Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 39/2022

Ausgabe 2. Dezember 2022

Lesedauer: 15 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


EU schnürt neues Paket für die Kreislaufwirtschaft

Die EU-Kommission hat neue EU-weite Vorschriften für Verpackungen vorgeschlagen. Die Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Baustein des europäischen Green Deal: Im Mittelpunkt stehen länger haltende Produkte, mehr Wiederverwertung, weniger Verschwendung. Viele Maßnahmen zielen darauf ab, Verpackungen bis 2030 uneingeschränkt recyclingfähig zu machen. Die Kreislaufwirtschaft ist bei richtiger Ausgestaltung eine Chance für den europäischen und den österreichischen Wirtschaftsstandort, sich als globaler Vorreiter und -denker zu positionieren, neue Märkte zu erschließen und zur Sicherung der Rohstoffbasis beizutragen.

Die neuen Vorschriften sollen laut Kommission wiederverwendbare Verpackungsoptionen und klare Kennzeichnungen bringen. Insbesondere für kleinere Unternehmen sollen sie neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Weitere Ziele sind, die Recyclingkapazität Europas zu steigern und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen und außereuropäischen Lieferanten zu verringern. Die Verpackungsbranche soll damit auf Kurs zur Klimaneutralität bis 2050 kommen.

In einem neuen Rahmen betont die Kommission, wie biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe Teil einer nachhaltigen Zukunft sein können. Der politische Rahmen soll als Richtschnur für die künftige Arbeit der EU in diesem Bereich dienen, z. B. bei Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, Finanzierungsprogrammen und internationalen Debatten. Der Gedanke der Kreislaufwirtschaft ist aus Sicht der WKÖ grundsätzlich voranzutreiben. Dennoch bleiben wichtige Fragen der Wechselwirkung zwischen den beiden vorgestellten Initiativen sowie der technischen Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Ziele noch weitgehend ungeklärt. Erst dann kann eine vollumfängliche Bewertung erfolgen.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Neues Instrument soll wettbewerbsverzerrende ausländische Subventionen beseitigen

Nahaufnahme von einem Schachspieler
© unsplash jeshoots

hat das neue EU-Instrument abgesegnet: Es soll gegen ausländische Subventionen vorgehen, die Verzerrungen verursachen und die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt beeinträchtigen. Bisher bleiben Subventionen von Nicht-EU-Regierungen weitgehend unkontrolliert. Beihilfen der Mitgliedstaaten unterliegen hingegen einer genauen Prüfung. Die Verordnung über ausländische Subventionen, die Zusammenschlüsse, Vergabeverfahren und alle anderen Marktsituationen abdeckt, wird eine Regelungslücke im Binnenmarkt schließen. Das Ziel ist ein fairer und wettbewerbsfähiger Binnenmarkt.

Unternehmen müssen Fusionen und Übernahmen künftig bei der Kommission anmelden, wenn eines der beteiligten Unternehmen einen Umsatz von mindestens 500 Mio. Euro in der EU erzielt und eine drittstaatliche finanzielle Zuwendung von mindestens 50 Mio. Euro vorliegt. Bei Angeboten im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren beträgt der Schwellenwert für die Meldung einem Auftragswert von mindestens 250 Mio. Euro. Kommt ein Unternehmen den Anmelde- bzw. Meldepflichten nicht nach, so kann die Kommission Geldbußen verhängen und die Transaktion prüfen. Die Einigung muss noch formell unterzeichnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Rat verabschiedet Position zu Sorgfaltspflichten in den Lieferketten

Europäische Flaggen vom dem Parlamentsgebäude
© unsplash Guillaume Périgois

Der Gesetzesvorschlag zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) soll Unternehmen verpflichten, für die Einhaltung geltender Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu sorgen. Die Thematik und insbesondere die Verantwortung für Lieferketten hat hohe Brisanz und wird seit Monaten intensiv verhandelt. Bei der vom EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat beschlossenen Position bleiben aus Sicht der Wirtschaft weiterhin viele Fragen offen, denn die Wettbewerbsfähigkeit Europas im globalen Umfeld steht auf dem Spiel.

