Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 25/2021

Ausgabe 9. Juli 2021

Lesedauer: 19 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


WKÖ-Programm für „Wirtschaft.Wachstum.Wohlstand.“ unterstützt Unternehmen im Aufschwung

Kühnel bei der Präsentation der Kampagne
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Der Aufschwung ist da – und stärker als erwartet: Die diese Woche veröffentlichte EU-Sommerkonjunkturprognose zeigt bessere Wachstumsaussichten auf als die Frühjahrsausgabe. Diese positiven Trends gilt es nun zu verstärken: Mit ihrem Zukunftsprogramm „Wirtschaft.Wachstum.Wohlstand.“ zeigt die Wirtschaftskammer Österreich in fünf Handlungsfeldern auf, wie der Aufschwung am besten unterstützt und Wachstum und Wohlstand nachhaltig gesichert werden können.

„Der Aufschwung ist schneller da als manche geglaubt haben. Jetzt müssen wir daran arbeiten, dass das Wachstum anhält und gleichzeitig die beste Basis für die digitale und ökologische Transformation zu schaffen. Dafür braucht es die richtigen Impulse. Österreich kann und soll ein globales Zukunftsmodell sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir in 10 Jahren eine der Top-Wirtschaftsnationen sind, ist groß. Dafür müssen wir jetzt die Grundlagen schaffen und unsere Betriebe entlasten und fördern“, betonte WKÖ-Präsident Harald Mahrer.

Logo Wirtschaft Wachstum Wohlstand: Programm für ein starkes Österreich
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Nach der Präsentation in Wien stellte Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ, das Zukunftsprogramm diese Woche der Brüsseler Community vor: „Wir haben jetzt die Chance, die digitale Transformation gezielt für den Aufschwung zu nutzen. Österreichs Wirtschaft hat die besten Voraussetzungen, um im internationalen Wettbewerb mit Qualität und technologischem Vorsprung zu punkten. Neue Technologien sind dafür der Schlüssel zum Erfolg.“ Wer die Zukunft erfolgreich managen will, muss auf Innovation und Digitalisierung setzen und gezielt Innovationsräume schaffen, um Neues zu ermöglichen. 

Das Zukunftsprogramm für „Wirtschaft.Wachstum.Wohlstand.“ wurde in einem breiten Partizipationsprozess mit Wirtschaftsvertretern, Experten aus der Wissenschaft und Stakeholdern in fünf Handlungsfeldern erarbeitet: "Kapital & Investitionen“, "Menschen & Arbeitsplatz“, "Digitalisierung & Innovation“, "Technologie & Umwelt“, sowie "Internationalisierung & Märkte“. Auf Basis von Stärken-Schwächen-Analysen und anhand von internationalen Best-Practice-Beispiele wurden konkrete Maßnahmen und Forderungen erarbeitet, die den Standort stärken sollen. Je mehr Maßnahmen auf Schiene gebracht werden, desto besser stehen die Chancen, dass der Standort Österreich nicht nur gut aus der Krise kommt, sondern sich nachhaltig zu einem globalen Zukunftsmodell etablieren kann.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Binnenmarkt


„Connecting Europe“: 30 Milliarden Euro fließen in Schlüsselprojekte in den Bereichen Verkehr, Digitales und Energie

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Connecting Europe ist eines der EU-Leitprogramme und läuft von 2021 bis 2027. Das EU-Parlament hat diese Woche grünes Licht für die zweite Auflage gegeben. Die grenzübergreifenden Projekte können heimischen Unternehmen gerade im Corona-Wiederaufbau gute Geschäftschancen bieten. Unsere Unternehmen profitieren auch von transeuropäischen Verkehrsnetzen und einem europäischen Energiemarkt.

Die Neuauflage des Programms setzt auf Synergien zwischen den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales. Der größte Teil des Budgets fließt mit 25,81 Milliarden Euro in die Förderung des Verkehrs: Vorrang hat der weitere Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Der Schwerpunkt liegt auf grenzübergreifenden Projekten mit einem europäischen Mehrwert. Eine leistungsfähige, grenzüberschreitende Verkehrsinfrastruktur ist für den Standort Europa unabdingbar, um die wirtschaftliche Erholung zu schaffen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. 

