Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 42/2021

Ausgabe 10. Dezember 2021

Lesedauer: 14 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Mindestlohn- und Lohntransparenzrichtlinien: Es braucht eine Herangehensweise mit Augenmaß

Geld und Taschenrechner
© WKO Inhouse Media Bildredaktion, Adobe Stock 2021
Gleich zwei nicht unumstrittene Dossiers standen diese Woche ganz oben auf der Agenda des Rates für Beschäftigung: Sowohl zur Richtlinie über angemessene Mindestlöhne als auch zur Richtlinie über Lohntransparenz haben die Mitgliedstaaten am Montag ihren gemeinsamen Standpunkt festgelegt. Mit ihrem Gesetzesentwurf zu Mindestlöhnen will die EU-Kommission einen Rahmen schaffen, der Kriterien für die Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne festsetzt und Kollektivvertragsverhandlungen in allen Mitgliedstaaten fördert. Aus Sicht der WKÖ ist es essentiell, dass die europäische Ebene ihre Kompetenzen nicht überschreitet. Der Vorschlag zur Lohntransparenz soll dazu beitragen, das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern abzubauen. Dabei muss für die WKÖ der Verwaltungsaufwand für Unternehmen und insbesondere KMU auf ein Minimum reduziert werden.

Die Richtlinie zu Mindestlöhnen soll die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und Autonomie sowie Vertragsfreiheit der Sozialpartner berücksichtigen. Eine europäische Neuregelung muss die österreichische Tradition der Festlegung von Mindestlöhnen durch Kollektivverträge unangetastet lassen. Denn auch die EU-Kommission hat eindeutig festgestellt: In Ländern mit einer hohen kollektivvertraglichen Abdeckung – Österreich ist mit 98 Prozent europaweit führend - ist der Anteil der Geringverdienenden niedriger. Eine europaweit gestärkte Rolle der nationalen Sozialpartner in Lohnverhandlungen ist daher zu begrüßen.

Der Legislativvorschlag zur Lohntransparenz konzentriert sich auf zwei Kernelemente: Maßnahmen zur Gewährleistung von Lohntransparenz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie den Zugang zur Justiz für Opfer von Lohndiskriminierung. Das im EU-Vertrag verankerte Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist aus WKÖ-Sicht unabdingbar. Ihm wird in Österreich durch die geschlechtsneutrale Formulierung von Kollektivverträgen Rechnung getragen.

Aus Sicht der WKÖ ist es wichtig, dass in erster Linie die Ursachen der Lohnungleichheit bekämpft werden. So führt in Österreich das niedrigere gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen dazu, dass Frauen früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dadurch verlieren sie häufig die einkommensmäßig besten Jahre. Außerdem muss das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen ausgebaut werden. Dann haben mehr Frauen die Möglichkeit, voll erwerbstätig zu sein. Dementsprechend wichtig ist der von den Sozialpartnern geforderte Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag.

Nachdem der Rat seine Positionen zu beiden Vorschlägen festgelegt hat, starten im Falle der Mindestlohn-Richtlinie nun die Trilogverhandlungen. Das Parlament wird voraussichtlich im Februar seinen Standpunkt zur Lohntransparenz-Richtlinie fixieren. Wir setzen uns als WKÖ dafür ein, dass die Vorschriften verhältnismäßig ausgestaltet werden. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten sollten Unternehmen keine zusätzlichen Pflichten auferlegt werden.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Global Chamber Platform Vorsitzender Leitl: Für Aufschwung sowie grüne und digitale Transformation sind globale Lösungen gefragt

Global Economic Survey 2022
© EUROCHAMBRES, WKÖ EUREP 2021

„Das Vertrauen der Unternehmen in einen Aufschwung nimmt in den meisten Regionen der Welt zu. COVID-19 und Engpässe in den Lieferketten sind aber nach wie vor Stolpersteine im Restart. Die Regierungen müssen die Unternehmen weiterhin durch eine Politik unterstützen, die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fördert. Gleichzeitig sind protektionistische Maßnahmen abzulehnen, die Handelsströme und Auslandsinvestitionen behindern“, betonte der Vorsitzende der Global Chamber Platform (GCP), Christoph Leitl, anlässlich der Veröffentlichung der Global Economic Survey 2022.

