Sujet EU Panorama
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EU-Wirtschaftspanorama 3/2024

Ausgabe 19. Jänner 2024

Lesedauer: 17 Minuten

19.01.2024

Binnenmarkt


Kapitalmarktunion: Abgeordnete stimmen für höhere Transparenz bei Finanzprodukten

Modernes Gebäude mit Glasfronten im Ausschnitt mit Gebäudebeschriftung Bank, im Hintergrund verschwommen Stadtlandschaft mit Gerbkette unter bewölktem Himmel
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Am 16.1.2024 hat das Plenum des Europäischen Parlaments weitere Gesetzesänderungen zur Stärkung und Weiterentwicklung der Europäischen Kapitalmarktunion bestätigt. Konkret handelt es sich dabei um die im letzten Jahr erzielte Einigung mit dem Rat und der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für den Wertpapierhandel (MiFIR und MiFID II). Die Reform zielt darauf ab, dass Anleger:innen besser auf für Investitionen in Aktien oder Schuldverschreibungen erforderlichen Daten zugreifen können. Das soll die Transparenz auf den Kapitalmärkten erhöhen. Zudem soll die Infrastruktur des EU-Markts durch weitere Maßnahmen robuster gestaltet werden.

Die neuen Regeln sehen die Einführung von konsolidierten Datentickern für verschiedene Arten von Vermögenswerten auf EU-Ebene vor. Darin sollen Marktdaten von Plattformen zusammengeführt werden, auf denen Finanzinstrumente in der EU gehandelt werden. Dies soll sowohl professionellen Anleger:innen als auch Kleinanleger:innen den Zugang zu Schlüsselinformationen erleichtern.

Zudem ist ein allgemeines Verbot von Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen (payment for order flow, PFOF) vorgesehen. Dies ist eine Praxis, bei der Broker:innen Zahlungen für die Weiterleitung von Kund:innenaufträgen an bestimmte Handelsplattformen erhalten. Jenen Mitgliedstaaten, in denen PFOF bereits praktiziert wurde, wird ermöglicht, die ihrer Rechtshoheit unterliegenden Wertpapierfirmen von dem Verbot auszunehmen, sofern PFOF nur Kund:innen in diesem Mitgliedstaat angeboten wird. Diese Ausnahme läuft jedoch nur bis zum 30. Juni 2026. Der Rat muss die Einigung noch formell bestätigen, bevor die Texte im Amtsblatt der EU veröffentlicht und zwanzig Tage danach in Kraft treten können.

Ansprechpartnerin: Astrid Satovich


Rat und Parlament erzielen vorläufige politische Einigung zu strengeren Regeln im Kampf gegen Geldwäsche

Eine lederne, flache Hülle liegt auf einer Oberfläche und ist nach rechts durch einen Spalt geöffnet, woraus einige Papierscheine mit Zahlen kommen
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Rat und Parlament haben sich in der Nacht auf Donnerstag auf eine vorläufige politische Einigung zur Anti-Geldwäsche-Verordnung (AML-Verordnung) und zur 6. AML-Richtlinie verständigt. Die AML-Verordnung wird erstmalig europaweit für ein harmonisiertes Regelwerk sorgen und soll dadurch zur effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen.

Für Bargeldzahlungen soll in bestimmten Fällen eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro festgelegt werden, jedoch mit der Möglichkeit für EU-Mitgliedstaaten, niedrigere nationale Obergrenzen festzulegen. Bisher bestehen in 18 von 27 EU-Staaten Obergrenzen für Bargeldzahlungen, die Maximalbeträge liegen zwischen 500 Euro in Griechenland und 15.000 Euro in Kroatien. Österreich hat bislang keine Bargeldobergrenze.

