMSA sucht Officer – Visits and Inspections (Reserveliste)

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs mit Sitz in Lissabon sucht zwecks Erstellung einer Reserveliste:

  • Officer – Visits and Inspections (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EMSA/AD2024/01, Deadline for applications: 25/03/2024

Weitere Informationen sind online abrufbar.

ECHA sucht Economist

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki sucht:

  • Economist (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: ECHA/TA/2024/002, Deadline for applications: 26/03/2024, 12:00 noon, Helsinki time (11:00 CET)

Weitere Informationen sind online abrufbar.

Frontex sucht Senior Business and Systems Analyst

FRONTEX, die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, mit Sitz in Warschau (Polen) sucht:

  • Business and Systems Analyst (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: RCT-2023-00023, Deadline for applications: 12/03/2024, 11:59 AM (Warsaw local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.

ECHA sucht Scientific Officer – Efficacy Biocides

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki sucht:

  • Scientific Officer – Efficacy Biocides (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: ECHA/CA/2024/001, Deadline for applications: 28/03/2024, 12:00 noon, Helsinki time (11:00 CET)

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EASA sucht Flight Simulation Training Devices Expert (FSTD)

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln sucht:

  • Flight Simulation Training Devices Expert (FSTD) (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Deadline for applications: 03/04/2024, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.

FRONTEX sucht HR Officers

Die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) mit Sitz in Warschau, Polen, sucht: 

  • HR Officers (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: RCT-2023-00093, Deadline for applications: 04/04/2024, 12:00 (Warsaw local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EFSA sucht Senior Science Coordinator

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit Sitz in Parma, Italien, sucht:

  • Senior Science Coordinator (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EFSA/X/AD/2024/03, Deadline for applications: 04/04/2024, 23:59 (Italian local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.  

EU-Agenda

Sitzungen der Europäischen Kommission

27. März 

  • Hochschulpaket 
    • Mitteilung über ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss 
    • Empfehlung des Rates für attraktive und nachhaltige Laufbahnen im Hochschulbereich 
    • Empfehlung des Rates für ein europäisches System zur Qualitätssicherung und Anerkennung von Studienleistungen  


Ausgewählte Tagungen des Rates 


25. März

  • Rat “Umwelt” 
    • Abfallrahmenrichtlinie 
      • Die EU-Umweltministerinnen und -minister werden eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie führen, wobei der Schwerpunkt auf dem Textil- und dem Lebensmittelsektor liegen wird. Das übergeordnete Ziel des Vorschlags besteht darin, die mit der Erzeugung und Bewirtschaftung von Textil- und Lebensmittelabfällen verbundenen Umwelt- und Klimaauswirkungen zu verringern.  
      • Für Textilien werden EU-weit verbindliche und harmonisierte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung eingeführt, sodass Hersteller die Kosten der Bewirtschaftung von Textilabfällen tragen werden. Mit den vorgeschlagenen Vorschriften soll auch sichergestellt werden, dass gebrauchte Textilien für die Wiederverwendung sortiert werden und dass nicht wiederverwendbare Stoffe entsprechend der „Abfallhierarchie“ recycelt werden.  
      • Der Vorschlag enthält auch rechtsverbindliche Ziele zur Verringerung von Lebensmittelabfällen für die Mitgliedstaaten, die bis 2030 erreicht werden sollen, um einen Beitrag zu den Zusagen der EU im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu leisten. Darüber hinaus verpflichtet die geänderte Richtlinie die Mitgliedstaaten, ihre nationalen Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu überprüfen und anzupassen, um diese Ziele zu erreichen.  
      • Die Ministerinnen und Minister werden erörtern, wie ehrgeizig die Ziele für die Verringerung von Lebensmittelabfällen bis 2030 sein sollen und wie wirksam die erweiterte Verantwortung von Textilherstellern bei der Bekämpfung der Umweltauswirkungen von Textilabfällen ist. 
    • Verringerung der Verschmutzung durch Mikroplastik 
      • Die Ministerinnen und Minister werden ferner eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag der Kommission zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt führen. Die vorgeschlagene Verordnung zielt darauf ab, die Verschmutzung durch Mikroplastik weiter zu verringern und insbesondere gegen die unbeabsichtigte Freisetzung von Mikroplastik bei der Handhabung von Kunststoffgranulat vorzugehen. 
      • Der Vorschlag sieht eine allgemeine Verpflichtung für Betreiber sowie EU- und Nicht-EU-Beförderer vor, die Freisetzung von Kunststoffgranulat zu verhindern, und umfasst bewährte Handhabungspraktiken für Betreiber, ein verbindliches Zertifizierungssystem und eine harmonisierte Methode zur Schätzung von Verlusten. 
        Die Ministerinnen und Minister werden ersucht werden, den Vorschlag zu erörtern und dabei vor allem darauf einzugehen, ob sie die Bestimmungen für angemessen halten, und die vorgeschlagene Verordnung im Hinblick auf die den verschiedenen öffentlichen und privaten Akteuren zugewiesene Verantwortung zu bewerten. Sie werden auch prüfen, ob Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr aufgenommen werden müssen, der nicht Gegenstand des von der Kommission vorgelegten Vorschlags ist. 
    • Klimaziel für 2040 
      • Die EU-Umweltministerinnen und -minister werden ferner einen Gedankenaustausch über die jüngste Mitteilung der Kommission zum EU-Klimaziel für 2040 führen. 
      • In ihrer Mitteilung empfahl die Kommission, die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2040 um 90 % gegenüber 1990 zu verringern. Das empfohlene Ziel ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Erreichung des im EU-Klimagesetz festgelegten Ziels der Klimaneutralität in der EU bis 2050. 
      • Insbesondere werden die Ministerinnen und Minister ersucht werden, einen Gedankenaustausch darüber zu führen, wie die EU den Übergang zur Klimaneutralität vorantreiben sollte und welche wichtigen grundlegenden Voraussetzungen für einen Rahmen nach 2040 gegeben sein müssen. Sie werden auch erörtern, welche Sektoren das größte Potenzial haben, zum Übergang beizutragen. 
    • Sonstiges 
      • Unter „Sonstiges“ wird der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über die laufenden Fortschritte bei der Verordnung über einen EU-Waldüberwachungsrahmen unterrichten. 
      • Vorschlag für eine Verordnung über einen Überwachungsrahmen für widerstandsfähige europäische Wälder (Europäische Kommission) 
    • Die Kommission wird ihre Halbzeitbewertung des achten Umweltaktionsprogramms (UAP) und ihre Mitteilung über den Umgang mit Klimarisiken in Europa vorstellen. Ferner wird sie die Ministerinnen und Minister über den Stand der nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP) unterrichten. 

