Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 23/2020

Ausgabe 03. Juli 2020

Lesedauer: 18 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt


Deutscher Ratsvorsitz startet in Corona-Wiederaufbau: Gemeinsam. Europa wieder stark machen

Die deutsche Ratspräsidentschaft steht in den nächsten sechs Monaten vor riesigen Herausforderungen: Sie muss den Wiederaufbau Europas nach Corona starten, und dabei alle EU Staaten in ein Boot holen. Deutschlands Kanzlerin Angela Merkel hat bereits mehrfach ihre Krisenfestigkeit bewiesen.

Nun ist sie im deutschen Duo mit Kommissionschefin von der Leyen gefragt, die immer noch sehr unterschiedlichen Positionen der EU Staaten auszugleichen und einen Kompromiss zu finden. Deutschland strebt eine möglichst rasche Einigung zu Next Generation EU und zum nächstem langjährigen EU Haushalt an: Als Ziel wurde genannt, dass das Geld für den Wiederaufbau ab 1. Jänner 2021 fließen könne.

Große Herausforderung der deutschen Präsidentschaft wird es sein, die akuten Maßnahmen für den Wiederaufbau der Wirtschaft optimal mit den anderen anstehenden Initiativen zu verknüpfen, um ein starkes Comeback Europas aus der Coronakrise zu schaffen: Die Dossiers grüner und digitaler Übergang, künftige Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich und Europas Rolle in der Welt müssen in den kommenden sechs Monaten vorangebracht werden.

Vor allem der Europäische Green Deal und die auch durch die Coronakrise nochmals beschleunigte Digitalisierung der Arbeits-und Lebenswelt eröffnen der Wirtschaft zahlreiche Chancen, neu durchzustarten. Renovierungswelle, Umstieg auf erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität sind einige der Bereiche, in denen gerade unsere heimischen Unternehmen sehr gut unterwegs sind. Die EU Kommission hat auch in ihrer diese Woche veröffentlichten neuen Skills Agenda richtig betont, dass sie auf die Stärkung digitaler Kompetenzen setzt, um die Arbeitnehmer mit den auf dem Arbeitsmarkt erforderlichen Fähigkeiten auszustatten.

Die Coronakrise hat gezeigt: Wenn die EU Staaten an einem Strang ziehen und schnell Entscheidungen treffen, sind sie besser unterwegs. Die letzten Monate haben aber auch gezeigt, dass das nicht immer so einfach ist. Die deutsche Präsidentschaft wird, um ihr Ziel eines stärkeren Europas zu erreichen, in den kommenden Monaten viel Überzeugungsarbeit leisten müssen, um europäische und nationale Interessen bestmöglich zu vereinen.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Mehr Beihilfen für kleine Unternehmen möglich – Auch Start-ups profitieren

Geldscheine
© Pixabay

Die EU Kommission hat die dritte Änderung des befristeten Covid-19 Beihilferahmens angenommen: Die Mitgliedstaaten können ab sofort kleinen und Kleinstunternehmen Beihilfen gewähren, auch wenn sich diese Unternehmen am 31. Dezember 2019 bereits in finanziellen Schwierigkeiten befanden. Auch Start-up-Unternehmen können damit mehr Hilfen bekommen.


Kleine und Kleinstunternehmen sind besonders stark von Liquiditätsengpässen betroffen, die durch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs hervorgerufen wurden. Ausgenommen von der Änderung sind u.a. Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind. Darüber hinaus hat die Kommission für die Fälle, in denen private Investoren gemeinsam mit dem Staat zu Kapitalerhöhungen von Unternehmen beitragen, die Bedingungen für Rekapitalisierungsmaßnahmen angepasst.

Die EU Kommission hatte den Befristeten Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen zuvor bereits zweimal erweitert. Zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft hat die Kommission bereits 15 Milliarden Euro für den Corona-Hilfsfonds sowie die österreichische Garantieregelung für KMU abgesegnet.

