Sujet EU Panorama
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EU-Wirtschaftspanorama 4/2024

Ausgabe 26. Jänner 2024

Lesedauer: 15 Minuten

26.01.2024

Im Brennpunkt


EU-Kommission schnürt Paket zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit

Nahaufnahme eines technischen Geräts
© Europäische Union

Die Welt ist im Wandel. Die wachsende Zahl an geopolitischen Konflikten und wirtschaftlichen Umbrüche verändern die Rahmenbedingungen für weltweiten Handel und schaffen zugleich neue Risiken. Die Europäische Union hat im Juni 2023 mit ihrer vorgelegten Strategie für wirtschaftliche Sicherheit begonnen, auf diese Veränderungen zu reagieren. Die Fortsetzung dieser Politik findet sich im umfassenden Paket zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit, welches die Kommission diese Woche präsentiert hat.

Das Paket besteht aus fünf Initiativen, welche alle auf den Transfer von Technologie und Know-How abzielen und verhindern sollen, dass durch Investitionen der Einfluss von Drittstaaten gestärkt wird. Die Maßnahmen bauen mitunter auf bereits bestehenden Verordnungen, beispielsweise die stärkere Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen, welche die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährden könnten. Diese Investitionen werden seit rund drei Jahren über die FDI-Screening-Verordnung geprüft, darunter fallen beispielsweise die Übernahme von Häfen oder Unternehmen für Schlüsseltechnologien.

Die Kommission will diese Verordnung novellieren und damit Schlupflöcher beseitigen, indem jeder Mitgliedsstaat zur Einrichtung eines Screening-Mechanismus verpflichtet wird. Außerdem soll ein sektoraler Mindestanwendungsbereich für die Richtlinie definiert werden. Ebenso werden künftig auch Investitionen von formell europäischen Unternehmen kontrolliert, wenn sie sich indirekt oder direkt im Besitz von Drittstaatsakteuren befinden. Damit soll einer möglichen Einflussnahme in kritische Wirtschaftsbereiche wie Halbleiter, Künstliche Intelligenz, kritische Arzneimittel oder Dual-Use-Güter, die sowohl zivil wie militärisch genutzt werden können, vorgebeugt werden.

Für Letztere Kategorie wurden in einem Weißbuch auch Vorschläge zu verstärkten Exportkontrollen gemacht. Darüber hinaus ruft die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten dazu auf, Empfehlungen zu verabschieden, die verhindern sollen, dass durch internationale Forschungskooperationen Fachwissen in Drittstaaten für militärische Zwecke oder zur Verletzung von Menschenrechten verwendet wird. Um die europaweite Dual-Use-Forschung voranzubringen, schlägt die Kommission vor, bestehende EU-Forschungsprogramme teilweise für militärische Anwendungsbereiche zu öffnen und ein eigenes Dual-Use-Forschungsinstrument auf den Weg zu bringen. Dazu wird in Kürze eine öffentliche Konsultation starten.

Neu ist, dass in Zukunft auch Investitionen europäischer Unternehmen in Drittstaaten, sogenannte Outbound-Investitionen, auf Risiken geprüft werden sollen. In einem veröffentlichten Weißbuch teilt die Kommission ihre Befürchtungen, dass beispielsweise durch Industrieinvestitionen in Drittstaaten, welche nicht den gleichen Wertekanon mit der EU teilen, deren militärischen Fähigkeiten gestärkt werden könnten. In einem ersten Schritt schlägt die Kommission ein temporäres Monitoring auf nationaler Ebene für zwölf Monate vor und hat auch in diesem Bereich eine öffentliche Konsultation für betroffene und interessierte Stakeholder gestartet.

