Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 18/2020

Ausgabe 29. Mai 2020

Lesedauer: 13 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt


Next Generation EU soll mit 750 Milliarden Euro Europas Comeback aus der Coronakrise unterstützen

Grafik zu Investitionen
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Die Europäische Kommission hat diese Woche ihre Vorschläge zu den notwendigen Investitionen bzw. finanziellen Mitteln für den Wiederaufbau nach Corona vorgelegt. Das neue Instrument Next Generation EU soll 750 Milliarden Euro umfassen, davon sollen 500 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen und 250 Milliarden Euro als Kredite an die Mitgliedsländer fließen. Gezielte Aufstockungen sollen zusätzlich den EU-Haushalt für 2021-2027 auf insgesamt 1,1 Billionen Euro erhöhen. 

Das Geld für das Wiederaufbauinstrument wird durch eine vorübergehende Anhebung der Eigenmittelobergrenze des EU-Haushalts auf 2 Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens aufgebracht. Das soll der EU ermöglichen, 750 Milliarden Euro auf den Finanzmärkten aufzunehmen. Die Kommission denkt auch daran neue Eigenmittel vorzuschlagen, z.B. eine neue Emissionsabgabe, eine Abgabe für große Unternehmen, eine Digitalsteuer sowie eine Plastiksteuer.

Die EU-Kommission hat in den vergangenen zwei Monaten über 290 Rechtsakte zur Coronavirus-Krise angenommen. So schnell wie noch nie wurden Maßnahmen zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft vom Papier in die Tat umgesetzt. Nun geht es darum, von der akuten Krisenhilfe zu einer nachhaltigen Unterstützung unserer Unternehmen zu gelangen, damit diese ihr Comeback aus der Krise gestärkt schaffen. Der Wiederaufbauplan setzt - wie das ebenfalls diesen Mittwoch präsentierte überarbeitete Arbeitsprogramm 2020 - vor allem auf den Übergang zur grünen und digitalen Wirtschaft. Der Europäische Grüne Deal wird als die zentrale Erholungsstrategie positioniert: Investitionen in erneuerbare Energien und intelligente Mobilität sind zwei Schlüssel für ein starkes, nachhaltiges Comeback der europäischen Wirtschaft

Die essentielle Rolle eines funktionierenden Binnenmarktes hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, als plötzlich geschlossene Grenzen dringend benötigte Gütertransporte stoppten und Menschen nicht mehr an ihren Arbeitsplatz kamen. Ein grenzenloser und an das digitale Zeitalter angepasster Binnenmarkt kann besonders den schwer getroffenen KMU helfen, wieder (grenzüberschreitend) durchzustarten. Nun müssen Rat und Parlament rasch ihr Okay zum Wiederaufbauinstrument geben, damit dieses ab dem Sommer 2020 voll anlaufen kann.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Arbeitsprogramm 2020 soll Aufschwung Europas dienen

Grafik
© European Union, 2020

Die Europäische Kommission hat am 27. Mai 2020 ihr auf Grund der Coronavirus-Krise überarbeitetes Arbeitsprogramm für 2020 präsentiert. Die Maßnahmen, die für den Aufschwung Europas erforderlich sind, sollen Vorrang erhalten. Im Zentrum steht der Übergang in eine grüne und digitale Wirtschaft.

Das ursprüngliche Programm wurde Ende Jänner 2020, also vor Ausbruch der Covid-19 Krise in Europa, veröffentlicht. Die Leitinitiativen, der Europäische Grüne Deal und die Digitale Strategie, sind für die Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft und den Aufbau eines widerstandsfähigeren, nachhaltigeren, gerechteren und wohlhabenderen Europas von entscheidender Bedeutung. Die Kommission hat weiterhin vor, alle Initiativen im Rahmen der sechs Hauptziele des Arbeitsprogramms zu verwirklichen: 

