Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 42/2020

Ausgabe 18. Dezember 2020

Lesedauer: 16 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt


2021: Neues EU-Budget und Impfstoff bringen Chancen im Kampf gegen das Virus und seine Aus-wirkungen

European Union, 2020
© European Union, 2020

Mit 2020 geht ein sehr spezielles Jahr zu Ende: Die Coronakrise hat das Jahr bestimmt, und auch 2021 werden COVID-19 und seine wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen eine große Rolle für unser Leben und Arbeiten spielen. Es gibt aber zumindest ein kleines Licht am Ende des Tunnels: Voraussichtlich bevorstehende Impfungen und Gelder, die für den Wiederaufbau bald fließen können. 2021 werden die Gelder aus dem Corona-Wiederaufbaupaket bzw. nächsten langjährigen EU-Haushalt unsere Unternehmen im Kampf gegen die Krise unterstützen. Nach den EU-Staatschefs hat diese Woche auch das Europäische Parlament zugestimmt. Noch in diesem Jahr will die Europäische Arzneimittel-Agentur ihre Prüfung des COVID19-Impfstoffs von BioNTech/Pfizer abschließen. 2021 könnten dann die Impfungen starten. Und der grüne und der digitale Übergang werden weiter Form annehmen, und unseren von der Krise schwer getroffenen Unternehmen neue Zukunftschancen eröffnen.

Mit dem historisch größten EU-Finanzpaket mit 1.074 Milliarden Euro für den nächsten Mehrjährigen EU-Finanzrahmen und 750 Milliarden Euro für den Wiederaufbaufonds Next Generation EU leistet die EU einen wichtigen Beitrag, um der europäischen Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit wieder auf die Beine zu helfen. Unternehmen und Beschäftigte in ganz Europa sind schwer von der Corona-Krise und vom Wiederauflammen der Pandemie getroffen. Um langfristig wettbewerbsfähig und fit für die Herausforderungen der Zukunft zu sein, muss der Wiederaufbau mit der Modernisierung des Standorts Europa verknüpft werden. Europa hat die Weichen in Richtung Zukunft gestellt: Vor allem der Fokus auf Digitalisierung, Innovation und Technologie in der neuen EU-Finanzperiode ist aus Sicht der WKÖ richtig gesetzt.

Die Wirtschaftskammer unterstützt die heimischen Unternehmen aktiv bei der digitalen Transformation, indem sie den Mitgliedern Service- und Bildungsangebote im Bereich Digitalisierung anbietet. Es geht jetzt darum, Europa nicht nur medizinisch, sondern auch wirtschaftlich wieder gesund zu machen. Europa muss im globalen Wettbewerb wieder nach vorne kommen und zum globalen Leader für Innovation und Digitalisierung werden. Bereits bei der im April 2019 vorgestellten WKO-Innovationsstrategie wurden neue Technologien und Datennutzung als ein wesentliches Handlungsfeld definiert, um Österreich im internationalen Innovations-Wettbewerb nachhaltig zu stärken.

Im Zentrum des angestrebten digitalen und vor allem des grünen Übergangs steht der Europäische Grüne Deal: 2021 geht es an die Umsetzung angekündigter Initiativen, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Nach Ansicht der Wirtschaft müssen dabei konkrete Maßnahmen, wie wir CO2-Reduktion erreichen können, im Vordergrund stehen. Um die verschärften Zielvorgaben zu erreichen, muss die EU selbst kräftig mithelfen und sich auch auf internationaler Ebene als „Driver“ positionieren. Dann kann der Grüne Deal eine wichtige Rolle bei der Erholung der EU-Wirtschaft spielen und unseren Unternehmen Geschäftschancen eröffnen, z.B. bei der Gebäudesanierung oder durch verstärkte Exporte von nachhaltigen Technologien. 

