Sujet EU Panorama
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EU-Wirtschaftspanorama 9/2024

Ausgabe 1. März 2024

Lesedauer: 16 Minuten

29.02.2024

Im Brennpunkt


Renaturierung und Co. – EU setzt wesentliche Elemente des Green Deal um

Nahaufnahme einer Biere auf einer Blume
© Europäische Union

Noch vor den Europawahlen bringt die EU zentrale – und heiß diskutierte – Elemente des grünen Deals zur Abstimmung. Ein prominentes Beispiel ist die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, welche diese Woche in im Vergleich zum Kommissionsentwurf abgeschwächter Form mit knapper Mehrheit im EU-Parlament verabschiedet wurde. Somit muss das noch formell vom Rat gebilligt und dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Das mit den Mitgliedsstaaten der EU vereinbarte Gesetz sieht vor, dass bis 2030 mindestens 20 Prozent aller Land- und Meeresflächen der EU sowie bis 2050 alle unter das Gesetz fallenden sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden müssen.

Für die Mitgliedsstaaten bedeutet dies, dass sie bis 2030 mindestens 30 Prozent der wiederherzustellen Lebensräume von einem schlechten in einen guten Zustand zurückzuversetzen und diesen auch langfristig sichern. Dieser Anteil soll bis 2040 auf 60 Prozent und bis 2050 auf 90 Prozent ansteigen. Für landwirtschaftliche Ökosysteme werden Maßnahmen für mehr Artenvielfalt vereinbart. Im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments haben die EU-Staaten bis 2030 den Schwerpunkt auf Natura-2000-Gebiete zu legen. Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt. Sie müssen außerdem nationale Sanierungspläne erstellen, in denen sie angeben, wie sie diese Ziele erreichen wollen.

In Waldgebieten sollen EU-weit zusätzlich 3 Milliarden Bäume gepflanzt werden, 25.000 Flusskilometer sollen wieder frei fließen können und bis 2050 soll die Hälfte aller entwässerten Torfgebiete renaturiert werden. Es gibt im Gesetz jedoch eine Notbremse. Sollte die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln durch die Renaturierungsvorgaben bedroht sein, können diese unter außergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden. Aus Sicht der Wirtschaft hätte in den Verhandlungen insgesamt mehr Augenmerkt auf Praxisbezug und Erhaltung der Attraktivität der EU als Wirtschaftsstandorts gelegt werden müssen. 

Neben der Renaturierungsverordnung sind diese Woche weitere Gesetzesvorhaben des Green Deals auf die Zielgerade gebracht worden. Auch die Abfallverbringungsverordnung bedarf nur noch der formalen Zustimmung durch den Rat. Damit wird der Rahmen für den Export von Abfall innerhalb der EU und in Drittstaaten strenger. Dies gilt besonders für Plastikmüll, welcher 30 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr in Staaten außerhalb der OECD exportiert werden darf, während der Export in OECD-Staaten zusätzlich eingeschränkt wird. Auch innerhalb der EU wird der Export von Müll nur noch in Ausnahmefällen erlabt werden, der Datenaustausch in diesem Bereich wird digitalisiert.

Nicht zuletzt wird die Liste des Strafbestandes der Umweltkriminalität erweitert. Das Parlament hat beschlossen, auch illegalen Holzhandel, die Erschöpfung von Wasservorräten, schwere Verstöße gegen die EU-Chemikalienvorschriften und Meeresverschmutzung durch Schiffe als Umweltdelikte einzustufen. Außerdem wird der Tatbestand der „qualifizierten Straftat“ eingeführt, dazu zählen beispielsweise großflächige Waldbrände oder weitreichende Verschmutzung von Wasser, Boden und Luft. Es werden für einzelne Taten Haftstrafen von bis zu zehn Jahren ermöglicht. Außerdem müssen alle Straftäter:innen künftig den Umweltbereich, den sie geschädigt haben, wiederherstellen und Schadensersatz leisten. Außerdem drohen ihnen Geldstrafen. Die Geldstrafen für Unternehmen können je nach Art der Straftat bis zu 3 oder 5 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes bzw. 24 oder 40 Millionen Euro betragen. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinien nach Inkrafttreten umzusetzen.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Binnenmarkt