  • Das aktualisierte Arbeitsprogramm behält im Wesentlichen die bisherigen inhaltlichen Prioritäten, setzt aber einen noch deutlicheren Fokus auf Greening (Green Deal als zentrale Wachstumsstrategie der EU) und Digitalisierung. 
  • An politischer Aufmerksamkeit gewinnt der EU-Binnenmarkt, den es gilt wiederherzustellen und anschließend zu stärken und mit Blickrichtung Digitalisierung zu vertiefen. 
  • Initiativen, die aus Kommissionssicht wesentlich für eine rasche Erholung sind, sollen ohne Verzögerung angenommen werden (etwa Strategie für intelligente Mobilität, Renovierungswelle im Gebäudebereich, der Digital Services Act, verbesserte Jugendgarantie, Instrument betreffend ausländische Subventionen) 
  • Positiv ist das Bekenntnis der Kommission, dass unnötige regulatorische Belastungen Europas Wirtschaft gerade jetzt nicht im Weg stehen dürfen. Weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau sollen gesetzt werden

 Ansprechpartnerin: Franziska Annerl

Corona-Beihilfen: EU genehmigt weitere Unterstützungen für heimische Unternehmen

Glasflaschen-Produktion
© European Union, 2020 Umstellung eines Teils der Produktion auf hydroalkoholisches Handgel bei Egalle Cosmetics, Nordspanien

Acht Milliarden Euro können zur Entschädigung von österreichischen Unternehmen für Einbußen, die sie infolge des Coronavirus-Ausbruchs erleiden, fließen. Die Europäische Kommission hat weiters Beihilfen der Bundesländer Kärnten, Steiermark, Tirol, Oberösterreich und Wien für Forschung & Entwicklung sowie die Produktion Covid-19-relevanter Produkte genehmigt.

Die EU-Kommission hat die acht Milliarden Euro schwere Regelung Österreichs zur Entschädigung von Unternehmen in der Coronavirus-Pandemie beihilferechtlich genehmigt. Laut Meldung Österreichs können Direktzuschüsse bis zu 75 Prozent der innerhalb von drei Monaten angefallenen Fixkosten abdecken. Pro Unternehmen und Konzern gilt ein Höchstbetrag von 90 Millionen Euro.

Die Förderungen für Unternehmen in Kärnten, Steiermark, Tirol, Oberösterreich und Wien sollen in Form von direkten Zuschüssen, Kapitalbeteiligungen und Vorschusszahlungen fließen. Zweck der Regelungen ist, Unternehmen bei der Bewältigung der durch den Corona-Ausbruch verursachten Liquiditätsengpässe zu unterstützen. Weiters sollen Entwicklung und Herstellung von Produkten, die unmittelbar mit dem Ausbruch in Zusammenhang stehen (Schutzausrüstungen, Impfstoffe etc.), verbessert und beschleunigt werden. Diese Förderungen erfolgen im Rahmen des bereits zweimal erweiterten Befristeten Rechtsrahmens für staatliche Beihilfen.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz

Corona-Hilfspaket über 500 Milliarden Euro ist fertig geschnürt

Das Corona Hilfspaket besteht aus der ESM-Kreditlinie für besonders betroffene Mitgliedstaaten (bis zu 240 Milliarden), dem Garantiefonds für Unternehmenskredite der EIB (200 Milliarden) und dem Kurzarbeitsprogramm „SURE“ (100 Milliarden). Der Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank hat den Garantiefonds für Unternehmenskredite am 26.05. genehmigt. Er ist damit ab 1. Juni startklar, womit das gesamte Paket fertig geschnürt wäre.

Der Verwaltungsrat der EIB hat den paneuropäischen Garantiefonds für Unternehmenskredite abgesegnet. Über den Fonds können bis zu 200 Milliarden Euro vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen mobilisiert werden. Zusätzlich werden bestehende Garantien umgewidmet, um europäische Unternehmen im Comeback aus der Coronakrise zu unterstützen. 

Die ESM-Kreditlinie (Pandemie-Krisenhilfeinstrument) soll allen Mitgliedstaaten des Euroraums für Beträge in Höhe von 2 Prozent ihres BIP zur Verfügung stehen. Zugangsvoraussetzung ist, sie zur Unterstützung der inländischen Finanzierung der direkten und indirekten Kosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zu verwenden. Anträge auf Unterstützung können bis 31. Dezember 2022 gestellt werden. 

Das KurzarbeitsInstrument SURE soll nationale Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen – auch für Selbständige – bzw. gesundheitsbezogene Maßnahmen fördern. Insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro können die Mitgliedstaaten in Form von EU-Darlehen zu günstigen Bedingungen erhalten. SURE ist mit Garantien der EU-Staaten abgesichert und daher einsatzfähig, sobald alle ihre Garantien bereitgestellt haben. Das Instrument wird dann bis 31. Dezember 2022 zur Verfügung stehen. 