Im Bereich Energie soll das Programm zur weiteren Integration des europäischen Energiemarkts beitragen. Weitere Ziele sind die Förderung der Dekarbonisierung und der Versorgungssicherheit. Hier sind insgesamt 5,84 Milliarden Euro eingeplant. Im Bereich der digitalen Anbindung wurde der Anwendungsbereich des Programms ausgeweitet. Damit ein Projekt für die Unterstützung aus der Fazilität „Connecting Europe“ 2.0 in Frage kommt, muss es einen Beitrag zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts und der Konnektivitätsziele der EU leisten. 

Ansprechpartner: Katja SchagerPaul Ploberger


Nachhaltigkeit


WKÖ-Experte Schwarzer: Wirtschaft bei Klimaschutz in den Startlöchern

Beine eines Läufers auf der Rennbahn
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„Es ist wichtig, dass wir nach langer Diskussion endlich auf die Maßnahmenebene und damit in die Gänge kommen. Denn für erfolgreichen Klimaschutz brauchen wir Jahr für Jahr Milliardeninvestitionen. Die Wirtschaftskammer drückt hier aufs Tempo, da die Betriebe ja schon warten, endlich mit ihren Investitionen starten zu können“, so Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der WKÖ, beim WKÖ-Pressegespräch „Fit for 55“ vor Brüsseler Journalisten. Denn das Paket, das die EU-Kommission am 14. Juli präsentieren wird, „wird eines der wichtigsten Pakete der EU der nächsten Jahre sein“, betonte Veronika Möller, Leiterin der EU Representation.

Konkret wird die EU ein Maßnahmenpaket vorstellen, mit dem die Mitgliedsstaaten das Klimaziel von minus 55 Prozent bis 2030 erreichen sollen. Aus Sicht der Wirtschaft sind dabei Antworten auf entscheidende Fragen zu finden. Dazu zählt, wie die EU die benötigten riesigen Mengen an erneuerbaren Energien bereitstellen kann. Energiepartnerschaften rund um den Globus können dabei helfen. Beschränkung auf bestimmte Energieträger oder Technologien sind generell zu vermeiden.

Zusätzlich zur Technologieoffenheit fordert Schwarzer eine deutliche Verkürzung von Genehmigungsverfahren für Großprojekte auf ein Drittel: „Ambition brauchen wir nicht nur beim Klimaschutz, sondern auch bei den Verfahrensdauern.“ Werden diese nicht erheblich gekürzt, kämen wichtige klimarelevante Investitionen zu spät. Eine Antwort braucht die EU auch auf die Frage, wie der Rest der Welt auf Dekarbonisierungskurs kommt. Denn nur acht Prozent der Weltemissionen stammen von der EU, die übrigen 92 Prozent aus anderen Regionen der Welt. „Das zeigt, dass ein globaler CO2-Preis am wirksamsten wäre“, folgert Schwarzer. 

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Sustainable Finance: Strategie für Investitionen in grünen Übergang

Die neue Strategie der EU-Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen soll – unter stärkerer Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) – die Investitionen in den Übergang der EU zu einer nachhaltigen Wirtschaft steigern. Ein freiwilliger Standard für Anleihen zur Finanzierung nachhaltiger Investitionen soll dabei unterstützen. Wichtige Punkte für die Wirtschaft: Investitionen, die nicht "grün" sind, dürfen nicht behindert werden, z.B. in Transformationen emissionsintensiver Anlagen.

Die neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen kombiniert mehrere Initiativen zur Bewältigung des Klimawandels und anderer ökologischer Herausforderungen. Der Vorschlag für einen EU-Standard für grüne Anleihen soll als „Goldstandard“ dienen. Grüne Anleihen sollen damit für die Beschaffung von Finanzmitteln auf den Kapitalmärkten eingesetzt werden können, um Investitionen zu finanzieren. Die EU hat sich durch das Pariser Klimaschutzabkommen und die UN Sustainable Development Goals zur Erreichung umfassender Klimaziele bekannt. Demnach soll jährlich zusätzliches Kapital in Höhe von 180 Mrd. Euro nachhaltigen Zwecken zufließen. Eine EU-weit einheitliche Klassifikation kann helfen, Gelder gezielt in Nachhaltigkeit zu lenken. Die neuen Regeln können auch unbeabsichtigte Nebeneffekte nach sich ziehen, wie etwa erhöhte Finanzierungskosten für bestimmte Industrien. Die wichtigsten Forderungen der Wirtschaft sind: 

  1. Der Zugang von Investoren zu Eigen- und Fremdkapital muss gewährleistet bleiben.
  2. Investitionen, die nicht „grün“ sind, dürfen nicht behindert werden, z.B. in Transformationen emissionsintensiver Anlagen.
  3. Die Definition der „ökologisch nachhaltigen Investition“ darf nicht zu eng sein.
  4. Ein ganzheitlicher Ansatz in Bezug auf die ESG-Faktoren („Environmental, Social, Governance“) ist notwendig; eine (zeitliche) Priorisierung wird abgelehnt.

