Sujet EU Panorama
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EU-Wirtschaftspanorama 1/2024

Ausgabe 5. Jänner 2023

Lesedauer: 17 Minuten

04.01.2024

Im Brennpunkt


Die belgische EU-Ratspräsidentschaft: Weichenstellungen im Schatten der Europawahl

die Europäische Flagge - im Hintergrund wird ein Banner zur belgischen Ratspräsidentschaft angebracht
© Europäische Union

In diesen Tagen startet die belgische EU-Ratspräsidentschaft unter dem Motto „Protect, Strengthen, Prepare“. Der Wahlspruch erinnert nicht umsonst etwa an jenen, unter den die französische Regierung ihre Ratspräsidentschaft Anfang 2022, also vor genau zwei Jahren, stellte: Relance, Puissance, Appartenance („Aufschwung, Kraft, Zugehörigkeit“). Denn seit 2020 sind die Ratspräsidentschaften von mehreren großen Herausforderungen – von Covid über Inflation bis zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine – geprägt. Handeln ist mehr denn je das Gebot der Stunde. Dementsprechend hat Belgiens Premierminister De Croo die Parole ausgegeben: „Delivering is our goal“.

Dieses Ziel ist äußerst ambitioniert, denn die belgische Ratspräsidentschaft bewegt sich im Schatten der EU-Wahl, welche vom 6.-9. Juni (in Österreich am 9. Juni) abgehalten wird. Deshalb bleibt eigentlich nur bis Mitte März Zeit, um Verhandlungslösungen mit dem Europäischen Parlament für die noch rund 150 offenen Dossiers vorzulegen, damit sie noch vor der EU-Wahl im Plenum angenommen werden können. Marathonsitzungen im Stil der spanischen Ratspräsidentschaft scheinen so vorprogrammiert.

Trotz dieses Zeitdrucks ist das Programm der belgischen Ratspräsidentschaft breit gestreut. Vorab wurden sechs Kernprioritäten definiert, welche an vielen Stellen ineinandergreifen: Verteidigung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Einheit, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, ein gerechter grüner und digitaler Übergang, eine Verstärkung der Sozial- und Gesundheitsagenda, den Schutz von Menschen und Grenzen sowie die Förderung eines globalen Europas. Einen detaillierten Überblick über diese sechs Kernprioritäten lesen Sie hier in einem separaten Artikel. 

Aus Sicht der heimischen Wirtschaft ist vor allem die Stärkung von langfristiger Wettbewerbsfähigkeit und Industriepolitik wichtig. Laut Mariana Kühnel, stellvertretender Generalsekretärin der WKÖ, muss die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU die Top-Priorität der belgischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2024 sein. Sie begrüßt das klare Bekenntnis von Belgiens Premierminister De Croo zur Wettbewerbsfähigkeit und fordert gleichzeitig, dass den Worten Taten folgen müssen.

„Beispielsweise muss mehr für die Klein- und Mittelunternehmen getan werden. Es braucht dafür unter anderem eine dringende Überprüfung der aktuellen KMU-Strategie der EU. Außerdem warten wir immer noch auf den KMU-Beauftragten. Da braucht es mehr Tempo, um den Turbo zu zünden“, sagt Kühnel.

Auch der immer wieder angekündigte Bürokratieabbau lässt noch auf sich warten. Aktuell sind die Unternehmen mit mehr statt mit weniger Berichtspflichten konfrontiert. Die belgische Ratspräsidentschaft muss eine längst überfällige Trendumkehr setzen und die „Minus 25 Prozent“ nicht verwässern. Ebenso drängt Kühnel auf den raschen Abschluss noch ausstehender internationaler Handelsabkommen. „Ein besserer und vielfältigerer Zugang zu wichtigen Rohstoffen und neuen Absatzmärkten ist für unsere Industrie gerade in diesen geopolitisch unsicheren Zeiten wichtiger denn je.“

Der Zeitdruck für diese Reformen ist angesichts der EU-Wahl enorm. „Kommission und Parlament müssen rasch die Weichen für die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit stellen. Auf keinen Fall dürfen diese für Millionen an Unternehmen und die EU als Wirtschaftsblock bedeutenden Entscheidungen aufgeschoben und auf die Zeit nach der Wahl verschoben werden. Denn das würde dem europäischen Wirtschaftsstandort insgesamt schaden“, fordert Kühnel. 

