Sujet EU Panorama
© EU Representation WKÖ

EU-Wirtschaftspanorama 11/2024

Ausgabe 15. März 2024

Lesedauer: 21 Minuten

15.03.2024

Im Brennpunkt


Erweiterung: Fortschritte für den Westbalkan sind wichtiger denn je

In einem Raum steht hinter einem Pult eine Person an Mikrofonen. Um sie herum sitzen an Tischen weitere Personen, vor denen Mikrofone sind
© European Union


Es kommt wieder Bewegung in die EU-Erweiterung: Die Kommission hat neben ihren Erweiterungsberichten für die Ukraine und Moldau auch die Entwürfe der Verhandlungsposition mit beiden Anwärterstaaten an das EU-Parlament geliefert. Darüber hinaus hat die Kommission die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit Bosnien-Herzegowina empfohlen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte dies ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament bekanntgegeben und dabei auf die Fortschritte verwiesen, die das Land im Bereich der Rechtsstaatlichkeit gemacht hat.

Im Rahmen des letzten Erweiterungsberichts Ende 2023 wurden die Anstrengungen des Landes noch als nicht ausreichend für Beitrittsgespräche bewertet. Die Staats- und Regierungschefs der EU müssen beim Gipfel kommende Woche grünes Licht für den Beginn der Verhandlungen, außerdem ist ein einstimmiger Ratsbeschluss für die Eröffnung von Verhandlungen notwendig. Dieser soll erfolgen, sobald Bosnien und Herzegowina weitere Reformschritte im Einklang mit dem Bericht der Kommission unternommen hat. Bosnien-Herzegowina hat 2016 den Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt und im Dezember 2022 den Kandidatenstatus erhalten. Besonders Österreich, das mit allen sechs Westbalkanstaaten eng verbunden ist, hatte sich für den Beginn der Beitrittsgespräche eingesetzt.

Fortschritte im Beitrittsprozess sind wichtig, damit die sechs Westbalkanstaaten sich nicht aus Enttäuschung von der EU abwenden. Gerade jetzt, wo Europa um seine Wettbewerbsfähigkeit kämpfen muss und den Anschluss zu den USA und China nicht verlieren darf, wäre eine derartige Entwicklung verheerend. Das Streben der Westbalkanstaaten nach einer EU-Mitgliedschaft dauert teilweise schon mehr als zehn Jahre. Zugeständnisse, wie der im vergangenen Herbst angekündigte Wachstumsplan für den Westbalkan, sind wichtig, um die noch ausständigen Reformen voranzutreiben. Der Wachstumsplan sieht eine schrittweise Öffnung des EU-Binnenmarktes vor, wenn im Gegenzug Reformen, etwa bei der Korruptionsbekämpfung, umgesetzt werden. Damit soll die Integration des Westbalkans in den EU-Binnenmarkt noch vor einer Vollmitgliedschaft erreicht werden und die Region für Investoren attraktiver gemacht werden.

Österreichs Unternehmen gehören in der gesamten Westbalkanregion Österreich zu den größten Investoren. In Bosnien-Herzegowina sind wir sogar die Hauptinvestoren und konnten 2021 ein Handelsvolumen von 1,25 Milliarden Euro realisieren. Eine Erweiterung der EU hat sich für die österreichische Wirtschaft stets als positive Entwicklung bewiesen. Sie hat unter anderem ein zusätzliches Wachstum von 20 Milliarden Euro und 130.000 zusätzliche Arbeitsplätze seit der Ostöffnung 1989 sowie eine Verdreifachung der Exporte in die neuen Mitgliedsstaaten zwischen den Jahren 2003 und 2022 auf insgesamt 28,7 Milliarden Euro erlebt. Die Wirtschaftskammer Österreich steht daher allen Erweiterungsschritten positiv gegenüber und begrüßt die Aufnahme der Gespräche mit allen neuen Kandidaten.