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Angepasste EU-Kapitalmarktvorschriften sollen Erholung von der COVID-19-Krise fördern

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Im Namen des Rates haben die EU-Botschafter gezielte Änderungen an den EU-Kapitalmarktvorschriften bestätigt, um die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise zu unterstützen. Diese wurden letzte Woche vorläufig mit dem EU-Parlament vereinbart. Die Verhandlungen zum sogenannten Capital Markets Recovery Package hatten oberste Priorität, um die wirtschaftliche Erholung unmittelbar zu unterstützen, indem der Zugang zu Finanzmitteln für EU-Unternehmen und insbesondere für KMU erleichtert wird. 


Die Gesetzesänderungen umfassen Änderungen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) II, der Prospekt-Verordnung und des EU-Verbriefungsrahmens. EU-Parlament und Rat sind nun aufgefordert - nach der juristisch-sprachlichen Überarbeitung des Textes - die Änderungen formell anzunehmen, wenn möglich bis Februar 2021.

Im Rahmen der Änderungen der MiFID II-Regelungen haben sich Rat und EP unter anderem darauf geeinigt, die Informationspflichten gezielt zu vereinfachen, zum Beispiel bei der Offenlegung von Kosten und Gebühren. Diese Änderungen sollen die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Investitionen in der EU-Wirtschaft erleichtern, ohne den Anlegerschutz zu beeinträchtigen. 

Die EU-Gesetzgeber haben sich auch darauf geeinigt, einen neuen „EU-Wiederaufbauprospekt“ - einen kürzeren Prospekt - einzuführen, um den Unternehmen die Kapitalemission zu erleichtern. Der neue Prospekt soll als Grundlage für eine sinnvolle Rekapitalisierung von Unternehmen genutzt werden kann und bis 31. Dezember 2022 gelten, um den Emittenten die Möglichkeit zu geben, das notwendige zusätzliche Eigenkapital zur Überwindung der COVID-19-Krise aufzubringen. 

Um Verbriefungen zu erleichtern, wird der bestehende EU-Rahmen für einfache, transparente und standardisierte (STS) Verbriefungen auf synthetische Verbriefungen ausgeweitet. Die Änderungen werden Bankkapital für die weitere Kreditvergabe freisetzen und es einem breiteren Spektrum von Investoren ermöglichen, die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise zu finanzieren. Die neuen Regeln beseitigen auch regulatorische Hindernisse für die Verbriefung von notleidenden Risikopositionen.

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch


Corona-Krisenreaktion: Notleidende Kredite abbauen, damit die Banken Unternehmen und Haushalte in der EU unterstützen können

Eine neue Strategie der EU-Kommission soll verhindern, dass sich in der gesamten EU in Folge der COVID-19-Krise notleidende Kredite (NPLs) ansammeln. Die Strategie soll sicherstellen, dass Unternehmen und Haushalte in der EU während der Krise weiterhin Zugang zu den benötigten Finanzmitteln haben. Die Banken spielen eine entscheidende Rolle bei der Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Krise, indem sie die Finanzierung der Wirtschaft aufrechterhalten. Dies ist der Schlüssel, um die wirtschaftliche Erholung der EU zu unterstützen.

Angesichts der Auswirkungen des COVID-19-Krise auf die Wirtschaft der EU wird erwartet, dass das Volumen der notleidenden Kredite in der gesamten EU ansteigen wird. Je nachdem, wie schnell sich die EU-Wirtschaft von der Krise erholt, könnte sich die Qualität der Vermögenswerte der Banken - und damit auch ihre Kreditvergabekapazität - verschlechtern. Die EU-Kommission schlägt in ihrer Strategie daher eine Reihe von Maßnahmen vor: Einerseits sollen die Sekundärmärkte für notleidende Vermögenswerte weiterentwickelt werden. Hier diskutieren EP und Rat noch über einen bereits bestehenden Legislativvorschlag zu Kreditdienstleistern und Kreditkäufern. Zur Erhöhung der Markttransparenz hält die Kommission die Schaffung einer zentralen elektronischen Datenplattform auf EU-Ebene für sinnvoll.

