Analoge Rezeptionsklingel auf Tresen, im Hintergrund verschwommen Personen
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Tourismus-Saisonierkontingent für 2024 nur geringfügig erhöht

BSO Seeber fordert ein temporäres Aussetzen des Kontigents

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Aktualisiert am 27.12.2023

Mit der neuen Saisonierverordnung für 2024 wird das bundesweite Kontingent von 4.287 auf 4.295 Drittstaatsangehörigen nur geringfügig erhöht. Das sind insgesamt nur rund 2 % der in Gastronomie und Beherbergung Beschäftigten.

Robert Seeber, WKÖ-Bundesspartenobmann Tourismus- und Freizeitwirtschaft kritisiert, dass damit der bestehende dringende Bedarf von über 20.000 Arbeitskräften keinesfalls gedeckt werden kann.

Der Tourismus ist eine Dienstleistungsbranche, die auf den persönlichen Kontakt angewiesen ist und nur zu einem geringen Teil durch Digitalisierung übernommen werden kann. Auch kann die "Produktion" naturgemäß nicht - wie in anderen Branchen - ins Ausland verlagert werden. Gerade im Qualtiätstourismus ist die persönliche Betreuung unabdingbar.

Es sei vollkommen unverständlich, so Seeber, dass Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die in Zeiten der wirtschaftlichen Stagnation eine ganz zentrale Stütze für unsere Volkswirtschaft sind, durch den eklatanten Mitarbeitermangel künstlich gebremst werden. Die extrem bürokratische Abwicklung mancher Landes-AMS führe sogar dazu, dass die dringend notwendigen Kontigentplätze bis Ende des Jahres oft nicht ausgenützt werden können, was dann noch zynisch als Argument gegen eine Erhöhung angeführt wird.

"Wir haben in der Begutachtung eine Reihe konstruktiver Vorschläge zur Verbesserung der Abwicklung eingebracht, die allesamt von grüner Seite abgeblockt wurden", betont Seeber.

So wurde beispielsweise

  • die Überziehung des Kontingentrahmens in Spitzenmonaten bei gleichzeitigem Ausgleich in schwächeren Monaten,
  • die außerkontingentäre Zulassung eines Drittstaatssaisoniers, wenn der Bedarf auf regionaler Ebene nicht gedeckt werden kann oder
  • die Verkürzung der dreijährigen Wartezeit für einen Stammsaisonierplatz, vorgeschlagen.

Nach geltender Rechtslage können sich Saisoniers, erst wenn sie in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren in zumindest drei Kalenderjahren jeweils mindestens drei Monate im Tourismus im Rahmen von Saisonkontingenten tätig waren, als Stammsaisoniers außerkontingentär registrieren lassen.

Zuletzt waren allein in Gastronomie und Beherbergung mit 199.118 Arbeitnehmern um 4.201 mehr beschäftigt als im Vorjahr. Laut AMS gibt es 9.901 gemeldete offene Stellen. Faktum ist jedoch, dass der tatsächliche Bedarf, so der Stellenmonitor des Wirtschaftsbundes, mit 21.551 mehr als doppelt so hoch ist.

Der Bundesspartenobmann fordert die Aussetzung des Kontigents und die Freigabe des Tourismus-Arbeitsmarktes für Drittstaatsangehörige, solange der Bedarf im Inland und auf dem heiß umkämpften EU-Arbeitsmarkt nicht abgedeckt werden kann.

"Viele Betriebe müssen ihr Angebot einschränken und der Druck auf die Stammbelegschaft sowie mitarbeitende Familienangehörige steigt. Es ist extrem unklug, den Tourismus, als Stütze der Konjunktur im internationalen Wettbewerb mit Restriktionen auf dem Arbeitsmarkt zu behindern", so der dringende Appell des obersten Branchenvertreters. (PWK483/ES)