Die Wirtschaftskammer Österreich hat im Vorfeld der belgischen Ratspräsidentschaft zahlreiche Gespräche mit Ministerien, Arbeitgeberverbänden und Think Tanks geführt und im Zuge dessen wesentliche Anliegen der WKÖ zur Wettbewerbsfähigkeit positioniert und diskutiert. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Unternehmertum & Industriepolitik


Auf einen Blick: Die sechs Prioritäten der belgischen Ratspräsidentschaft

Grafik der sechs Prioritäten der belgischen Ratspräsidentschaft
© Belgische Ratspräsidentschaft

Die erste Hälfte dieses Jahres steht in Brüssel ganz im Zeichen der Wahl zum Europäischen Parlament und den damit verbundenen Weichenstellungen. Das bedeutet, dass dem belgischen Vorsitz im Rat der EU effektiv nur wenig Zeit bleibt, um auf Verhandlungslösungen für offene Gesetzesvorschläge hinzuwirken. Nichtsdestotrotz oder gerade deswegen hat Belgien ein ambitioniertes Programm mit sechs Kernprioritäten vorgelegt. Hier ein Überblick:

Verteidigung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Einheit: Der belgische Vorsitz sieht die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie von Jugendlichen als wichtig an, um die gemeinsamen Werte der Union zu festigen und zu stärken. Ebenso wird eine bestmögliche Unterstützung der Beitrittskandidaten angestrebt. Belgien möchte auch den Vorbereitungsprozess für den Beitritt der Kandidatenstaaten anstoßen, dazu gehört unter anderem eine Reform der EU-Entscheidungsstrukturen. 

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Der Stärkung von langfristiger Wettbewerbsfähigkeit und Industriepolitik müsse laut Belgiens Präsident De Croo besondere Priorität eingeräumt werden. Dazu gehören insbesondere gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für KMUs, damit sie innerhalb Europas und auch international konkurrenzfähig bleiben. Zentral dafür sind vereinfachte rechtliche Rahmenbedingungen, sowie der von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schon lange versprochene Bürokratieabbau. Ein starker Binnenmarkt, eine vollendete Energie- und Kapitalmarktunion sowie eine miteinander in Einklang gebrachte Innen- und Außenpolitik sind Teil des Ziels der langfristigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Aus Sicht der heimischen Wirtschaft muss die langfristige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit die Top-Priorität der belgischen Ratspräsidentschaft werden. Die Wirtschaftskammer Österreich hat bereits im Vorfeld des belgischen Vorsitzes zahlreiche Gespräche mit Ministerien, Arbeitgeberverbänden und Think Tanks geführt und im Zuge dessen wesentliche Anliegen der WKÖ zur Wettbewerbsfähigkeit positioniert und diskutiert. 

Gerechter, grüner und digitaler Übergang: Besonders wichtig sind die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und eine beschleunigte und für die Menschen leistbare Energiewende, um Klimawandel, Verlust der Biodiversität und Umweltverschmutzung bekämpfen zu können. 

Verstärkung der Sozial- und Gesundheitsagenda: Die belgische Ratspräsidentschaft will den sozialen Dialog auf allen Ebenen stärken. Passend dazu wurde für die Zeit der belgischen Ratspräsidentschaft eine Neuauflage des Europäischen Sozialpartnerdialoges in Val Duchesse angekündigt. Dieser Gipfel soll an den ersten "Val Duchesse"-Gipfel im Jahr 1985 anknüpfen, der vom damaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors angeregt worden war und die Entstehung des europäischen sozialen Dialogs ermöglicht hatte. Im Gesundheitsbereich sind Maßnahmen wie die Stärkung der Sicherheit bei der Arzneimittelversorgung und die Förderung der Arbeitskräfte im Gesundheits- und Pflegebereich geplant. 