Des Weiteren sollen die EU-Vorschriften zu Unternehmensinsolvenzen und Schuldenbeitreibung reformiert werden. Auch hier steht eine Einigung zum 2018 vorgelegten Legislativvorschlag zur beschleunigten außergerichtlichen Realisierung von Sicherheiten noch aus. Zudem soll die Einrichtung und EU-weiter Zusammenarbeit nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften gefördert und bei Bedarf vorsorgliche öffentliche Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt werden, um die weitere Finanzierung der Realwirtschaft im Rahmen der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken und des Rahmens für staatliche Beihilfen sicherzustellen. 

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch


Binnenmarkt


Brexit: Verhandlungen und Vorbereitungen laufen weiter - EU-Parlamentarier setzen Frist für Einigung

Die Verhandlungen über ein Brexit-Nachfolgeabkommen sind noch nicht abgeschlossen. Sollte bis Sonntag 20. Dezember um 24 Uhr kein Deal stehen, könne das EU-Parlament den Vertrag heuer nicht mehr ratifizieren, betonte es in einer Erklärung. Jedenfalls werden heuer noch EU-Notfalls-Maßnahmen für den Luft- und Straßenverkehr beschlossen, die ohne Abkommen ab 1.1.2021 gelten sollen. Ziel ist, eine Basisverbindung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aufrecht zu erhalten.

Im Fall einer Einigung bis 20.12. sei das EU-Parlament bereit, Ende Dezember eine Sonder-Plenartagung einzuberufen, so die Abgeordneten in einer Erklärung. Mit oder ohne neuem Deal, der Brexit bedeutet für Europas und Österreichs Unternehmen jedenfalls neue Hürden, Einschnitte und Störungen im Geschäft mit dem Vereinigten Königreich ab 2021. Wichtige Informationen für österreichische Unternehmen finden sich auf unserer Linkliste. Der Brexit-Infopoint nimmt Anfragen werktags telefonisch und per Mail unter brexit@wko.at entgegen. Die vier Webinare der Reihe „Baustelle Brexit – jetzt wird es ernst!“ können hier angesehen werden: 

Ansprechpartnerin: Lisa Rilasciati


Innovation / Digitalisierung


EU-Kommission schnürt Paket zur Regulierung digitaler Dienste (Digital Services Act, DSA) und digitaler Märkte (Digital Markets Act, DMA)

Das Ziel der Europäischen Kommission ist die Schaffung von faireren und offeneren digitalen Märkten. Ein modernes Regelwerk für den gesamten Binnenmarkt soll Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowie das Expandieren von kleineren Plattformen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Start-ups fördern. Viele Betriebe haben in der Coronakrise einen Digitalisierungsschub erlebt. Die WKO unterstützt unsere Unternehmen bei der Digitalisierung sowohl online als auch offline durch ein vielfältiges Serviceangebot. 

Das Gesetz über digitale Dienste sieht EU-weit verbindliche Pflichten für alle digitalen Dienste vor, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln. Es legt neue Verfahren für die schnellere Entfernung illegaler Inhalte fest und schützt die Grundrechte der Nutzer. 

Das Gesetz über digitale Märkte befasst sich mit den negativen Folgen bestimmter Verhaltensweisen von Plattformen, die als digitale „Torwächter“ im Binnenmarkt fungieren. Wenn ein solcher Torwächter unlautere Geschäftspraktiken anwendet, kann er wertvolle und innovative Dienste seiner gewerblichen Nutzer und Wettbewerber ausbremsen oder daran hindern, die Verbraucher zu erreichen. Das Gesetz über digitale Märkte enthält insbesondere harmonisierte Vorschriften zur Definition und zum Verbot solcher unlauteren Praktiken und sieht einen Durchsetzungsmechanismus vor.

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten werden die Vorschläge der Kommission im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Falls der endgültige Text verabschiedet wird, gilt er unmittelbar in der gesamten Europäischen Union. 

