Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 29/2021

Ausgabe 10. September 2021

Lesedauer: 9 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Strategische Vorschau für mehr Handlungsfähigkeit und Handlungsfreiheit der EU

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© pixel2013 on pixabay

Die Europäische Kommission hat ihre zweite jährliche strategische Vorausschau – „Die Handlungsfähigkeit und Handlungsfreiheit der EU“ – vorgestellt. Ziele sind, die weltweite Führungsrolle der EU und ihre offene strategische Autonomie auszubauen. Europa muss den Corona-Wiederaufbau als Chance nutzen: Der Standort Europa muss langfristig gestärkt werden. Aus Sicht der Wirtschaft muss alles daran gesetzt werden, weitere Lockdowns zu verhindern. 

„In Österreich ist es bis dato gut gelungen, die Covid-Pandemie zu bekämpfen und die wirtschaftlichen Schäden bestmöglich einzudämmen. Dies zeigen uns auch die jüngsten Wachstumszahlen der EU-Kommission, die Österreich im EU-Vergleich ein sehr gutes Zeugnis ausstellen. Jetzt gilt es, den Aufschwung trotz aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nicht zu gefährden“, betonte WKÖ-Präsident Harald Mahrer. 

Die COVID-19-Pandemie hat die Notwendigkeit strategischer Planung und Entscheidungen deutlich gemacht. Die EU-Kommission identifiziert in ihrer strategischen Vorausschau vier Haupttrends, die Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit und -freiheit der EU haben: Klimawandel und andere ökologische Herausforderungen; digitale Hyperkonnektivität und technologischer Wandel; Druck auf Demokratie und Werte und weltpolitische Verschiebungen und Demografie. Im Zentrum der strategischen Vorausschau für das nächste Jahr wird die optimale Verbindung von grünem und digitalem Wandel stehen. Ihre positiven Aspekte sollen durch den Einsatz neuer Technologien optimal kombiniert werden.  

Nach 1,5 Jahren Pandemie muss Europa nun kräftig durchstarten. Die Herausforderungen der Zukunft sind groß und divers – nur ein starkes, vereintes Europa kann sie bewältigen. Kommenden Mittwoch wird die Rede zur Lage der Union von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen den Weg dorthin weisen. 

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Corona-Aufbaupläne: Erste Gelder fließen in unsere Unternehmen

European Union, 2021
© European Union, 2021

Im Rahmen des Corona-Aufbaupakets NextGenerationEU sollen bis 2027 rund 750 Milliarden Euro in die Ankurbelung der europäischen Wirtschaft fließen. Die für Wirtschaft und Finanzen zuständigen EU-Ministerinnen und Minister berieten diese Woche die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität bzw. der Pläne. Positiv ist, dass der österreichische Aufbauplan in weiten Bereichen wirtschaftsaffine Maßnahmen vorsieht.  

Die Ministerinnen und Minister zogen bei ihrer Videokonferenz eine Bilanz der wirtschaftlichen Erholung in Europa. Bereits 18 nationale Aufbaupläne wurden abgesegnet; darunter der österreichische. Mindestens 37 Prozent der Mittel der Aufbaupläne sind für grüne Maßnahmen und mindestens 20 Prozent für Digitalisierung reserviert. Österreich erwartet rund 3,5 Milliarden Euro aus Brüssel. Sie brauchen individuelle Beratung, wie Sie die Mittel aus dem österreichischen Plan optimal für Ihr Unternehmen nutzen können? Das European Enterprise Network der WKO hilft gerne weiter! 

Ansprechpartner: Matthias Koch


Binnenmarkt


Dual-Use-Verordnung: EU will besser auf neue Sicherheitsrisiken und neue Technologien reagieren 

Tumisu on Unsplash
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Die neue Exportkontrollverordnung der EU ist in Kraft. Sie sieht Änderungen am EU-Ausfuhrkontrollsystem für Güter, die sowohl zivil als auch für militärische Zwecke genutzt werden können, vor. Ziele sind u.a. einfachere Vorschriften sowie sichere Lieferketten für strategische Güter. Die WKÖ begrüßt das angestrebte Ziel einer Harmonisierung der Dual Use-Vorschriften innerhalb der EU, um einheitliche Rahmenbedingungen und damit Wettbewerbsgleichheit zu schaffen.

Die Exportkontrollverordnung soll die sich ändernden technologischen, wirtschaftlichen und politischen Umstände besser berücksichtigen. Beispiele sind Herausforderungen im Zusammenhang mit der Cyber-Überwachung oder fortgeschrittenen Rechensystemen. Sie liefert auch eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen der EU auf multilateraler, plurilateraler und bilateraler Ebene. Wichtig ist vor allem, mit proportionalen Regeln den Mehraufwand auf ein Minimum zu reduzieren.  