„Die Bemühungen in Hinblick auf nachhaltiges Wirtschaften von Unternehmen sind zu befürworten. In der vorliegenden Form ist das geplante EU-Lieferkettengesetz aber nach wie vor unausgegoren. Der nunmehr beschlossene Text enthält, verglichen mit dem ursprünglichen Richtlinienentwurf, zwar einige Verbesserungen, es sind aber noch viele Fragen offen, die für die Handhabbarkeit und Praktikabilität zentral sind“, betonte WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. In Hinblick auf die Verhandlungen im Frühjahr unterstreicht Kopf, dass es insgesamt zu keiner Fragmentierung des Binnenmarkts durch eine Mindestharmonisierung kommen dürfe: Für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ist essenziell, dass die Anwendbarkeit der neuen Regeln möglichst einheitlich in allen Mitgliedstaaten sichergestellt ist und zumindest innerhalb der EU ein „level playing field“ geschaffen wird.

Wie klare, praktikable und von den Betrieben auch umsetzbare Lösungen aussehen könnten, wurde Donnerstag Vormittag in der WKÖ in Wien bei einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion mit Vertreter:innen aus EU-Politik, Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Binnenmarkt


EU-Kommission: Reformen Ungarns gehen nicht weit genug

Ein Richter-Hammer auf dem Pult
© Europäisches Parlament

Die EU-Kommission empfiehlt wegen Bedenken zur Rechtsstaatlichkeit, 7,5 Milliarden Euro an Förderungen für Ungarn weiterhin nicht auszuzahlen. Mit dem neuen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus können Zahlungen aus dem EU-Haushalt zurückgehalten werden. Betroffen sind Länder, in denen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die Verwaltung der EU-Gelder gefährden. Die WKÖ begrüßt den Mechanismus, da dadurch die Rechtssicherheit erhöht und die Einhaltung gemeinsamer EU-Prinzipien und -Werte gestärkt wird. Rechtsstaatlichkeit ist ein Grundprinzip wirtschaftlichen Handelns und wichtig als Standortfaktor für Investoren und Geschäftstreibende. 

Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die Bedingungen für die Anwendung des  Rechtsstaatlichkeitsmechanismus bestehen bleiben und dass weitere wesentliche Schritte erforderlich sind. Insgesamt 27 Punkte muss Ungarn erfüllen, bis Zahlungen aus Brüssel fließen können. Daher bleibt die Kommission bei ihrem Vorschlag vom 18. September, 65 % der Mittelbindungen für drei Programme im Rahmen der Kohäsionspolitik in Höhe von 7,5 Mrd. Euro auszusetzen. Ebenso dürfen mit Treuhandgesellschaften von öffentlichem Interesse keine rechtlichen Verpflichtungen eingegangen werden. Der Rat hat nun bis 19. Dezember Zeit, darüber abzustimmen.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Nachhaltig


Rat segnet Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ab

© pixabay geralt

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung – CSRD (Corporate Sustainability Reporting) überarbeitet die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen. Damit soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung gestellt werden. Die WKÖ bekennt sich zu nachhaltigem, verantwortungsvollem und zukunftsfähigem Wirtschaften. Die WKÖ plädiert jedoch auch für eine praktikable und realistische Herangehensweise mit Augenmaß insbesondere bei der Ausarbeitung der Berichtsstandards.

Neben einer Ausweitung des Anwendungsbereichs der Berichtspflichten sollen auch verbindliche EU-weite Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt werden. Die Nachhaltigkeitsberichte sollen außerdem einer externen inhaltlichen Prüfpflicht unterliegen. Die neuen Vorschriften gelten für alle großen Unternehmen und alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen, mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen. Für börsennotierte KMU wird während einer Übergangszeit bis 2028 ein Opt-out möglich sein.