Aus Sicht der heimischen Wirtschaft dürfen die Maßnahmen nicht zu neuen bürokratischen Bürden für europäische Unternehmen, zu einer Belastung internationaler Handelsbeziehungen oder zur Behinderung von Innovation führen.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Binnenmarkt


Assoziationsabkommen EU-Ägypten feiert 20-jähriges Bestehen

Frontalaufnahmen zweier Personen in Anzügen an einem Tisch sitzend. Jede Person hat vor sich ein aufgeklapptes Buch und einen Stift in der Hand
© Europäische Union

Am 23. Jänner fand die zehnte Tagung des Assoziationsrates EU-Ägypten in Brüssel statt. Damit wurde das 20-jährige Bestehen des 2004 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommens zwischen der EU und dem nordafrikanischen Staat begangen, welches dazu geführt hat, dass mittlerweile nahezu alle gewerblichen Erzeugnisse zollfrei zwischen der EU und Ägypten gehandelt werden können. Die EU misst ihren Beziehungen zu Ägypten als einem wichtigen Partner und regionalen Akteur große Bedeutung bei und hat auch bei dieser Tagung den strategischen Charakter der Partnerschaft unterstrichen.

Unter anderem wurde die bilaterale Zusammenarbeit in sozialen und wirtschaftlichen Fragen besprochen, welche von Investitionen bis hin zu Umwelt und Energie reichen. Beispielsweise hat die EU bekräftigt, Ägypten bei der Aufrechterhaltung seiner Wassersicherheit – das nordafrikanische Land ist stark vom Nil abhängig – zu unterstützen. Um die nachhaltigere Bewirtschaftung der Wasserressourcen des Landes zu unterstützen, haben Ägypten und die EU Details zur Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und internationaler Ebene im Wasserbereich im Einklang mit der Gemeinsamen Erklärung über eine Wasserpartnerschaft zwischen Ägypten und der EU vereinbart.

Ebenso haben sich beide Seiten für eine Intensivierung der bilateralen Handelsbeziehungen ausgesprochen. Ägypten ist besonders wegen der vielen Megaprojekte ein interessanter Markt für Österreich. Laut Schätzungen der Außenwirtschaft Austria sind rund 500 österreichische Unternehmen in Ägypten wirtschaftlich aktiv. 2022 betrug das österreichische Exportvolumen nach Ägypten 253,5 Millionen Euro. Hauptexportgüter waren pharmazeutische Erzeugnisse, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Fonds unterstützt KMUs beim Schutz immaterieller Vermögenswerte

Die linke Hand einer Person hält eine Glühbirne. Um die Glühbirne sind verschiedene, weiße Icons zum Thema Erfindungen angebracht, zum Beispiel Diagramme, Zahnräder, Raketen, Geldzeichen
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Die Europäische Kommission hat am 22. Jänner die vierte und überarbeitete Auflage des KMU-Fonds gestartet, der kleinen und mittleren Unternehmen in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Er gewährt KMU finanzielle Unterstützung für zusätzliche Dienstleistungen zum Schutz ihrer Rechte sowie ihres geistigen Eigentums, einschließlich Patenten, Marken, gewerblichen Mustern und neuen Pflanzensorten. Der KMU-Fonds kann zur Bewertung des Bedarfs von KMUs an geistigem Eigentum herangezogen werden. Dabei wird das Innovationspotenzial von immateriellen Vermögenswerten der Unternehmen (IP-Scan) berücksichtigt.

Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt wird. Die Unterstützung aus dem KMU-Fonds geschieht über Zuschüsse in Form von Gutscheinen, die innerhalb von zwei Monaten (mit einmaliger Verlängerung um zwei Monate) im Zuge eines Kostenerstattungsantrages eingelöst werden können. Im Vorjahr gingen 34.801 Anträge in den Fonds ein, wobei 22.899 KMUs finanziell unterstützt wurden. Gegenüber dem Jahr 2022 entspricht dies einer Steigerung von 55 Prozent

Neu beim KMU-Fonds ist, dass neben den bisher unterstützten Dienstleistungen nun auch teilweise Vertretungskosten erstattbar werden, die von Rechtsanwälten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einreichung von Anmeldungen für europäische Patente, einschließlich Einheitspatenten, sowie für die Eintragung von Pflanzensorten, in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus wird der KMU-Fonds im Zusammenhang mit dem künftigen EU-Toolkit gegen Produktpiraterie auch Rechtsberatung zur Rechtsdurchsetzung finanzieren.