Die Mitglieder der internationalen Kammerplattform GCP fordern laut Umfrage die internationalen Entscheidungsträger auf, alles zu tun, damit die Unternehmen – insbesondere KMU – einen nachhaltigen Aufschwung und digitalen und grünen Wandel erfolgreich schaffen. Insbesondere Probleme wie Unterbrechungen und Engpässe der Lieferketten erforderten multilaterale Lösungen. Der private Sektor muss in diese einbezogen werden. Die Ergebnisse des Global Economic Survey 2022 unterstreichen auch den dringenden Bedarf an staatlicher Unterstützung, um KMU im digitalen Wandel zu fördern: Während die digitale Wirtschaft im Jahr 2021 voraussichtlich 4,2 Billionen Dollar erwirtschaften wird, macht sie nur 10 Prozent der Einnahmen von Kleinunternehmen aus. Ein großer Stolperstein ist auch die immer breiter werdende Kluft zwischen der Nachfrage und dem Angebot an digital qualifizierten Arbeitskräften. Diese muss dringend geschlossen werden.

Die Umfrage wurde im Oktober-Dezember 2021 unter den Mitgliedern der Global Chamber Platform durchgeführt. Diese repräsentiert die 16 größten nationalen und transnationalen Kammerorganisationen aus allen Teilen der Welt. Sie vertreten 100 Millionen Unternehmen mit einer Milliarde Beschäftigten.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Rat erzielt Einigung über aktualisierte Regeln für Mehrwertsteuersätze

Die neuen Regeln für Mehrwertsteuersätze sollen für eine Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten sorgen. Sie bringen mehr Flexibilität bei der Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze und des Nullsatzes. Auch die Umsetzung der EU-Prioritäten – wie Eindämmung des Klimawandels, Förderung der Digitalisierung und Schutz der öffentlichen Gesundheit – wird unterstützt. Für unsere Unternehmen sind mehr Flexibilität und ermäßigte Steuersätze grundsätzlich positiv.

Der Rat hat die Liste der Waren und Dienstleistungen, für die ermäßigte Mehrwertsteuersätze zulässig sind, unter Berücksichtigung der digitalen Transformation der Wirtschaft aktualisiert und modernisiert. Um die Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten zu gewährleisten, wurden bestehende Ausnahmeregelungen für alle geöffnet. Die Ausnahmen erlaubten einigen Mitgliedstaaten, für bestimmte Produkte Vorzugssätze anzuwenden.

Eine neue Bestimmung in der MwSt-Richtlinie soll bei der Bewältigung künftiger Krisen helfen. Sie versetzt die Mitgliedstaaten in die Lage, rasch auf außergewöhnliche Umstände wie Pandemien, humanitäre Krisen oder Naturkatastrophen zu reagieren. Sobald das Parlament seine Stellungnahme zum Vorschlag abgegeben hat, wird der Rat die Richtlinie förmlich annehmen. 

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Binnenmarkt


Wieviel Macht gibt Berlin an Brüssel ab?

Deutscher Bundestag
© DBT, Simone M. Neumann, 2021
Nicht nur Österreich hat seit dieser Woche eine neue Regierung. Auch in unserem Nachbarland wurde die neue Koalitionsregierung angelobt. Nach 16 Jahren Kanzlerschaft Angela Merkels und in Zeiten großer Veränderungen stellt die Ampelkoalition von SPD, Grünen und FDP in Deutschland eine Zäsur dar. Dies hat nicht nur Auswirkungen in Deutschland. Da unser Nachbarland immer noch als einer der beiden Motoren Europas – neben Frankreich – gilt, wird die neue Konstellation auch auf europäischer Ebene deutlich zu spüren sein. Auch wenn Olaf Scholz betont, nicht zu sehr von seiner Vorgängerin abweichen zu wollen – er ist nicht allein in dieser Ampel.

Am 24. November 2021 wurde von den Parteispitzen der 178 Seiten umfassende Koalitionsvertrag 2021-2025 mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen: Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ präsentiert. Die Schwerpunkte aus europäischer Sicht zeigen die Handschrift aller drei Koalitionspartner: So wird sowohl beim Mehrjährigen Finanzrahmen als auch beim Stabilitäts- und Wachstumspakt mehr Flexibilität gefordert. Hier unterscheidet sich die neue Regierung doch von den Merkel-Jahren, wo stets eine striktere Haushaltspolitik von den europäischen Partnern gefordert wurde.