26. März 

  • Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ 
    • Landwirtschaft 
      • Rasche und strukturelle Antworten auf die derzeitige Lage im Agrarsektor: weiteres Vorgehen 
        • Auf der Grundlage der Informationen durch die Kommission werden die Ministerinnen und Minister für Landwirtschaft einen Gedankenaustausch über Folgemaßnahmen im Anschluss an die Arbeit der Kommission nach dem Ratstreffen „Landwirtschaft und Fischerei“ vom 26. Februar 2024 führen. 
      • Marktlage, insbesondere nach der Invasion in die Ukraine 
        • Der Rat wird die derzeitige Lage der Agrarmärkte der EU erörtern, insbesondere die Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine auf den Markt. Der Gedankenaustausch wird sich auf Informationen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten stützen. 
        • Der ukrainische Minister für Landwirtschaft und Ernährung, Mykola Solskyi, wird vor dem Gedankenaustausch der Ministerinnen und Minister vor dem Rat sprechen. 
      • Sonstiges 
        • Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ wird der belgische Vorsitz in öffentlichen Sitzung über die von ihm organisierten Veranstaltungen zur Zukunft der Landwirtschaft und der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) informieren. 
        • Ebenfalls in öffentlicher Sitzung wird der Vorsitz die Ergebnisse des Kolloquiums „Call to care for animal welfare“ (Brüssel, 29. Januar 2024) vorstellen und die spanische Delegation wird Informationen über das jüngste fischereibezogene Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-330/22 bereitstellen. Die portugiesische Delegation wird in öffentlicher Sitzung über die europäische Unterstützung in den Bereichen Seeverkehr, Fischerei und Aquakultur informieren. 
        • Darüber hinaus wird auf Antrag der französischen Delegation unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ die anstehende Auswahl eines neuen Generaldirektors der Weltorganisation für Tiergesundheit aufgenommen. Die österreichische Delegation wird Informationen über die Herausforderungen für europäische land- und forstwirtschaftliche Betriebe bereitstellen, die sich aus der Entwaldungsverordnung ergeben, während die litauische Delegation den Rat über die Ergebnisse der Tagung der Landwirtschaftsministerinnen und -minister der nordisch-baltischen Region unterrichten wird. 
        • Schließlich wird es auf Antrag der spanischen Delegation unter „Sonstiges“ einen Punkt zum Thema neue genomische Verfahren geben. 



Ausgewählte laufende Konsultationen 

Binnenmarkt 

Vorschriften für die Kennzeichnung von Textilien (Überarbeitung) 

19.12.2023 - 15.04.2024 

Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz 

Humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission 2017-2022 – Bewertung 

22.01.2024 - 15.04.2024 

Verkehr 

Ökologisierung von Unternehmensflotten 

06.02.2024 - 30.04.2024 

Allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Soziales 

Hilfe für die am stärksten benachteiligten Personen – Evaluierung des FEAD 2014-2020 

14.02.2024 – 08.05.2024 

Forschung und Innovation 

Euratom research and training programme for 2026-2027 

01.03.2024 – 24.05.2024 

Forschung und Innovation 

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung (2021-2025) – Bewertung  

01.03.2024 – 24.05.2024 

Binnenmarkt 

Binnenmarktprogramm - Zwischenevaluierung 

08.03.2024 - 31.05.2024 

Maritime Angelegenheiten und Fischerei 

Besserer Schutz von Haien durch nachhaltige Fischerei und nachhaltigen Handel 

12.03.2024 - 04.06.2024 

Wirtschaft, Finanzen und der Euro 

Instrument für technische Unterstützung – Halbzeitevaluierung 

18.03.2024 - 10.06.2024 


REDAKTION: 
Alexander Maurer, EU Representation der WKÖ

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