Sujet EU Panorama
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EU-Wirtschaftspanorama 5/2024

Ausgabe 2. Februar 2024

Lesedauer: 13 Minuten

02.02.2024

Im Brennpunkt


Gestärkter europäischer Sozialpartnerdialog als Weg gegen den Fachkräftemangel

Gruppenbild mit Van der Leyen
© Europäische Union

Europas Sozialpartner haben sich erneut über Lösungen für die wichtigsten ökonomischen und sozialen Herausforderungen der Europäischen Union beraten. Im historischen Schloss Val Duchesse in Brüssel haben sich die Beteiligten – darunter WKÖ-KMU-Dachverband SMEunited - unter der Leitung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Belgiens Ministerpräsident Alexander De Croo auf eine Reihe an Schritten geeinigt, um den europäischen sozialen Dialog zu stärken.

Dazu gehört vor allem, dem europaweiten Fachkräftemangel gegenzusteuern. Im Frühjahr 2024 wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern einen Aktionsplan gegen den Fachkräftemangel vorstellen. Diese Maßnahme ist dringend notwendig: Laut einer Eurobarometer-Umfrage geben 63 Prozent der europäischen KMU an, dass das Fehlen von Fachkräften sie in ihren Aktivitäten ausbremst.

Ebenso haben sich alle Beteiligten zu einer Stärkung des Europäischen Sozialpartner-Dialoges verpflichtet. Dazu gehört die Benennung eines eigenen Beauftragten, welcher die Rolle des sozialen Dialogs in Europa und den Mitgliedsstaaten unterstützen sowie weitere Treffen koordinieren und Ansprechpartner für die Sozialpartner sein wird.

Die Wirtschaftskammer Österreich ist als Mitglied von SMEunited Teil der europäischen Sozialpartnerschaft. SMEunited-Präsident Petri Salminen hat am Gipfel die Unterstützung für die Ziele zu einem gestärkten sozialen Europa bekräftigt. Gleichzeitig fordert er von der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten ernsthaftes Engagement, wieder für einen wirtschaftlichen Aufschwung auf dem Kontinent zu sorgen. Es müsse gezeigt werden, „dass Europa ein Kontinent ist, auf dem Geschäfts- und Sozialstandards Hand in Hand gehen“, so Salminen.

Teil der Lösung müsse es sein, den Sozialpartnern genügend Raum zu geben und bei der Gesetzgebung das Prinzip „Think Small First“ in den Vordergrund zu rücken, betonte Salminen. KMU-Organisationen müssten stärker in Gesetzgebungsprozesse auf allen Ebenen eingebunden werden, unterstrich auch SMEunited-Generalsekretärin Véronique Willems. Das sei eine Anerkennung für den Wert und das Sozialkapital, das KMU in ganz Europa generieren. „Mit Blick auf die Zukunft, insbesondere angesichts der vielen Herausforderungen, mit denen der Arbeitsmarkt konfrontiert ist, bekräftigen unsere Unternehmer ihre Entschlossenheit, zu den ehrgeizigen politischen Zielen beizutragen, die wir uns alle gemeinsam für Europa setzen, und bitten, ihnen die Möglichkeit zu geben, die Wege zu diesen Zielen zu gestalten“, richtete sich Willems an Kommission und die Ratspräsidentschaft.

Der Sozialpartnergipfel in Val Duchesse ist eine historische Anlehnung an den ersten Sozialpartnergipfel, welcher im Jahr 1985 am selben Ort stattfand. Initiiert wurde das Treffen vom damaligen EU-Kommissionspräsidenten Jacques Delors. Im Anschluss des Val-Duchesse-Gipfels 2024 wurde eine Gedenkfeier für Delors abgehalten, welcher am 27. Dezember 2023 im Alter von 98 Jahren verstorben war. Zu seinen Erfolgen und Vermächtnissen als Kommissionspräsident zählen der Ausbau des Binnenmarktes sowie der Wirtschafts- und Währungsunion, der Vertrag von Maastricht sowie das Erasmus-Programm. 

