Sujet EU Panorama
© EU Representation WKÖ

WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 7/2022

Ausgabe 25. Februar 2022

Lesedauer: 17 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Ukrainekrise: Wirtschaftskammer steht Betrieben weiterhin zur Seite

Ukraine-Flagge als Leuchtinstallation in Brüssel
© European Union 2022, Claudio Centonze

Russland hat mit seinem Angriff auf die Ukraine ganz Europa erschüttert. Dieser Krieg wird zu massiven wirtschaftspolitischen Auswirkungen und auch zu großem menschlichen Leid führen. Auf die Provokationen des russischen Präsidenten Putin reagierten die EU und die USA mit Sanktionen. Beim Sondergipfel Donnerstagabend in Brüssel beschlossen die EU-Spitzen die bisher weitreichendsten Sanktionen, die die EU je gegen ein Land gesetzt hat. Sie betreffen insbesondere die Bereiche Energie, Finanzen, Dual Use. Strenge Exportbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (militärisch und zivil) und weitere personenbezogene Sanktionen sind vorgesehen. Der diskutierte Ausschluss aus dem internationalen Zahlungsverkehr (SWIFT) wurde hingegen noch nicht beschlossen.

Die Maßnahmen ergänzen die bereits Mittwochabend in Kraft getretenen EU-Sanktionen. Diese beinhalten personenbezogene Sanktionen u.a. gegen mehr als 350 Duma-Abgeordnete, zahlreiche Militärangehörige und Oligarchen sowie gegen drei staatliche Banken. Hinzu kommt seitens Deutschlands der Stopp des Genehmigungsverfahrens für die Inbetriebnahme der Gas-Pipeline Nordstream 2. Für Europas Wirtschaft steht einiges auf dem Spiel: Russland ist sich gerade in Zeiten steigender Energiepreise seiner Macht durchaus bewusst. Europa deckt 25 Prozent seines Öl- und 40 Prozent seines Gasbedarfs mit Importen aus Russland. Beschränkt Moskau als Reaktion seine Rohstoffexporte, könnte dies neben steigenden Preisen auch die Inflation noch weiter anheizen. Ein gefährlicher Flächenbrand wäre die Folge. In welchem Ausmaß Russland die EU-Maßnahmen spüren wird, bleibt abzuwarten.

In Russland sind rund 650 österreichische Unternehmen mit Investitionen von rund 4,6 Milliarden Euro aktiv. Umgekehrt sind russische Firmen in Österreich mit rund 21,4 Milliarden Euro nach Deutschland der zweitgrößte Investor. Die Wirtschaftskammer sieht die aktuelle Eskalation mit größter Sorge. Welche Auswirkungen konkret auf österreichische Unternehmen zu erwarten sind, ist aufgrund der volatilen Lage derzeit noch schwer abschätzbar. Aktuell von Sanktionen betroffen ist jedenfalls der heimische Banken- und Versicherungssektor. Als Vertretung der österreichischen Wirtschaft tragen wir die Sanktionen der EU beziehungsweise der österreichischen Bundesregierung gegen Russland mit. Wichtig ist, dass jetzt die Gesprächskanäle zwischen dem Westen und Russland offenbleiben und alle Mittel für eine rasche Deeskalation der Lage genutzt werden.

Die Wirtschaftskammer steht den Betrieben weiterhin als erste Anlaufstelle für wirtschaftliche Fragen zur Verfügung. Alle Hinweise zu den aktuellen Entwicklungen in der Ukraine auf wko.at.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