Neue WTO-Richtlinien für internationalen Dienstleistungshandel treten in Kraft

Person mit Kopfhörern blickt lächelnd auf Handy, Bild-Overlay einer Illustration eines Roboterkopfes mit Sprechblasen und andere Symbolden
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71 WTO-Mitglieder, darunter die EU, setzen die neuen Regelungen im Rahmen der „Gemeinsamen Initiative zur Regulierung von Dienstleistungen im Inland“ (Joint Initiative on Services Domestic Regulation) um. Damit werden 92 Prozent des weltweiten Dienstleistungshandels abgedeckt. Ziel der neuen Richtlinien sind die Harmonisierung von Zulassungsvoraussetzungen und verfahrensrechtliche Vereinfachungen. Diese kommen allen Dienstleistungsanbieter:innen aus WTO-Staaten zugute und stehen im Einklang mit der Gleichbehandlung im Zuge des „Most Favorured Nation“-Prinzips.

Die durch vereinfachte und harmonisierte Verfahren erreichte größere Transparenz und Effizienz soll vor allem Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben zugutekommen. Diesen fehlen oft die Ressourcen, um in komplexen Auslandsmärkten wettbewerbsfähig agieren zu können. Festgehalten wird ebenso ein Diskriminierungsverbot zwischen Männern und Frauen. Es wird erwartet, dass durch die neuen WTO-Richtlinien bis zu 110 Milliarden Euro jährlich im Bereich des weltweiten Dienstleistungshandels eingespart werden können. Weltweit werden durch Dienstleistungshandel mehr als 6 Billionen Euro umgesetzt, was 23 Prozent des gesamten Welthandels entspricht.

Der Dienstleistungshandel macht 25 Prozent der Wertschöpfung der EU aus und begründet mehr als 20 Millionen Arbeitsplätze. Der Dienstleistungssektor insgesamt wächst in der EU am schnellsten und ist für drei Viertel der gesamten Wertschöpfung verantwortlich.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Rat gibt grünes Licht für Echtzeitüberweisungen

Lächelnde Person mit Brillen Bistrotisch vor aufgeklappten Laptop sitzend hält Bankkarte in Händen und blickt auf Monitor, auf Tisch verschwommen im Vordergrund Kaffeebecher
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Die diese Woche vom Rat verabschiedete Verordnung soll Echtzeitüberweisungen künftig in allen EU- und EWR-Staaten uneingeschränkt verfügbar machen. Durch die neuen Regelungen soll die strategische Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors gestärkt werden. Die Europäische Kommission hat im Oktober 2022 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorgelegt, um die Etablierung von Echtzeitüberweisungsservices breitflächig sicherzustellen. Der Rat sieht auch Vorteile für die Bürger:innen und für Unternehmen, da die Mobilisierung von Cashflows verbessert wird. Zahlungsempfänger:innen sollen dadurch binnen 10 Sekunden ab Eingang des Zahlungsauftrages den Überweisungsbetrag auf ihrem Konto verfügbar haben.

Zahlungsdienstleister:innen, die ihren Zahlungsdienstnutzer:innen die Versendung und den Empfang von Überweisungen anbieten, werden verpflichtet, ihrer Kundschaft Echtzeitüberweisungen anzubieten. Dieses Service soll auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich sein. Echtzeitüberweisungen dürfen für die Kundschaft nicht mit höheren Gebühren als jene für Standardüberweisungen versehen sein. Um die Auswirkungen der Verordnungen auf die Gebührenmodalitäten von Zahlungsdienstleister:innen zu untersuchen, enthält die Verordnung eine Überprüfungsklausel, nach der die Europäische Kommission einen Bericht vorlegen muss, in dem die Entwicklung der Kosten bewertet wird.