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Binnenmarkt


Markus Pieper wird Europäischer KMU-Beauftragter

Markus Pieper an ein Geländer gelehnt vor der EU-Flagge
© MLahousse / EPP-Group Markus Pieper ist seit 20 Jahren Mitglied des Europäischen Parlaments und ein Experte für KMU

Der deutsche Europaabgeordnete Markus Pieper wurde von der Europäischen Kommission als neuer EU-KMU-Beauftragter bestimmt, wobei das Datum seines Amtsantritts noch festgelegt wird. Er wird direkt an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen berichten und in der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW) angesiedelt sein. Ebenso wird er Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton über alle KMU-bezogenen Aktivitäten Bericht erstatten. 

Die Ernennung eines KMU-Beauftragten ist Teil des im September 2023 von der EU-Kommission präsentierten KMU-Entlastungspakets. In dieser Position wird Pieper auch den Vorsitz im Netzwerk der KMU-Beauftragten innehaben und somit engen Kontakt zu seinen nationalen Pendants halten. Er wird mit Wirtschaftsverbänden zusammenarbeiten, um sich bei der Kommission für die besonderen Anliegen und Bedürfnisse der KMU einzusetzen, im Einklang mit der Agenda für Bessere Rechtssetzung der Kommission.

Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich, begrüßt die Ernennung Piepers. Über 99 Prozent aller europäischen Unternehmen sind KMU, welche vor allem mit gestiegen Kosten, einem Mangel an Fachkräften und immer höheren bürokratischen Anforderungen konfrontiert sind. Diese Unternehmen würden aufgrund dieser Herausforderungen eine „starke und laute Stimme“ in Brüssel benötigen. „Insgesamt braucht der Mittelstand europaweit mehr Sichtbarkeit und Gesetzesvorschläge müssen stärker auf die Bedürfnisse der Unternehmen Rücksicht nehmen. Besonders wichtig sind wirksamere Maßnahmen zum Bürokratieabbau – Stichwort Lieferkettengesetz, die seitens der EU-Kommission mehrfach in Aussicht gestellt wurden. Es wird entscheidend sein – auch über die EU-Wahl hinaus -, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um langfristig Europas Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen“, betont Kühnel.

Markus Pieper ist promovierter Wirtschaftsgeograph und Dozent für europäische Integration, EU-Energie- und Industriepolitik. Seit 2004 ist er Mitglied des europäischen Parlaments und aktuell Mitglied des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. Er war Berichterstatter zu KMU-bezogenen Themen und hat sich für viele Maßnahmen zugunsten der KMU eingesetzt.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Trilogeinigung bei den Frühstücksrichtlinien erzielt

Frühstück mit Kaffee, einem Glas Orangensaft Müsli und Croissants auf einem Tablett in einem Bett platziert
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Die belgische Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung zu den „Frühstücksrichtlinien“ erzielt. Bei Honig sollen in Zukunft die Angaben der Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge nach Gewicht und mit prozentualem Anteil auf den Etiketten angeführt werden müssen. 

Einzelne Mitgliedsstaaten können entscheiden, die Prozentangabe auf die vier größten Anteile zu beschränken, wenn diese zusammen mehr als die Hälfte ausmachen. Bei Honigverpackungen mit Füllmengen von weniger als 30 Gramm dürfen die Ursprungsangaben mittels Ländercode abgekürzt werden.

Bei Fruchtsäften werden neue Bezeichnungen für zuckerreduzierte Produkte eingeführt. Diese Bezeichnung darf erst verwendet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlichen Zuckergehalts aus dem Produkt entfernt wurden. Hersteller dürfen dann keine Süßstoffe zusetzen, um entstandene Geschmacksänderungen auszugleichen. Für Konfitüren und „Konfitüren extra“ wird der Mindestfruchtgehalt erhöht. Als allgemeine Regel gelten 450 g Mindestfruchtgehalt für Konfitüre und 500 g für Konfitüre extra. Außerdem soll der in Österreich verbreitete Begriff „Marmelade“ nun wieder für Konfitüren verwendet werden dürfen.