Es sollte im weiteren Verlauf des Beitrittsprozesses jedoch unbedingt nach dem Motto „Qualität vor Schnelligkeit“ vorgegangen werden. Denn erstens könnten Abkürzungen und Bevorzugungen einzelner Anwärter insbesondere bei den Westbalkanstaaten das Vertrauen in den Prozess beschädigen. Zweitens garantiert ein sorgfältig abgeschlossener Beitrittsprozess ein langfristig stabiles Miteinander für alle bestehenden und neuen EU-Staaten.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Binnenmarkt


Bürokratieabbau in der EU kommt kaum voran

Halbporträt einer Person in einem rosa Sakko und verschränkten Armen vor dem Oberkörper
© FIW/Barbara Nidetzky

Anforderungen, Beschränkungen und Berichtspflichten, die tendenziell mehr denn weniger werden: Steigende Bürokratie ist für Europas Unternehmen nach wie vor eine der größten Hürden, um im Binnenmarkt wirtschaftlich tätig zu werden. Das wird auch durch eine groß angelegte Umfrage des WKÖ-Dachverbandes Eurochambres bestätigt. Ankündigungen für Entlastungen gab es immer wieder. Im März 2023 hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Ziel ausgegeben, die Berichtspflichten auf EU-Ebene für Unternehmen um 25 Prozent zu reduzieren.

Ein Jahr später fällt die Bilanz eher ernüchternd aus: Es hat sich trotz einiger positiver Schritte kaum etwas verändert. Trotz KMU-Entlastungspaket, vereinzelter Verbesserungsvorschläge und der längst überfälligen Bestellung eines europäischen KMU-Beauftragten als Fürsprecher für immerhin 99 Prozent der europäischen Unternehmen bleibt der umfangreiche Bürokratieabbau weiterhin bloß eine Ankündigung.

„Das ist angesichts der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage zu wenig“, warnt Martha Schultz, Vizepräsidentin der WKÖ und Eurochambres-Vizepräsidentin. „Es hat bisher keine greifbaren Entlastungen für Unternehmen gegeben. Sie sind aktuell durch immer neue Rechtsakte sogar mit mehr statt mit weniger Berichtspflichten konfrontiert. Das ist nicht der Weg hin zu einem gestärkten und nachhaltig wettbewerbsfähigen Europa“, urteilt Schultz.

Die Wirtschaftskammer Österreich warnt seit Längerem vor negativen Auswirkungen von Überregulierung auf Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit. Die Ressourcen, die zur Bewältigung immer größeren Verwaltungsaufwandes verschwendet werden, fehlen für Wachstum und Innovationskraft der Unternehmen. Aus diesem Grund hat Eurochambres einen offenen Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen veröffentlicht. Darin fordert der Verband, dass das 25-Prozent-Ziel nicht verwässert werden darf. „Bürokratieabbau und die Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen müssen eine Priorität der neuen EU-Legislaturperiode sein und von der EU-Kommission, dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten entschieden umgesetzt werden“, so der drängende Appell von Martha Schultz.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Plattformarbeit: Rat bestätigt Einigung über neue Richtlinien

Hand aus leuchtenden Linien hält Lupe, im Hintergrund aufgeklapptes Notebook und Dokumente
© peshkova | stock.adobe.com

Die von den zuständigen Minister:innen für Arbeit und Soziales nun bestätigte Richtlinie soll die Bedingungen für Plattformbeschäftigte verbessern und die Verwendung von Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen regulieren.

Die Richtlinie soll dazu beitragen, den Beschäftigungsstatus von Personen, die über Plattformen arbeiten, zu bestimmen, wodurch diese gegebenenfalls Arbeitnehmerrechte in Anspruch nehmen können. Dazu sollen die Mitgliedstaaten national eine gesetzliche Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses festlegen, die wirksam wird, wenn Tatsachen auf eine Kontrolle und Steuerung hindeuten. Personen, die Plattformarbeit leisten, ihre Vertreter oder nationale Behörden können sich auf diese gesetzliche Vermutung berufen und eine Falscheinstufung geltend machen. Möchte die digitale Arbeitsplattform die gesetzliche Vermutung widerlegen, hat sie nachzuweisen, dass das betreffende Vertragsverhältnis kein Arbeitsverhältnis im Sinne der in den Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften, Kollektivverträge oder Gepflogenheiten ist, wobei die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu berücksichtigen ist.

