Sujet EU Panorama
© EU Representation WKÖ

WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 13/2023

Ausgabe 14. April 2023

Lesedauer: 9 Minuten

Aktualisiert am 05.08.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Taxonomie: Kommission konsultiert über zusätzliche Kriterien zur Definition nachhaltiger Aktivitäten

Verzahnte CO2-Produzenten
© WKOE

Die EU-Kommission konsultiert bis 3. Mai 2023 zu einem neuen Satz von EU-Taxonomiekriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu den folgenden Umweltzielen leisten: nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unterstützt grundsätzlich die europäischen Bemühungen zur Nachhaltigkeit. Eine einheitliche und gefestigte Taxonomie muss die Grundlage für weitere Maßnahmen darstellen. Die Kriterien zur Taxonomie müssen jedenfalls unter Einbeziehung aller betroffenen Industrien entwickelt werden und technologieneutral sein.

Die Kommission berät sich auch über vorgeschlagene Änderungen des delegierten Rechtsakts zur Taxonomie zum Klima beziehungsweise über die Offenlegung der Taxonomie. Die EU hat sich durch das Pariser Klimaschutzabkommen und die UN Sustainable Development Goals zur Erreichung umfassender Klimaziele bekannt. Demnach soll jährlich zusätzliches Kapital in Höhe von 180 Milliarden Euro nachhaltigen Zwecken zufließen. Finanzierungen werden als nachhaltig (sustainable) eingestuft, wenn sie festgelegten Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Die Taxonomie-Verordnung legt die Grundlage für die EU-Taxonomie fest. Sie enthält vier übergeordnete Bedingungen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit erfüllen muss, um als umweltverträglich zu gelten. Auf diese Weise soll sie Sicherheit für Investoren schaffen, Unternehmen helfen, klimafreundlicher zu werden, und dazu beitragen, Investitionen dorthin zu verlagern, wo sie am dringendsten benötigt werden.

Eine EU-weit einheitliche Klassifikation kann nach Ansicht der Wirtschaft helfen, Gelder gezielt in Nachhaltigkeit zu lenken. Die neuen Regeln können auch unbeabsichtigte Nebeneffekte nach sich ziehen, wie etwa erhöhte Finanzierungskosten für bestimmte Industrien. Zur optimalen Vorbereitung muss es eine ausreichende Umsetzungsperiode für unsere Unternehmen geben. Eine Behinderung von Investitionen, die nicht „grün“ sind − Investitionen in Transformation emissionsintensiver Anlagen − ist unbedingt zu vermeiden. Es bedarf zudem eines internationalen Ansatzes, um Marktverzerrungen zu vermeiden.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Binnenmarkt


EU feiert 30-jähriges Bestehen des Kohäsionsfonds

Kreidezeichnung von einem Handschlag. Darunter steht "Partners"
© pixabay geralt

In den letzten 30 Jahren hat der Kohäsionsfonds fast 179 Milliarden Euro in den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU investiert. Der Kohäsionsfonds wurde mit dem Vertrag von Maastricht als notwendige Ergänzung zum kohäsionspolitischen Instrumentarium für den Binnenmarkt geschaffen. Er hat den Auftrag, Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sowie in den Klima- und Umweltschutz zu fördern. Zu seinen wichtigsten Zielen gehören bessere Wasserversorgung und Abfallbehandlung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Straßen- und Schieneninfrastruktur. 

Der Fonds konzentriert sich auf Mitgliedstaaten mit einem Bruttonationaleinkommen (BNE) von weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts. Dadurch soll die Konvergenz zwischen den europäischen Volkswirtschaften gefördert werden. 

Die Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds hat, wie jede andere Förderung im Rahmen der Kohäsionspolitik, zum Anstieg der Nationaleinkommen der Empfängerländer beigetragen. Irland und Spanien waren die ersten Länder, deren BNE so über den Schwellenwert von 90 Prozent des EU-Durchschnitts stieg. Auch heimische Unternehmen können indirekt in den Nachbarländern profitieren.

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Kurz & bündig


WKÖ sucht Trainees – Jetzt bewerben bis 17. April 2023! 

Wer die Interessen der Wirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene vertreten und mitgestalten möchte, ist richtig bei unserem WKÖ-Traineeprogramm! Das zweijährige Programm bietet die einmalige Gelegenheit, die Wirtschaftskammer und öffentliche Institutionen (zum Beispiel ein Ministerium) von innen zu erleben. Außerdem ist ein Praktikum in der EU-Hauptstadt Brüssel in einer EU-Institution, in der EU Representation der WKÖ oder in einem europäischen Wirtschaftsverband vorgesehen. Das WKÖ-Traineeprogramm kann mit einem Einsatz in einem Mitgliedsunternehmen abgerundet werden. Bei den vielfältigen Stationen des Traineeprogramms können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein starkes Netzwerk aufbauen, das bei der weiteren Karriereplanung sehr nützlich sein wird. Bewerbungen können bis 17. April 2023 online abgegeben werden. Das WKÖ-Traineeprogramm startet mit 1. Oktober 2023. 