Die Einigung muss noch formell unterzeichnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Sie tritt 20 Tage danach in Kraft. Die neuen Regeln müssen 18 Monate später von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Kurz & bündig


EU will europäischen Drohnenmarkt vorantreiben

Die EU-Kommission hat diese Woche die neue Europäische Drohnenstrategie 2.0 vorgestellt. In der Strategie wird dargelegt, wie Europa den kommerziellen Drohnenbetrieb in großem Maßstab vorantreiben und gleichzeitig neue Chancen in diesem Sektor bieten kann. Die Einführung des "U-Raums" im Januar 2023 wird den Grundstein für einen verstärkten Einsatz legen. Es handelt sich um ein weltweit einzigartiges System zur sicheren Steuerung des Drohnenverkehrs. Die Strategie sieht vor, dass bis 2030 u.a. die folgenden Drohnendienste umgesetzt werden: Notdienste, Kartierung, Bildgebung, Inspektion und Überwachung sowie innovative Luftmobilitätsdienste wie Lufttaxis. Nun müssen entscheidende Technologien wie künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter und EU-Raumfahrtdienste sowie mobile Telekommunikation identifiziert werden. 


Jobs+Jobs+Jobs


LISA sucht Head of Executive Support and Stakeholder Relations Unit 

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn sucht:

  • Head of Executive Support and Stakeholder Relations Unit (m/w/d)
    Temporary Agent, AD 9, Reference: eu-LISA/22/TA/AD9/3.1, Deadline for applications: 09/01/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


GSC sucht Digital Communication/Web Manager

Das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel sucht:

  • Digital Communication/Web Manager (m/w/d)
    Temporary Agent, Ref.: SNE/12/2022 (369561), Deadline: 12/12/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


Europäische Bankenaufsichtsbehörde

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Policy Expert (m/w/d) on Supervisory Review and Risk Assessment in the Supervisory Review, Recovery and Resolution (SRRR) Unit / Prudential Regulation and Supervisory Policy (PRSP) Department
    Temporary Agent, Reference: EBA SEC 6/2022, Deadline: 16/01/2023, 12 noon time
  • Supervisory Expert (m/w/d) in the area of ICT or/and Cybersecurity in the Digital Finance (DF) Unit / Innovation, Conduct and Consumers (ICC) Department
    Temporary Agent, Reference: EBA SEC 6/2022, Deadline: 16/01/2023, 12 noon time 

Weitere Informationen sind online abrufbar.


Europäische Bankenaufsichtsbehörde

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Policy expert (m/w/d) in the Environmental, Social and Governance Risks (ESG) Unit / Economic & Risk Analysis (ERA) Department
    Temporary Agent, Reference: EBA SEC 7/2022, Deadline: 16/01/2023, 12 noon time 
  • Bank Sector Analyst (m/w/d) in the Risk Analysis and Stress Testing (RAST) Unit / Economic & Risk Analysis (ERA) Department
    Temporary Agent, Reference: EBA SEC 7/2022, Deadline: 16/01/2023, 12 noon time 

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Sitzung der Europäischen Kommission

  • Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter 
    Administrative Kooperation in der Besteuerung (DAC 8)
  • Maßnahmenpaket zur Stärkung der Kapitalmärkte 
    • Listing Act 
    • Überprüfung der europäischen Marktinfrastrukturverordnung (EMIR) 
    • Initiative zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des materiellen Rechts der Insolvenzverfahren 
  • Gleichstellungspaket 
    • Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedsstaaten 
    • Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen 


Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

5.Dezember – Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 

  • Gedankenaustausch mit Frau Cristina Lobillo Borrero, Direktorin der Energieplattform, über den Stand der Umsetzung des Vertrags über die Energiecharta und den Weg in die Zukunft 

5.Dezember – Gemeinsame Sitzung Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung 

  • Gedankenaustausch mit Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, über den Stand der Dinge bei den Entwicklungen der verbleibenden technischen Screening-Kriterien und über die Arbeit der Plattform für nachhaltige Finanzen 