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch

Länderspezifische Empfehlungen unterstützen Weg aus der Coronavirus-Pandemie

Die länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission sind auf zwei Ziele ausgerichtet: Die Bewältigung der dringendsten sozioökonomischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie sowie die rasche Wiederankurbelung des Wachstums. Dabei stehen EU-weit Investitionen ins Gesundheitswesen und in den Erhalt von Jobs sowie die Unterstützung der Unternehmen (insbesondere KMU) im Mittelpunkt. 

Der Schwerpunkt der länderspezifischen Empfehlungen liegt neben den Herausforderungen im Zusammenhang mit COVID19 auf der Wiederankurbelung eines nachhaltigen und inklusiven Wachstums, das den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und den digitalen Wandel erleichtert. Die Empfehlungen umfassen die vier Dimensionen Stabilität, Fairness, ökologische Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und legen einen besonderen Fokus auf die Gesundheit. 

Österreich wird empfohlen, zur wirtschaftlichen Erholung öffentliche Investitionen vorzuziehen und private Investitionen zu fördern. Um den Unternehmen ein rasches Comeback aus der Coronakrise zu ermöglichen, soll Österreich Liquiditäts- und Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere für KMU, rasch umsetzen sowie Bürokratie abbauen. 

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Binnenmarkt


Maßnahmenpaket für Verkehrssektor ist fertig geschnürt

Das Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission soll den von der Coronakrise schwer getroffenen Verkehrssektor durch die Lösung praktischer Probleme, die Beseitigung von Verwaltungslasten und mehr Flexibilität entlasten. Es umfasst vier Regelungen bzw. Änderungen von Vorschriften, die nach ihre Veröffentlichung im EU Amtsblatt am 27.05. gelten. Weitere Vorschläge könnten in den kommenden Wochen folgen.

Das Paket umfasst Maßnahmen zur Unterstützung des Luft-, Schienen-, See-, Binnenschifffahrts- und Straßenverkehrssektor. Die Regelung zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Bescheinigungen und Lizenzen hilft Verkehrsunternehmern, Einzelpersonen und Behörden, die aufgrund der Coronavirus-Beschränkungen Schwierigkeiten haben, Verwaltungsformalitäten fristgerecht zu erfüllen. Sie betrifft z.B. Führerscheine, die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Schifferpatente. Die Änderung der Hafendienstleistungsverordnung ermöglicht Häfen, die Entgelte für Hafennutzer vom 1. März 2020 bis zum 31. Oktober 2020 zu erlassen, auszusetzen, zu ermäßigen oder zu stunden. 

Die vorübergehende Änderung der Luftverkehrsregelungen soll Fluggesellschaften und Flughäfen angesichts des durch die Coronavirus-Pandemie verursachten starken Rückgangs des Luftverkehrs unterstützen. Beispielsweise werden Erteilung und Erhalt einer Betriebsgenehmigung für betroffene Luftfahrtunternehmen vereinfacht. Die Frist für die Umsetzung der technischen Säule des 4. Eisenbahnpakets (Vorschriften zur Eisenbahnsicherheit und Interoperabilität) wurde um vier Monate auf den 31. Oktober 2020 verschoben. Bis dahin haben jene 17 Mitgliedstaaten, die die Vorschriften noch nicht umgesetzt haben (darunter Österreich), Zeit, dies nachzuholen.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Nachhaltigkeit


Europäischer Grüner Deal: EU-Strategien sollen mehr Nachhaltigkeit bringen

Die Biodiversitätsstrategie sowie die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ schlagen EU-Maßnahmen und Verpflichtungen vor, um den weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen und das Lebensmittelsystem nachhaltig umzugestalten.

Sie sind laut EU-Kommission u.a. in Bezug auf die Corona-Krise von Bedeutung, um die Widerstandfähigkeit der EU zu stärken, und um Geschäfts- und Investitionsmöglichkeiten für die EU-Wirtschaft zu schaffen.

Mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ will die EU-Kommission Initiativen zur Förderung der Neuformulierung von Lebensmitteln anregen. Geplant sind eine Ausweitung der obligatorischen Herkunftsangabe auf bestimmte Erzeugnisse sowie eine obligatorische Nährwertkennzeichnung auf der Packungsvorderseite. Im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal soll das Lebensmittelsystem umgestaltet werden, um globale Standards für wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit zu schaffen.