Der KMU-Fonds wurde erstmals 2021 als Krisenreaktionsmechanismus eingerichtet, um KMU dabei zu helfen, sich zu erholen und die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Damals profitierten beinahe 13.000 europäische KMU von diesem Instrument. Die Antragstellungen sind bis zum 6. Dezember 2024 möglich

Das Enterprise Europe Network der Wirtschaftskammer Österreich bietet eine Erstberatung zu Fördermöglichkeiten an. Die Beratung umfasst Informationen zu EU-Förderungen und auch zu nationalen Programmen. Dieses Service ist für Mitglieder kostenlos. Auf nationaler Ebene bietet das österreichische Patentamt über dem Service „discover.IP“ Beratungsgespräche für österreichische Unternehmen zum Thema geistiges Eigentum an. Weiters bietet EUIPO am 6. Februar 2024 ein Webinar an, um die Möglichkeiten des KMU-Fonds für Unternehmen genauer zu präsentieren und Fragen zu klären.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Kommission schlägt Überarbeitung der Betriebsräterichtlinie vor

Person mit Brillen beim Unterfertigen eines Dokumentes, nebenbei zwei weitere Personen sitzend
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Die EU-Kommission hat einen Überarbeitungsvorschlag der Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) vorgelegt. Damit soll ihre Rolle gestärkt werden, indem das Verfahren zu ihrer Einsetzung vereinfacht und eine bedeutsame Unterrichtung und Anhörung der EBR gefördert wird. Umfasst wären von der Überarbeitung der Richtlinie weiterhin nur transnational agierende Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. Die EBR spielen bei größeren Entscheidungen wie etwa Unternehmensumstrukturierungen eine Rolle, die Beschäftigte in mehreren Ländern betreffen.

Die Vorschläge der Kommission umfassen die Streichung von Ausnahmen und eine klarere Definition was unter länderübergreifende Angelegenheiten fällt, um Überschneidungen mit nationalen Arbeitnehmervertretungen zu verhindern. Den Europäischen Betriebsräten soll darüber hinaus der Zugang zu den für ihre Aufgaben notwendigen Ressourcen gesichert und ein besserer Zugang zu Rechtsmitteln gewährt werden. Das bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden sollen, der Kommission mitzuteilen, wie EBR Gerichts- oder Verwaltungsverfahren anstrengen können. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, Sanktionsmöglichkeiten zur Durchsetzung der Richtlinie einzuführen.

Aus Sicht der heimischen Wirtschaft sollte bei der Überarbeitung der Richtlinie jedenfalls darauf geachtet werden, dass die Autonomie der Sozialpartner auf Unternehmensebene gewahrt wird, da diese am besten die nötigen Voraussetzungen für ihre Arbeit schaffen können. Ein einheitliches Regelwerk ohne Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten könnte es nötig machen, bestehende gut funktionierende Vereinbarungen neu zu verhandeln.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Innovation & Digitalisierung


KI-Innovationspaket soll Startups und KMUs unterstützen

Ein kleiner weißer Roboter steht auf hellem Untergrund. Daneben auf dem Boden ist eine Flagge und darunter steht European Commission
© Europäische Kommission

Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Förderung von KI-Innovationen veröffentlicht. Kernstück ist die leichtere Nutzung von Supercomputern für die Entwicklung von KI-Anwendungen in sogenannten AI Factories. Diese dienen zur Förderung der technologischen und wirtschaftlichen Basis europäischer KI-Unternehmen, nachdem die regulatorischen Rahmenbedingungen über den AI Act geschaffen wurden. 