Um die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft auf dem Weg aus der Coronakrise zu unterstützen, hat die Kommission zudem Anpassungen und Verlängerungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie der De-minimis-Verordnung vorgenommen. Außerdem sollen weitere sieben Gruppen von Leitlinien für staatliche Beihilfen angepasst und die Gültigkeit von Leitlinien, die am 31. Dezember 2020 auslaufen würden, verlängert werden.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Paket zur Jugendbeschäftigung soll Brücke ins Arbeitsleben schlagen

Junge Menschen sollen ihr Potenzial für die Gestaltung der Zukunft der EU voll ausschöpfen und sich im Umfeld des grünen und digitalen Wandels behaupten können: Das Paket zur Förderung der Jugendbeschäftigung der EU Kommission umfasst vier Aktionsbereiche, die zusammen eine Brücke ins Arbeitsleben für die nächste Generation schlagen sollen. Auf europäischer Ebene gelten Formen von arbeitsplatzbasiertem Lernen, wie beispielsweise die duale Berufsausbildung, als Erfolgskonzepte zur Förderung der Jugendbeschäftigung sowie zur Aneignung von am Arbeitsmarkt relevanten Qualifikationen.

Das Paket umfasst: Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Brücke ins Arbeitsleben soll die Jugendgarantie stärken und weitet ihre Reichweite auf Menschen von 15 bis 29 Jahren in der gesamten EU aus. Junge Menschen, die sich bei der Jugendgarantie anmelden, soll innerhalb von vier Monaten ein Stellen-, Bildungs-, Ausbildungs- oder Weiterbildungsangebot vermittelt werden. Der Vorschlag zur beruflichen Aus- und Weiterbildung sieht vor, dass die Systeme moderner, attraktiver, flexibler und besser für das digitale Zeitalter und den grünen Wandel gerüstet sein sollen. Eine flexiblere, auf die Lernenden ausgerichtete berufliche Aus- und Weiterbildung soll junge Menschen auf ihren ersten Arbeitsplatz vorbereiten und mehr Erwachsenen Möglichkeiten für die Karriereplanung oder einen Laufbahnwechsel eröffnen.

Ein neuer Impuls für die Lehrlingsausbildung soll Arbeitgebern und jungen Menschen zugutekommen und vielen Branchen qualifizierte Arbeitskräfte bringen. Die erneuerte Europäische Ausbildungsallianz soll nationale Koalitionen fördern, KMU unterstützen und die Sozialpartner stärker einbeziehen. Zu den zusätzlichen Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung gehören kurzfristige Beschäftigungs- und Existenzgründungsanreize sowie mittelfristig die Schaffung von Netzwerken junger Unternehmer und unternehmensübergreifenden Ausbildungszentren. Nächste Schritte: Der Rat wird sich zu den Vorschlägen positionieren.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Skills Agenda setzt klaren Fokus auf arbeitsplatzrelevante Kompetenzen

Die EU-Kommission stellt arbeitsplatzrelevante Kompetenzen für einen nachhaltigen Aufschwung nach der Coronapandemie ins Zentrum ihrer neuen European Skills Agenda. Unternehmen brauchen Arbeitskräfte, die über die im grünen und digitalen Übergang relevanten Kompetenzen verfügen. Die WKÖ begrüßt die Vorschläge: Beim Wiederaufbau nach Corona sind Investitionen und Initiativen in Zukunftsbereichen wie Bildung prioritär.

Das Update der Skills Agenda (Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz) inklusive eines Vorschlages zur beruflichen Aus- und Weiterbildung enthalten die Ziele der EU Kommission für Weiterbildung und Umschulung in den nächsten fünf Jahren. Einen speziellen Fokus richtet die Agenda auf Weiterbildung und lebenslanges Lernen. Das Update wurde aufgrund der Coronakrise noch einmal neu überarbeitet und angepasst.