Die Strategie soll den ökologischen und klimatischen Fußabdruck des EU-Lebensmittelsystems verringern und dessen Widerstandsfähigkeit stärken, die Gesundheit der Bürger schützen und die Existenzgrundlage wirtschaftlicher Akteure sichern. Die Biodiversitätsstrategie schlägt konkrete Schritte vor, um die biologische Vielfalt Europas bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen. 

Aus Sicht der WKÖ müssen die jeweiligen Politiken des Green Deals mit anderen Bereichen übereinstimmen. Angesichts der Herausforderungen der aktuellen COVID-19-Pandemie für die europäische Wirtschaft müssen die Maßnahmen darauf ausgerichtet werden, Unternehmen für den notwendigen Wiederaufschwung und die grüne Transformation bestmöglich zu unterstützen. 

Ansprechpartnerin: Claudia Golser


Kurz & bündig


Europäische Gesellschaften dürfen Hauptversammlungen aufgrund Covid-19-Krise während gesamten Jahres 2020 abhalten

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Fristverlängerung für Hauptversammlungen von Europäischen Gesellschaften (SE) und Genossenschaften (SCE) wurde am 25. Mai vom Rat angenommen. Sie ist nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt seit 28. Mai in Kraft.

Die vorübergehende Ausnahme von den EU-Vorschriften soll SE und SCE ermöglichen, ihre Hauptversammlungen aufgrund der Covid-19-Krise zu verschieben und während des gesamten Jahres 2020 abzuhalten. Einige Mitgliedstaaten haben für nach nationalem Recht organisierte Kapitalgesellschaften bereits ähnliche Regelungen beschlossen.


Jobs+Jobs+Jobs


Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit sucht ICT Officer 

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • ICT Officer
  • Temporary Agent, Grade: AST 4, Ref.: 20/EJ/04

Bewerbungen sind bis zum 2. Juni möglich, weitere Informatinen sind online abrufbar. 


Rat der Europäischen Union sucht Verwaltungsrat/Verwaltungrätin 

Das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union (Referat „JAI.1: INNERES“) sucht:

  • Verwaltungsrat/Verwaltungsrätin
  • Temporary Agent, Grade: AD 7, Ref.: CONS/TA-AD/161

Bewerbungen sind bis zum 12. Juni möglich, weitere Informatinen sind online abrufbar.


EMSA sucht ICT Engineer 

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht:

  • Senior ICT Engineer
  • Temporary Agent, AST 4, Ref.: EMSA/AST/2020/11

Bewerbungen sind bis zum 15. Juni möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


LISA sucht Information Technology Assistant – Operational Planning 

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) sucht:

  • Information Technology Assistant – Operational Planning
  • Temporary Agent, Grade: AST 3, Ref.: eu-LISA/20/TA/AST3/6.1

Bewerbungen sind bis zum 15. Juni möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen sucht Information Officer-COI 

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Information Officer-COI
  • Temporary Agent, AD 5, Ref.: EASO/2020/TA/010

Bewerbungen sind bis zum 15. Juni möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


FRONTEX sucht Security Guard in Human Resources and Security Unit 

Die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) mit Sitz in Warschau (Polen) hat die Vakanz nachstehender Position bekanntgegeben mit dem Zweck, eine Reserveliste zu erstellen:

  • Security Guard in Human Resources and Security Unit
  • Contract Agent, FG I, Ref. Nr. RCT-2020-00041

Bewerbungen sind bis zum 23. Juni möglich, weitere Informatinen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Sitzung am 03.06.2020

  • Initiative zu fairen Mindestlöhnen in der EU (Start der zweiten Stufe der Konsultation) 

Ausschüsse des Europäischen Parlaments

04.06. Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

  • Tagesordnung bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt 

04.06. Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten

  • Meinungsaustausch mit Miroslav Lajčák, EU-Sonderbeauftragter für den Belgrad-Pristina-Dialog und andere regionale Fragen des Westbalkans (im Einklang mit der Erklärung zur politischen Verantwortlichkeit des HV/VP)
  • Jüngste Entwicklungen in den Beziehungen zwischen der EU und China: ein geostrategischer Ausblick - Meinungsaustausch mit Gunnar Wiegand, Geschäftsführer für Asien und den Pazifik, EAD

04.06.-05.06. Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

  • Tagesordnung bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt 

Ausgewählte Tagungen des Rates

4. Juni 2020

  • Informelle Videokonferenz der Justizminister
  • Informelle Videokonferenz der Verkehrsminister (evtl.)

