Kreditbearbeitungsgebühr – WKÖ-Rudorfer: „Äpfel nicht mit Birnen vergleichen“

Klarstellung der WKÖ-Bundessparte Bank und Versicherung: „Der Kreditbearbeitungsgebühr steht eine konkrete Leistung gegenüber“

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Aktualisiert am 04.08.2023

Als „nicht vergleichbar“ weist Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Behauptungen zur so genannten Kreditbearbeitungsgebühr und eine in diesem Zusammenhang eingebrachte Musterklage zurück: „Die von einem Verbraucherschutz-Verein und einem Prozessfinanzierer zitierte OGH-Judikatur zur Gebührenpraxis einiger Fitnessstudios ist nicht mit der Kreditbearbeitungsgebühr, die Banken teilweise verrechnen, vergleichbar. Da dürfen nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden: Die sogenannte Fitness-Studio-Entscheidung ist in anderem Zusammenhang ergangen. Der Kreditbearbeitungsgebühr stehen konkrete Leistungen und der entsprechende Aufwand der Banken gegenüber, allen voran die von allen Seiten als unerlässlich gesehene Bonitätsbeurteilung“, stellt der Branchensprecher klar. Und weiter: „Das wird den Kund:innen auch in den Beratungsgesprächen im Sinne einer ausreichenden Transparenz dargelegt.“

„Die Kreditbearbeitungsgebühr ist somit ein transparenter Bestandteil des Gesamtpreises eines Kredits, der sich aus dem Zinssatz und dem Aufwand bei Kreditbereitstellung zusammensetzt. Stimmungsmache kann sachliche Argumente nicht ersetzen“, hält Rudorfer abschließend fest. (PWK096/JHR)

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