Ansprechpartnerinnen: Olimpia Caetani, Barbara Lehmann


Kommission und Stakeholder präsentieren Farm-to-Fork-Verhaltenskodex

Gemüse und Salat im Supermarkt-Regal
© Scott Warman on Unsplash
65 Unternehmen und Verbände haben den EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Geschäfts- und Marketingpraktiken im Lebensmittelbereich im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie unterzeichnet. Der Kodex soll den Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen unterstützen. Wichtige Elemente für die Unterzeichner sind die Freiwilligkeit des Kodex sowie spezielle Regelungen für KMU. Die Unternehmen können so selbst über Maßnahmen entscheiden, die ihrer Größe, ihrem Geschäftsmodell und ihren Strategien entsprechen.

Der Kodex wurde im Zuge der Farm-to-Fork-Strategie gemeinsam von europäischen Verbänden und Unternehmen sowie der Europäischen Kommission unter Beteiligung weiterer Stakeholder erarbeitet. Er umfasst sieben Ziele mit konkreten Handlungsempfehlungen, unter anderem zu gesunden und nachhaltigen Konsumgewohnheiten, Vermeidung von Lebensmittelabfällen und einer klimaneutralen Lebensmittelkette bis 2050.

Die Unternehmen und Verbände, die den Kodex unterzeichnen – wie etwa EuroCommerce - sollen jährlich über ihre Fortschritte Bericht erstatten. Die Kommission lädt weitere Stakeholder im Lebensmittelsektor ein, dem Verhaltenskodex beizutreten. Im September möchte die Kommission den Kodex auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen zu Ernährungssystemen vorstellen.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Kurz & bündig


EU-Wirtschaftsprognose bestätigt Aufschwung

Laut Sommerprognose 2021 soll die Wirtschaft in der EU und im Euroraum in diesem Jahr um 4,8 Prozent und im Jahr 2022 um 4,5 Prozent wachsen. Im Vergleich zur Frühjahrsprognose wurden die Wachstumsraten nach oben korrigiert. Für Österreich erwartet die EU-Kommission 3,8 bzw. 4,5 Prozent. Wirksame Strategien zur Eindämmung des Virus und die Fortschritte bei den Impfkampagnen führten zu sinkenden Zahlen bei den Neuinfektionen, sodass die EU-Mitgliedstaaten ihre Volkswirtschaften wieder öffnen konnten. Diese Öffnung macht sich insbesondere in der Dienstleistungsbranche positiv bemerkbar. Die Wachstumsaussichten sind mit Ungewissheiten und Risiken behaftet, die insgesamt aber ausgewogen bleiben. 


EU-Kommission genehmigt österreichische Beihilfen zur Unterstützung von Veranstaltern in der Coronakrise

Die Europäische Kommission hat am Montag eine österreichische Beihilfemaßnahme zur Unterstützung von Event-Veranstaltern abgesegnet. Veranstalter können damit für die Kosten von abgesagten Veranstaltungen entschädigt werden, die zwischen 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2022 stattfinden sollen. Grund für die Absage müssen Maßnahmen der österreichischen Regierung zur Eindämmung des Coronavirus sein. Die Entschädigung ist auf maximal 80 Prozent der tatsächlichen Nettokosten der abgesagten Veranstaltungen begrenzt.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Kommissionssitzung am 14. Juli: 

  • Fit for 55-Paket
    • Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems, einschließlich der Überarbeitung der EU-ETS-Richtlinie für den Luft- und Seeverkehr und CORSIA 
    • Überarbeitung der Verordnung zur Einbeziehung von Treibhausgasemissionen und -abbau durch Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) 
    • Verordnung zur Lastenteilung
    • Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zur Umsetzung des neuen Klimaziels 2030 
    • Änderung der Energieeffizienz-Richtlinie zur Umsetzung des neuen Klimaziels 2030 
    • ReFuelEU Aviation - Nachhaltige Flugtreibstoffe 
    • FuelEU Maritime - grüner europäischer Seeverkehr 
    • Revision der Richtlinie zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe 
    • Änderung der Verordnung zur Festlegung von CO2-Emissionsstandards für Pkw und Transporter 
    • Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus 
    • Revision der Energiesteuerrichtlinie 
    • Soziale Fazilität für Klimamaßnahmen 

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

12. Juli – Unterausschuss für Steuerangelegenheiten 

  • Öffentliche Anhörung zum Thema "Green Taxation" 

12. Juli - Sonderausschuss zur ausländischen Einmischung in alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation 

  • Ausschusssitzung findet statt.