Das Ziel ist offenbar auch ein einflussreicheres Europa: Die drei Parteien wollen ein souveränes Europa mit Frankreich als Freund und den USA als Partner. Das Europäische Parlament und sein Initiativrecht soll gestärkt werden. Auch der im Vertrag vermerkte Übergang von der qualifizierten Mehrheit im Bereich der GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) statt der bisherigen Einstimmigkeit könnte Brüssel deutlich mehr Macht bringen. Die Frage bleibt hier aber, ob die Regierung Scholz wirklich ein Scheibchen der Entscheidungsmacht von Berlin nach Brüssel verschieben wird. Ist man erst einmal an der Macht, gibt man sie nicht so gern wieder her.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Vorschlag für neues handelspolitisches Schutzinstrument gegen Zwangsmaßnahmen von Drittstaaten

Vor dem Hintergrund zunehmender Handelskonflikte und geopolitischer Spannungen, schlägt die EU-Kommission ein neues handelspolitisches Instrument vor. Ziel ist es, die außenwirtschaftspolitische Souveränität zu wahren, die politische Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit zu schützen und die Interessen der Union zu verteidigen. Die Kommission sendet mit dieser Initiative ein starkes Signal an ihre internationalen Handelspartner, allen voran China, Russland und die USA.

Zwangsmaßnahmen und Einschüchterungen durch Drittstaaten können vielfältig sein. Darunter fällt etwa ein staatlich geförderter Boykott von Investitionen oder Gütern mit Ursprung in der EU oder einem bestimmten EU Mitgliedstaaten oder extraterritoriale Sanktionen gegen Unternehmen aus der EU. Die Kommission betont, dass das neue Instrument (Entwurf hier abrufbar) in erster Linie abschrecken und nur im äußersten Fall tatsächlich angewendet werden solle. Zuerst würde auf Dialog, Verhandlungen und Deeskalation mit den Drittstaaten gesetzt.

Wenn dies nicht hilft, kann die Kommission unter Einbindung der Mitgliedstaaten rasch und effektiv mit Gegenmaßnahmen reagierten. Dazu zählen Zölle, mengenmäßige Import- und Exportbeschränkungen oder ein begrenzter Zugang zum Binnenmarkt. Der Vorschlag wird nun von der Kommission den Mitgliedstaaten im Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt, die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren den Gesetzesentwurf beraten und beschließen müssen.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Innovation / Digitalisierung


Neue Kommissionsvorschläge adressieren Plattformbeschäftigte und Solo-Selbständige

Kuchendiagramm: Erklärung im folgenden Text
© European Union, bearbeitet: WKÖ EUREP 2021
Die EU-Kommission setzt sich das Ziel, die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit zu verbessern. Ihr Richtlinienvorschlag umfasst Maßnahmen zur Feststellung des Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten sowie neue Rechte für Arbeitnehmer und Selbstständige hinsichtlich des algorithmischen Managements. Weiters hat die Kommission eine Konsultation zu Leitlinien gestartet: Diese sollen klarstellen, unter welchen Umständen EU-Wettbewerbsrecht kollektiv ausgehandelten Bedingungen für Solo-Selbstständige nicht entgegensteht.

Der Richtlinienvorschlag zielt darauf ab, den Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten, anhand einer Reihe von Kriterien zu bestimmen und ihnen dadurch Zugang zu bestehenden Arbeitnehmerrechten zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Vermutung des Arbeitnehmerstatus rechtswirksam ist und sowohl durchgesetzt als auch von der Plattform oder der betroffenen Person widerlegt werden kann. Darüber hinaus erhalten Plattformbeschäftigte zusätzlichen Schutz in Bezug auf die Verwendung des algorithmischen Managements. Das sind automatisierte Systeme, die Managementfunktionen bei der Arbeit unterstützen oder ersetzen. 