AI Factories haben das Ziel, Ökosysteme aufzubauen, in deren Rahmen alle entscheidenden Player unter den notwendigen technischen Voraussetzungen zusammenkommen. Von diesem Zugang sollen vor allem Startups und KMUs profitieren. Begleitend sollen insgesamt knapp 500 Millionen Euro aus den Programmen Horizon Europe und Digital Europe für Innovationen im Bereich generative KI mobilisiert werden. Zudem sollen über die Initiative GenAI4EU KI-Unternehmen mit traditionellen Industriebereichen verknüpft werden, um die Ausrollung von KI-Lösungen in diesen Bereichen zu beschleunigen.

Teil des Pakets ist der Beschluss über die Einrichtung eines AI Office, welches 12 Monate nach Inkrafttreten des AI Act seine Tätigkeit aufnehmen und darüber hinaus auch für die Weiterentwicklung von AI-Policythemen genutzt werden soll. Es wurde mit 24. Jänner 2024 offiziell eingerichtet und soll in den nächsten Monaten arbeitsfähig werden.

Die Änderung der EuroHPC Verordnung zur Einrichtung der AI Factories wird auf Ratsebene behandelt. Die Rechtsgrundlage der Verordnung sieht eine Anhörung des EU-Parlaments sowie des EWSA vor, die Gesetzgebung liegt jedoch beim Rat. 

Ansprechpartner: Thomas Wimmesberger


Kurz & Bündig


EZB lässt Leitzins vorerst unverändert bei 4,5 Prozent

In ihrer ersten Sitzung des neuen Jahres hat der EZB-Rat beschlossen, vorerst keine Änderung des Europäischen Leitzinssatzes vorzunehmen. Der Leitzins, zu dem sich Banken im Euroraum frisches Geld bei der EZB besorgen können, bleibt vorerst bei 4,5 Prozent. Der Einlagenzins, den Banken für angelegte Gelder erhalten, verharrt ebenso weiter bei 4,0 Prozent. Dies ist das höchste Niveau seit Bestehen der Währungsunion 1999. Die Euro-Währungshüter begründen ihre Entscheidung mit einem anhaltenden Abwärtstrend bei der europäischen Inflationsrate, auch wenn Energiepreise für einen kurzen Aufwärtseffekt bei der Gesamtinflation gesorgt haben. Zusätzlich würden die hohen Kreditzinsen die Nachfrage dämpfen und dadurch die Inflation weiter drücken. Gleichzeitig bedeuten die höheren Finanzierungskosten jedoch Belastungen für die Wirtschaft. 

Internationale Erfahrung im AußenwirtschaftsCenter sammeln: Jetzt Restplätze sichern!

Die WKÖ bietet österreichischen Studierenden während ihres Wirtschafts- oder Rechtswissenschafts-Studiums die Möglichkeit, einen Volontariatseinsatz an einem AußenwirtschaftsCenter zu absolvieren. Damit können Auslandserfahrungen ebenso wie generelle Berufserfahrungen gesammelt werden. Es sind noch Restplätze für 2024 in einigen Außenwirtschaftscentern weltweit verfügbar. Interessierte Studierende zwischen dem vierten und zehnten Semester können sich ab sofort bewerben. Es gilt: First come, first serve!


Jobs+Jobs+Jobs


EUROJUST sucht Reporting and Support Assistant

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • Reporting and Support Assistant (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: 24/EJ/01, Deadline for applications: 26/01/2024

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROJUST sucht Data Management Officer

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • Data Management Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: 24/EJ/02, Deadline for applications: 26/01/2024

Weitere Informationen sind online abrufbar.


CEPOL sucht Planning and Reporting Officer

Die Europäische Agentur für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) mit Sitz in Budapest (Ungarn) sucht:

  • Planning and Reporting Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: CEPOL/2023/TA/08, Deadline for applications: 28/01/2024, 23:55 (Budapest time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


FRONTEX sucht Senior Finance Officer

FRONTEX, die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, mit Sitz in Warschau (Polen) sucht:

  • Senior Finance Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: RCT-2023-00104, Deadline for applications: 29/01/2024, 12:00 (Warsaw local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ERCEA sucht Research Programme Agent im Bereich Life Sciences – Aufruf zur Interessensbekundung

Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA) mit Sitz in Brüssel sucht zur Erstellung einer Reserveliste:

  • Programme Agent im Bereich Life Sciences (m/w/d)
  • Temporary Agent, Grade: AD 6 (Step 1 or 2), Reference: ERCEA/TA/221/2023, Deadline for applications: 31/01/2024, 12:00, Brussels time

Weitere Informationen sind online abrufbar.