WKÖ-Kopf: Unternehmen benötigen EU-Lieferkettengesetz mit Augenmaß

Flugzeug mit Luftfracht
© European Union

Österreichs Wirtschaft befürwortet das Ziel, einen kohärenten Rechtsrahmen mit einem EU-Lieferkettengesetz zu schaffen. „Hohe Standards wie soziale Verantwortung, Menschenrechte, Umweltschutz und Nachhaltigkeit werden in der EU stärker gelebt als in jedem anderen Wirtschaftsraum der Welt. Allerdings muss eine gesetzliche Regelung mit Augenmaß geschehen. Der vorgelegte Entwurf ist hingegen ein untaugliches Mittel und wäre für die Unternehmen in der Praxis nicht umsetzbar“, betonte Karlheinz Kopf, WKÖ-Generalsekretär. Laut Entwurf der EU-Kommission stünden Unternehmen in der Verantwortung, umweltschädigende oder gegen Arbeitsbedingungen verstoßende Produktionsverfahren zurückzuverfolgen. Dies würde für alle Vorleistungen oder Erzeugnisse, die im Ausland beschafft werden, und in allen Phasen der Wertschöpfungskette gelten.

Der Vorschlag für eine „Corporate Sustainability Due Diligence“-Richtlinie erfolgt im Rahmen des „Just and sustainable economy Package“. Ziel der Kommission ist die Verbesserung des EU-Rechtsrahmens für Nachhaltigkeit im Bereich Corporate Governance. Kapitalgesellschaften ab 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise in bestimmten Wirtschaftszweigen ab 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Jahresumsatz wären betroffen. Auch in der EU tätige Nicht-EU-Unternehmen mit den genannten Umsatzschwellen sind erfasst. KMU sind prinzipiell vom Anwendungsbereich ausgenommen. Sie sind in der Praxis aber trotzdem betroffen, z.B. als Zulieferer. Eine weitere Mitteilung im Package widmet sich der menschenwürdigen Arbeit weltweit. Ein Rechtsinstrument zum Verbot von mit Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Markt wird angekündigt.

Wichtig ist, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft nicht geschmälert wird. „Wertschöpfungsketten sind komplex. Kein Unternehmen kann diese außerhalb seines unmittelbaren Einflussbereichs kontrollieren oder gar beeinflussen“, gibt WKÖ-Generalsekretär Kopf zu bedenken: „Wir brauchen deshalb eine realistische und praktikable Herangehensweise. Dazu gehört, dass übermäßige administrative Belastungen vermieden werden, der Anwendungsbereich sinnvoll begrenzt ist und unvorhersehbare Haftungsrisiken ausgeschlossen sind.“ Nun startet das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Die Annahme der neuen Richtlinie könnte 2024 erfolgen. Die Mitgliedstaaten sollen danach zwei Jahre Zeit haben, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Binnenmarkt


Rat setzt weiteren Schritt für mehr Reisefreiheit in die EU

Ein Reisender mit seinem Covid-Impfzertifikat
© European Union 2021, Claudio Centonze

Die aktualisierte Empfehlung zur Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU berücksichtigt die Entwicklung der Pandemie sowie steigende Impfquoten. Sie gilt ab 1. März 2022. Ab diesem Zeitpunkt sollen vollständig geimpfte bzw. genesene Personen frei einreisen dürfen, auch wenn sich das Ausreiseland nicht auf der sogenannten Positivliste befindet. Der Schwellenwert der 14-Tages-Inzidenz für sichere Drittländer steigt von 75 auf 100 je 100.000 Einwohner. Für die heimische Wirtschaft und vor allem den Tourismus sind diese Änderungen gute Neuigkeiten.

Das längerfristige Ziel der überarbeiteten Empfehlung ist, auch bei Reisen aus Drittländern komplett auf den personenbasierten Ansatz umzusteigen. Die Einreise soll ab 30. April nur mehr vom 3G-Status des/der jeweiligen Reisenden abhängen. Dies gilt bereits für Reisen innerhalb der EU. In der Zwischenzeit, also von 1. März bis 30. April, soll eine Mischform der beiden Ansätze (personen- bzw. herkunftsbasiert) gelten: Die Positivliste bleibt bestehen und eine Einreise aus diesen Ländern ist generell möglich. Zusätzlich soll bei Einreisenden aus anderen Drittländern der individuelle 3G-Status für die Einreisemöglichkeit ausschlaggebend sein. Ausnahmeregeln gibt es für Kinder und Minderjährige. 