5. Juni 2020

  • Informelle Videokonferenz der für Telekommunikation zuständigen Minister  

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes  

Donnerstag, 4. Juni: Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-301/18 Leonhard 

Anspruch auf Nutzungsersatz bei Widerruf eines Darlehensvertrags? 

Zehn Jahre nach Abschluss zweier Immobilienkreditverträge bei der DSL Bank widerrief der Kunde die Verträge, wofür er sich auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen berief. Da die Bank den Widerruf für nicht mehr möglich hielt, hat der Kunde Klage beim Landgericht Bonn erhoben, u.a. auf Zahlung von Nutzungsersatz auf bisher geleistete Zahlungen. 

Das Landgericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Fernabsatzfinanzdienstleistungsrichtlinie 2002/65. Es möchte wissen, ob sie einer nationalen Vorschrift entgegensteht, die nach erklärtem Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrags vorsieht, dass der Anbieter dem Verbraucher über den Betrag hinaus, den er vom Verbraucher gemäß dem Fernabsatzvertrag erhalten hat, auch Nutzungsersatz auf diesen Betrag zu zahlen hat. 

Weitere Informationen

 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-429/19 Remondis 

Kooperation von Landkreisen und Städten bei der Abfallentsorgung 

Der Abfallentsorger Remondis beanstandet vor dem Oberlandesgericht Koblenz, dass der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel den Landkreis Neuwied im Rahmen einer Zweckvereinbarung damit beauftragt hat, in seiner mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage Linkenbach auch Restabfälle des Zweckverbands zu behandeln.

Remondis ist der Meinung, dass es sich nicht um eine vergaberechtsfreie Kooperation zwischen öffentlichen Auftraggebern handele, da es an einem kooperativen Konzept fehle. Vielmehr handele es sich um eine Leistung gegen Entgelt und damit um einen ausschreibungspflichtigen öffentlichen Auftrag.

Das OLG Koblenz möchte vom Gerichtshof wissen, ob nach der EU-Vergaberichtlinie 2014/24 eine vergaberechtsfreie Zusammenarbeit schon dann vorliegt, wenn ein öffentlicher Auftraggeber eine ihm obliegende Entsorgungsaufgabe teilweise selbst erledigt, einen der notwendigen Arbeitsgänge aber von einem anderen, von ihm unabhängigen öffentlichen Auftraggeber gegen Entgelt ausführen lässt. Ohne Schlussanträge.

Weitere Informationen

 

Schlussanträge der Generalanwältin am Gerichtshof in der Rechtsmittelsache C-591/16 P Lundbeck / Kommission 

Citalopram-Kartell 

Mit Beschluss vom 19. Juni 2013 verhängte die Kommission wegen Beteiligung an einem Kartell zur Verzögerung des Inverkehrbringens eines Generikums des Antidepressivums Citalopram gegen den dänischen Arzneimittelhersteller Lundbeck, der Citalopram entwickelt hatte, sowie gegen die vier Generikaunternehmen Generics (UK), Alpharma, Arrow und Ranbaxy Geldbußen in Höhe von insgesamt nahezu 150 Mio. Euro.

Die von den Unternehmen gegen diesen Beschluss vor dem Gericht der EU erhobene Klage blieb ohne Erfolg: Mit Urteil vom 8. September 2016 wies das Gericht ihre Klagen ab. Gegen diesen Beschluss haben die Unternehmen Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt.

Generalanwältin Kokott legt am 4. Juni ihre Schlussanträge zu dem von Lundbeck eingelegten Rechtsmittel vor. 

Weitere Informationen 

Ausgewählte laufende Konsultationen

Bankwesen, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion 

Beschäftigung und Soziales 

Binnenmarkt 

Handel 

Klimaschutz/Energie 

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Lebensmittelsicherheit 

Steuern

Umweltschutz 

Zoll, internationale Zusammenarbeit und Entwicklung 





REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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