Weiters sieht die Einigung eine Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf die Kunden von Krypto-Asset-Dienstleister vor. Das bedeutet, dass sie in bestimmten Fällen Informationen über ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden müssen. Diese Sorgfaltspflichten sollen ab Transaktionen in Höhe von 1.000 Euro oder mehr greifen. Hinzu kommen Maßnahmen zur Risikominderung bei Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets. Auch Händler von Luxusgütern sollen zu strengeren Sorgfaltsmaßnahmen verpflichtetet werden. Ebenso sieht die Einigung strengere Regeln zur Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer vor. Die Identifizierung soll auf dem Eigentumsschwellenwert von 25 Prozent und weiteren Kontrollverhältnissen fußen.

Die vorläufige Einigung wird in den kommenden Wochen um technische Aspekte ergänzt und im Rat und Parlament formell abgestimmt. Ein finaler Text liegt somit derzeit noch nicht vor. Das Verhandlungsergebnis stellt den letzten materiellen Teil des EU-AML-Pakets aus 2021 dar, das auch die Schaffung der EU-weiten Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) vorsieht. Das Bewerbungsverfahren um dessen Standort läuft derzeit; Wien ist unter den Bewerbern.

Ansprechpartnerin: Astrid Satovich


Nachhaltigkeit


Empowering Consumers: Richtlinie um Liste irreführender (Umwelt-)Werbeaussagen erweitert


Eine Person ist nach vorne gebeugt mit ihrem Oberkörper und  blickt auf mehrere Regalböden, die verschiedene Verpackungen enthalten
© Europäische Union



Das europäische Parlament hat diese Woche die Einigung zur Empowering Consumers Richtlinie final angenommen. Damit wird die Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken als auch die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher abgeändert. Beispielsweise wird die Liste an als unlauter klassifizierten Aussagen vor allem um ökologische Aspekte sowie um Informationen zur Haltbarkeit von Produkten erweitert. Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“ oder „klimaneutral“ werden künftig verboten, sofern nicht bestimmte Kriterien und Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen sowie messbare und zeitgebundene Ziele.

Es wird zudem explizit verboten, zu behaupten, dass Produkte aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt haben. Folglich bedeutet das für die Bezeichnung „klimaneutral“ (wenn sie im Sinne von „keine Treibhausgasemissionen wegen Ausgleichsmaßnahmen“) verwendet wird, das Aus. Es ist zu befürchten, dass diese Neuregelungen zu einem unverhältnismäßig großen Aufwand für Unternehmen führen können.

Die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird künftig nur dann erlaubt, wenn diese auf einem offiziellen Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle eingeführt wurden. Außerdem sollen Garantieinformationen zukünftig deutlicher in den Produktinformationen sichtbarer sein. Zusätzlich wird ein neues, einheitliches Etikett eingeführt, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorzuheben. Verboten ist nach den neuen Vorschriften in Zukunft auch, unbegründete Aussagen zur Haltbarkeit zu machen, dazu aufzufordern, Verbrauchsgüter früher auszutauschen als unbedingt, und nicht reparierbare Waren als reparierbar anzupreisen.

Die Richtlinie muss nun noch vom Rat endgültig gebilligt werden. Danach wird sie im Amtsblatt veröffentlicht, und die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Zudem soll die Richtlinie mit dem noch in Verhandlung befindliche Vorschlag für eine Richtlinie über umweltbezogene Angaben (Green Claims) zusammenwirken.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann / Verena Martelanz


Strengere Vorgaben für F-Gase und ozonabbauende Stoffe sollen bis zu 500 Millionen Tonnen Emissionen verhindern

Begraste Weltkugel liegt auf aufgeschlagenem Buch, im Hintergrund verschwommen Richterhammer und goldene Waage
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Das EU-Parlament hat diese Woche eine mit dem Rat erzielte Einigung zur Verschärfung der Vorschriften zur Verwendung von fluorierten Gasen (F-Gasen) und ozonabbauenden Stoffen (ozone-depleating substances, ODS) gebilligt. Die neuen Vorgaben sollen dazu beitragen, dass die EU ihre Klimaziele, nämlich die Reduktion der Treibhausgase um 55 Prozent bis 2030, erreichen wird. Bis 2050 soll Europa klimaneutral werden. Die verschärften Verordnungen sollen bis 2050 zusätzliche Emissionen in Höhe von beinahe 500 Milliarden Tonnen verhindern. 