Neuerungen gibt es auch bei der Ausstellung von Genesungszertifikaten im Rahmen des EU Digital COVID Certificate: Genesungsbescheinigungen dürfen nun auch auf der Grundlage eines Antigen-Schnelltests ausgestellt werden. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Neue EU-Berichte fordern: Binnenmarkt stärken, Abhängigkeiten verringern 

Text-Bild: Annual Single Market Report 2022 and EU strategic dependencies
© European Commission 2022, Report Background

Im Zentrum des neuen EU-Binnenmarktberichts (Annual Single Market Report) 2022 stehen die wirtschaftliche Erholung nach der COVID-Krise, globale Lieferkettenengpässe sowie die Situation von KMU. Gerade in Krisenzeiten ist der Binnenmarkt das wichtigste Asset für Europas Wirtschaft. Die Beseitigung der bestehenden Hindernisse und die Förderung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen sind von zentraler Bedeutung. Der zweite Bericht über Europas strategische Abhängigkeiten (Europe's strategic dependencies) hat zum Ziel, die Risiken der europäischen Abhängigkeit von Drittländern besser zu verstehen. Möglichkeiten zu deren Reduktion werden aufgezeigt.

Der Annual Single Market Report 2022 analysiert den Status Quo des Binnenmarkts und gibt Handlungsempfehlungen zur Stärkung seiner Resilienz. Der Binnenmarkt erholt sich. Allerdings ist diese Erholung fragil und unbeständig. KMU sind laut Bericht der EU-Kommission der Schlüssel zur Erholung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der europäischen Industrie. Die durch die Pandemie ausgelösten Ungleichgewichte in Angebot und Nachfrage sowie die Lieferkettenengpässe haben einen starken Preisdruck ausgelöst. Sie zeigen die Notwendigkeit eines stärkeren Binnenmarkts. Mittels gemeinsamer Beschaffungsinstrumente sowie langfristiger Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts geht die Kommission diese Probleme an.

Der Bericht über Europas strategische Abhängigkeiten (Europe's strategic dependencies) befasst sich mit fünf Wirtschaftsbereichen, in denen Europa besonders starke Abhängigkeiten aufweist: seltene Erden und Magnesium, Chemikalien, Solarzellen, Cybersicherheit und IT-Software. Größtes Problem dabei ist die starke Konzentration der Produktion in China. Die Möglichkeiten zur Diversifizierung der Versorgung bzw. zur Substitution sind derzeit begrenzt. Durch bestehende Industrieallianzen, neue Gesetzesinitiativen und internationale Partnerschaften haben sich Abhängigkeiten aber verringert. Die Berichte werden nun von den zuständigen nationalen Expert:innen sowie dem EU-Parlament analysiert und diskutiert. Damit bilden sie die Basis für zukünftige Policy-Entscheidungen der EU-Institutionen.

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Innovation / Digitalisierung


WKÖ-Kühnel: Mehr Daten bringen mehr Ideen und Innovationen

Ein Laptop mit einer Visualisierung seiner Vernetzung
© pixabay, Buffik

Ziel des von der EU-Kommission präsentierten Data Acts ist eine faire Verteilung des Mehrwerts aus der Nutzung von Daten. Angestrebt wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Recht auf Zugang zu und Anreizen für Investitionen in Daten. „Ein besserer Zugang zu Daten ist ein wesentlicher Faktor für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit heimischer und europäischer Unternehmen. In diesem Feld besteht noch großes Potenzial in Österreich und in der EU“, betonte Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ. Zusätzliche administrative Anforderungen und Belastungen für die Unternehmen sind zu vermeiden.