Die wichtigsten Punkte im Sinne der Wirtschaft:

  • Kollektives Handeln: Mobilisierung von Unternehmen, Sozialpartnern und Interessenträgern
  • Klare Strategie für Arbeitsplatzrelevanz von Kompetenzen
  • Life-Long Learning soll zur Norm werden
  • Vorschlag von 12 konkrete Aktionen (u.a. neue Europass Plattform, EU-Förderung von nationalen    Weiterbildungsstrategien,
  • Unterstützung des grünen und digitalen Wandels, Förderung von unternehmerischen und Querschnittskompetenzen)

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Binnenmarkt


Meinungen zur New Consumer Agenda gefragt

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation gestartet, um Meinungen zu vier verbraucherpolitischen EU-Initiativen einzuholen, die sie 2020 und 2021 vorzulegen plant: neue Verbraucheragenda, Überprüfung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge, Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, sowie Stärkung der Verbraucher im grünen Wandel (Lebensdauer von Produkten, Kreislaufwirtschaft). Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie sollen berücksichtigt werden.

Mittels Konsultation können alle interessierten Stakeholder bis 6. Oktober ihre Meinungen zur „New Consumer Agenda“ abgeben. Die EU Kommission plant, im 4. Quartal 2020 eine Mitteilung und dann im 2. Quartal 2021 die konkreten Initiativen zu veröffentlichen. Die neue Verbraucheragenda soll einen strategischen EU-Rahmen für die Verbraucherschutzpolitik in fünf vorrangigen Bereichen schaffen, u.a. Stärkung der Verbraucher beim Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft, Durchsetzung der Verbraucherrechte und internationale Zusammenarbeit.

Die Überprüfung der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge erfolgt im Anschluss an eine Bewertung, und fokussiert auf Aspekte wie den Anwendungsbereich, Bereitstellung von Informationen und Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Überarbeitung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit zielt auf die Anpassung der Richtlinie an die Herausforderungen ab, die sich aus den neuen Technologien und Onlinehandel ergeben.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Rat empfiehlt schrittweise Öffnung der Grenzen für bestimmte Drittländer

Frau schaut auf Abflugzeiten in einer Wartehalle im Flughafen
© pixabay, JESHOOTS-com

Die seit 17. März gültigen Reisebeschränkungen werden für bestimmte Drittländer aufgehoben. Auf Grundlage einer Ratsempfehlung beginnen die Mitgliedstaaten ab 1. Juli die Außengrenzen für die Einwohner der folgenden Drittländer zu öffnen: Algerien, Australien, Georgien, Japan, Kanada, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien, Uruguay sowie China (vorbehaltlich Gegenseitigkeit).

Die Liste wird anhand bestimmter Kriterien alle zwei Wochen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die Empfehlung ist für die EU-Länder rechtlich nicht bindend. Die Kriterien zur Bestimmung der Drittländer umfassen insbesondere die epidemiologische Situation und Eindämmungsmaßnahmen sowie wirtschaftliche und soziale Erwägungen. Wichtig ist auch die Gegenseitigkeit. Das österreichische Außenministerium hat für Länder des Westbalkans angesichts der dortigen Infektionen mit dem Coronavirus eine Reisewarnung verhängt.

Für die Einreise aus Ländern, für die weiterhin Reisebeschränkungen gelten, sind EU-Bürger bzw. langfristig in der EU ansässige Personen und ihre Familienmitglieder sowie Reisende, die eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise zwingend notwendig ist, von den Beschränkungen ausgenommen.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Nachhaltigkeit


Energiesektor spielt entscheidende Rolle für wirtschaftliche Erholung

Klimaschutz
© Pixabay

Der Rat der EU betont, dass die europäische Wirtschaft grüner, kreislauforientierter und digitaler werden und gleichzeitig global wettbewerbsfähig bleiben muss. Der Energiesektor spiele auf dem Weg aus der Coronakrise eine entscheidende Rolle.