Ansprechpartner: Peter Dohr


Neue EU-Initiativen für verbesserte Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen in Europa

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Die neue EU-Cybersicherheitsstrategie und die Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen sollen die digitale wie auch physische Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen und Netze in Europa stärken. Da viele Unternehmen in der Coronakrise ihre Tätigkeiten ins Homeoffice verlegt haben, kommt auch der Cybersecurity eine immer größere Rolle zu. 

Als zentrales Element der Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, des Aufbauplans für Europa und der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion soll die EU-Cybersicherheitsstrategie Europas kollektive Abwehrfähigkeit gegen Cyberbedrohungen stärken. Die EU will damit auch ihre Führungsrolle bei internationalen Normen und Standards im Cyberraum festigen und die Zusammenarbeit mit Partnern in der ganzen Welt vertiefen. Die Strategie enthält konkrete Vorschläge für Regulierungs-, Investitions- und Politikinstrumente in den drei EU-Aktionsfeldern 1. Widerstandsfähigkeit, technologische Unabhängigkeit und Führungsrolle, 2. Aufbau operativer Kapazitäten zur Prävention, Abschreckung und Reaktion und 3. Förderung eines globalen offenen Cyberraums durch verstärkte Zusammenarbeit. 

Die vorgeschlagene Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Maß an Cybersicherheit in der gesamten Union (überarbeitete NIS-Richtlinie, kurz „NIS 2“) wird mittlere und große Einrichtungen mit strategischer Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft umfassen. Die NIS-2 stellt höhere Sicherheitsanforderungen an die Unternehmen, widmet sich der Sicherheit der Lieferketten, vereinfacht die Berichterstattungspflichten und sieht strengere Aufsichtsmaßnahmen sowie Durchsetzungsanforderungen vor. Die vorgeschlagene Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen sieht vor, dass die Mitgliedstaaten nationale Strategien zur Gewährleistung der Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen festlegen und regelmäßige Risikobewertungen durchführen. 

Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik werden die neue Cybersicherheitsstrategie in den kommenden Monaten umsetzen.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Gelder aus EU-Programmen sollen so schnell wie möglich an Unternehmen fließen

Die deutsche Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament haben u.a. eine vorläufige Einigung über die Programme Erasmus+, Horizon Europe, Digital Europe, Creative Europe und InvestEU sowie das „Technical Support Instrument“ für den Zeitraum 2021-2027 erzielt. Es geht jetzt darum, dass die einzelnen Programme rasch starten können und die Finanzierung von Zukunftsbereichen wie Innovation, Forschung, Digitalisierung, Bildung, KI und Cybersecurity gesichert ist. Diese können unsere Unternehmen dabei unterstützen, den Digitalisierungs- und Innovationsschub der Krise als Chancen zu nutzen. 

Das Austauschprogramm Erasmus+ ist nicht nur für Studenten, sondern auch für Lehrlinge eine hervorragende Gelegenheit, von Auslandserfahrung zu profitieren. Erasmus+ fördert u.a. Mobilität und Austausch in der beruflichen Bildung. Auch die heimischen Betriebe profitieren von Mitarbeitern mit internationaler Erfahrung und Auslandskontakten. Das neue InvestEU-Programm soll Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern, das ebenfalls neue „Technical Support Instrument“ den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Reformen helfen. 

Das Programm für Forschung & Innovation Horizon Europe soll sobald als möglich anlaufen, um die Unternehmen bei der Bewältigung der COVID-19-Krise und im grünen und digitalen Übergang bestmöglich zu unterstützen. Horizon Europe kann Europa im globalen Wettbewerb als Hebel dienen, Forschung und Innovation von der Grundlagenforschung über Prototypen bis hin zur Markteinführung zu unterstützen und die Anstrengungen in diesem Zukunftsbereich zu forcieren. Creative Europe soll gezielt Europas Kultur- und Kreativschaffende unterstützen. 