Für Fruchtsäfte und Konfitüren wird die Kommission innerhalb von 36 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Bericht ausarbeiten, in dem sie prüft, ob die Kennzeichnung des Ursprungslandes der verwendeten Früchte notwendig ist, und gegebenenfalls einen Legislativvorschlag vorlegen. Aus Sicht der heimischen Lebensmittelproduzenten wäre diese Erweiterung bei der Ursprungskennzeichnung kritisch. Gerade bei Produkten aus Früchten können die Erntemenge und Qualität der Früchte stark schwanken, weshalb Unternehmen von mehreren und wechselnden Zulieferern beziehen. Deshalb stetig neue Etiketten drucken und Verpackungen ändern zu müssen, ist stellt eine enorme Belastung für Hersteller dar.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Vorläufige Einigung für Lenk- und Ruhezeiten im Gelegenheitsverkehr erzielt

Gelber Bus fährt auf Straße durch Winterlandschaft, im Hintergrund schneebedeckte Bäume, im Vordergrund Feld mit Schnee
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Im Rahmen der Trologverhandlungen haben Rat und Parlament eine vorläufige Einigung zur Überarbeitung der Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Gelegenheitsverkehr erzielt. Die neuen Vorgaben sollen Bestimmungen über Pausen und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer, die im gelegentlichen Personenverkehr, z. B. in Reisebussen, tätig sind, durch Ausnahmeregelungen und nach dem Ermessen des Fahrers flexibilisieren und praktischer gestalten. 

Eine Änderung sieht nun vor, die vorgeschriebene Mindestruhezeit von 45 Minuten im Rahmen einer Fahrzeit von viereinhalb Stunden auf zwei Etappen aufzuteilen oder unter bestimmten Voraussetzungen inklusive der Einhaltung der kumulierten Gesamtlenkzeiten, die tägliche Ruhezeit um eine Stunde zu verschieben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die wöchentliche Ruhezeit um bis zu 12 aufeinanderfolgende Tage im Anschluss an eine vorangegangene regelmäßige wöchentliche Ruhezeit zu verschieben. Dies ist bereits im grenzüberschreitenden Verkehr möglich und soll künftig auch im innerstaatlichen Verkehr genützt werden können.

Die Überarbeitungen ändern die die bisher bestehenden Höchstlenk- und Mindestruhezeiten nicht, sondern sollen es dem Sektor ermöglichen, Fahrgästen einen besseren Service zu bieten. Zusätzlich werden die Standards der Verkehrssicherheit durch einen verbesserten Kontrollrahmen gesichert und verbessert, sowie ein Weg zu benutzerfreundlichen und kontrollfreundlichen digitalen Formularen vereinbart.

Nach der vorläufigen Einigung werden die technischen Arbeiten fortgesetzt, um Rat und Parlament in den kommenden Wochen einen Kompromisstext für die überarbeitete Verordnung zur Annahme vorzulegen.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Nachhaltigkeit


Trilogeinigung zur effizienteren Nutzung von kommunalem Abwasser erzielt

Ansicht einer Kläranlage: Großes kreisrundes Becken mit Wasser in dem sich Himmel spiegelt, im Hintergrund Zaun und Baumzeile
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EU-Parlament und Mitgliedsstaaten haben eine vorläufige Trilogeinigung zur Überarbeitung der Urban Waste Water Treatment Directive erzielt, welche eine effizientere Nutzung von kommunalem Abwasser ermöglichen soll. Die Änderungen werden besonders für Industriebetriebe von Relevanz sein, die ihre Abwässer in kommunale bzw. Verbands-Kläranalagen einleiten.

Die Novelle sieht eine Intensivierung der Wasseraufbereitung sowie eine bessere Überwachung von chemischen Schadstoffen, insbesondere „ewigen Chemikalien“ wie PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), Mikroplastik, Krankheitserregern und antimikrobiellen Resistenzen im Zuge des Abwassermonitorings vor. Außerdem sollen die Mitgliedsstaaten gegebenenfalls die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser fördern, das gilt insbesondere für Gebiete mit Wasserknappheit. Diese Maßnahmen sollen in den nationalen Strategien zur Wasserresilienz berücksichtigt werden. Zusätzlich wurde vereinbart, dass kommunale Abwasserreinigungs-Anlagen bis 2045 energieneutral sein, also ihre Energie aus rein erneuerbaren Quellen beziehen, sollen.