Der Rat unterstrich in seinen Schlussfolgerungen, dass der notwendige wirtschaftliche Wandel hin zu nachhaltigem Wachstum und Klimaneutralität eine enorme Gelegenheit biete, die Wirtschaft anzukurbeln. Dieser Wandel auf Grundlage des europäischen Grünen Deals werde auch die Führungsrolle Europas bei der Entwicklung und Einführung nachhaltiger Technologien weiter fördern. Wichtig sei das Recht der Mitgliedstaaten, ihren eigenen Energiemix bzw. Technologien zu wählen.

Der Rat fordert die EU Kommission auf, ihre Arbeit an geplanten Initiativen zur Renovierungswelle, zur Integration des Energiesystems, zur transeuropäischen Energieinfrastruktur („TEN-E-Verordnung“) sowie dem Finanzierungsmechanismus für erneuerbare Energien fortzusetzen. Der Europäische Grüne Deal kann Unternehmen wichtige Geschäftschancen eröffnen, z.B. bei der Renovierung von Gebäuden. Angesichts der Herausforderungen der COVID-19-Pandemie für die europäische Wirtschaft müssen die Maßnahmen darauf abzielen, Unternehmen für den notwendigen Wiederaufschwung und den grünen Übergang bestmöglich zu unterstützen. 

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Kurz & bündig


Umfrage des EUROCHAMBRES-Frauen-Netzwerks zeigt Herausforderungen für Unternehmerinnen bei Zugang zu Finanzmitteln

Eine neue Umfrage des EUROCHAMBRES-Frauen-Netzwerks (EWN) zeigt, dass der Zugang zu Finanzmitteln und eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben nach wie vor Schlüsselthemen für Unternehmerinnen in Europa sind. Der Bericht betont, dass gerade jetzt auf dem Weg aus der Coronakrise weibliches Unternehmertum besonders gefördert werden sollte. Die EWN-Mitglieder fordern die Europäische Kommission auf, mit dem Wirtschaftskammernetzwerk zusammenzuarbeiten, um entsprechende Tools und Anleitungen zu entwickeln und in grenzüberschreitende Schulungs- und Mentoringprogramme für Unternehmerinnen zu investieren.


Konsultation sammelt Ideen für Verkehrssektor der Zukunft

Die EU Kommission arbeitet an einer Strategie für eine nachhaltige und intelligente Mobilität. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Verkehrssektor soll die Strategie einen Weg für den nachhaltigen und digitalen Wandel des Sektors aufzeigen. Ziel ist ein widerstandsfähiges und krisenfestes Verkehrssystem für künftige Generationen. Mittels Konsultation können interessierte Stakeholder bis 23. September 2020 ihre Meinungen zu den Elementen der Strategie abgeben. In dem Fragebogen geht es auch darum, was bisher durch den 2011 festgelegten Rahmen erreicht wurde.


EU-Aufsichtsvorschriften für Versicherungen werden überprüft

Die Konsultation zur Überprüfung der EU-Aufsichtsvorschriften für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (Solvabilität II-Richtlinie) kann bis 2. Oktober 2020 beantwortet werden. Die EU-Kommission will u.a. die Ansichten und Erfahrungen von Interessenträgern hinsichtlich der allgemeinen Ziele und Prioritäten des Solvabilität-II-Rahmens einholen. Zudem soll die Überprüfung auch zeigen, wie der Versicherungssektor zu den Zielen des European Green Deal und der Kapitalmarktunion sowie zur wirtschaftlichen Erholung der EU nach der Coronakrise beitragen kann. Zusätzlich wurde eine anfängliche Folgenabschätzung veröffentlicht. Erstes Feedback dazu ist bis 26. August 2020 abzugeben. Die EU-Kommission plant, im Sommer 2021 einen überarbeitenden Gesetzesvorschlag vorlegen.