LISA sucht LEAD IT Solutions Design and Project Management

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland) sucht:

  • LEAD IT Solutions Design and Project Management (5 profiles) (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: eu-LISA/23/AD6/11.1, Deadline for applications: 31/01/2024, 12:59 Tallinn time (11:50 Strasbourg time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


LISA sucht IT Lead Positions

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland) sucht:

  • IT Lead Positions (5 profiles) (m/w/d)
    • Software Development
    • DevOps
    • Test Management
    • System Engineering
    • Platform Engineering
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: u-LISA/23/AD5/10.1, Deadline for applications: 31/01/2024, 12:59 Tallinn time (11:50 Strasbourg time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


Das gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Head of Sector – Legal and Governance (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8I, Reference: EuroHPC/2024/01, Deadline for applications: 04/02/2024, 23:45 (CEST)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EBA sucht Finance Assistant 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Finance Assistant (m/w/d)
  • Contract Agent, Grade: FG III, Reference: OPER FP CA-44-2023, Deadline for applications: 08/02/2024, 23:59 (Paris time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Sitzungen der Europäischen Kommission

31. Jänner 

  • Krebspräventionspaket 
    • Überarbeitung der Empfehlung des Rates zu rauchfreien Zonen 
    • Empfehlung des Rates zu durch Impfung vermeidbaren Krebsarten 


Ausschüsse des Europäischen Parlaments

29. Jänner 

  • Ausschuss für Wirtschaft und Währung 

29. Jänner 

  • Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 
    •  Berichterstattung über die laufenden interinstitutionellen Verhandlungen 
      • Luftqualität und saubere Luft für Europa (Neufassung)
    • Aussprache mit Vertretern der Kommission über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Klimaziele für 2030 und 2050 
      • EU-Fortschrittsbericht über die Klimapolitik 2023 
      • EU-weite Bewertung des Entwurfs der aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu den ehrgeizigeren Energie- und Klimazielen für 2030 im Rahmen des europäischen Grünen Deals und von RePowerEU

29. Jänner 

  • Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 
    • Umgang mit Krisensituationen und höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl 

1. Februar 

  • Haushaltskontrollausschuss 
    • Europol-Bericht über die Europäische Bewertung der Bedrohungslage im Bereich Finanz- und Wirtschaftskriminalität 


Ausgewählte Tagungen des Rates

29. Jänner 

  • Rat “Allgemeine Angelegenheiten” 
    • Jährlicher Dialog über Rechtsstaatlichkeit 
      • Der Rat wird im Rahmen des jährlichen Dialogs über Rechtsstaatlichkeit eine länderspezifische Aussprache abhalten. Im Mittelpunkt der Beratungen werden Spanien, Frankreich, Kroatien und Italien stehen. 
    • Am Rande der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ wird am 29. Januar eine Regierungskonferenz mit Montenegro stattfinden.

30.-31. Jänner 

  • Informelle Tagung der Verteidigungsministerinnen und -minister (Brüssel) 
    • Sicherheitsbedrohungen 
      • Die Ministerinnen und Minister werden Diskussionen über aktuelle und neu entstehende Sicherheitsbedrohungen führen und dabei die Notwendigkeit einer geeinten Antwort auf Herausforderungen, die von hybriden Bedrohungen bis hin zu regionalen Konflikten reichen. 
    • Gemeinsame Verteidigungsprojekte 
      • Das Treffen bietet den Mitgliedsstaaten eine Plattform für den Austausch von Informationen über gemeinsame GSVP-Verteidigungsprojekte. Diskutiert werden können gemeinsame Forschungsinitiativen, Beschaffungsstrategien und Bemühungen zur Vereinheitlichung der militärischen Fähigkeiten in der EU. 