1.607 Forscher erhalten „Seal of Excellence“ für ihre Projekte

Die Europäische Kommission wird im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) 1.607 Forscherinnen und Forscher, die Vorschläge für das MSCA-Postdoc-Stipendienprogramm 2022 eingereicht haben, europäische „Seal of Excellence"-Zertifikate verleihen. Diese Zertifikate werden an Forschungsprojekte vergeben, die in der Projektbewertungsphase eine Punktzahl von mindestens 85 Prozent erreicht haben, aber aufgrund von Budgetbeschränkungen keine Finanzierung durch Horizont Europa erhalten konnten. Die Zertifikate bieten den Gastinstituten eine Garantie für die hohe Qualität der Projekte, die unabhängig bewertet wurden. Darüber hinaus sollen sie den Inhabern die Beantragung alternativer Mittel erleichtern.


Jobs+Jobs+Jobs


EBA sucht Finance & Procurement Officer

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Finance & Procurement Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: ESMA/2023/VAC09/AD5, Deadline for applications: 02/05/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Project Assistant 

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta sucht:

  • Project Assistant (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG III, Reference: EUAA/2023/CA/001, Deadline for applications: 05/05/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ETF sucht Junior Experts 

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) mit Sitz in Turin sucht:

  • Junior Experts in Human Capital Development, including vocational education and training and/or labour market systems (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: ETF/REC/23/01, Deadline for applications: 15/05/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


FRONTEX sucht Contract Agents in the Unit HR 

Die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) mit Sitz in Warschau sucht:

  • Contract Agents in the Unit HR (m/w/d)
  • Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: RCT-2022-00152, Deadline for applications: 31/01/2024

Weitere Informationen sind online abrufbar.


FRONTEX sucht Analyst(s) 

Die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) mit Sitz in Warschau sucht:

  • Analyst(s) (in ECRET and in SAM) (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: RCT-2023-00009, Deadline for applications: 28/04/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EBA sucht Statistician 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Statistician (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: DART STATS CA-34-2023, Deadline for applications: 02/05/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EBA sucht Budget Officer 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Budget Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: OPER FP TA-140-2023, Deadline for applications: 02/05/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


CEDEFOP sucht Expert in Research and Policy Analysis 

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) mit Sitz in Thessaloniki sucht:

  • Expert in Research and Policy Analysis (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: Cedefop/2023/02/AD, Deadline for applications: 03/05/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Sitzung der Europäischen Kommission 

18. April

  • Cyberpaket
    • Cyber Solidaritätsakt 
    • Cybersicherheit Fähigkeiten Akademie 
  • Digitale Fähigkeiten und Bildungspaket 
    • Empfehlung zu Möglichkeitsfaktoren für eine digitale Bildung 
    • Empfehlung zur Verbesserung der Vermittlung von digitalen Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung 
  • Bankenkrisenmanagement und Einlagensicherungspaket 
    • Überprüfung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken 
    • Überprüfung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme 
    • Überprüfung der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus 


Plenum des Europäischen Parlaments

17. April 

  • Verordnung über Entwaldung 
  • Gemeinsame Aussprache - Paket „Fit für 55“ 
    • Überarbeitung des Emissionshandelssystems der EU 
    • Überwachung von Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr, Berichterstattung darüber und Prüfung dieser Emissionen 
    • CO2-Grenzausgleichssystem 
    • Klima-Sozialfonds 
    • Überarbeitung des Emissionshandelssystems der EU für die Luftfahrt 
  • Nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe

18. April 

  • Drittländer, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen oder von der Visumpflicht befreit sind: Kosovo 
  • Maschinenprodukte 
  • Gemeinsame Aussprache – Kryptowerte 
    • Märkte für Kryptowerte 
    • Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte (Neufassung)

19. April 

  • Protokoll zur Änderung des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation 
  • Methoden und Verfahren für die Bereitstellung von Eigenmitteln auf der Grundlage des Emissionshandelssystems, des CO2-Grenzausgleichssystems und neu zugewiesener Gewinne sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel 
  • Entschließungsanträge - Bekämpfung von Diskriminierung in der EU – die seit Langem erwartete horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie

Ausschüsse des Europäischen Parlaments

17. April – Gemeinsames Ausschussverfahren des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung 

  • Dialog über Aufbau und Resilienz mit 
    • Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, und 
    • Paolo Gentiloni, Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für Wirtschaft 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 20. April 2023 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑650/21 LPD NÖ und Finanzamt Österreich 