Im Zuge der neuen Vorschriften muss bei Echtzeitzahlungen zudem einen Abgleich der IBAN-Nummer und Name der Zahlungsempfänger:innen vorgenommen werden, um Zahler:innen vor der Ausführung einer Transaktion auf eventuelle Eingabefehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen. Diese Anforderung gilt auch für normale Überweisungen.

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und wird mit mehreren Übergangsperioden wirksam. Zahlungsdiensteanbieter:innen, die in einem Euro-Mitgliedstaat ansässig sind, müssen Echtzeitüberweisungen ab dem Tag des Inkrafttretens binnen 9 Monaten entgegennehmen bzw. binnen 18 Monaten anbieten.

Ansprechpartnerin: Astrid Satovich


Neue Vorschriften für Verwalter:innen alternativer Investmentfonds und OGAW

Auf einem Blatt Papier ist eine Tabelle mit Statistikkurven abgedruckt. Auf dem Blatt Papier stehen Euro-Münzen
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Am 26. Februar 2024 hat der Rat neue Vorschriften für Verwalter:innen alternativer Investmentfonds und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) angenommen. Die neuen Regeln sind Bestandteil einer Überarbeitung der Richtlinie AIFMD, die für Verwalter:innen von Hedge-Fonds, Private-Equity-Fonds, Privatschuldenfonds, Immobilienfonds und anderen alternativen Investmentfonds in der EU gilt, sowie der OGAW-Richtlinie (UCITSD). Zuvor hatte sich der Rat mit dem Europäischen Parlament auf diesen Kompromisstext geeinigt. Die neuen Bestimmungen sind Teil der Initiative zur Etablierung der EU-weiten Kapitalmarktunion, dem Binnenmarkt für Kapital.

Das neue Regelwerk wird die Verfügbarkeit von Liquiditätsmanagement-Instrumenten erhöhen, wobei für die Aktivierung dieser Instrumente neue Anforderungen an die Fondsmanager:innen gelten. Dies soll es Fondsmanager:innen erleichtern, mit erheblichen Abflüssen besser umzugehen und so zu ihrer Robustheit beitragen. Zudem wird ein EU-Rahmen für kreditgebende Fonds geschaffen. Darunter zu verstehen sind Fonds, aus denen Unternehmen Kredite gewährt werden. Der unionsweite Rahmen soll durch bestimmte Anforderungen und vermindertem Risiko die Finanzstabilität und den Anleger:innenschutz verbessern.

Strengere Vorschriften für die Übertragung durch Anlageverwalter:innen an Dritte sollen mit erleichtertem Zugriff auf Ressourcen von Marktspezialist:innen einhergehen, unter Wahrung der Marktintegrität und bei verschärfter Aufsicht. Die Behörden sollen künftig enger und effizienter zusammenarbeiten, unter anderem durch verstärkten Informationsaustausch, unbeschadet der geltenden Geheimhaltungsvorschriften. Weitere Neuerungen betreffen die Einführung neuer Maßnahmen zur Ermittlung unangemessener Kosten bei Fonds, die an die Anleger:innen weitergegebenen werden könnten, sowie zur Verhinderung möglicher irreführender Bezeichnungen zum besseren Schutz der Anleger:innen.

Die Änderungsrichtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und muss sodann von den Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Ansprechpartnerin: Astrid Satovich


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ACER sucht Project manager – Organisational Impact Officer

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) mit Sitz in Ljubljana sucht:

  • Project manager – Organisational Impact Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Ref.: ACER/2024/01, Deadline for applications: 04/03/2024, 14:00 Ljubljana time

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROJUST sucht Accounting Assistant

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • Accounting Assistant (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Ref.: 24/EJ/04, Deadline for applications: 04/03/2024, 11:59:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EMCDDA sucht Temporary Agents 

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) mit Sitz in Lissabon sucht:

  • Scientific analyst, Drug precursors (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.01, Deadline for applications: 04/03/2024, 23:59 Lisbon time
  • Scientific analyst, Drug markets and crime (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.02, Deadline for applications: 04/03/2024, 23:59 Lisbon time
  • Toxicologist - Laboratory network (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.03, Deadline for applications: 04/03/2024, 23:59 Lisbon time
  • Principal forensic scientist, Laboratory network (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Ref.: AD.2024.04, Deadline for applications: 04/03/2024, 23:59 Lisbon time
  • Scientific analyst, Health and social responses (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.05, Deadline for applications: 04/03/2024, 23:59 Lisbon time
  • Threat assessment: Data scientist (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.06, Deadline for applications: 04/03/2024, 23:59 Lisbon time
  • Learning designer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.07, Deadline for applications: 07/03/2024, 23:59 Lisbon time
  • Threat assessment system coordinator (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Ref.: AD.2024.08, Deadline for applications: 07/03/2024, 23:59 Lisbon time
  • Data and research officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Ref.: AST.2024.01, Deadline for applications: 07/03/2024, 23:59 Lisbon time 

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Project Management Office Team Leader 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Project Management Office Team Leader (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUSPA/2024/AD/003, Deadline for applications: 12/03/2024, 11:59 AM (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Cost Engineering Officer 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Cost Engineering Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EUSPA/2024/AD/004, Deadline for applications: 12/03/2024, 11:59 AM (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


Frontex sucht Senior Policy Officer Governance and Transformation 

FRONTEX, die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, mit Sitz in Warschau (Polen) sucht:

  • Senior Policy Officer Governance and Transformation (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: RCT-2024-00001, Deadline for applications: 12/03/2024, 11:59 AM (Warsaw local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ENISA sucht Compliance and Policy Officer 

ENISA, die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit, mit Sitz in Athen sucht:

  • Compliance and Policy Officer (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: ENISA-CA-FGIV-2024-02, Deadline for applications: 14/03/2024, 23:59 GR time (CET +1)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


Global Health EDCTP3 sucht Team Leader Strategic Partnerships and Communications 

Das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3“ mit Sitz in Brüssel sucht:

  • Team Leader Strategic Partnerships and Communications (m/w/d)
    Temporary Agent 2f, Grade: AD 9, Reference: GHEDCTP3/2024/TA/02, Deadline for applications: 17/03/2024, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Galileo Security Operations Officer 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Galileo Security Operations Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EUSPA/2024/AD/005, Deadline for applications: 19/03/2024, 11:59 AM (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUSPA sucht Galileo Operations Evolution Engineer 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Galileo Operations Evolution Engineer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EUSPA/2024/AD/006, Deadline for applications: 19/03/2024, 11:59 AM (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ECHA sucht Economist 

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki sucht:

  • Economist (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: ECHA/TA/2024/002, Deadline for applications: 26/03/2024, 12:00 noon, Helsinki time (11:00 CET)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Sitzungen der Europäischen Kommission 

5. März 

  • Europäische Strategie für die Verteidigungsindustrie
  • Europäisches Verteidigungsinvestitionsprogramm (EDIP) 


Ausschüsse des Europäischen Parlaments

4. März 

  • Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 
    • Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (Neufassung) 
    • Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine befristete Ausnahme von bestimmten Bestimmungen der Richtlinie 2002/58/EG zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet 

4. März 

  • Ausschuss für Wirtschaft und Währung 
    • Wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und der multilateralen haushaltspolitischen Überwachung sowie Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates 
    • Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit 
    • Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten 
    • Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 in Bezug auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittländern und zur Verbesserung der Effizienz der Clearingmärkte der Union 
    • Änderung der Richtlinien 2009/65/EU, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrationsrisikos gegenüber zentralen Gegenparteien und des Gegenparteirisikos bei zentral geclearten Derivatgeschäften 
    • Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 in Bezug auf den Anwendungsbereich der Vorschriften für Referenzwerte, die Verwendung von Referenzwerten, die von einem in einem Drittland ansässigen Administrator bereitgestellt werden, in der Union und bestimmte Meldepflichten