Im Einklang mit dem Verursacherprinzip haben sich die Verhandelnden auf die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Produzentinnen und Produzenten von Humanarzneimitteln und kosmetischen Mitteln geeinigt. Damit sollen die Kosten für eine zusätzliche Behandlung zur Entfernung von Mikroverunreinigungen (4. Reinigungsstufe) aus kommunalem Abwasser gedeckt werden. Die Vereinbarung sieht vor, dass mindestens 80 Prozent der Kosten von der Arznei- und Kosmetikbranche getragen werden sollen. Die Modalitäten der Abrechnung sind dabei noch weitgehend unklar.

Das Parlament und der Rat müssen die Einigung zur neuen Richtlinie noch förmlich billigen, bevor sie in Kraft treten kann. Im Anschluss muss diese von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Kurz & Bündig


Vorläufige Trilogeinigung zum Binnenmarkt-Notfallsinstrument erzielt

Im Rahmen der Trilogverhandlungen haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Verordnung für ein Binnenmarkt-Notfallinstrument (SMEI) erzielt, das nach der Einigung in Internal Market Emergency and Resilience Act (IMERA) umbenannt wird. Der IMERA soll die Auswirkungen künftiger Krisen antizipieren, und dabei unterstützen, sich auf sie vorzubereiten und auf sie zu reagieren. Er sieht eine kontinuierliche Überwachung möglicher bevorstehender Krisen vor, definiert einen Wachsamkeits- oder Notfallmodus, der aktiviert wird, sobald eine Bedrohung deutlich wird, und schafft eine Governance, damit die Mitgliedstaaten koordiniert agieren können. Darüber hinaus wird eine von der Kommission und den Mitgliedstaaten gebildete "Beratungsgruppe" eingesetzt, die eine bestimmte Situation bewertet und Empfehlungen für die Reaktion abgibt. Als letztes Mittel sieht der IMERA Notfallmaßnahmen wie gezielte Informationsanfragen an Wirtschaftsakteure, Anträge auf Einstufung von krisenrelevanten Produkten als vorrangig, ein Schnellverfahren für das Inverkehrbringen bestimmter Produkte und Ausnahmen von produktspezifischen Vorschriften vor.


EU-Kommission schlägt Modernisierung der europäischen Binnenschifffahrtsinformationsdienste vor

Mit den neuen Vorgaben soll das Verkehrsmanagement der europäischen Flüsse und Kanäle verbessert werden und der Güterverkehr stärker auf das Wasser verlagert werden. Der Vorschlag stellt eine Aktualisierung der bestehenden Richtlinie über Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) dar, einschließlich Bestimmungen über Verkehrsinformationen und Verkehrsmanagement, über Informationen über den Zustand der Wasserstraßen und der Infrastruktur, über die Reiseplanung für Schiffsführer und über die Berichterstattung an die Behörden. Damit sollen die Erkenntnisse seit der Einführung der Richtlinie 2005 berücksichtigt und sichergestellt werden, dass RIS für aktuelle und künftige Herausforderungen wie Digitalisierung, Effizienz, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sowie Verkehrsverlagerung vorbereitet ist. RIS werden in 12 EU-Mitgliedsstaaten angeboten und umfassen rund 13.000 Kilometer an miteinander verbundenen Wasserstraßen. Im Vorfeld wurde von Seiten der Kommission eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an welcher sich die WKÖ beteiligt hat.