5.Dezember - Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung 

  • Gedankenaustausch über die EU-Militäroperation EUFOR Althea und die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina mit 
    • General Robert BRIEGER, Vorsitzender des EU-Militärausschusses (EUMC) 
    • Generalleutnant Hubert COTTEREAU, Operation Commander der EUFOR Althea 
  • Gemeinsam mit dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: 
    • Gedankenaustausch über die Lage in der Ukraine

5.Dezember - Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 

  • Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 hinsichtlich der REPowerEU-Kapitel in Wiederherstellungs- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060, der Verordnung (EU) 2021/2115, der Richtlinie 2003/87/EG und des Beschlusses (EU) 2015/181 
  • Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Europäischen Union, Beschluss (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und den Betrieb einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionen in der Union und der Verordnung (EU) 2015/757 
  • Gedankenaustausch mit dem Sprecher der Bürger für Fragen der öffentlichen Gesundheit in der Konferenz über die Zukunft Europas 
  • Gedankenaustausch mit der Kommission und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen Programm (UNEP) zum Stand der Verhandlungen über einen globalen Vertrag über Plastikverschmutzung 

5.Dezember – Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 

  • Gedankenaustausch mit Frau Cristina Lobillo Borrero, Direktorin der Energie Task Force über den Stand der Umsetzung des Vertrags über die Energiecharta und den Weg in die Zukunft 

8.Dezember - Sonderausschuss zu Krebsbekämpfung 

  • Stärkung Europas im Kampf gegen Krebserkrankungen – auf dem Weg zu einer umfassenden und koordinierten Strategie 

Ausgewählte Tagungen des Rates 

5. Dezember 

  • Euro-Gruppe 
    • Bewertung der Haushaltsplanentwürfe der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes sowie der Haushaltslage und ‑aussichten des Euro-Währungsgebiets 
    • Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet für 2023: Vorstellung durch die Kommission 
    • Mitteilung der Kommission über Leitlinien für eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung – Entwurf eines Arbeitsplans zu Aspekten des Euro-Währungsgebiets 
    • Wahl des Präsidenten der Euro-Gruppe 
    • Arbeitsprogramm der Euro-Gruppe für das erste Halbjahr 2023 

5. Dezember 

  • Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Verkehr) 
    • Aufforderung zur allgemeinen Ausrichtung zu dem Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung über das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) festzulegen 
      • Ziel: bis 2050 ein zuverlässiges, nahtloses und hochwertiges transeuropäisches Verkehrsnetz aufbauen 
      • Förderung der nachhaltigen Konnektivität 
    • Laufende Weiterentwicklungen der Binnenschifffahrt werden angenommen 
    • Aktualisierung der laufenden Gesetzgebungsdossiers, einschließlich des Pakets „Fit für 55“ 

6.Dezember

  • EU-Western Balkans summit in Tirana 
    • Erstes Gipfeltreffen zwischen den Staats- und Regierungschefs der EU und der westlichen Balkanstaaten in der westlichen Balkanregion 
    • Bekräftigung der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und den westlichen Balkanstaaten 
    • Hauptthemen der Diskussion:
      • die gemeinsame Bewältigung der Folgen der russischen Aggression gegen die Ukraine 
      • Intensivierung des politischen Engagements 
      • Stärkung der Sicherheit und der Widerstandsfähigkeit gegen ausländische Einmischung 
      • Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus der Migration, der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität ergeben 

6.Dezember 

  • Rat „Wirtschaft und Finanzen“ 
    • Richtlinie zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union 
    • Überarbeitung der Richtlinie über Energiebesteuerung 
    • Neue Eigenmittel: Sachstand 
    • Aktuelle Gesetzgebungsvorschläge für den Bereich Finanzdienstleistungen 
    • Mitteilung der Kommission über die Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung 
    • Europäisches Semester 2023 Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2023, Warnmechanismus-Bericht 2023 und Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 