Der Data Act umfasst einen Vorschlag für eine Verordnung zu einem Datengesetz und geänderte Vorschriften über den rechtlichen Schutz von Datenbanken. Das Datengesetz soll für Fairness im digitalen Umfeld sorgen, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt fördern und Chancen für datengesteuerte Innovationen eröffnen. Im Vergleich zu großen Technologieunternehmen aus Drittländern verfügen europäische Unternehmen oft nicht über umfangreiche Datenbanken. „Hier besteht die Gefahr von Standortnachteilen und Innovationshemmnissen. Mehr Daten bedeuten mehr Potenzial für Ideen und Innovationen“, so Kühnel.

Der Data Act darf die vertragliche und unternehmerische Freiheit der EU-Unternehmen nicht unverhältnismäßig einschränken. Die Herausforderung bei der Umsetzung ist, die angestrebten Ziele einer einfacheren und effizienteren Datennutzung mit einem gleichbleibend hohen Schutzniveau zu verbinden. Denn die Datenmenge nimmt kontinuierlich zu: 2018 wurden 33 Zettabyte erzeugt. 2025 werden es voraussichtlich schon 175 Zettabyte sein. Ihr Potenzial wird nicht ausgeschöpft, denn 80 Prozent der Industriedaten werden nie genutzt. 

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Nachhaltigkeit


Martha Schultz im EWSA: Wie schaffen wir einen noch nachhaltigeren, innovativeren Tourismus?

Martha Schultz als Rednerin
© EESC
„Der Tourismus ist jene Branche, die von der Coronakrise am schwersten getroffen wurde. Nun geht es darum, aus der Krise zu lernen und gestärkt aus ihr hervorzugehen“, betonte Martha Schultz, Vizepräsidentin der WKÖ sowie des europäischen Kammerverbandes EUROCHAMBRES, am Mittwoch in Brüssel. In ihrer Rede vor den Mitgliedern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) nannte sie eine gezielte, europaweite Vernetzung sowie Nachhaltigkeit und Digitalisierung als die Wettbewerbsvorteile für den Tourismus der Zukunft. 

„Wenn die Herausforderungen groß sind, ist europaweite Zusammenarbeit besonders gefordert. Das gemeinsame Ziel muss sein, der Tourismuswirtschaft einen starken Restart zu ermöglichen“, betonte Schultz vor dem EWSA. Wichtig sei, sich an Kundenverhalten und -wunsch zu orientieren. „Der Tourismus der Zukunft muss dem Motto „Meeting the demand“ folgen.“

Aber auch die Ferienzeiten in Europa seien besser zu koordinieren: Denn der Overtourismus schade zunehmend dem Tourismus und den Touristinnen und Touristen selbst. Nachhaltigkeit müsse als klarer Wettbewerbsvorteil genutzt werden: „Um auch künftig für Urlaubende attraktiv zu bleiben, müssen unsere Tourismusregionen ihre Schönheit und Authentizität bewahren. Zudem kann der Tourismus neue Gäste gewinnen, die sich für nachhaltige Angebote interessieren“, betonte die Unternehmerin.

Ansprechpartnerin: Karin Jessernigg-Putz


Kurz & bündig


Digitales Europa: 292 Millionen Euro Förderungen jetzt abholen!

Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen können sich ab sofort für weitere Förderungen aus dem Programm Digitales Europa bewerben. 292 Millionen Euro stehen für Projekte in den Bereichen Datenräume, Blockchain-Infrastrukturen, digitale Kompetenzen oder künstliche Intelligenz (KI) abholbereit. Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Impulsgeber und Treiber für den heimischen Wirtschaftsstandort. Die Wirtschaftskammer Österreich hilft Unternehmen bei der Digitalisierung sowohl online als auch offline durch ein vielfältiges Serviceangebot.


Brexit-Webinar für Spediteure und Transporteure am 10. März: Jetzt anmelden!