12.-13. Juli - Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr 

  • Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Niveau der Cybersicherheit in der gesamten Union, zur Aufhebung Richtlinie (EU) 2016/1148 
  • Tourismus-Task-Force-Sitzung zur Situation im EU-Tourismussektor für die Sommersaison 2021: Gedankenaustausch mit Stakeholdern aus KMU Perspektive 
  • Erhebung von Gebühren für die Nutzung bestimmter Infrastrukturen durch schwere Nutzfahrzeuge 
  • Verordnung über Batterien und Altbatterien, zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/1020

12. - 13. Juli - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 

  • Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Niveau der Cybersicherheit in der gesamten Union, zur Aufhebung Richtlinie (EU) 2016/1148 
  • Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen innerhalb der Union (Neufassung) 
  • Versicherung gegen zivilrechtliche Haftung in Bezug auf die Verwendung von Kraftfahrzeugen und die Durchsetzung der Pflicht zur Absicherung gegen diese Haftung 
  • Einrichtung des "Single Window"-Umfelds der Europäischen Union im Zollbereich und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 
  • Abbau von nichttarifären und nichtsteuerlichen Hemmnissen im Binnenmarkt 
  • Präsentation der Studie der Politikabteilung "Online-Werbung: Die Auswirkungen von gezielter Werbung auf Werbetreibende, Marktzugang und Verbraucherauswahl" 
  • Gedankenaustausch mit Didier Reynders, Kommissar für Justiz - Vorstellung der Kommissionsvorschläge zur Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie Kreditrichtlinie und der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 

12.-13. Juli - Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 

  • Meinungsaustausch mit Herrn Janez Poklukar, slowenischer Gesundheitsminister 
  • Verordnung über schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU 
  • Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest 
  • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesundheitstechnologiebewertung und zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU 
  • Verordnung über schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU

12.+13. Juli – Rechtsausschuss 

  • Eine pharmazeutische Strategie für Europa 
  • Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität 
  • Wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Bereich (Gesetz über digitale Märkte) 
  • Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG 

12.-13. Juli – Haushaltskontrollausschuss 

  • ECA Sonderbericht 09/2021: Desinformation in der EU: bekämpft, aber nicht gezähmt 

13. Juli - Ausschuss für Wirtschaft und Währung 

  • Kreditdienstleister und Kreditkäufer 
  • Bankenunion - Jahresbericht 2020 
  • Öffentliche Anhörung mit Experten zu Perspektiven der internationalen Zusammenarbeit im Bereich von Finanzdienstleistungen mit der Biden-Administration

13. Juli – Ausschuss für internationalen Handel 

  • Vortrag von Zdravko Počivalšek, Minister für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie, als Vertreter des amtierenden Ratsvorsitzes, zu den Prioritäten des slowenischen Ratsvorsitzes im Bereich der internationalen Handelspolitik 
  • Gedankenaustausch mit der Kommission über die Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans zur effektiven Umsetzung und Durchsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Kapiteln (TSDs) in Handelsabkommen 
  • Aktivitäten der Überwachungsgruppen 
  • Eine europäische Strategie für kritische Rohstoffe 
  • Meinungsaustausch über die Handelsdimension des G7-Gipfels 
  • Gedankenaustausch über die laufenden Vorbereitungen für das bevorstehende Treffen des WTO-Handels Treffen des Verhandlungsausschusses auf Ministerebene und des Allgemeinen Rates der WTO Sitzung

