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Wohnbauförderung rasch zukunftsfit machen

Um die Lage für die Baubetriebe zu verbessern, muss laut WKS die Wohnbauförderung rasch zukunftsfit gemacht werden. Dazu gehört neben der Verminderung der Bürokratie bei Baugenehmigungen auch die Entschärfung der KIM-Verordnung.

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Aktualisiert am 22.04.2024

Aufgrund der anhaltend schwierigen Lage im Baubereich hat sich die Regierung kürzlich zur Unterstützung des Wohnbaus und zur Belebung der Baukonjunktur verständigt. Wie Bundeskanzler Karl Nehammer am Dienstag bei einer Pressekonferenz verkündete, soll 1 Mrd. € in die Errichtung bzw. Sanierung von Wohnhäusern fließen. Für Häuselbauer:innen werden beim ersten Eigenheim die Nebengebühren entfallen. Außerdem sollen die Länder dabei unterstützt werden, günstige Wohnbaudarlehen zu vergeben.

„Das Paket ist eine gute Sache und kommt gerade noch zur rechten Zeit. Es wird speziell am Wohnbausektor für die dringend notwendige Belebung sorgen“, betont BM Ing. Peter Dertnig, Innungsmeister der Landesinnung Bau in der WKS. Dertnig rechnet damit, dass von der Milliarde rund 60 bis 70 Mill. € in Salzburg ankommen werden.

Laut Baukonjunktur-Prognose der WKS läuft aufgrund kräftiger Investitionen des Landes und der Asfinag aktuell vor allem der Tiefbau gut. Hier wird ein Plus von 40% gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Für den Hochbau hingegen wurde bislang ein Minus von 5% vorhergesagt. „Diese Prognose wird durch die Bundes-Milliarde deutlich positiver ausfallen“, sagt Dertnig weiter. Dadurch könne nun mehr Wohnraum geschaffen werden als ursprünglich vorgesehen.

Dennoch rät der Innungsmeister den Wohnbaufirmen, sich in Zukunft „breiter aufzustellen“. So könne man schwierige Zeiten besser durchtauchen. Darüber hinaus fordert Dertnig eine Beschleunigung bei den Genehmigungsverfahren für neue Bauprojekte. Hier agiere die Bürokratie einfach zu langsam und verzögere damit wichtige Vorhaben.

Laufende Gespräche bei Wohnbauförderung

Bei den laufenden Gesprächen der WKS mit dem Land Salzburg über die Neuaufstellung der Wohnbauförderung kristallisieren sich für die Wirtschaft zwei zentrale Punkte heraus, wie auf die angespannte Marktsituation von Seiten des Landesgesetzgebers reagiert werden sollte. „Um die Herstellungskosten von Wohnraum sowohl bei Miet- als auch Eigentumswohnungen zu senken, müssen speziell die überbordenden Vorgaben und bautechnischen Standards auf ein kostenmäßig vernünftiges Maß reduziert werden. Zum anderen braucht es für die Wohnungskäufer eine finanzielle Absicherung bei Einkommensschwankungen in Form eines Annuitätenzuschusses, um die strengen Vorgaben aus der KIM-Verordnung erfüllen zu können“, fordert WKS-Präsident KommR Peter Buchmüller. Zu beiden Themen hat die WKS bereits konkrete Umsetzungsvorschläge für die weiteren Gespräche ausgearbeitet.

Die Eckpunkte des Maßnahmenpaktes der Bundesregierung im Überblick: 

 
Wohnbauoffensive (780 Mill. €)

  • Je 390 Mill. € für Eigentum und Miete (privat und gemeinnützig) über Zweckzuschüsse an die Länder.
  • Neubauförderung nur bei mehrgeschossiger bzw. verdichteter Bauweise.

Temporär erhöhte AfA für Wohngebäude

  • Steuerliche Anreize für das Vorziehen/Fertigstellen von Bauprojekten durch eine temporär höhere AfA in Höhe von 4,5% 2024, 2025 und 2026.

Liebhaberei-VO

  • Verlängerung der Amortisationsfristen um fünf Jahre, um Anreize für rascheren Wohnbau zu schaffen. 

Abschaffung Nebengebühren

  • Die ersten 500.000 € (Obergrenze 2 Mill. €) beim Eigenheim sind befreit von Grundbuch- (1,1%) und Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2%). 
  • Damit Entlastung von bis zu 11.500 €.
  • Gültig für 2024 und 2025.

Gestützte Kredite mit 1,5% Zinssatz

  • Der Bund ermöglicht Finanzierungszugang für Bundesländer für zusätzliche Wohnbaudarlehen mit einem Zinssatz von max. 1,5% und bis zu 200.000 € Kreditsumme für die jetzige FAG-Periode.

Handwerkerbonus Neu

  • Förderhöhe maximal 2.000 € (= 20% Förderung).
  • Befristet bis Ende 2025.
  • Wohnraumschaffung neu dabei.

Wohnraumoffensive (220 Mill. €)

  • Zur Kompensation des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags soll trotzdem Sanierung und Wohnraumqualität gesichert werden. Dazu erhalten Gemeinnützige insgesamt 220 Mill. €.

Steuerlicher Sanierungsbonus

  • Steuerliche Anreize für Sanierungsmaßnahmen durch einen Ökobonus in Höhe von 15% bei der thermischen Sanierung von Wohngebäuden.