Zusätzlich werden in der Richtlinie Vorschriften für den Einsatz von Algorithmussystemen festgelegt. Beschäftigte müssen informiert werden, wenn automatisierte Überwachungs- und Entscheidungssysteme u.a. in Bezug auf ihre Einstellung, ihre Arbeitsbedingungen und ihren Verdienst zum Einsatz kommen. Bestimmte Arten personenbezogener Daten von Personen, die Plattformarbeit leisten – wie etwa biometrische Daten oder ihr emotionaler oder psychischer Zustand – dürfen nicht von automatisierten Überwachungs- oder Entscheidungssystemen verarbeitet werden.

Der Text der Einigung wird nun in allen Amtssprachen abschließend überarbeitet und von beiden Organen formalen angenommen werden. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Parlament legt Position zu Green Claims fest

Eine Person ist nach vorne gebeugt mit ihrem Oberkörper und  blickt auf mehrere Regalböden, die verschiedene Verpackungen enthalten
© Europäische Union

Das Europäische Parlament hat seine Position zur Richtlinie über ökologische Werbeaussagen festgelegt. Damit müssten Unternehmen künftig verpflichtend Nachweise für sogenannte „Green Claims“ wie beispielsweise „biologisch abbaubar“, „umweltschonend“, „wassersparend“ oder „biobasiert“ vorlegen, bevor sie damit werben dürfen. Zudem muss die die Verwendung solcher Angaben vorab per Gutachter genehmigt werden, um die Käufer:innen laut Parlament vor unbegründeter und zweideutiger Werbung zu schützen.

Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag schlägt das EU-Parlament vor, dass Claims innerhalb von 30 Tagen genehmigt werden sollen. Kleinstunternehmen würden nicht unter die neuen Vorschriften fallen, und KMU hätten im Vergleich zu größeren Unternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit, um die Vorschriften einzuhalten. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen. Beispielsweise könnten sie vorübergehend von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, Einnahmeverluste erleiden und mit Geldstrafen von mindestens 4 Prozent ihres Jahresumsatzes rechnen.

Es bleibt weiterhin verboten, umweltbezogene Angaben wie „CO2-neutral“ zu verwenden, wenn sie allein auf Emissionsausgleichssystemen basieren. Hat ein Unternehmen seine Emissionen jedoch selbst so weit wie möglich reduziert und nutzt zertifizierte CO2-Gutschriften, um Restemissionen abzubauen, könnten sie damit werben.

Die heimische Wirtschaft betrachtet den Vorschlag aufgrund hoher Kosten und komplexer Vorgaben allerdings sehr kritisch. Insbesondere durch die geforderte Substantiierung, Verifizierung und Zertifizierung sind erhebliche Mehrkosten für Unternehmen und insbesondere KMUs zu befürchten.

Seitens des Rates der EU gibt es zum Kommissionsvorschlag noch keine Positionierung, das Gesetzgebungsverfahren wird somit nach der Europawahl weiter und fertig verhandelt werden müssen.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Gebäudeeffizienz: Parlament nimmt Pläne für CO2-ärmere Gebäude an

Eine Person steht auf dem Dach eines Hauses und nimmt eine Plastikkiste entgegen
© European Union

Am Dienstag hat das Parlament bereits mit dem Rat final ausverhandelte Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)angenommen. Diese vereint Maßnahmen der Energieeffizienz, Maßnahmen gegen Energiearmut und Maßnahmen zur Dekarbonisierung, inkl. E-Mobilität. Vorgeschlagen wurde die Richtlinie im Rahmen des Europäischen Grüne Deals, im Rahmen dessen sowohl wesentliche Emissionsreduktionen bis 2030 als auch die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 angestrebt werden. Laut EU-Kommission sind Gebäude für 36 Prozent aller EU-weiten Treibhausemissionen verantwortlich.

Eine zentrale Neuerung ist, dass Neubauten sollen 2030 emissionsfrei sein sollen, für Amtsgebäude soll das bereits ab 2028 gelten. Zusätzlich sollen auf öffentlichen und nicht für wohnzwecke geeigneten Gebäuden nach Maßgabe der technischen Möglichkeit Solarpaneele installiert werden. Bis 2050 soll der bestehende Gebäudebestand in emissionsfreie Gebäude umgewandelt werden.