Holprige Brexit-Verhandlungen – Keine längere Übergangsphase

Bis 31. Dezember ist Großbritannien noch Teil des EU-Binnenmarkts. Bis 30. Juni wäre eine Verlängerung der Übergangsphase um maximal zwei Jahre möglich gewesen. Die britische Regierung hat darauf verzichtet. Die Post-Brexit-Verhandlungen sollen im Juli intensiviert werden, um die Ratifizierung eines Abkommens über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bis Ende 2020 zu schaffen: Die fünfte Runde diese Woche in Brüssel endete einen Tag früher als geplant und ohne konkrete Fortschritte. Trotz Brexit bleibt das Vereinigte Königreich für Österreich ein wichtiger Handelspartner und Absatzmarkt. Ziel muss daher ein möglichst umfassendes Abkommen sein.


Jobs+Jobs+Jobs


Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) sucht:

  • Head of Facility Management Sector
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Ref: EASO/2020/TA/013 

Bewerbungen sind bis zum 31. Juli möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in den Haag sucht:  

  • National Desk Assistant
    Contract Agent, Grade: FG II, Reference: 20/EJ/06 

Bewerbungen sind bis zum 15. Juli möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 

Die Agentur für das europäische GNSS (GSA) sucht:  

  •  Digital Communications Support Officer 
    Contract Agent, Grade: FG III, Reference: GSA/2020/CA/012_R 

Bewerbungen sind bis zum 23. Juli möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Sitzung am 08.07.2020: 

  • Strategie für die Integration von Energiesystemen
  • Wasserstoff-Strategie

Ausschüsse des Europäischen Parlaments

06.07 Ausschuss für internationalen Handel

  • Ausübung der Rechte der Union bei der Anwendung und Durchsetzung internationaler Handelsregeln
  • Meinungsaustausch mit Sigrid Kaag, niederländische Ministerin für Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, und Jean-Baptiste Lemoyne, französischer Staatssekretär beim Minister für Europa und Auswärtige Angelegenheiten, über das französisch-niederländische Non-Paper über nachhaltigen Handel

06.07. Ausschuss für Haushaltskontrolle

  • Meinungsaustausch mit Vertretern der Task Force für die Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich

06.-07.07 Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

  • Künstliche Intelligenz: Fragen der Auslegung und Anwendung des Völkerrechts, soweit die EU in den Bereichen der zivilen und militärischen Nutzung und der Staatsgewalt außerhalb des Bereichs der Strafjustiz betroffen ist
  • Digital Services Act: Anpassung der handels- und zivilrechtlichen Vorschriften für online tätige kommerzielle Unternehmen
  • Zivilrechtliche Haftungsregelung für künstliche Intelligenz
  • Rahmenwerk ethischer Aspekte der künstlichen Intelligenz, Robotik und verwandter Technologien
  • Geistige Eigentumsrechte für die Entwicklung von Technologien der künstlichen Intelligenz
  • Digital Services Act und aufgeworfene Grundrechtsfragen
  • Gesetz über digitale Dienste: Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes
  • Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über die Beschaffung in den Bereichen Verteidigung und
    Sicherheit und der Richtlinie 2009/43/EG über die Verbringung von Verteidigungsgütern
  • Künstliche Intelligenz im Strafrecht und ihr Einsatz durch die Polizei- und Justizbehörden in
    Strafsachen
  • Vorstellung des Programms der Ratspräsidentschaft

06.07. Ausschuss für Regionale Entwicklung

  • Europäisches Jahr der Eisenbahn (2021)
  • General budget of the European Union for the financial year 2021 - section III
  • Bericht der Europäischen Kommission über die Umsetzung der EU-Coronavirus-Reaktions-Investitionsinitiativen CRII und CRII+

06.-07.07. Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklungen

  • Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa – Finanzierung des Grünen Deals
  • Billigung einer Berichtigung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates gemäß Artikel 241 GO
  • Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Jahr 2021
  • Aussprache mit Vertretern der Kommission (GD AGRI, GD COMP und GD TRADE) über die Lage in der Rindfleisch-, Kalbfleisch- und Geflügelwirtschaft der EU