Schutz von Menschen und Grenzen: Dabei dreht sich alles um den erfolgreichen Abschluss der Gesetzesvorhaben, welche im neuen Europäischen Pakt für Asyl und Migration vorgeschlagen wurden. Ebenso soll eine Diskussion über die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus, organisierter Kriminalität sowie über die Zukunft der europäischen Sicherheit und Verteidigung diskutiert werden. 

Förderung eines globalen Europas: Nicht zuletzt müsse die EU angesichts der zunehmenden geopolitischen Konflikte und Veränderungen ihre Widerstandsfähigkeit und Autonomie stärken.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Binnenmarkt


Rumänien und Bulgarien werden ab März 2024 teilweise in den Schengen-Raum aufgenommen

Schild für eine Passportkontrolle an einem Flughafen
© Europäische Union

Ende 2023 ist nun doch noch ein wenig Bewegung in die bisher stagnierenden Gespräche über den Schengen-Beitritt von Rumänien und Bulgarien gekommen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich am 30. Dezember darauf geeinigt, Rumänien und Bulgarien in einer ersten Etappe teilweise in den Schengen-Raum aufzunehmen. Zuerst werden die Kontrollen an den Luft- und Seegrenzen ab März 2024 aufgehoben. Wann die Aufhebung der Landkontrollen erfolgen soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, die Gespräche hierzu werden 2024 fortgesetzt.

Die Vereinbarung bedeutet vor allem, dass Flugreisende aus Rumänien und Bulgarien in Zukunft nicht mehr über die Auslandsterminals in andere EU-Länder einreisen müssen und keine generellen Personenkontrollen stattfinden. 

Die Einigung nimmt auf die Bedenken Österreichs Rücksicht, dass bei einer vollständigen Grenzöffnung die illegale Migration über Rumänien und Bulgarien zunehmen könnte. Eine politische Übereinkunft Österreichs mit den beiden Ländern wurde im Vorhinein erzielt, welche gewisse Zusagen Bulgariens und Rumäniens zur Stärkung der Funktionsweise von Schengen enthält.

Dieser Fortschritt bei der Schengen-Erweiterung stellt auch eine Erleichterung für die heimische Wirtschaft dar, die stark in der Region vertreten ist und dort wichtige Absatzmärkte hat. Sie sind sowohl in Rumänien mit einem Investitionsvolumen von 11,2 Milliarden Euro als auch in Bulgarien mit Investitionen in Höhe von 2,8 Milliarden Euro jeweils die zweitwichtigsten Auslandsinvestoren. Dadurch schaffen sie mehr als 61.000, respektive mehr als 21.000 Arbeitsplätze in Rumänien und Bulgarien, welche laut Wirtschaftskammer Österreich beide wichtige Wirtschaftspartner für Österreichs Betriebe sind. Gleichzeitig betont die WKÖ, dass eine vollständige Eingliederung der beiden Staaten in den Schengen-Raum erfolgen soll. Während die Aufhebung der Grenzkontrollen für Flugreisende die Wartezeit auf den Flughäfen geringfügig verkürzen wird, wird die Aufhebung der Kontrollen an den Landgrenzen die Wartezeit sowohl für Reisende als auch für Waren erheblich reduzieren. Sowohl Rumänien als auch Bulgarien sind seit dem 1. Jänner 2007 Mitglieder der EU.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Seit 1.1.2024 gilt für multinationale Unternehmen ein einheitlicher Mindeststeuersatz in der EU

Detailansicht eines Taschenrechners auf dessen Display Schriftzug Steuern zu lesen ist, platziert auf Blättern mit Zahlen, nebenliegend Kugelschreiber
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Mit 1.1.2024 gelten neue EU-Vorschriften, mit denen für multinationale Unternehmen, welche in den EU-Mitgliedsstaaten tätig sind, ein Mindeststeuersatz von 15 Prozent eingeführt wird. Die im Jahr 2022 von den Mitgliedsstaaten einstimmig beschlossene Richtlinie war bis 31. Dezember 2023 umzusetzen und entspringt der globalen Vereinbarung über die internationale Steuerreform (OECD-Steuerreform) 2021, der sich bis 9. Juni letzten Jahres 139 Länder und Gebiete angeschlossen haben.