13. Juli - Ausschuss für regionale Entwicklung 

  • Gedankenaustausch mit Zvonko Černač, Minister im Regierungsamt für Entwicklung und europäische Kohäsionspolitik, amtierender Präsident des Rates der der EU, über die Prioritäten des slowenischen Ratsvorsitzes 
  • Einrichtung der Brexit-Anpassungsreserve 
  • Die Rolle der Kohäsionspolitik bei der Förderung der innovativen und intelligenten Transformation und der regionalen IKT-Konnektivität 
  • Kohäsionspolitik als Instrument zum Abbau von Disparitäten in der Gesundheitsversorgung und zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitswesen 
  • Gedankenaustausch mit Elisa Ferreira, Kommissarin für Kohäsion und Reformen. 
    • Präsentation der Mitteilung der Kommission "Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU - Für stärkere, vernetzte, widerstandsfähige und Wohlstand in den ländlichen Gebieten bis 2040" (KOM(2021)0345) 

13. Juli - Ausschuss für Kultur und Bildung 

  • Vorstellung der Prioritäten des slowenischen Ratsvorsitzes durch: 
    • Simona Kustec, Ministerin für Bildung, Jugend und Sport 
    • Vasko Simoniti, Minister für Kultur 

14. Juli - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 

  • Faire Arbeitsbedingungen, Rechte und sozialer Schutz für Plattformarbeiter - Neue Formen der Beschäftigung im Zusammenhang mit der digitalen Entwicklung 
  • Der Europäische Bildungsraum: ein gemeinsamer ganzheitlicher Ansatz für Bildung, Fähigkeiten und Kompetenzen 
  • Gedankenaustausch mit Janez Cigler Kralj (slowenischer Minister für Arbeit, Familie, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit) 
  • Gedankenaustausch mit Nicolas Schmit (Kommissar für Arbeit und soziale Rechte) 

14. Juli - Haushaltsausschuss & Ausschuss für Wirtschaft und Währung 

  • Verfahren des Gemischten Ausschusses (Artikel 58 GO) 
    • Erholung und Resilienz Dialog mit Valdis Dombrovskis Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft, die für die Menschen arbeitet Menschen; und Paolo Gentiloni, Kommissar für Wirtschaft 

14. Juli - Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 

  • Bericht über die laufenden interinstitutionellen Verhandlungen
  • Meinungsaustausch mit der Kommission über die Mitteilung "Ein neuer Ansatz für eine nachhaltige blaue Wirtschaft in der EU - Transformation der blauen Wirtschaft in der EU für eine nachhaltige Zukunft"
  • Vorstellung des Programms der Ratspräsidentschaft
    • Gedankenaustausch mit Herrn Jože Podgoršek, slowenischer Minister für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Ernährung
    • Meinungsaustausch mit Herrn Andrej Vizjak, slowenischer Umweltminister
  • Meinungsaustausch mit Professor Petteri Taalas, Generalsekretär der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), zur Vorstellung des neuesten WMO-Berichts über den "Zustand des Weltklimas im Jahr 2020"
  • Meinungsaustausch mit Herrn Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, über das Fit for 2030-Paket

14.-15. Juli - Untersuchungsausschuss für den Schutz von Tieren beim Transport 

  • Öffentliche Anhörung zum Thema Erfahrungen mit der Verschärfung und Veränderung der Gesetzgebung, innerhalb und außerhalb von Europa (siehe separater Entwurf der Tagesordnung)

15. Juli - Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 

  • Europäische Data Governance (Data Governance Act) 
  • Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von Horizon Europe 
  • Eine EU-Strategie zur Reduzierung von Methanemissionen 
  • Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität 
  • 2021 UN-Klimakonferenz in Glasgow, UK (COP26) 
  • Vorstellung des Programms der Ratspräsidentschaft 
    • Gedankenaustausch mit Herrn Boštjan Koritnik, Minister für öffentliche Verwaltung (Telekommunikation, Informationsgesellschaft) und Herrn Jernej Vrtovec, Minister für Infrastruktur (Energie) und Technologie (Industrie, KMU, Raumfahrt, Innovation) und Frau Simona Kustec, Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Sport (Forschung und Innovation) 
  • Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG 

Ausgewählte Tagungen des Rates 

12. Juli – Eurogruppe 

Euro-Gruppe im inklusiven Format

  • Wirtschafts- und Finanzpolitik – Gedankenaustausch mit der Finanzministerin der Vereinigten Staaten, Janet Yellen 
  • Bankenunion – Unterrichtung über den Euro-Gipfel vom Juni und weiteres Vorgehen 

Euro-Gruppe

  • Haushaltspolitischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 
  • Der Euro als digitale Währung – Bestandsaufnahme