F-Gase machen auch EU-Ebene derzeit 2,5 Prozent der gesamten Treibhausemissionen aus. Ihre Nutzung kann aber potenziell ansteigen, da F-Gase und ODS vor allem in Kühl- und Klimaanlagen verwendet werden. Gerade der Weltmarkt für Geräte, die F-Gase verwenden, wächst aufgrund des Klimawandels und der dadurch steigenden Temperaturen sowie des höheren Lebensstils rasch. Die verschärften Vorgaben für die Nutzung von F-Gasen und ODS sollen diese Entwicklung bremsen und Anreize für klimafreundliche Alternativen schaffen.

Kernpunkte sind unter anderem ein vollständiger Ausstieg aus den teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2050, einschließlich eines Zeitplans zur Reduzierung der EU-Verbrauchsquote zwischen 2024 und 2049. Zusätzlich werden strikte Vorgaben eingeführt, die den Verkauf von Produkten, die F-Gase enthalten, in der EU verbieten. Geräte, bei denen es keine geeigneten Alternativen gibt, sollen nur die klimafreundlichsten F-Gase verwenden, andere Gerätetypen sollen komplett frei von F-Gasen werden. Die neuen Beschränkungen werden, je nach Fortschritt der Umstellung bei den einzelnen Gerätetypen, zwischen 2025 und 2035 greifen.

Zudem wird ein Exportverbot für Geräte, welche F-Gase enthalten, vorgeschlagen. Das soll auch verhindern, dass Altgeräte, die in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen, in Drittmärkte exportiert werden. ODS dürfen innerhalb der EU nicht mehr in Neugeräten verwendet werden. Die verschärften Regeln zielen beispielsweise darauf ab, ODS bei der Renovierung oder dem Abriss von Gebäuden aus bestehendem Material zu entfernen. Nach den Schlussabstimmungen im Plenum muss der Rat die Texte noch förmlich billigen, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Kurz & Bündig


EU-Kommission ruft Unternehmen dazu auf, ihre Erfahrungen mit der DSGVO zu teilen

Die Europäische Kommission hat offen zu Rückmeldungen zu sämtlichen Aspekten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufgerufen. Über die Partizipationsplattform „Better Regulation“ können Unternehmen ebenso wie EU-Bürger:innen bis zum 8. Februar, ihre Erfahrungen, Meinungen und Anregungen zur DSGVO mitteilen. Neben allgemeinen Einschätzungen und Grundrechtsfragen wird auch explizit um Rückmeldung zu für die Wirtschaft relevanten Aspekten gebeten. Dazu zählen unter anderem die Anwendung der DSGVO in KMUs und die Auswirkungen auf Innovationsfähigkeit von Unternehmen. Die Kommission lässt alle Rückmeldungen in einen Bewertungsbericht einfließen, der Bilanz über Anwendung und Vorschriften der DSGVO zieht. Die EU-Kommission muss diesen Bericht bis Mitte 2024 dem EU-Parlament und dem Rat vorlegen.

Bad Ischl-Salzkammergut ist EU-Kulturhauptstadt 2024

Bad Ischl-Salzkammergut (Österreich) ist neben Tartu (Estland) und Bodø (Norwegen) EU-Kulturhauptstadt 2024. Das ganze Jahr über werden die drei Städte und ihre Regionen kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen und Aufführungen organisieren, um den Reichtum und die Vielfalt der Kulturen in Europa zu feiern. Bad Ischl startet vom 20.-21. Januar in das Kulturhauptstadt-Jahr.“Kultur ist das neue Salz“ lautet der Titel des Programms, in Anlehnung an das Salz, das der gesamten Region Reichtum brachte. Es umfasst 178 Hauptprojekte und über 100 assoziierte Projekte. Thematisiert werden auch die Erinnerung an eine schwierige Geschichte und nachhaltigere Modelle für den Tourismus in der Region.