Die EU-Richtlinie setzt die sogenannte „zweite Säule“ der OECD-Steuerreform um und legt gemeinsame Maßnahmen für die effektive Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen und großer inländischer Gruppen fest. Ziel ist es, die Anreize für Unternehmen, ihre Gewinne in Niedrigsteuergebiete zu verlagern, zu senken. Damit soll der sogenannte „Wettlauf nach unten“ eingebremst werden, im Zuge dessen sich Staaten bei den Körperschaftssteuersätzen gegenseitig unterbieten, um Investitionen anzulocken, wie EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni in einer Aussendung festhält. 2024 würde demnach „eine neue Ära der Besteuerung großer multinationaler Unternehmen“ beginnen. 

Die Vorschriften sollen für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Konzerne in der EU mit kombinierten Umsatzerlösen von mindestens 750 Millionen Euro pro Jahr gelten. Sie finden Anwendung auf alle großen inländischen und internationalen Konzerne, die mit ihrer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Sollte ein multinationales Unternehmen in einem Steuerhoheitsgebiet effektiv weniger als 15 Prozent Steuern zahlen, ist die Erhebung eines zusätzlichen Steuerbetrags, der sogenannten „Ergänzungssteuer“, vorgesehen. Unterliegt eine Tochtergesellschaft in einem anderen Land, in dem sie ihren Sitz hat, nicht dem effektiven Mindeststeuersatz, so wendet der Mitgliedstaat der Muttergesellschaft auch auf die Tochtergesellschaft eine Ergänzungssteuer an. Außerdem gewährleistet die Richtlinie die effektive Besteuerung in Fällen, in denen die Muttergesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU in einem Niedrigsteuerland hat, welches keine gleichwertigen Vorschriften anwendet.

Mit Stand 2023 betrug der durchschnittliche Steuersatz für Unternehmen in der EU 21 Prozent. Das Feld ist dabei breit gestreut, Spitzenreiter sind Portugal (31,5 Prozent), Deutschland (29,94 Prozent) und Italien (27,81 Prozent). Die EU-weit niedrigsten Unternehmenssteuersätze hatten im Jahr 2023 Litauen (15 Prozent), Irland (12,5 Prozent), Bulgarien (10 Prozent) und Ungarn (9 Prozent). In Österreich wurde die Körperschaftssteuer im vergangenen Jahr zunächst von 25 auf 24 Prozent reduziert, gefolgt von einer weiteren Reduktion auf 23 Prozent im Jahr 2024.

Ansprechpartnerin: Astrid Satovich


Neue Transparenzvorschriften sollen helfen, Mehrwertsteuerbetrug bei grenzüberschreitenden Zahlungen zu bekämpfen

Tippende Hände - darüber Grafiken eines Sicherheitsschlosses
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Mit 1. Jänner 2024 sind neue Transparenzvorschriften in Kraft getreten, die den EU-Mitgliedstaaten helfen sollen, gegen Mehrwertsteuerbetrug bei grenzüberschreitenden Zahlungen vorzugehen. Sie erweitern den Zugriff der nationalen Steuerbehörden auf Zahlungsinformationen, die insbesondere Betrugsaktivitäten im elektronischen Handel bekämpfen sollen. Laut den europäischen Gesetzgebern soll so beispielsweise verhindert werden, dass Online-Verkäufer ohne physische Präsenz in einem EU-Mitgliedstaat Waren und Dienstleistungen an Verbraucher:innen verkaufen, ohne diese Verkäufe in einem Mitgliedstaat für Mehrwertsteuerzwecke zu registrieren.

Um dem entgegenzuwirken, müssen Zahlungsdienstleister wie Banken, E-Geld-Institute und Postgirodienste ab 1. April den nationalen Verwaltungsbehörden Informationen über Empfänger:innen mit mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal übermitteln.

Jene Informationen, die durch die in das neue zentrale elektronische Zahlungsinformationssystem (CESOP) eingespeisten Daten gewonnen wurden, sollen den Mitgliedsstaaten über Eurofisc, dem 2010 ins Leben gerufenen EU-Netzwerk aus Expert:innen im Bereich der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, bereitgestellt werden. Dies soll die Identifizierung von Online-Verkäufern, die gegen Mehrwertsteuerverpflichtungen verstoßen, erleichtern und kann auch Unternehmen treffen, die nicht in der EU ansässig sind.