Die Kommission leitet außerdem eine öffentliche Konsultation zum Entwurf von Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Kollektivverträge für Solo-Selbstständige ein. Auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung wird in dem Entwurf erläutert, wann Solo-Selbstständige mit Arbeitnehmern vergleichbar sind und nicht unter Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fallen. Interessierte Kreise können bis zum 24. Februar 2022 Stellungnahmen an die Kommission übermitteln.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Kurz & bündig


Neue Leitlinien fördern Risikofinanzierungen für Start-ups und KMU

Die Europäische Kommission hat überarbeitete Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen verabschiedet. Sie gelten ab 1. Jänner 2022. Vorschriften, nach denen die Mitgliedstaaten Unternehmensneugründungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mittlerer Kapitalisierung beim Zugang zu Finanzmitteln unterstützen können, werden damit präzisiert und vereinfacht. Zudem sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gesichert werden. Start-ups und KMU spielen eine entscheidende Rolle in der wirtschaftlichen Erholung Europas. Gerade sie brauchen Unterstützung beim Zugang zu Finanzmitteln, damit sie ihr Wachstumspotenzial optimal ausschöpfen und den grünen und digitalen Wandel optimal bewältigen können. 


EU und USA starten wettbewerbspolitischen Dialog im Technologiesektor

EU und USA haben diese Woche in Washington DC ihren wettbewerbspolitischen Dialog über Technologie gestartet. Dieser wurde parallel zur Gründung des EU-US-Handels- und Technologierates (TTC) im Juni 2021 eingerichtet. Ziele sind die Entwicklung gemeinsamer Ansätze und die Stärkung der Zusammenarbeit bei der Wettbewerbspolitik und deren Durchsetzung im Technologiesektor. Auf Arbeitsebene werden zukünftige Handelsbeziehungen und –abkommen geklärt und gestärkt. In einer gemeinsamen Erklärung haben die Europäische Kommission, die US-Bundeshandelskommission und das US-Justizministerium die Bedeutung gut funktionierender und wettbewerbsfähiger Märkte hervorgehoben. Sie seien die Eckpfeiler für die weitere Stärkung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA. Die USA sind nach Deutschland der zweitgrößte Exportmarkt Österreichs. Wichtig ist, dass Wirtschaftsvertreter in die Arbeiten einbezogen werden. 


Änderungen bei Regelungen für kurzfristige Exportkreditversicherungen

Die von der EU-Kommission verhängte Ausnahmeregelung läuft mit 31. März 2022 aus. Sie galt aufgrund der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19. Kurzfristige Exportkreditversicherungen durften als nicht marktfähig gelten, und somit von staatlichen Kreditversicherern gedeckt werden. Gleichzeitig wurde die Mitteilung über den Wettbewerb bei kurzfristigen Exportkreditversicherungen mit geringfügigen Anpassungen aktualisiert. Die neue Mitteilung gilt ab 1.1.2022.


Jobs+Jobs+Jobs


EuroHPC JU sucht Contract Agents und Temporary Agents 

Das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • IT Officer – Contract Agent, FGIV (m/w)
  • Human Resources Assistant – Contract Agent, FGIII (m/w)
  • Legal Officer – Contract Agent, FGIV (m/w)
  • Communication Assistant – Contract Agent, FGIII (m/w)
  • Internal Control and Audit Officer – Contract Agent, FGIV (m/w)
  • Programme Officers – Temporary Agent, AD7 (m/w)

Bewerbungen sind bis zum 02. Januar 2022 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-LISA sucht ICT Officer – Applications 

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland) sucht:

  • ICT Officer – Applications (m/w)
    Contract Agent, FG IV, eu-LISA/21/CA/FGIV/13.1

Bewerbungen sind bis zum 10. Januar 2022 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


Europäische Abwicklungsbehörde für die Bankenunion sucht Data Science Expert 

Die Europäische Abwicklungsbehörde für die Bankenunion (SRB) mit Sitz in Brüssel sucht:

  • Data Science Expert (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Ref.: SRB/AD/2021/011

Bewerbungen sind bis zum 10. Januar 2022 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der nächsten Kommissionssitzung am 14. Dezember: 