Außerdem sollen zumindest 16 Prozent der nicht für Wohnzwecke gebauten Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz bis 2030 saniert werden, bis 2033 sollen die schlechtesten 26 Prozent die Mindestanforderungen für Gebäudeeffizienz erfüllen. Wohngebäude sollen bis 2030 im Durchschnitt mindestens 16 Prozent weniger Emissionen ausstoßen müssen, bis zum Jahr 2035 soll diese Einsparung auf mindestens 20-22 Prozent erhöht werden.

Die Richtlinie enthält auch Bestimmungen zum Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen. Diese sollen bis 2040 komplett aus allen Gebäuden verschwinden, Förderungen für Fossilheizungen sollen bereits 2025 eingestellt werden. Ausnahmen bei den Förderungen bestehen weiterhin für hybride Heizsysteme, beispielsweise der Kombination eines Heizkessels mit Solarpaneelen oder einer Wärmepumpe.

Soweit es technisch und wirtschaftlich sinnvoll müssen bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden, je nach deren Größe, sowie in allen neuen Wohngebäuden installiert werden. Ab 2030 sind in allen neuen Wohngebäuden verpflichtend Solaranlagen vorzusehen. In Bezug auf E-Mobilität ist in neuen Gebäuden mindestens ein Ladepunkt vorzusehen.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann

Kurz & Bündig


Deutliche Mehrheit im EU-Parlament für AI Act

Die Abgeordneten im EU-Parlament haben den AI Act mit 523 Ja-Stimmen zu 46 Nein-Stimmen mit großer Mehrheit (bei 46 Enthaltungen) gebilligt. Dieser stellt einen Rechtsrahmen für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz innerhalb der EU dar und ist weltweit das erste umfassende Regelwerk seiner Art. Die Wirtschaftskammer Österreich hat sich während des gesamten Gesetzgebungsprozesses intensiv dafür eingesetzt, dass der AI Act innovationsfreundlich und anwendungsorientiert bleibt. In der finalen Fassung finden sich viele dieser zentralen WKÖ-Forderungen wieder, unter anderem eine differenziertere Definition von Hochrisikosystemen sowie Ausnahmen für Forschung, Entwicklung und Testung. Die Verordnung wird nun von Rechts- und Sprachsachverständigen abschließend überprüft. Sie dürfte noch vor Ende der Wahlperiode im Rahmen des sogenannten Berichtigungsverfahrens angenommen werden. Auch muss der Rat die neuen Vorschriften noch formal annehmen.

EU-Empfehlungen zum Umgang mit Klimarisiken

Diese Empfehlungen beruhen auf der ersten Europäischen Klimarisikobewertung der Europäischen Umweltagentur und richten sich an Regierungen, aber auch an den Privatsektor und die Zivilgesellschaft. Die Empfehlungen betreffen insbesondere die Zusammenarbeit und den Wissenstransfer zwischen nationaler, regionaler und lokaler Ebene, den Zugang zu verlässlichen Daten und Warnsystemen, eine vorausschauende Strukturpolitik – vor allem im Hinblick auf Raumplanung, kritische Infrastruktur und Zivilschutzsysteme – sowie die nötigen Rahmenbedingungen, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu finanzieren.

Bodenüberwachungsgesetz soll Bodenqualität bis 2050 verbessern

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat seinen Bericht über den Vorschlag der Kommission für ein Bodenüberwachungsgesetz angenommen. Das neue Gesetz verpflichtet die EU-Länder, zunächst den Zustand aller Böden in ihrem Hoheitsgebiet zu überwachen und dann zu bewerten. Innerhalb von zehn Jahren müssen die EU-Länder kritisch degradierte Böden zu degradierten Böden verbessern, und innerhalb von sechs Jahren müssen degradierte Böden auf einen moderaten ökologischen Zustand und diejenigen mit mäßigem ökologischem Zustand auf einen guten ökologischen Zustand verbessert werden. Schätzungen zufolge befinden sich 60-70 Prozent der europäischen Böden in einem ungesunden Zustand.