Eurofisc-Verbindungsbeamte sind zudem befugt, angemessene Maßnahmen auf nationaler Ebene zu ergreifen, wie etwa die Einleitung von Auskunftsverlangen, Prüfungen oder die Löschung von Mehrwertsteuernummern aus dem Register. Diese Befugnisse sind Vorkehrungen nachempfunden, wie sie bereits in einigen Mitgliedsstaaten erfolgreich bei der Betrugsbekämpfung im elektronischen Handel eingesetzt werden. 

Ansprechpartnerin: Astrid Satovich


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Generalsekretariat des Rates der EU sucht Übersetzer ins Deutsche

Das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, Übersetzungsdienst, Referat DE (LING:DE), sucht:

  • Übersetzerinnen / Übersetzer ins Deutsche – LING.DE (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD5 ODER Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: 1/2023/TA-CA/LING.DE, Deadline for applications: 08/01/2024, 12:00 (MEZ)

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EBA sucht Finance Assistant 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Finance Assistant (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG III, Reference: OPER FP CA-44-2023, Deadline for applications: 08/01/2024, 23:59 (Paris time)

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EUAA sucht Administrative Assistant

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Administrative Assistant (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: EUAA/2023/TA/020, Deadline for applications: 09/01/2024, 12:00 (Malta time)

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EUSPA sucht Galileo Cyber Manager

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag (Tschechien) sucht:

  • Galileo Cyber Manager (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUSPA/2023/AD/021, Deadline for applications: 11/01/2024, 11:59 AM (GMT+2)

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FRONTEX sucht Liaison Officer

FRONTEX, die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, mit Sitz in Warschau (Polen) sucht:

  • Liaison Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: RCT-2023-00018, Deadline for applications: 12/01/2024, 12:00 (Warsaw local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ENISA sucht Support Action 

ENISA, die die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit, sucht:

  • Support Action (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: ENISA-CA-FGIV-2023-07, Deadline for applications: 15/01/2024, 23:59, Greek time (CET +1)

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ENISA sucht Cybersecurity Officer

ENISA, die die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit, sucht:

  • Cybersecurity Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AST 6, Reference: ENISA-TA39-AST-2023-06, Deadline for applications: 15/01/2024, 23:59, Greek time (CET +1)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Cyber Accreditation Officer

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag (Tschechien) sucht:

  • Cyber Accreditation Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EUSPA/2023/AD/022, Deadline for applications: 18/01/2024, 11:59 AM (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ERCEA sucht Research Programme Agent im Bereich Life Sciences – Aufruf zur Interessensbekundung

Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA) mit Sitz in Brüssel sucht zur Erstellung einer Reserveliste:

  • Programme Agent im Bereich Life Sciences (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6 (Step 1 or 2), Reference: ERCEA/TA/221/2023, Deadline for applications: 31/01/2024, 12:00, Brussels time

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LISA sucht LEAD IT Solutions Design and Project Management

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland) sucht:

  • LEAD IT Solutions Design and Project Management (5 profiles) (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: eu-LISA/23/AD6/11.1, Deadline for applications: 31/01/2024, 12:59 Tallinn time (11:50 Strasbourg time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


LISA sucht IT Lead Positions

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland) sucht:

  • IT Lead Positions (5 profiles) (m/w/d)
    Software Development
    DevOps
    Test Management
    System Engineering
    Platform Engineering
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: u-LISA/23/AD5/10.1, Deadline for applications: 31/01/2024, 12:59 Tallinn time (11:50 Strasbourg time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Sitzungen der Europäischen Kommission 

10. Jänner 

  • Europäisches Jahr der Jugend 2022 - Errungenschaften und weiteres Vorgehen 

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

11. Jänner 

  • Haushaltsausschuss 
    • Festlegung des Zollkodex der Union und der Zollbehörde der Europäischen Union sowie Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 