4. März 

  • Ausschuss für Verkehr und Tourismus 
    • Sitzung der Task Force Tourismus (TTF) - Übergangspfad für den Tourismus: Präsentation des Bestandsaufnahmeberichts 2023 durch die Europäische Kommission. Ein Blick in die Zukunft: Wie geht es weiter mit dem Ökosystem Tourismus? 
    • Vorstellung des Sonderberichts 29/2023 des Europäischen Rechnungshofs (ERH): Die Unterstützung der EU für nachhaltige Biokraftstoffe im Verkehrssektor: Ein unklarer Weg in die Zukunft, durch den Berichterstatter, Herrn Nikolaos Milionis

7. März 

  • Ausschuss für internationalen Handel 
    • Sachstand zu den handelsbezogenen Aspekten der Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse im Zusammenhang mit Entwaldung und Waldschädigung auf dem Unionsmarkt und die Ausfuhr aus der Union) 
    • Befristete Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels zur Ergänzung der Handelszugeständnisse für ukrainische Waren im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits 
    • Befristete Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels zur Ergänzung der Handelszugeständnisse für Waren aus der Republik Moldau im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits 
    • Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft über den freien Datenverkehr 
    • Ad-hoc-Delegation auf der Parlamentarischen Konferenz über die WTO und der 13. WTO-Ministerkonferenz vom 24. bis 27. Februar 2024 in Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) 
    • Aussprache über die Auswirkungen des jüngsten Gipfeltreffens "Belt and Road" (13./14. September 2023) und des Global Gateway Forum (25./26. Oktober 2023) auf den internationalen Handel 


Ausgewählte Tagungen des Rates

4. März 

  • Rat “Verkehr, Telekommunikation und Energie” (Energie) 
    • Die Ministerinnen und Minister werden sich mit dem Sachstand in Bezug auf die Versorgungssicherheit und die Vorbereitungen für den Winter 2024-2025 befassen. Die Ministerinnen und Minister werden ferner einen Gedankenaustausch über Flexibilität als wesentliches Instrument der Energiewende führen.

7. März 

  • Rat “Wettbewerbsfähigkeit” 
    • Late Payment Regulation 
      • Die Ministerinnen und Minister werden einen Bericht über den Stand der Arbeiten erörtern, um eine Einigung über die Verordnung über Zahlungsverzug zu erzielen. Der Vorschlag ist Teil des KMU-Hilfspakets, einer Reihe von Initiativen, die die Kommission am 12. September 2023 vorgestellt hat, um den Bedürfnissen von KMU im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld gerecht zu werden. Eines der Hauptprobleme, mit denen KMU konfrontiert sind, sind die häufigen Zahlungsverzögerungen seitens der Verwaltung oder anderer Unternehmen. Mit dem Vorschlag wird eine strengere Höchstgrenze von 30 Tagen eingeführt, Unklarheiten beseitigt und die rechtlichen Lücken in den geltenden EU-Rechtsvorschriften geschlossen. 
    • Jährlicher Bericht über Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit 2024 
      • Die Ministerinnen und Minister werden über den Jahresbericht 2024 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit unterrichtet und einen Gedankenaustausch über dieses Dokument führen. Der jährliche Bericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit wird von der Kommission zu Beginn eines jeden Jahres veröffentlicht. Er zeigt, wie der Binnenmarkt der EU-Wirtschaft zugute kommt, und gibt einen detaillierten Überblick darüber, wie die EU-Binnenmarktvorschriften im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum angewandt werden, mit dem Ziel, Verbesserungen für den Binnenmarkt zu ermitteln. 
    • Sonstiges 
      • Unter den Tagesordnungspunkten "Sonstiges" werden die Ministerinnen und Minister über den Stand der verschiedenen Legislativvorschläge informiert, insbesondere über die Verordnung über das Verbot von Zwangsarbeit, die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen zur Erfüllung der Nachhaltigkeitspflicht und das Notfallinstrument für den Binnenmarkt. Der Ratsvorsitz und die Kommission werden auch über die Europäische Agenda für den Tourismus 2030 und die Ergebnisse des Rates der Tourismusminister informieren, den der belgische Ratsvorsitz am 19./20. Februar in Louvain-la-Neuve veranstaltet hat. 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtsmittelsache C-588/21 P Public.Resource.Org und Right to Know / Kommission u. a. 