06.07 Ausschuss für Kultur und Bildung

  • Europäisches Jahr der Schiene (2021)
  • Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa – Finanzierung des Grünen Deals

07.07 Ausschuss für Recht

  • Repräsentative Aktionen zum Schutz der kollektiven Interessen der Verbraucher
  • Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021
  • Abstimmung über ein Mandat für den Berichterstatter
  • Digital Services Act: Anpassung der handels- und zivilrechtlichen Vorschriften für online tätige kommerzielle Unternehmen
  • Zivilrechtliche Haftungsregelung für künstliche Intelligenz
  • Geistige Eigentumsrechte für die Entwicklung von Technologien der künstlichen Intelligenz

06.07. Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

  • Kontrolle der Binnengrenzen innerhalb des Schengen-Raums

Europäisches Parlament - Ausgewählte Themen des Plenums der kommenden Woche

08.-10.07. 

  • Vorstellung des Tätigkeitsprogramms des deutschen Ratsvorsitzes
  • Die Bedeutung der Kohäsionspolitik im Rahmen der Bekämpfung der sozioökonomischen Folgen der COVID-19-Pandemie
  • Eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – der Aktionsplan der Kommission und andere aktuelle Entwicklungen
  • Durchsetzungsanforderungen und besondere Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor
  • Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen an die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 hinsichtlich der Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern
  • Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 zu ihrer Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor
  • Elektronische Frachtbeförderungsinformationen
  • Änderung der Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 in Bezug auf die Umsetzungsfrist und den Geltungsbeginn aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Krise
  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/2454 in Bezug auf den Geltungsbeginn aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Krise
  • Umfassendes europäisches Konzept für die Energiespeicherung
  • Überarbeitung der Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur
  • Einwand gemäß Artikel 112 Absätze 2 und 3 GO: Bestimmte Verwendungen von Chromtrioxid

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes  

Donnerstag, 9. Juli

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-343/19 Verein für Konsumenteninformation gegen Volkswagen AG

Gerichtliche Zuständigkeit für Schadensersatzklagen wegen Manipulationssoftware

Der österreichische Verein für Konsumenteninformation hat die deutsche Volkswagen AG vor dem Landesgericht Klagenfurt auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt ca. 3,6 Mio. Euro verklagt. Dabei handelt es sich um abgetretene Ansprüche von 574 Käufern von Fahrzeugen, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet seien. Dieser Motor sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne der EU-Verordnung Nr. 715/2007 versehen. Nur durch eine Manipulationssoftware sei es Volkswagen möglich gewesen, für Fahrzeuge mit diesem Motor eine EU-Typengenehmigung zu erhalten. Volkswagen macht geltend, dass dem Landesgericht Klagenfurt die internationale Zuständigkeit für diese Klage fehle.

Das Landesgericht ersucht den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Auslegung der EU-Verordnung Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit.

Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat in seinen Schlussanträgen vom 2. April 2020 die Ansicht vertreten, dass ein Unternehmen von Käufern der von ihm manipulierten Fahrzeuge vor den Gerichten des Staates verklagt werden, in dem sie die Fahrzeuge gekauft haben. 

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Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑264/19 Constantin Film Verleih gegen YouTube und Google
Auskunftsanspruch gegen YouTube bei widerrechtlich hochgeladenen Filmen

Die deutsche Filmverwertungsgesellschaft Constantin Film Verleih GmbH verlangt von YouTube und deren Muttergesellschaft Google bestimmte Auskünfte zu den Nutzern, die unter Verstoß gegen ihre ausschließlichen Verwertungsrechte mehrere Filme hochgeladen haben. Konkret verlangt Constantin Film Verleih die Herausgabe der von diesen Nutzern verwendeten E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen.

Der deutsche Bundesgerichtshof möchte wissen, ob solche Auskünfte unter die Bestimmung der Richtlinie 2004/48 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums fallen, wonach die zuständigen Gerichte anordnen können, dass „Namen und Adressen“ bestimmter Personengruppen, die einen Zusammenhang mit ein Recht des geistigen Eigentums verletzenden Waren oder Dienstleistungen aufweisen, mitzuteilen sind.