Großbritanniens Abgang aus Binnenmarkt und Zollunion hat – trotz Handels- und Kooperationsabkommen - im Geschäftsverkehr mit britischen Partnern vieles verändert. Das Vereinigte Königreich bleibt der unverzichtbare zweitgrößte Markt Europas. Die Bewegung von Waren über die neue EU-Außengrenze ist jedoch zum zeitraubenden und kostspieligen Hürdenlauf geworden. Nach dem ersten Brexitjahr und anlässlich teilweise neuer Regeln an der britischen Grenze setzen wir die Veranstaltungsreihe „Brexit – Hürdenlauf für Fortgeschrittene“ nun am 10. März mit Fokus auf „Wissenswertes für Spediteure und Transporteure“ fort. Interessiert? Sehen Sie in unser Programm und melden Sie sich zum Webinar an!


Jobs+Jobs+Jobs


EBA sucht Policy Expert 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Policy Expert – Loss Absorbency (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: PRSP LILLAC TA 3/2022 Deadline for applications: 31/03/2022

Bewerbungen sind bis 31. März 2022 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


FRONTEX sucht Head of the Internal Audit Capability 

Die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) mit Sitz in Warschau sucht:

  • Head of the Internal Audit Capability (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 9, Reference: RCT-2021-00159 Deadline for applications: 21/03/2022

Bewerbungen sind bis 21. März 2022 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-LISA sucht Information Technology Officer 

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (EU-LISA) mit Sitz in Tallinn sucht:

  • Information Technology Officer – Application Management Services (m/w)
    Contract Agent, FG IV, Reference: eu-LISA/22/CA/FGIV/1.1. Deadline for applications: 15/03/2022

Bewerbungen sind bis 15. März 2022 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der nächsten Kommissionssitzung am 2. März: 

  • Gemeinsame europäische Aktion für mehr erschwingliche, sichere und nachhaltige Energie
  • 2023 Steuerpolitische Leitlinien 
  • Ein zukunftsfähiges europäisches Wachstumsmodell: hin zu einer grünen, digitalen und widerstandsfähigen Wirtschaft

Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments

28. Februar – Ausschuss für Wirtschaft und Währung 

  • Märkte für Kryptoanlagen und Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 
  • Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen 
  • Den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen 
  • Europäische grüne Anleihen 
  • Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze 
  • Einrichtung eines Klima-Sozialfonds

28. Februar – Haushaltsausschuss 

  • Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2021 
  • Einrichtung eines Klima-Sozialfonds

28. Februar – Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten 

  • Bericht über den Bericht 2021 der Kommission über Albanien 
  • Bericht über den Bericht 2021 der Kommission über Nordmazedonien 
  • Bericht über den Bericht 2021 der Kommission über die Türkei

28. Februar – Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 

  • Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2021 
  • Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG 
  • Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum Binnenmarkt der Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge von Drittländern 
  • Maschinenbauerzeugnisse 
  • Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/357/EWG des Rates und der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 
  • Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität 
  • Verbraucherkredite 
  • Den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen 
  • Auswirkungen der während der COVID-19-Krise verhängten Beschränkungen auf die Freizügigkeit von Fachkräften und künftiges Vorgehen

28. Februar – Ausschuss für internationalen Handel 

  • Meinungsaustausch mit Valdis Dombrovskis, Exekutivvizepräsident für eine Wirtschaft, die den Menschen nützt, und Handelskommissar - Strukturierter Dialog 
  • Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems 
  • Die EU und die Verteidigung des Multilateralismus 
  • Gewährung einer Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau 
  • Die Zukunft der Auslandsinvestitionspolitik der EU 
  • Schema allgemeiner Zollpräferenzen und Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 
  • Stand der laufenden Trilog-Verhandlungen 
  • Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems 
  • Die EU und die Verteidigung des Multilateralismus 
  • Aktuelle Informationen der Kommission und des Rates über den Stand der Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta 