Die Ausfuhr von industriell-gewerblichen Gütern unterliegt in der EU grundsätzlich keinen Beschränkungen (Grundsatz der Exportfreiheit). Allerdings wird dieses Prinzip bei bestimmten strategisch relevanten Gütern, aus sicherheitspolitischen oder außenpolitischen Erwägungen, bei völkerrechtlichen Verpflichtungen und in Durchführung der Sicherheits- und Handelspolitik der EU durchbrochen. Alle Informationen über Exportkontrollvorschriften finden Sie unter wko.at/exportkontrolle

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Nachhaltigkeit


Green Bonds: 30 Prozent von NextGenerationEU für grüne Projekte

Micheile on Unsplash
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Der von der EU-Kommission angenommene Rahmen für grüne Anleihen ist der erste Schritt in Richtung Emission: Green Bonds im Wert von bis zu 250 Milliarden Euro sollen Europas Wirtschaft nach Corona ankurbeln und den grünen Übergang unterstützen. Die erste Ausgabe ist für Anfang Oktober geplant. Der grüne Übergang soll der Wirtschaft zahlreiche Chancen eröffnen, neu durchzustarten – sei es im Zusammenhang mit der Renovierungswelle, Umstieg auf erneuerbare Energien oder im Bereich nachhaltige Mobilität.  

Die EU wird mit dem Rahmen der weltweit größte Emittent grüner Anleihen. Wie bereits angekündigt, hat die Kommission auch ihren Plan zur Aufbaufinanzierung für 2021 überarbeitet: Sie wird heuer rund 80 Milliarden Euro an langfristigen Anleihen („EU-Bonds“) ausgeben. Diese sollen um kurzfristige EU-Anleihen („EU-Bills“) in zweistelliger Milliardenhöhe ergänzt werden. Das entsprechende Programm soll bereits am 15. September starten. Damit werden die Kredite und Zuschüsse des Corona-Aufbauprogramms NextGenerationEU finanziert.  

Zur Finanzierung von NextGenerationEU wird die Europäische Kommission im Namen der EU ab jetzt bis Ende 2026 auf den Kapitalmärkten bis zu 800 Milliarden Euro aufbringen. Die Ziele sind der Wiederaufbau der Wirtschaft und die Förderung des grünen und digitalen Übergangs. Auch heimische Unternehmen profitieren von den Geldern. 

Ansprechpartnerin: Olimpia Caetani


Kurz & bündig


EU-Agrar- und Lebensmittelhandel wächst weiter

Ulrike Leonie on pixabay
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2020 konnte die EU ihre führende Position unter den größten Exporteuren von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen der Welt ausbauen. Laut aktuellem Bericht erzielte der Agrar- und Lebensmittelhandel 2020 einen Gesamtwert von 306 Milliarden Euro (184 Milliarden Euro Ausfuhren bzw. 122 Milliarden Euro Einfuhren). In beiden Bereichen wurde im Vergleich zu 2019 ein geringfügiges Wachstum von 1,4 Prozent bzw. 0,5 Prozent verzeichnet. Die EU avancierte - nach den Vereinigten Staaten und China – zum drittgrößten Importeur weltweit. Der internationale Handel hat entscheidend zur Abfederung der verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beigetragen und sich als zentrales Element zur Stärkung der Resilienz erwiesen. Ihre Position im Welthandel wird durch ein weitreichendes Netz von Handelsabkommen untermauert.


EU Prioritäten: Wirtschaft im Wiederaufbau unterstützen 

Jedes Jahr im September hält die Präsidentin bzw. der Präsident der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Parlament eine Rede zur Lage der Union. Er/sie zieht darin Bilanz über das abgelaufene Jahr und präsentiert die Prioritäten für das kommende Jahr. Ursula von der Leyen wird ihre Rede am 15. September halten. Im Zentrum wird der Aufbau nach Corona stehen. Die Agenda EU 2020-2024 der WKÖ zeigt auf was notwendig ist, um Europas Wirtschaft wiederaufzubauen und resilient zu gestalten. Ein klarer Fokus liegt auf strategischer Autonomie und Versorgungssicherheit, begleitet von Investitionen in Innovation und Digitalisierung. 


Jobs+Jobs+Jobs


ECHA sucht Economist 

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki sucht:

  • Economist (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: ECHA/TA/2021/008

Bewerbungsende ist der 4. Oktober 2021, weitere Informationen sind online abrufbar. 