12. Juli – Rat Auswärtige Angelegenheiten 

  • Geopolitik der neuen digitalen Technologien 
  • Strategischer Kompass 

13. Juli – Rat Wirtschaft und Finanzen 

  • Gesetzgebungspaket zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) 
  • Paket für ein nachhaltiges Finanzwesen 
  • Aktuelle Gesetzgebungsvorschläge im Bereich der Finanzdienstleistungen 
  • Vorstellung des Arbeitsprogramm des Ratsvorsitzes 
    • Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität 
  • Europäisches Semester 2021: Schlussfolgerungen zu den eingehenden Überprüfungen 2021 
  • Vorgehen im Anschluss an das Treffen der Finanzministerinnen und –minister und Zentralbankpräsidentinnen und -präsidenten der G20 vom 9./10. Juli 2021 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Mittwoch, 14. Juli 2021

Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-677/20 Ryanair und Laudamotion / Kommission 

Covid-19-Krise: Staatliche Beihilfen Österreichs für Austrian Airlines 

Mit Beschluss vom 6. Juli 2020 genehmigte die Kommission ein nachrangiges Darlehen Österreichs in Höhe von 150 Mio. Euro zur Entschädigung von Austrian Airlines für Einbußen durch die COVID-19-Krise. Ryanair und Laudamotion haben diese Genehmigung vor dem Gericht der EU angefochten. Sie rügen u.a., dass die Kommission mögliche Beihilfen an oder von Lufthansa nicht geprüft habe. Außerdem habe die Kommission die den paneuropäischen Billigfluggesellschaften durch die Reisebeschränkungen aufgrund der COVID-19-Krise entstandenen Schäden außer Acht gelassen, indem sie es Österreich erlaubt habe, Beihilfen Austrian Airlines vorzubehalten.

Weitere Informationen 


Donnerstag, 15. Juli 2021 

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in den verbundenen Rechtssachen C‑804/18 WABE und C-341/19 MH Müller Handel 

Neutralitätsgebot / Kopftuchverbot in Kita und Drogeriemarkt 

C-804/18 (Arbeitsgericht Hamburg): WABE, ein deutscher gemeinnütziger Verein, betreibt Kindertagesstätten. Er ist neutral gegenüber politischen Parteien und religiösen Konfessionen. Eine Heilerziehungspflegerin muslimischen Glaubens, die für WABE arbeitet, entschied sich das islamische Kopftuch auch am Arbeitsplatz zu tragen.

Im März 2018 erließ WABE eine Dienstanweisung zur Einhaltung des Neutralitätsprinzips. Sie verbietet Mitarbeitern, am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugungen zu tragen. Dazu gehören das christliche Kreuz, das islamische Kopftuch und die jüdische Kippa.

C-341/19 (Bundesarbeitsgericht): Die MH Müller Handels GmbH betreibt in Deutschland eine Drogeriekette. Eine ihrer Mitarbeiterinnen, eine gläubige Muslima, die seit 2002 als Verkaufsberaterin und Kassiererin tätig ist, trug, als sie 2014 aus der Elternzeit zurückkehrte, anders als zuvor ein islamisches Kopftuch. Konfrontiert mit ihrer Weigerung, ihr Kopftuch bei der Arbeit abzulegen, wurde sie im Juli 2016 von ihrem Arbeitgeber angewiesen, an ihrem Arbeitsplatz ohne auffällige großflächige Zeichen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen zu erscheinen.

Die beiden Gerichte möchten vom Gerichtshof wissen, ob diese betrieblichen Regelungen mit der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zu vereinbaren sind.

Generalanwalt Rantos hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich das Tragen jeglicher sichtbarer Zeichen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz verbieten dürfe, es ihm im Rahmen seiner unternehmerischen Freiheit aber auch freistehe, nur das Tragen auffälliger, großflächiger Zeichen zu untersagen. Bei der Prüfung der Vereinbarkeit solcher internen Unternehmensregeln mit der Richtlinie dürften die nationalen Gerichte ihre verfassungsrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Religionsfreiheit grundsätzlich anwenden. 

Weitere Informationen C-804/18 

Weitere Informationen C-341/19 


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in den verbundenen Rechtsmittelsachen C‑584/20 P und C‑621/20 P Kommission und SRB / Landesbank Baden-Württemberg 

Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds 

Der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB), eine im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) eingerichtete EU-Agentur, legt jährlich die im Voraus erhobenen Beiträge von rund 3 500 Finanzinstituten zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) fest. Diese Beiträge werden von den nationalen Abwicklungsbehörden bei den Instituten erhoben und an den SRF übertragen. 