28. Februar – Rechtsausschuss 

  • Gedankenaustausch mit Didier Reynders, Kommissar für Justiz 
  • Meinungsaustausch mit Éric Dupond-Moretti, Justizminister, und Olivia Grégoire, Staatssekretärin für Sozialwirtschaft, über die Prioritäten der französischen Ratspräsidentschaft 
  • Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften zu besseren Gesetzen 
  • Ausländische Subventionen, die den Binnenmarkt verzerren

28. Februar – Ausschuss für konstitutionelle Fragen 

  • Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2021 
  • Die Konferenz zur Zukunft Europas und die Rolle des Europäischen Parlaments

28. Februar – Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 

  • Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte in der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2022 
  • Der EU-Aktionsplan für die Sozialwirtschaft 
  • Geistige Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt 
  • Politikprogramm für 2030 „Weg in die digitale Dekade“ 
  • Sozial- und beschäftigungspolitische Aspekte des Grünen Deals und des Pakets „Fit für 55“: Sachstand, Herausforderungen und Chancen

3. März - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 

  • Angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union 
  • Strategien für Personen, die über einen längeren Zeitraum Betreuungs- oder Pflegepflichten wahrnehmen

3. März - Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

  • Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen 
  • Änderung der Anhänge IV und V der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe 
  • Energieeffizienz (Neufassung) 
  • Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen 
  • Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften

3. März - Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung 

  • Sicherheit im Raum der Östlichen Partnerschaft und die Rolle der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik

3. März - Ausschuss für Verkehr und Tourismus 

  • Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr 
  • Gleiche Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr

3. März - Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 

  • Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Niveau der Cybersicherheit in der gesamten Union, zur Aufhebung Richtlinie (EU) 2016/1148 
  • Umstrukturierung des Unionsrahmens für die Besteuerung von Energieerzeugnissen und Elektrizität (Neufassung) 
  • Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 im Hinblick auf die Menge der Zertifikate, die in die Marktstabilitätsreserve für das Treibhausgasemissionshandelssystem der Union bis 2030 eingestellt werden 
  • Änderung der Richtlinie 2013/34/EU, der Richtlinie 2004/109/EG, der Richtlinie 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen 
  • Der Anstieg der Energiepreise 
  • Energieeffizienz (Neufassung) 
  • Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates 


Ausgewählte Tagungen des Rates / Gipfel- und Ministertreffen

28. Februar/ 1. März 

 

3./4. März 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 3. März 2022 

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑873/19 Zulassung von Kraftfahrzeugen -Thermo-Fenster bei Dieselmotoren 

Die Deutsche Umwelthilfe beanstandet einen Bescheid des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. Juni 2016, mit dem dieses gegenüber Volkswagen feststellte, dass bei Fahrzeugen des Modells VW Golf Plus TDI (2,0 Liter) nach dem Aufspielen eines Software-Updates keine unzulässigen Abschalteinrichtungen mehr vorhanden seien. 

Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe liegt weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, nämlich in Form des sog. „Thermo-Fensters“, bei dem die Abgasrückführungsrate in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur gesteuert wird.

Der Gerichtshof wird gefragt, ob es Umweltvereinigungen möglich sein muss, einen Bescheid wie den streitigen gerichtlich anfechten. Außerdem möchte es wissen, ob eine Abschalteinrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigungen oder Unfall und zur Gewährleistung des sicheren Betriebs des Fahrzeugs notwendig und somit ausnahmsweise zulässig ist. 

Generalanwalt Rantos legt am 3. März seine Schlussanträge vor.

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Allgemeine und berufliche Bildung 

Bank- und Finanzdienstleistungen

Beschäftigung und Soziales 

Verbraucherschutz 

Binnenmarkt 

Justiz und Grundrechte 

Klimaschutz/Energie/Umwelt 

Lebensmittelsicherheit

Wettbewerb 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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MEDIENINHABER: 
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