6. Dezember 

  • Tagung des Rates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Telekommunikation) 
    • Ausrichtung zu zwei wichtigen Gesetzgebungsdossiers für den digitalen Wandel der EU:
      • Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) 
      • Überarbeitung der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS) 
    • Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) 
      • Vorschlag, mit dem ein Ökosystem für Vertrauen geschaffen werden soll, indem ein Rechtsrahmen für eine vertrauenswürdige KI in der EU geschaffen wird 
    • Fortschrittsbericht zu Gesetzgebungsdossier: 
      • die harmonisierten Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz) 
    • Schaffung eines sektorübergreifenden Governance-Rahmens für den Datenzugang und die Datennutzung 
    • Orientierungsaussprache über digitale Kompetenzen für die digitale Dekade 
      • In Anwesenheit des ukrainischen Ministers mit den Ministerinnen und Minister 
      • Prüfung der Zahl der IKT-Fachkräfte und der Branchenfachkräfte mit fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen zu erhöhen 
    • Erörterung des internationalen digitalen Engagements 
    • Vorsitz informiert Ministerinnen und Minister über: 
      • die Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade 

8.Dezember 

  • Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (Beschäftigung und Sozialpolitik) 
    • Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit 
    • Europäisches Semester 2023 
      • Jahresbericht 2023 zum nachhaltigen Wachstum (ASGS), Warnmechanismus-Bericht (WMB), Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts (GBR) und Entwurf der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 
      • Umsetzung der Empfehlung zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt: Zentrale Botschaften des Beschäftigungsausschusses 
    • Empfehlung des Rates für ein angemessenes Mindesteinkommen zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion (von der Kommission vorgeschlagene Rechtsgrundlage: Artikel 292 in Verbindung mit Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe j AEUV) 
    • Schlussfolgerungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt 
    • Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz 
    • Europäische Pflegestrategie 
    • Empfehlung des Rates über den Zugang zu bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege (von der Kommission vorgeschlagene Rechtsgrundlage: Artikel 292 in Verbindung mit Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe k AEUV) 
    • Empfehlung des Rates zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung: Die Barcelona-Ziele für 2030 (von der Kommission vorgeschlagene Rechtsgrundlage: Artikel 292 in Verbindung mit Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe i AEUV) 
    • Schlussfolgerungen zur Geschlechtergleichstellung in angeschlagenen Volkswirtschaften: Die junge Generation im Mittelpunkt 
    • Beschluss über ein Europäisches Jahr der Kompetenzen 2023 
    • Richtlinie über die Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen 
    • Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen 
    • Schlussfolgerungen zur Impfung als eines der wirksamsten Instrumente zur Prävention von Krankheiten und zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit 
    • Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten 
    • Verordnung über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG 
    • Umsetzung der Verordnung über Medizinprodukte 
    • Überarbeitung des Arzneimittelrechts 
    • Strategie der Europäischen Union für globale Gesundheit 
    • Bericht über den Stand der Vorsorge im Gesundheitsbereich 
    • Arbeitsprogramm des kommenden Vorsitzes 

8. - 9. Dezember 

  • Rat „Justiz und Inneres“, 8./9. Dezember 2022 
    • Vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands in Bulgarien, Kroatien und Rumänien 
    • Allgemeine Lage des Schengen-Raums: a) Schengen-Barometer b) Zyklus des Schengen-Rates c) Innere Sicherheit: Bekämpfung der Schleuserkriminalität d) Interoperabilität 
    • Asyl und Migration 
    • Empfehlung des Rates zur Resilienz kritischer Infrastruktur 
    • Ministerforum "Justiz und Inneres" EU-Westbalkan

11. - 12.Dezember

  • Rat „Landwirtschaft und Fischerei“, 11./12. Dezember 2022 
    • Bewertung der EU-Tierschutzvorschriften (Eignungsprüfung) 
    • Sachstand zu:
      • Verordnung über geografische Angaben und Qualitätsregelungen 
    • „Harmonisierte Kennzeichnung auf der Packungsvorderseite und ihre Auswirkungen auf die Kennzeichnung nachhaltiger Lebensmittel“ (Brüssel, 10. November 2022): Ergebnisse der Konferenz auf hoher Ebene 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Mittwoch, 7. Dezember 2022 

Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-747/21 Borussia VfL 1900 Mönchengladbach / EUIPO - Neng (Fohlenelf) 

Markenstreit um Fohlenelf 

Für die Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH war die Unionsmarke Fohlenelf ursprünglich für zahlreiche Waren und Dienstleistungen eingetragen. 