Jobs+Jobs+Jobs

ESMA sucht Senior Supervision Officer

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht: 

  • Senior Supervision Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: ESMA/2023/VAC25/AD7, Deadline for applications: 25/01/2024, 23:59 (Paris local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUROJUST sucht Reporting and Support Assistant

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • Reporting and Support Assistant (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: 24/EJ/01, Deadline for applications: 26/01/2024

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUROJUST sucht Data Management Officer

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • Data Management Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: 24/EJ/02, Deadline for applications: 26/01/2024

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


CEPOL sucht Planning and Reporting Officer

Die Europäische Agentur für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) mit Sitz in Budapest (Ungarn) sucht: 

  • Planning and Reporting Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: CEPOL/2023/TA/08, Deadline for applications: 28/01/2024, 23:55 (Budapest time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


FRONTEX sucht Senior Finance Officer

FRONTEX, die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, mit Sitz in Warschau (Polen) sucht:

  • Senior Finance Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: RCT-2023-00104, Deadline for applications: 29/01/2024, 12:00 (Warsaw local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


ERCEA sucht Research Programme Agent im Bereich Life Sciences – Aufruf zur Interessensbekundung 

Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA) mit Sitz in Brüssel sucht zur Erstellung einer Reserveliste:

  • Programme Agent im Bereich Life Sciences (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6 (Step 1 or 2), Reference: ERCEA/TA/221/2023, Deadline for applications: 31/01/2024, 12:00, Brussels time

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


LISA sucht LEAD IT Solutions Design and Project Management

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland) sucht:

  • LEAD IT Solutions Design and Project Management (5 profiles) (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: eu-LISA/23/AD6/11.1, Deadline for applications: 31/01/2024, 12:59 Tallinn time (11:50 Strasbourg time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


LISA sucht IT Lead Positions

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland) sucht:

  • IT Lead Positions (5 profiles) (m/w/d)
    Software Development
    DevOps
    Test Management
    System Engineering
    Platform Engineering
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: u-LISA/23/AD5/10.1, Deadline for applications: 31/01/2024, 12:59 Tallinn time (11:50 Strasbourg time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


Das gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Head of Sector – Legal and Governance (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8I, Reference: EuroHPC/2024/01, Deadline for applications: 04/02/2024, 23:45 (CEST)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EBA sucht Finance Assistant

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Finance Assistant (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG III, Reference: OPER FP CA-44-2023, Deadline for applications: 08/02/2024, 23:59 (Paris time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Sitzungen der Europäischen Kommission 

23. Jänner 

  • Paket zur wirtschaftlichen Sicherheit 
    • Mitteilung zur wirtschaftlichen Sicherheit 
    • Verordnung über das Screening ausländischer Direktinvestitionen 
    • Weißbuch über Ausfuhrkontrollen 
    • Initiative zu Auslandsinvestitionen

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

22. Jänner 

  • Ausschuss für Wirtschaft und Währung 
    • Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Änderung der Richtlinie 2011/16/EU 
    • Verrechnungspreisgestaltung 
    • Wirtschaftspolitischer Dialog und Aussprache mit Vincent Van Peteghem, Präsident des Rates (Wirtschaft und Finanzen) und stellvertretender Ministerpräsident und Finanzminister Belgiens 
    • Zahlungsdienste im Binnenmarkt und Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 
    • Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, Änderung der Richtlinie 98/26/EG und Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG 
    • Überprüfung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsmaßnahmen 
    • Vorschlag für einen Unionsakt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu der Notwendigkeit, Familien, Unternehmen und Selbständige vor den steigenden Kraftstoffpreisen in Europa zu schützen 
    • Raschere und sicherere Entlastung von zu viel erhobenen Quellensteuern

 23. Jänner 

  • Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 
    • Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungs- und sozialpolitische Prioritäten für 2024 

  23. Jänner 

  • Unterausschuss für Steuerfragen
    • Öffentliche Anhörung zu dem Thema: „Besteuerung von Kapitalerträgen in der EU“ 