  • Energie und Klima
    • Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor
    • Überarbeitung des dritten Energiepakets für Gas
    • Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
    • Mitteilung der Kommission – Wiederherstellung nachhaltiger Kohlenstoffkreisläufe
    • Empfehlung des Rates zur Berücksichtigung der sozialen und arbeitsrechtlichen Aspekte des Klimawandels  
  • Effizientes und grünes Mobilitätspaket 
    • Überarbeitung der Verordnung über das transeuropäische Verkehrsnetz, einschließlich der Angleichung der Schienengüterverkehrskorridore
    • Überarbeitung der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme
    • Neuer EU-Rahmen für die Mobilität in der Stadt
    • Aktionsplan zur Förderung des Schienenfernverkehrs und des grenzüberschreitenden Personenverkehrs
  • Überarbeitung des Schengener Grenzkodex 
  • Verbesserung des Umweltschutzes durch das Strafrecht 

Plenum des Europäischen Parlaments 

13. Dezember 

  • Zollkontingent der Union für hochwertiges Rindfleisch aus Paraguay 
  • Luftverkehrsabkommen EU/USA 
  • Herausforderungen und Chancen für multilaterale Systeme der Rüstungskontrolle und Abrüstung in Bezug auf Massenvernichtungswaffen

14. Dezember 

  • Aktueller Stand in Bezug auf die ARF (Aufbau- und Resilienzfazilität) – Erklärungen des Rates und der Kommission 
  • Europäisches Jahr der Jugend 2022 
  • Neue Leitlinien für die humanitären Maßnahmen der EU 
  • Ergebnisse des globalen Gipfeltreffens „Ernährung für Wachstum“ (Japan, 7./8. Dezember) und Verbesserung der Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern 
  • Bewertung von Gesundheitstechnologien 

15. Dezember 

  • Aussprachen 
    • Engpässe und Unterbrechungen bei den Lieferketten sowie Auswirkungen auf Unternehmen und Bürger in der EU 
    • Gesetz über digitale Märkte 
    • Europäischer Rahmen für die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern und Überarbeitung der Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats 

16. Dezember 

  • Aussprachen 
    • Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 144 GO)

Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

13. Dezember - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 

  • Gedankenaustausch mit Nicolas Schmit (Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte) über die am 8.-10. Dezember angenommenen Vorschläge der Kommission

13. Dezember - Haushaltsausschuss & Ausschuss für Wirtschaft und Währung 

  • Dialog über Erholung und Resilienz mit
    • Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für eine Wirtschaft, die den Menschen nützt, und 
    • Paolo Gentiloni, Kommissar für Wirtschaft

13. Dezember - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten & Ausschuss für Entwicklung & Unterausschuss für Menschenrechte 

  • In Zusammenarbeit mit der Delegation im Parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Russland:
    Meinungsaustausch mit Daria Navalnaya, der Tochter von Alexei Navalny, dem Sacharow-Preisträger 2021, und Leonid Volkov, dem Stabschef von Alexei Navalny

13.-14. Dezember - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 

  • Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG

Ausgewählte Tagungen des Rates / Gipfel- und Ministertreffen 

13. Dezember 2021 

14. Dezember 2021 

15. Dezember 2021 

16.-17. Dezember 2021 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 16. Dezember 2021 

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in den Rechtsmittelsachen C-885/19 P Fiat Chrysler Finance Europe / Kommission und C‑898/19 P Irland / Kommission u.a. 

Tax rulings ‒ Luxemburg 

Mit Beschluss vom 21. Oktober 2015 stellte die Kommission fest, dass Luxemburg der Fiat-Gruppe selektive Steuervergünstigungen gewährt habe, die gegen das EU-Beihilferecht verstießen. Luxemburg müsse die Beihilfe, nachdem es den genauen Betrag nach Vorgaben der Kommission berechnet habe, zurückfordern. Gegen diesen Beschluss haben sowohl Luxemburg als auch die Fiat Chrysler Finance Europe Klage vor dem Gericht der Europäischen Union erhoben, ohne Erfolg: Mit Urteil vom 24. September 2019 wies das Gericht die Klagen ab und bestätigte somit die Kommissionsentscheidung. Fiat Chrysler Finance Europe und Irland haben ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts eingelegt. Generalanwalt Pikamäe legt am 16. Dezember seine Schlussanträge vor.

Weitere Informationen C-885/19 

Weitere Informationen C-898/19 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Bank- und Finanzdienstleistungen

Beschäftigung und Soziales

Handel

Justiz und Grundrechte

Klimaschutz/Energie/Umwelt

Lebensmittelsicherheit

Öffentliches Gesundheitswesen

Statistiken

Verkehr



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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