Nachdem beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) ein Antrag auf Erklärung des Verfalls der Marke wegen Nichtbenutzung gestellt worden war, erklärte das EUIPO die Marke jedoch teilweise für verfallen. 

Letztlich bleib sie nur für folgende Waren eingetragen: Shampoos, Papier- und Schreibwaren, Kugelschreiber, Aufkleber, Schirme, Bekleidungsstücke, Schuhe, Kopfbedeckungen, Spielkarten, Kartenspiele und Spielbälle. 

Außerdem blieb sie für folgende Dienstleistungen eingetragen: Unterhaltung, Sportveranstaltungen und -darbietungen, Veranstaltung sportlicher Wettbewerbe, Vermietung von Sportanlagen und ‑einrichtungen, sportliche und kulturelle Aktivitäten, Betrieb einer Sportstätte, Ticketvorverkauf für Unterhaltungsveranstaltungen und Veranstaltungen sportlicher Wettbewerbe sowie Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen. 

Die Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH hat diese Entscheidung vor dem Gericht der EU angefochten, das heute sein Urteil verkündet. 

Weitere Informationen 


Donnerstag, 8. Dezember 2022 

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C‑460/20 Google (Auslistung eines angeblich unrichtigen Inhalts) 

Recht auf Vergessenwerden 

Auf der Webseite eines US-amerikanischen Unternehmens erschienen im Jahr 2015 mehrere Artikel, die sich kritisch mit dem Anlagemodell verschiedener Finanzdienstleistungs-Gesellschaften auseinandersetzten. Einer dieser Artikel war mit Fotos eines der führenden Mitarbeiter bzw. Anteilsinhabers dieser Gesellschaften sowie seiner Lebensgefährtin bebildert, die Prokuristin einer dieser Gesellschaften war.

Über das Geschäftsmodell des die Webseite betreibenden Unternehmens wurde seinerseits kritisch berichtet, u.a. mit dem Vorwurf, es versuche, andere Unternehmen zu erpressen, indem es zunächst negative Berichte veröffentliche und danach anbiete, gegen ein sog. Schutzgeld die Berichte zu löschen bzw. die negative Berichterstattung zu verhindern. Die beiden Betroffenen begehren von Google, es zu unterlassen, die Artikel bei der Suche nach ihren Namen und den Namen verschiedener Gesellschaften in der Ergebnisliste nachzuweisen und die Fotos von ihnen als sog. "thumbnails" anzuzeigen. Google hält dem entgegen, die Wahrheit der in den verlinkten Inhalten aufgestellten Behauptungen nicht beurteilen zu können.

Der Bundesgerichtshof hat den EuGH vor diesem Hintergrund um Auslegung der Datenschutzgrundverordnung sowie der EU-Grundrechte-Charta ersucht.

Generalanwalt Pitruzzella hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass ein auf die angebliche Unrichtigkeit der Informationen gestützter Antrag auf Auslistung den Suchmaschinenbetreiber verpflichtet, die Überprüfungen vorzunehmen, die in den Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten fallen. Des Weiteren dürfe im Rahmen eines Antrags auf Entfernung von Vorschaubildern aus den Ergebnissen einer Bildersuche nur der Informationswert der Bilder als solcher berücksichtigt werden.

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Inneres 

Steuern 

Lebensmittelsicherheit 

Binnenmarkt 

Verbraucherschutz 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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