  23. Jänner 

  • Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten 
    • Gemeinsam mit dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen 
      • Vertiefung der EU-Integration mit Blick auf eine künftige Erweiterung 
    • Politische Beziehungen zwischen der EU und Russland 
    • Gemeinsam mit dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 
      • Assoziierungsabkommen über die Teilnahme von Drittstaaten an Programmen der Union 
    • Berichterstattung über das Gipfeltreffen EU-China 
    • Aussprache mit dem EAD über die Umsetzung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und Japan und Vorstellung einer eingehenden Analyse zu dem Thema „Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Japan“ 
    • Aussprache mit der Kommission und dem EAD über die politische Lage in Serbien nach der Wahl 
    • Aussprache mit der Kommission und dem EAD über die politische Lage in Albanien 

  23. Jänner 

  • Haushaltskontrollausschuss 
    • Einführung des Zollkodexes der Union und Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 

 23. Jänner 

  • Ausschuss für Verkehr und Tourismus 
    • Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten sowie der Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828 TRAN/9/13471 

 23. Jänner 

  • Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 
    • Binnenmarkt für erneuerbare Gase, Erdgas und Wasserstoff (Neufassung) 
    • Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems für die Herstellung von Netto-Null-Technologieprodukten (Gesetz über die Netto-Null-Industrie) 
    • Binnenmarkt für erneuerbare Gase, Erdgas und Wasserstoff (Neufassung) 
    • Gemeinsame Vorschriften für den Binnenmarkt für erneuerbare Gase, Erdgas und Wasserstoff (Neufassung) 
    • Strukturierter Dialog mit Iliana Ivanova, EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend 

 24. Jänner 

  • Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 
    • Gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394, der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 
    • Harmonisierte Vorschriften über künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Gesetzgebungsakte der Union 
    • Haftung für fehlerhafte Produkte 
    • Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte und Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG 
    • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 
    • Festlegung des Zollkodex der Union und der Zollbehörde der Europäischen Union sowie Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 
    • Sicherheit von Spielzeug und Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG 
    • Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr 
    • Erläuterungen zu zwei Informationsveranstaltungen des EPRS zur Überarbeitung des EU-Rahmens für alternative und Online-Streitbeilegung 
    • Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten sowie der Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828 

  24. Jänner 

  • Haushaltsausschuss 
    • Unternehmen in Europa: Rahmen für die Einkommensbesteuerung (BEFIT) 

  24. Jänner 

  • Ausschuss für Kultur und Bildung 
    • Aussprache mit Iliana Ivanova, Mitglied der Kommission 

  24. Jänner 

  • Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 
    • Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen) 
    • Festlegung der Verfahren der Union für die Zulassung und Überwachung von Humanarzneimitteln und Festlegung von Vorschriften für die Europäische Arzneimittel-Agentur, Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 und der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 sowie Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004, der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 und der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 
    • Aussprache mit dem Berichterstatter des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Rahmen zur Kennzeichnung nachhaltiger Lebensmittel für nachhaltige Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher“ 

 24. Jänner 

  • Ausschuss für Internationalen Handel 
    • Multilaterale Verhandlungen im Vorfeld der 13. WTO-Ministerkonferenz, die vom 26. bis zum 29. Februar 2024 in Abu Dhabi stattfindet 
    • Gemeinsamer Bericht zum Schema allgemeiner Zollpräferenzen im Zeitraum 2020-2022 (JOIN(2023)0034) – Erläuterungen durch die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst 
    • Vorbereitung des auf hoher Ebene erstellten Bericht über die Zukunft des Binnenmarkts – Aussprache mit Enrico Letta 
    • Fortgeschrittenes Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits 
    • Erläuterung – durch Hadja Lahbib (Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten, der Europäischen Angelegenheiten, des Außenhandels und der Föderalen Kulturellen Institutionen) in Vertretung des amtierenden Ratspräsidenten – der Prioritäten des belgischen Ratsvorsitzes im Bereich der internationalen Handelspolitik 
    • Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile 
    • Abschluss des Abkommens über nachhaltige Investitionsförderung zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola 
    • Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Republik Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, einerseits und der Europäischen Union andererseits 
    • Multilaterale Verhandlungen im Vorfeld der 13. WTO-Ministerkonferenz, die vom 26. bis zum 29. Februar 2024 in Abu Dhabi stattfindet 
    • Aktueller Stand der handels- und investitionsbezogenen Aspekte der europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit – Aussprache mit Sabine Weyand, Generaldirektorin der GD Handel, Kommission 
    • Stand der EU-Handelspolitik 
    • Aussprache mit der Kommission über die Überarbeitung der Verordnung (EU) 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union 