11. Jänner 

  • Ausschuss für Wirtschaft und Währung 
    • Wirtschaftspolitischer Dialog und Aussprache über das Herbst-Fiskalpaket des Europäischen Semesters 2024 mit 
      • Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, und 
      • Paolo Gentiloni, Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für Wirtschaft 
    • Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten 
    • Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten 
    • Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) 2021/523 im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung 

11. Jänner 

  • Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter 
    • Standards für Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und Streichung von Artikel 20 der Richtlinie 2006/54/EG und Artikel 11 der Richtlinie 2010/41/EU 

11. Jänner 

  • Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen. Öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie des Ausschusses für Verkehrs und Tourismus 
    • Anrechnung und Verbuchung der Emissionen von Treibhausgasen bei Transportdienstleistungen CJ46/9/13469

11. Jänner 

  • Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen. Öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie 
    • Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und Änderung der Verordnung (EU) 2019/942

11. Jänner 

  • Ausschuss für Umweltfragen. Öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 
    • Berichterstattung über die laufenden interinstitutionellen Verhandlungen 
      • Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG 
      • Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen 
      • Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Emissionen und der Dauerhaltbarkeit von Batterien (Euro 7) und Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 
      • Luftqualität und saubere Luft für Europa (Neufassung) 
      • Europäischer Raum für Gesundheitsdaten 
      • Gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 
    • Verbringung von Abfällen und Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 
    • Änderung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte 
    • Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien 
    • Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG 
    • Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen 
    • Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Emissionen und der Dauerhaltbarkeit von Batterien (Euro 7) und Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 
    • Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik 

11. Jänner 

  • Ausschuss für Kultur und Bildung 
    • Erläuterung der Prioritäten des belgischen Ratsvorsitzes durch Jan Jambon (Ministerpräsident Flanderns) und Benjamin Dalle (flämischer Minister für Brüssel-Angelegenheiten, Jugend, Medien und Armutsbekämpfung) 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Dienstag, 16. Januar 2024 

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C‑33/22 Österreichische Datenschutzbehörde 

Recht auf Datenschutz gegenüber parlamentarischen Untersuchungsausschüssen 

Das österreichische Parlament setzte 2018 einen Untersuchungsausschuss ein, um die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu untersuchen. 

Ein vom Ausschuss Befragter beanstandet vor den österreichischen Gerichten, dass das Protokoll seiner Befragung unter Nennung seines Namens auf der Website des Parlaments veröffentlicht wurde. 

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof möchte vom EuGH erstens wissen, ob die Datenschutzgrundverordnung auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse anwendbar ist, zweitens, ob das auch dann gilt, wenn es vor dem Ausschuss um den Schutz der nationalen Sicherheit geht und drittens, ob sich unmittelbar aus der Datenschutzgrundverordnung ergibt, dass für Datenschutzbeschwerden gegen parlamentarische Untersuchungsausschüsse die nationale Datenschutzbehörde zuständig ist. 

Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen die Auffassung vertreten, dass die DSGVO auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse anwendbar ist. Dies solle auch dann gelten, wenn es vor dem Ausschuss um den Schutz der nationalen Sicherheit geht. 

Weitere Informationen 


Donnerstag, 18. Januar 2024 

Schlussanträge der Generalanwältin am Gerichtshof in der Rechtssache C-601/22 WWF Österreich u. a. 

Jagd auf Wölfe 

Am 27. Juli 2022 erließ die Tiroler Landesregierung einen Bescheid über das Abschießen von Wölfen.

WWF Österreich und ÖKOBÜRO haben vor dem Landesverwaltungsgericht Tirol eine Beschwerde gegen diesen Bescheid eingelegt.

Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat diesen Beschwerden die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das Abschießen von Wölfen ist daher vorerst nicht mehr zulässig, worüber die Jäger auch per SMS informiert wurden.

Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat dem EuGH mehrere Fragen Auslegung der Habitatrichtlinie gestellt.

Generalanwältin Ćapeta am 18. Jänner ihre Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Soziales

Wirtschaft, Finanzen und der Euro

Sport und Jugend 

Maritime Angelegenheiten und Fischerei 

Öffentliches Gesundheitswesen 

Umwelt 

Binnenmarkt 


REDAKTION: 
Alexander Maurer, alexander.maurer@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be

MEDIENINHABER: 
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