Digital Europe soll den digitalen Übergang und den Einsatz digitaler Technologien wie künstliche Intelligenz fördern. Die Wirtschaftskammer unterstützt die heimischen Unternehmen aktiv bei der digitalen Transformation, indem sie den Mitgliedern Service- und Bildungsangebote im Bereich Digitalisierung anbietet. Europa muss im globalen Wettbewerb wieder nach vorne kommen und zum globalen Leader für Innovation und Digitalisierung werden.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Nachhaltigkeit


WKÖ-Schwarzer: Chancen nützen - Eigenes Handeln der EU zur Erreichung der Klimaziele gefordert

Iwona Castiello d’Antonio on unsplash
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"Die EU stellt zwar mit ihrem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 einmal mehr den Führungsanspruch in der internationalen Klimapolitik. Sie muss aber selbst mehr tun, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, das Versprechen in die Tat umzusetzen“, betonte Stephan Schwarzer, Abteilungsleiter für Energie- und Umweltpolitik der Wirtschaftskammer Österreich, in einer diese Woche von der WKÖ zusammen mit dem Europäischen Wirtschaftskammern-Dachverband EUROCHAMBRES organisierten Online-Veranstaltung. Diskutiert wurde über die Rahmenbedingungen, die Unternehmen benötigen, um zum Kampf gegen den Klimawandel beizutragen und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben. 

„Die EU-Kommission hat Ziele vorgegeben, für deren Erreichung die Voraussetzungen fehlen. Gute Absichten brauchen gute Lösungen, um nicht das Gegenteil zu bewirken. Die Mitgliedstaaten können ihre Zielvorgaben nur erfüllen, wenn die EU kräftig mithilft“, so Schwarzer. Die EU-Kommission müsse daher u.a. auf folgenden Handlungsfeldern tätig werden: 

  • Auf der globalen Ebene gilt die Devise: „Multilateralismus statt Unilateralismus“. Das Thema Carbon Border Adjustments gehört auf die WTO-Ebene.
  • Dreh- und Angelpunkt des globalen Regelwerks (WTO, Pariser Klimavertrag) muss die weltweite CO2-Bepreisung sein. Hier vermisst die Wirtschaft ambitionierte Initiativen der Kommission.
  • Je weiter die EU vorreitet, desto mehr muss sie ihren Carbon Leakage Schutz verstärken. Das vorzeitige Abschmelzen der freien Zertifikate ist genau der falsche Weg, weil es fortschrittliche Unternehmen unter Druck setzt, die in den 30er-Jahren die Break-Through-Technologien bringen sollen.
  • Innerhalb der EU ist der Ökostromausbau dort zu forcieren, wo die Voraussetzungen am günstigsten sind, z.B. Solarstrom in sonnigen Gebieten, Windkraft in windstarken Regionen.
  • Die Dauer der Genehmigungsverfahren für große Energie- und Verkehrsprojekte ist von 10 Jahren auf etwa ein Drittel zu reduzieren. Dazu braucht es eine mutige umfassende Reform der Energieinfrastrukturverordnung der EU. 

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Neue TEN-E-Verordnung: Transeuropäische Energieinfrastruktur spielt zentrale Rolle im Wiederaufbau und Green Deal

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für überarbeitete EU-Vorschriften über transeuropäische Energienetze („TEN-E-Verordnung“) soll die Modernisierung der grenzüberschreitenden Energieinfrastrukturen und die Umsetzung der Ziele des europäischen Grünen Deals unterstützen. Eine leistungsfähige, grenzüberschreitende Energieinfrastruktur ist für den Standort Europa unabdingbar, um die wirtschaftliche Erholung zu schaffen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Aus Wirtschaftssicht sind dabei u.a. effektive Vereinfachungen von Energieinfrastruktur-Verfahren wichtig. 