Mit Beschluss vom 11. April 2017 legte der SRB für 2017 die im Voraus erhobenen Beiträge der Institute fest, zu denen die Landesbank Baden-Württemberg (Deutschland), die Hypo Vorarlberg Bank AG (Österreich) und die Portigon AG (Deutschland) zählen.

Jedes der drei Institute erhob beim Gericht der EU Klage auf Nichtigerklärung des SRB-Beschlusses. 

Mit Urteilen vom 23. September 2020 erklärte das Gericht den Beschluss des SRB für nichtig, soweit er die Landesbank Baden-Württemberg, die Hypo Vorarlberg Bank und Portigon betrifft, und stellte die teilweise Rechtswidrigkeit der Delegierten Verordnung 2015/63 fest. Der Beschluss sei nicht hinreichend festgestellt und begründet. Zudem weise die Berechnung der Beiträge der Landesbank Baden-Württemberg, der Hypo Vorarlberg Bank und von Portigon eine inhärente Intransparenz auf. Der SRB hat gegen die drei Urteile des Gerichts Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt.

Weitere Informationen C-584/20 P 

Weitere Informationen C-621/20 P 


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C-535/19 A (Öffentliche Gesundheitsversorgung) 

Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung in anderem EU-Land? 

Als ein italienischer Ingenieur dauerhaft zu seiner lettischen Frau und den gemeinsamen Kindern nach Lettland zog, endete sein Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung in Italien. Während seiner Arbeitssuche in Lettland beantragte er die Aufnahme in die lettische öffentliche Gesundheitsversorgung und die Ausstellung einer europäischen Krankenversicherungskarte. Der lettische Gesundheitsdienst lehnte dies mit der Begründung ab, dass Unionsbürger, die nicht erwerbstätig seien, in Lettland während der ersten 5 Jahre ihres Aufenthalts (erst danach hätten sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht) kein Anrecht auf staatlich finanzierte Gesundheitsversorgung hätten. Vielmehr müssten sie die Kosten selbst tragen. Der lettische Oberste Gerichtshof möchte vom EuGH wissen, ob diese Regelung mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Generalanwalt Saugmandsgaard Øe hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass einem wirtschaftlich inaktiven Unionsbürger, der aber angesichts ausreichender Existenzmittel und eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes gemäß der Unionsbürger-Richtlinie 2004/38 ein über drei Monate hinausgehendes Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat besitze, wohin er den Mittelpunkt seiner gesamten Interessen verlagert habe und zu dem er eine tatsächliche Integrationsverbindung aufweise, der Zugang zur Sozialversicherung dieses Staates und die Inanspruchnahme staatlich finanzierter Leistungen der Gesundheitsversorgung zu den gleichen Bedingungen wie Inländern nicht deshalb systematisch verweigert werden dürfe, weil er dort keine unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübe.

Weitere Informationen 


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-401/19 Polen / Parlament und Rat 

Haftung von „Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten" 

Die Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt stellt in ihrem Artikel 17 klar, dass ein „Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ eine Handlung der öffentlichen Wiedergabe oder eine Handlung der öffentlichen Zugänglichmachung vornimmt, wenn er der Öffentlichkeit Zugang zu von seinen Nutzern hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen verschafft. Daher müssen solche Plattformen die Erlaubnis der Rechteinhaber einholen, etwa durch den Abschluss einer Lizenzvereinbarung. Für Fälle, in denen keine Genehmigung erteilt wurde, sieht die Richtlinie eine Haftungsbeschränkung zugunsten der betroffenen Plattformen vor, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Polen beanstandet im Wege einer Nichtigkeitsklage vor dem Gerichtshof, dass diese Haftungsbeschränkung in Wirklichkeit verlange, dass die Plattformen eine vorherige automatische Überprüfung (Filtern) der von Nutzern online bereitgestellten Inhalte vornähmen und damit präventive Kontrollmechanismen einführten. Ein solcher Mechanismus untergrabe den Wesensgehalt des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit und erfülle nicht das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit einer Beschränkung dieses Rechts. Generalanwalt Saugmandsgaard Øe legt am 15. Juli seine Schlussanträge vor. 

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REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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