1. Februar 

2. Februar 

2.-3. Februar 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Dienstag, 30. Januar 2024 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-255/21 Reti Televisive Italiane 

Höchstsendezeiten für Fernsehwerbung 

Die italienische Rundfunkaufsicht wirft der Sendergruppe Reti Televisive Italiane (RTI) vor, gegen die im italienischen Recht vorgesehenen Höchstsendezeiten für Fernsehwerbung verstoßen zu haben. Bei der Berechnung der Sendezeiten bezog sie Werbung ein, mit der auf drei Fernsehsendern der RTI-Gruppe - nämlich „Canale 5“, „Italia 1“ und „Rete 4“ - der ebenfalls zu dieser Gruppe gehörende Radiosender „R101“ beworben wurde. 

RTI hat die Bescheide der italienischen Rundfunkaufsicht vor einem italienischen Verwaltungsgericht angefochten. Nach Ansicht von RTI betrafen die Hinweise ihrer drei Fernsehsender nämlich nur die Präsentation von Sendungen von „R101“ und hätten daher als Hinweise auf eigene Sendungen eingestuft werden müssen, die nicht in die stündliche Höchstsendezeit für Werbung eingerechnet werden dürften. 

Das Verwaltungsgericht wies die Klagen von RTI ab, da nach seiner Auffassung Hinweise auf Sendungen eines Hörfunkveranstalters nicht Hinweise auf „eigene Sendungen“ eines Fernsehveranstalters sein könnten, auch wenn der Hörfunkveranstalter zur selben Unternehmensgruppe gehöre wie der Fernsehveranstalter. RTI legte daraufhin Berufung beim italienischen Staatsrat ein. Dieser hat den Gerichtshof um Auslegung der EU‑Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ersucht. 

Generalanwältin Kokott hat in ihren Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass Hinweise eines Fernsehveranstalters auf Sendungen oder Programme eines Hörfunkveranstalters grundsätzlich nicht unter den Begriff der „Hinweise des Fernsehveranstalters auf eigene Sendungen“ fallen.

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-442/22 Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Lublinie (Betrug eines Angestellten) 

Haftung für Mehrwertsteuerbetrug 

Mitarbeiter einer polnischen Tankstelle sammelten weggeworfene Zahlungsbelege ein, erstellten sodann neue Rechnungen mittels eines zweiten „Buchungssystems“ über die dort genannten Treibstoffmengen und verkauften sie schließlich an Interessenten. Diese haben die Beträge für Treibstofflieferungen (die so nie stattgefunden haben) für den Vorsteuerabzug im Rahmen der Mehrwertsteuererklärung genutzt. 

Die polnische Finanzverwaltung konnte dies aufdecken, jedoch bei den Betrügern nicht den gesamten Mehrwertsteuerschaden beheben. Daher greift die Finanzverwaltung auch auf das Betreiberunternehmen der Tankstelle zu, welches die eigenen Umsätze zwar ordnungsgemäß versteuert, dem Anschein nach jedoch die fingierten Rechnungen selbst erstellt hat. 

Vor dem mit dem Rechtsstreit befassten polnischen Obersten Verwaltungsgericht stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber für kriminelles Verhalten der eigenen Angestellten haftet, welche an einem Mehrwertsteuerbetrug eines Dritten mitgewirkt haben. Es hat dazu den Gerichtshof um Auslegung der Mehrwertsteuerrichtlinie ersucht.

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Sport und Jugend 

Maritime Angelegenheiten und Fischerei 

Wirtschaft, Finanzen und der Euro

Öffentliches Gesundheitswesen 

Umwelt 

Binnenmarkt

Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz


REDAKTION: 
Alexander Maurer, alexander.maurer@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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