Anrechnung von Vordienstzeiten bei österreichischen Bundesbediensteten 

Die österreichischen Regeln für die Anrechnung von Vordienstzeiten bei Bundesbediensteten wurden vom EuGH wiederholt als altersdiskriminierend angesehen, weil ursprünglich vor dem 18. Geburtstag zurückgelegte Vordienstzeiten gar nicht berücksichtigt wurden und spätere Änderungen diese Diskriminierung nicht vollständig beseitigt haben. Mit den Dienstrechts‑Novellen 2019 und 2020 wurde das Besoldungsrecht erneut novelliert. Nunmehr soll das Besoldungsdienstalter mithilfe eines Vergleichsstichtags korrigiert werden.

Beim Vergleichsstichtag werden jetzt zwar auch Zeiten zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr berücksichtigt, jedoch nicht sämtliche Zeiten einer neuen Beurteilung unterzogen und die mögliche Anrechnung von vier Jahren an "sonstigen Zeiten" durch einen Pauschalabzug in dieser Höhe "neutralisiert". Bestimme Zeiten als Lehrling werden zudem nur dann zur Gänze berücksichtigt, wenn das Bundesdienstverhältnis nicht bereits vor dem 31. März 2000 begründet wurde. Grundlage für das Besoldungsdienstalter ist weiterhin der anhand des bisherigen Vorrückungsstichtags ermittelte Überleitungsbetrag.

Der österreichische VwGH möchte vom EuGH wissen, ob diese Regelung nunmehr unionsrechtskonform ist. 

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-52/22 BVAEB

Anpassung der Ruhebezüge 

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht möchte wissen, ob die Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78 bzw. die unionsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit, Besitzstandswahrung und Effektivität dem entgegenstehen, dass die erstmalige Anpassung des Ruhebezugs von Beamten, die spätestens ab 1.12.2021 einen Anspruch auf Ruhebezug haben, erst ab dem 1. Jänner des dem Beginn des Anspruchs zweitfolgenden Kalenderjahrs erfolgt, während sie bei Beamten, die erst ab 1.1.2022 einen solchen Anspruch haben, bereits ab dem 1. Jänner des folgenden Kalenderjahrs vorzunehmen ist.

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑775/21 Blue Air Aviation und C‑826/21 UPFR 

Urheberrechtliche Fragen bei Hintergrundmusik in einem Flugzeug oder Wagon 

C‑775/21: Der „Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler Rumäniens – Vereinigung für Urheberrechte von Komponisten“ hat Blue Air vor den rumänischen Gerichten auf Schadensersatz verklagt, weil die Airline in mehr Flugzeugen als von der vom Verband erteilten Lizenz umfasst Musik im Hintergrund habe laufen lassen. Das Berufungsgericht Bukarest ersucht den Gerichtshof um Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie 2002/29.

Es möchte insbesondere wissen, ob bei Vorhandensein einer aus Gründen der Luftverkehrssicherheit vorgeschriebenen Lautsprecheranlage widerleglich vermutet werden kann, dass an Bord Musikwerke öffentlich wiedergegeben werden, jedenfalls dann, wenn auch eine entsprechende Software vorhanden ist. 

In der Rechtssache C‑826/21 stellt das Berufungsgericht Bukarest vergleichbare Fragen in Bezug auf Eisenbahnwagen. 

Weitere Informationen C-775/21 

Weitere Informationen C-826/21 


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-548/21 Bezirkshauptmannschaft Landeck

Versuchter Zugriff auf die auf einem Mobiltelefon gespeicherten persönlichen Daten 

Die österreichische Kriminalpolizei nahm Ermittlungen gegen den Adressaten eines Paketes auf, das Cannabis enthielt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung stellte sie ein Mobiltelefon sicher und nahm es mit, um die darauf gespeicherten Daten auszulesen. Der Betroffene beanstandete die Sicherstellung seines Mobiltelefons vor einem österreichischen Gericht. Erst im Laufe des Gerichtsverfahrens erfuhr er, dass die Polizei versucht hatte, auf seine Daten zuzugreifen. 

Das österreichische Gericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der EU-Datenschutzvorschriften sowie der EU Grundrechtecharta. Es möchte erstens wissen, ob nur die Bekämpfung schwerer Kriminalität den Zugriff auf die auf einem Mobiltelefon gespeicherten Daten rechtfertigen kann. Zweitens möchte es wissen, ob ein solcher Zugriff nur mit richterlicher Genehmigung erfolgen darf. Und drittens möchte es wissen, ob man den Betroffenen über den Zugriff auf die Daten informieren muss.

Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona legt am 20. April seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Umwelt 

Klimaschutz 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be

MEDIENINHABER: 
Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz/Copyright/Haftung