Zugang zu CEN-Sicherheitsnormen für Spielzeug 

Zwei gemeinnützige Organisationen beantragten bei der Kommission Zugang zu vier harmonisierten Normen, die das Europäische Komitee für Normung (CEN) angenommen hatte. Da die Kommission ihren Antrag ablehnte, erhoben sie Klage beim Gericht der EU. Sie machten u.a. geltend, dass die angeforderten harmonisierten Normen Teil des „Unionsrechts“ seien und der Zugang zu ihnen daher frei und unentgeltlich sein müsse. In Bezug auf einen „Gesetzestext“, der jedermann frei zugänglich sein müsse, könnten keine privaten Rechte eingeräumt werden, so dass diese Normen nicht urheberrechtlich geschützt werden könnten. Das Gericht wies ihre Klage jedoch mit Urteil vom 14. Juli 2021 ab. Die beiden Organisationen haben daraufhin ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt.

Nach Ansicht von Generalanwältin Medina müssen europäische harmonisierte technische Normen wegen ihrer besonderen Rechtsnatur als unionsrechtliche Rechtsakte, frei und kostenlos zugänglich sein. 

Weitere Informationen 


Donnerstag, 7. März 2024 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-604/22 IAB Europe 

Vereinbarkeit von Real Time Bidding-Standard mit der DSGVO 

IAB Europe, ein Branchenverband für das digitale Marketing- und Werbeökosystem, hat das Transparency and Consent Framework (TCF) entwickelt. Dabei handelt es sich um einen Standard, mit dem Präferenzen von Nutzern im Hinblick auf Werbezwecke in einem Transparency and Consent String einfach festgehalten werden können. Dieser spielt eine zentrale Rolle beim Real Time Bidding. Hierbei handelt es sich um die in Echtzeit stattfindende und automatisierte Online-Versteigerung von Nutzerprofilen für den Kauf und den Verkauf von Werbeplätzen im Internet. Verschiedene belgische und ausländische Parteien haben bei der belgischen Datenschutzbehörde Beschwerden gegen dieses Vorgehen eingereicht. Diese gab mit Entscheidung vom 22. Februar 2022 der Beschwerde statt und verpflichtete IAB Europe dazu, eine Reihe technischer und organisatorischer Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Praktiken mit der DSGVO in Einklang zu bringen, und verhängte eine verwaltungsrechtliche Geldbuße von 250 000 Euro.

Gegen diese Entscheidung legte IAB Europe Berufung beim Appellationshof Brüssel ein. Hierzu hat der EuGH zu entscheiden.

Weitere Informationen 


Schlussanträge der Generalanwältin am Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C-771/22 HDI Global und C‑45/23 MS Amlin Insurance 

Insolvenz von Reiseveranstaltern 

Zwei Verbraucher haben mit den Reiseveranstaltern Flamenco Sprachreisen GmbH bzw. Exclusive Destinations NV Pauschalreiseverträge abgeschlossen. Während der Covid-19 Pandemie wurden beide Unternehmen für insolvent erklärt und geschlossen. 

Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien und das Unternehmensgericht von Brüssel wollen vom Gerichtshof wissen, ob laut dem Unionsrecht zu Pauschalreisen Zahlungen des Reisenden, die er vor Reiseantritt an den Reiseveranstalter geleistet hat, nur dann gesichert sind, wenn die Reise infolge der Insolvenz nicht stattfindet, oder ob auch Zahlungen abgesichert sind, die vor Insolvenzeröffnung an den Reiseveranstalter geleistet wurden, wenn der Reisende vor der Insolvenz aufgrund von außergewöhnlichen Umständen zurücktritt.

Generalanwältin Medina legt am 7. März ihre Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen C-771/22 

Weitere Informationen C-45/23 


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Umwelt 

Binnenmarkt 

Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz 

Verkehr 

Allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Soziales 


REDAKTION: 
Alexander Maurer, alexander.maurer@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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MEDIENINHABER: 
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