Starker Regen
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Unwetterschäden: Hilfsaktion der Wirtschaftskammer wird ausgeweitet

Betroffenen Betrieben soll rasch und unbürokratisch geholfen werden – Maximale Summe pro Schadensfall wird von 10.000 auf 20.000 Euro verdoppelt

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Aktualisiert am 22.09.2023

„Unwetter und Überflutungen haben in den vergangenen Tagen ein Bild der Verwüstung im Süden Österreichs hinterlassen, sowohl im privaten wie im wirtschaftlichen Bereich. Als Wirtschaftskammer ist es uns ein Anliegen, den betroffenen Betrieben so rasch und so wirksam wie möglich zu helfen“, betont Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich. Daher habe man, gemeinsam mit der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), in bereits bewährter Weise eine Hilfsaktion für unverschuldet durch Unwetter in Not geratene Mitgliedsunternehmen gestartet. „Die Schäden sind katastrophal, dem muss auch das Ausmaß der Unterstützung Rechnung tragen. Darum legen wir nach und verdoppeln die maximale Unterstützungssumme pro Betrieb auf 20.000 Euro“, so der WKÖ-Präsident. 

„Rasche, unbürokratische und spürbare Hilfe ist jetzt das Wichtigste. Als Wirtschaftskammer fühlen wir uns diesem Grundsatz verpflichtet und stehen fest an der Seite unserer Mitgliedbetriebe“, so Josef Herk, Präsident der Wirtschaftskammer Steiermark. Die Aufstockung der maximalen Unterstützungssumme sei ein wichtiges Signal, wie auch Kärntens Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl hervorhebt: „Unsere Mitglieder können sich auch in schweren Zeiten auf ihre Wirtschaftskammer verlassen, wir lassen niemanden im Stich.“ Auch SVS-Obmann Peter Lehner betont: „Als Partner unserer Versicherten stehen wir an ihrer Seite und helfen, wenn es notwendig ist. Denn unvorhersehbare Katastrophen wie die aktuellen Unwetter dürfen nicht dazu führen, dass Betriebe plötzlich unverschuldet am Rande der Existenz stehen.“ 

Die gemeinsame Unwetter-Hilfsaktion wird wie schon bisher abgewickelt werden: Die finanzielle Unterstützung für einen Betrieb beträgt pro Schadensfall insgesamt insgesamt 10 % des entstandenen Schadens, gedeckelt mit nunmehr 20.000 Euro. Die Mittel werden in jedem einzelnen Schadensfall zu 50 % von der jeweiligen Landeskammer, zu 30 % von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und zu 20 % von der WKÖ aufgebracht. Besteht bei einem Selbständigen keine SVS-Mitgliedschaft, so wird dessen Anteil je zur Hälfte von der Landeskammer und der Bundeskammer übernommen. 

(PWK248/RA)

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