ETF sucht Accounting Officer 

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) mit Sitz in Turin (Italien) sucht:

  • Accounting Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: ETF/REC/21/02

Bewerbungen sind bis zum 22. September möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 

EASA sucht Temporary Agents am Standort Köln

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln sucht:

  • Safety Assessment Expert (m/w),
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EASA/AD/2021/003,
  • Avionics Systems Expert (m/w),
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EASA/AD/2021/004,
  • Flight Test Engineer – Fixed Wing (m/w),
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EASA/AD/2021/005,
  • Powerplant Expert (m/w),
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EASA/AD/2021/006,

Bewerbungen sind bis zum 1. Oktober möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Kommissionssitzung am 14. September: 

  • Neue europäische Bauhaus-Mitteilung 
  • Politikprogramm zum digitalen Jahrzehnt Europas 
  • Gemeinsame Mitteilung über den Indopazifik 
  • Empfehlung zur Sicherheitsgewährleistung von Journalisten in der EU 
  • Paket Europäische Behörde für die Vorbereitung und Reaktion auf gesundheitliche Notfälle (HERA)

Plenum des Europäischen Parlaments (Straßburg) 

13. September 

  • Gemeinsame Aussprache – Gesundheit und Prävention von Krankheiten 
  • Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten – 
    Bericht: Joanna Kopcińska (A9-0253/2021)  

14. September 

  • Gemeinsame Aussprache - Reserve für die Anpassung an den Brexit 
    • Ausrichtung der politischen Beziehungen zwischen der EU und Russland -
      Bericht: Andrius Kubilius (A9-0259/2021) 

15. September 

  • Lage der Union - Erklärung der Präsidentin der Kommission 
  • Umsetzung der EU-Anforderungen für den Austausch von Steuerinformationen -
    Bericht: Sven Giegold (A9-0193/2021) 

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

13. September – Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten 

  • Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Donnerstag, 16. September 2021 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-341/20 Kommission / Italien  

Verbrauchsteuerbefreiung für Kraftstoffe für Sportboote  

Nach Ansicht der Kommission hat Italien gegen die Richtlinie 2003/96 über die Besteuerung von Energieerzeugnissen und Strom verstoßen, indem es Kraftstoffe, die in der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt verwendet werden, nur dann von der Verbrauchsteuer befreit, wenn diese Wasserfahrzeuge unabhängig von der Art ihrer tatsächlichen Nutzung Gegenstand eines Chartervertrags sind.   

Weitere Informationen 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtsmittelsache C-337/19 P Kommission / Belgien und Magnetrol International 

Tax-rulings: Steuerbefreiung für „Mehrgewinne“ belgischer Unternehmen multinationaler Konzerne  

Von 2004 bis 2014 korrigierte die belgische Finanzverwaltung im Wege von Steuervorbescheiden (tax rulings) die steuerbaren Gewinne von insgesamt 55 inländischen Unternehmen, die zu multinationalen Konzernen gehören, nach unten, was auch als Steuerbefreiung von Mehrgewinnen bezeichnet wird. Dabei stützte sie sich auf eine Vorschrift des belgischen Einkommensteuergesetzbuchs, wonach die Gewinne zwischen zwei konzernverbundenen Unternehmen angepasst werden können, wenn die zwischen ihnen vereinbarten Bedingungen nicht die gleichen waren, wie sie unabhängige Unternehmen miteinander vereinbaren würden.  

Mit Beschluss vom 11. Januar 2016 stellte die Kommission fest, dass diese Praxis der belgischen Finanzverwaltung eine Beihilferegelung darstelle, die mit dem Binnenmarkt unvereinbar und darüber hinaus rechtswidrig angewendet worden sei, da sie nicht bei der Kommission angemeldet worden war. Auf Klagen von Belgien und Magnetrol International erklärte das Gericht der EU den Kommissionsbeschluss mit Urteil vom 14. Februar 2019 für nichtig. Gegen das Urteil des Gerichts hat die Kommission ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt.   

Generalanwältin Kokott hat in ihren Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die Kommission die belgische Praxis der negativen Anpassung der Gewinne multinationaler Konzernunternehmen zu Recht als Beihilferegelung angesehen habe. Das anderslautende Urteil des Gerichts der EU sei aufzuheben und das Gericht müsse erneut über die Klagen von Belgien und Magnetrol International entscheiden.  

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Allgemeine und berufliche Bildung 

Bank- und Finanzdienstleistungen

Binnenmarkt

Handel

Haushalt 

Inneres

Klimaschutz/Energie/Umwelt

Regionalpolitik

Verbraucherschutz

Verkehr

Wettbewerb



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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