Generalanwalt Saugmandsgaard Øe hat in seinen Schlussanträgen vom 2. April 2020 die Ansicht vertreten, dass der Auskunftsanspruch des Rechteinhabers nur die Postanschrift des Nutzers betreffe, nicht aber dessen E-Mail-Adresse, dessen Telefonnummer und die von ihm verwendeten IP Adressen.

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Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-272/19 Land Hessen
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch - Richterliche Unabhängigkeit

Ein Bürger, der beim Hessischen Landtag eine Petition eingereicht hatte, begehrt Auskunft über seine personenbezogenen Daten, die der Petitionsausschuss gespeichert hat, die ihm verweigert wurde.

Das vom Betroffenen angerufene Verwaltungsgericht Wiesbaden möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Datenschutzgrundverordnung - konkret das darin vorgesehene Auskunftsrecht - auf den Petitionsausschuss des Landtags Anwendung findet. Außerdem möchte es wissen, ob es selbst unabhängig im Sinne des Unionsrecht ist. In Deutschland sei nämlich nur die funktionale richterliche Unabhängigkeit gewährleistet, nicht aber eine institutionelle Unabhängigkeit. Dies finde seinen Ausdruck u.a. darin, dass die Richter vom Justizminister ernannt und befördert würden. 

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Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑698/18 Raiffeisen Bank und C-699/18 BRD Groupe Societé Générale
Schutz vor missbräuchlichen Klauseln 

Ein rumänisches Gericht ersucht den Gerichtshof, den zeitlichen Umfang des Schutzes zu bestimmen, den die Richtlinie 93/13 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen den Verbrauchern verleiht. So möchte es wissen, ob die Richtlinie auch dann noch anwendbar ist, wenn der Darlehensvertrags bereits vollständig durchgeführt wurde. Gegebenenfalls möchte es ferner wissen, ob eine Klage auf Erstattung der Beträge, die der Verbraucher gemäß den als missbräuchlich angesehenen Klauseln geleistet hat, einer Verjährungsfrist von drei Jahren unterworfen werden kann, die ab dem Zeitpunkt des Vertragsendes zu laufen beginnt.

Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen vom 5. März 2020 u.a. die Ansicht vertreten, dass man sich auch nach der vollständigen Durchführung des Vertrags auf den durch die Richtlinie gewährten Schutz vor missbräuchlichen Klauseln berufen könne. Die Richtlinie hindere einen Mitgliedstaat jedoch nicht daran, vorzusehen, dass eine Rückerstattungsklage der Verjährung unterliegt.

Weitere Informationen C-698/18
Weitere Informationen C-699/18


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-81/19 Banca Transilvania
Missbräuchliche Klauseln in Fremdwährungskreditverträgen

Zwei Verbraucher, die ihr Einkommen in rumänischen Lei beziehen, nahmen 2008 bei der SC Volksbank România SA (später Banca Transilvania) einen auf Schweizer Franken lautenden Fremdwährungskredit auf. Der Vertrag sieht vor, dass der Kredit in Schweizer Franken zurückzuzahlen ist. Durch die starke Abwertung des rumänischen Leu hat sich die zurückzuzahlende Summe fast verdoppelt. Das mit dem sich anschließenden Rechtsstreit befasste rumänische Gericht hat den Gerichtshof um Auslegung der Richtlinie 93/13 über missbräuchliche Klauseln hinsichtlich der Konsequenzen ersucht, die ein nationales Gericht gegebenenfalls aus der Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel über das Wechselkursrisiko zu ziehen habe.

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen

Bankwesen, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion 

Beschäftigung und Soziales 

Binnenmarkt 

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Bildung und Ausbildung

Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

Inneres

Klimaschutz/Energie

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Öffentliches Gesundheitswesen

Verkehr

Verbraucherschutz

Wettbewerb



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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