Für den Aufbau einer klimaneutralen Wirtschaft auf der Grundlage sauberer Energien braucht Europa neue, für saubere Technologien geeignete Infrastrukturen. Die neue TEN-E-Verordnung soll zu den EU-Zielen für die Verringerung der Emissionen beitragen, da sie die Integration erneuerbarer Energie und neuer sauberer Energietechnologien in das Energiesystem fördert. Sie soll mit einfacheren und rascheren Genehmigungs- und Zulassungsverfahren dazu beitragen, grenzüberschreitende Infrastrukturen rechtzeitig aufzubauen. 

Der Vorschlag der Kommission umfasst u.a. folgende für die Wirtschaft relevante Punkte:

  • obligatorische Nachhaltigkeitskriterien für alle Vorhaben;
  • aktualisierte Kategorien von förderwürdigen Infrastrukturen;
  • Offshore-Stromnetze sowie Wasserstoffinfrastrukturen als neue Schwerpunkte;
  • verbesserte Vorschriften zur Förderung sowie neue Bestimmungen für Investitionen in intelligente Netze;
  • weitere Maßnahmen zur Modernisierung der Stromnetze und zur Stromspeicherung;
  • neue Bestimmungen zur Förderung von Verbindungsleitungen zwischen der EU und Drittländern;
  • einen überarbeiteten Governance-Rahmen;
  • Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. 

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Kurz & bündig


Eurogruppe betont Wichtigkeit koordinierter Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie

Die Eurogruppe hat in einem Statement betont, die EU-Mitgliedstaaten sollten weiterhin ihre Maßnahmen koordinieren, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen und die Wirtschaft und eine nachhaltige Erholung zu unterstützen. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die im März 2020 aktiviert wurde und auch 2021 noch aktiv sein wird, haben alle EU-Mitgliedstaaten rasche und umfangreiche finanzpolitische Maßnahmen ergriffen, um der Pandemie und ihren negativen wirtschaftlichen Auswirkungen zu begegnen. Wenn die epidemiologischen und wirtschaftlichen Bedingungen es erlauben, sollten die Mitgliedstaaten die Notmaßnahmen auslaufen lassen. 


Airportslots: EU-Kommission schlägt Verlängerung der „use-it-or-lose-it“-Regel bis Sommer 2021 vor

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Fluggesellschaften müssen normalerweise mindestens 80 Prozent ihrer Slots auf den Flughäfen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nutzen, um sie im entsprechenden Zeitraum des nächsten Jahres zu halten. Eine Ausnahmeregelung befreit Fluggesellschaften in der Coronakrise vorübergehend von der „use-it-or-lose-it“-Regel. Die EU-Kommission hat am 16.12. einen Vorschlag angenommen, die Ausnahmeregelung weiter bis Sommer 2021 zu verlängern: In der Sommersaison 2021 sollen statt 80 nur 40 Prozent der Slots genutzt werden müssen. Der Vorschlag muss noch von EU-Parlament und Rat genehmigt werden. 


Jobs+Jobs+Jobs


EUROJUST sucht Reporting and Support Assistant 

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • Reporting and Support Assistant (m/w)
  • Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: 20/EJ/18

Bewerbungen sind bis zum 11. Januar 2021 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda: Terminübersicht


Nächste Tagungen des Rates

19. Januar 2021


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

  • Die Wochen vom 21. Dezember 2020 bis zum 8. Januar 2021 sind sitzungsfreie Zeit. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass z.B. in Eilverfahren ein Termin anberaumt wird oder dass den Parteien Beschlüsse zugestellt werden.

Ausgewählte laufende Konsultationen 

Bankwesen, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion 

Beschäftigung und Soziales 

Binnenmarkt

DIgitale Wirtschaft und Gesellschaft 

Justiz und Grundrechte 

Klimaschutz/Energie/Umwelt 

Migration 

Verkehr und Transport 

Wettbewerb 

Wirtschaft und Industrie 

Wirtschaft, Finanzen und der Euro 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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