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Vereinbarungen im Arbeitsrecht: Worauf müssen Sie achten?

Vereinbarungen ­spielen im Arbeitsrecht eine wichtige Rolle. Aber welche Klauseln sind sinnvoll, und was ist bei deren Vereinbarung zu beachten? Ein WKS-Webinar am 27. November gibt Aufschluss. 

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 02.11.2023

Klauseln sind in Dienstverhältnissen allgegenwärtig – sei es bei der Ausarbeitung des Dienstvertrages oder im aufrechten Dienstverhältnis. So vielfältig sich arbeitsrechtliche Themenstellungen präsentieren, so mannigfaltig gestalten sich auch die dazugehörigen Klauseln. 

In der täglichen Beratung ist die Relevanz der richtigen vertraglichen Ausgestaltung eines Dienstverhältnisses in Form von diversen Klauseln klar ersichtlich. Seit der Pandemie steigt die Zahl der Anfragen im Hinblick auf flexiblere Möglichkeiten in der Arbeitsplatzgestaltung massiv an. 

Oft wird jedoch vergessen, dass flexible Gestaltungen im Dienstverhältnis ebenso wie Zusatzleistungen eine solide vertragliche Grundlage benötigen, um rechtlich „haltbar“ zu sein bzw. keine spätere Kostenfalle darzustellen. Beim Bewerbungsgespräch können unter Umständen Kosten entstehen, wenn ohne Ausschluss der Kostenübernahme die Initiative von Dienstgeber:innen ausgeht. 

Am 27. November findet ab 16 Uhr (bis voraussichtlich ca. 17.15 Uhr) ein Webinar des Bereichs Sozial- und Arbeitsrecht zum Thema „Vereinbarungen im Arbeitsrecht“ statt. Die beiden Arbeitsrechtsexpert:innen Fabian Ennsmann und Isabella Reiter werden kompakt und praxisorientiert die wichtigsten Regelungspunkte vor Aufnahme eines Dienstverhältnisses, in der Gestaltung des Dienstvertrags und im laufenden Dienstverhältnis präsentieren. 
Dabei werden anhand von konkreten Formulierungsvorschlägen nicht nur die klassischen Standardinhalte von Dienstverträgen, sondern auch wichtige Zusatzinhalte wie zum Beispiel der Rückersatz von Ausbildungskosten bzw. die Konkurrenzklausel erörtert. Weiters besteht für Teilnehmer:innen des Webinars über die Chatfunktion die Möglichkeit, Fragen an die Referent:innen zu stellen.