  24. Jänner 

  • Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter 
    • Gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 
      • Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (Nr. 190) aus dem Jahr 2019 zu ratifizieren 

Ausgewählte Tagungen des Rates

22. Jänner 

  • Rat “Auswärtige Angelegenheiten” 
    • Russlands Aggression gegen die Ukraine 
      • Nach einm informellen Gedankenaustausch mit dem Außenminister der Ukraine wird der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ die Aggression Russlands gegen die Ukraine vor dem Hintergrund der intensiven Angriffe Russlands auf die Ukraine über den Jahreswechsel und der Entscheidung über die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Ukraine auf der Dezembertagung des Europäischen Rates erörtern. 
    • Lage im Nahen Osten 
      • Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ wird einen Gedankenaustausch über die Lage im Nahen Osten führen. Die Ministerinnen und Minister werden die Entwicklungen vor Ort und in der weiteren Region erörtern und könnten sich auch mit der sich verschlechternden humanitären Lage im Gazastreifen, der Notwendigkeit, die Ausbreitung des Konflikts in der Region zu verhindern, und dem weiteren Vorgehen befassen. 

22.-23. Jänner 

23. Jänner 

24. Jänner 

24.-26. Jänner 

  • Informelle Tagung der Justiz- und Innenminister (Brüssel)

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 25. Jänner 2024 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-474/22 Laudamotion (Verzicht auf einen verspäteten Flug) 

Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung 

Die Flightright GmbH verlangte von der Laudamotion GmbH aus abgetretenem Recht wegen der verspäteten Durchführung eines Fluges eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro, weil dieser mit einer Verspätung von 3 Stunden und 32 Minuten durchgeführt wurde. Der Zedent trat den Flug nicht an, da er befürchtete, durch die Verspätung einen Termin bei seiner Ankunft zu verpassen. 

Das mit dem Fall befassende Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht der Klage stattgegeben. Es hat angenommen, dass es unerheblich sei, dass der Zedent den Flug nicht angetreten habe, weil der Flug für ihn wegen eines durch die Verspätung verpassten Geschäftstermins nutzlos geworden sei. Laudamotion erhob daraufhin vor dem Bundesgerichtshof Revision. 

Hierzu hat der Gerichtshof zu entscheiden. 

Weitere Informationen 

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-757/22 Meta Platforms Ireland (Verbandsklage) 

Zulässigkeit einer Verbandsklage 

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV) erhob gegen Meta Platforms Ireland eine Unterlassungsklage. Das Unternehmen habe seinen Nutzern kostenlose Spiele von Drittanbietern zugänglich gemacht und dabei gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und zum Schutz der Verbraucher verstoßen.

2020 ersuchte der BGH bereits den EuGH um Präzisierung der Klagerechte von Verbänden, wegen Verstößen gegen die DSGVO. Mit Urteil vom 28. April 2022 stellte der Gerichtshof fest, dass Verbraucherschutzverbände gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Verbandsklagen erheben können. Der BGH ist der Ansicht, dass im Streitfall noch offene Fragen über die Klagebefugnis im Anwendungsbereich der DSGVO bestehen. Hierzu hat er den EuGH erneut um Vorabentscheidung ersucht.

Generalanwalt Richard de la Tour legt am 25. Jänner seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Soziales 

 Sport und Jugend 

 Maritime Angelegenheiten und Fischerei 

 Wirtschaft, Finanzen und der Euro  

 Öffentliches Gesundheitswesen 

 Umwelt 

 Binnenmarkt 


REDAKTION: 
Alexander Maurer, alexander.maurer@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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