Standortsuche für AMLA: Hearings im Parlament

Heute fanden die Hearings für den Standort der neuen Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) im Europäischen Parlament statt. Wien bewirbt sich gemeinsam mit acht anderen europäischen Städten, darunter Frankfurt, Madrid, Dublin und Rom, um den Zuschlag. Finanzminister Magnus Brunner hat das österreichische Angebot Dienstagvormittag in Brüssel vorgestellt und die Vorzüge des Standorts Wien hervorgehoben. Dazu zählen unter anderem die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die gute Konnektivität mitten in Europa und Österreichs Anstrengungen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Eine Entscheidung über den Standort wird in den kommenden Monaten erwartet. Der Prozess folgt erstmals einem EuGH-Urteil, wonach neben dem Rat auch das Parlament in die Entscheidung eingebunden werden muss.


Evaluierung von Horizon 2020 zeigt große Wirkung von Investments in Forschung und Innovation 

Der Abschlussbericht des von 2014-2020 gelaufenen Forschungsprogramms Horizon 2020 zieht eine sehr positive Bilanz. Die Investitionen hätten die EU etwa bei der raschen Antwort auf Covid-19 und beim Klimaschutz unterstützt, zudem rentiere sich langfristig jeder investierte Euro fünffach. Der Bericht zeigt allerdings auch die budgetierten Limitierungen des Programms: Um alle qualitativ hochwertigen Projektanträge zu fördern, wären statt der budgetierten knapp 80 Milliarden Euro weitere 159 Milliarden Euro benötigt gewesen. Österreich hat im Rahmen von Horizon 2020 insgesamt Fördergelder in Höhe von rund 1,948 Milliarden Euro erhalten.


Jobs+Jobs+Jobs


Das gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Head of Sector – Legal and Governance (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8I, Reference: EuroHPC/2024/01, Deadline for applications: 04/02/2024, 23:45 (CEST)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EBA sucht Finance Assistant 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Finance Assistant (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG III, Reference: OPER FP CA-44-2023, Deadline for applications: 08/02/2024, 23:59 (Paris time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Senior Legal, Procurement and Concession Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUSPA/2024/AD/02, Deadline for applications: 22/02/2024, 11:59 AM (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Management Systems Officer 

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Management Systems Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: UAA/2024/TA/002, Deadline for applications: 27/02/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Finance Assistant 

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Finance Assistant (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: EUAA/2024/TA/003, Deadline for applications: 29/02/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Sitzungen der Europäischen Kommission

6. Februar 

  • Klimaziel 2040
  • Mitteilung zum industriellen Kohlenstoffmanagement 
  • Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie 


Ausgewählte Sitzungen des Europäischen Parlaments

5. Februar 

  • Sofortüberweisungen in Euro 
    • Abstimmung: Mittwoch 
  • Unionsweite Wirkung bestimmter Entziehungen der Fahrerlaubnis

6. Februar 

  • Abstimmungen 
    • Änderung des Beschlusses 2009/917/JI des Rates im Hinblick auf seine Angleichung an die Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten 
    • Elektro- und Elektronik-Altgeräte 
  • Pflanzen, die mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnen wurden, und ihre Lebens- und Futtermittel 
  • Erklärung der Kommission - EU2040-Klimaziel 
  • Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen und Diisocyanate 
  • Erklärung der Kommission - Hochwertige Praktika in der EU 
  • Änderungen der Richtlinie über alternative Investmentfonds-Verwaltungen (AIFMD) und der Richtlinie über über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren Wertpapiere (UCITSD)

7. Februar 

  • Erklärungen des Rates und der Kommission - Stärkung der Rolle der Landwirte und ländliche Gemeinden - ein Dialog für eine nachhaltige und gerecht entlohnte EU-Landwirtschaft 
  • Abschluss des Abkommens über die Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola 
  • Änderungen der Richtlinie über alternative Investmentfonds-Verwaltungen (AIFMD) und der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSD) 


Ausschüsse des Europäischen Parlaments

6. Februar 

  • Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 
    • Trilog zum Net Zero Industry Act 


Ausgewählte Tagungen des Rates 

8.-9. Februar 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Sport und Jugend 

Maritime Angelegenheiten und Fischerei 

Wirtschaft, Finanzen und der Euro

Öffentliches Gesundheitswesen 

Umwelt 

Binnenmarkt 

Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz 


REDAKTION: 
Alexander Maurer, alexander.maurer@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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