Strengere Emissionswerte für Industrie und große Tierhaltungsbetriebe

Das Parlament hat die Vereinbarung mit den Mitgliedstaaten über die Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) sowie die neue Verordnung über das Portal für Industrieemissionen angenommen. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass für die betreffenden Sektoren die strengsten erreichbaren Emissionswerte festgelegt werden müssen. Für die Bereiche Abfall, Ressourceneffizienz, Energieeffizienz und Rohstoffverbrauch werden die Ziele innerhalb einer bestimmten Bandbreite liegen, und für neue Techniken werden sie indikativ sein. Die überarbeitete IED gilt nun auch für Anlagen der mineralgewinnenden Industrie (Bergwerke) und Großanlagen zur Herstellung von Batterien.  Die Einigung muss nun noch formell vom Rat der Europäischen Union bestätigt werden, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht werden kann. 


Jobs+Jobs+Jobs


Global Health EDCTP3 sucht Team Leader Strategic Partnerships and Communications

Das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3“ mit Sitz in Brüssel sucht:

  • Team Leader Strategic Partnerships and Communications (m/w/d)
    Temporary Agent 2f, Grade: AD 9, Reference: GHEDCTP3/2024/TA/02, Deadline for applications: 17/03/2024, 23:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EUROJUST sucht National Desk Assistant

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • National Desk Assistant (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Ref.: 24/EJ/08, Deadline for applications: 19/03/2024, 11:59:59 CET

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EUSPA sucht Galileo Security Operations Officer

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Galileo Security Operations Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EUSPA/2024/AD/005, Deadline for applications: 19/03/2024, 11:59 AM (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EUSPA sucht Galileo Operations Evolution Engineer

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Galileo Operations Evolution Engineer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EUSPA/2024/AD/006, Deadline for applications: 19/03/2024, 11:59 AM (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EMSA sucht Officer – Visits and Inspections (Reserveliste)

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs mit Sitz in Lissabon sucht zwecks Erstellung einer Reserveliste:

  • Officer – Visits and Inspections (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EMSA/AD2024/01, Deadline for applications: 25/03/2024

Weitere Informationen sind online abrufbar.

ECHA sucht Economist

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki sucht:

  • Economist (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: ECHA/TA/2024/002, Deadline for applications: 26/03/2024, 12:00 noon, Helsinki time (11:00 CET)

Weitere Informationen sind online abrufbar.

Frontex sucht Senior Business and Systems Analyst

FRONTEX, die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, mit Sitz in Warschau (Polen) sucht:

  • Business and Systems Analyst (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: RCT-2023-00023, Deadline for applications: 12/03/2024, 11:59 AM (Warsaw local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.

ECHA sucht Scientific Officer – Efficacy Biocides

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki sucht:

  • Scientific Officer – Efficacy Biocides (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: ECHA/CA/2024/001, Deadline for applications: 28/03/2024, 12:00 noon, Helsinki time (11:00 CET)

Weitere Informationen sind online abrufbar.

EFSA sucht Senior Science Coordinator

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit Sitz in Parma, Italien, sucht:

  • Senior Science Coordinator (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EFSA/X/AD/2024/03, Deadline for applications: 04/04/2024, 23:59 (Italian local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 

Sitzungen der Europäischen Kommission

20. März 

  • EU-Initiative für Biotechnologie und Bioproduktion 
  • Aktionsplan gegen Kompetenz- und Arbeitskräftemangel in der EU 
  • Verstärkter Qualitätsrahmen für Praktika 
  • Mitteilung über Reformen vor der EU-Erweiterung und Überprüfung der Politik 

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

18.-21. März 

  • Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten 
    • Gedankenaustausch mit den Außenministern der Mitgliedstaaten über die EU-Erweiterungspolitik im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates im März 2024 
    • Aussprache über die außenpolitische Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit 
    • Gemeinsam mit dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten der Werchowna Rada der Ukraine 
      • Gemeinsame parlamentarische Bemühungen zur Maximierung der Wirksamkeit der Sanktionen und zur Erreichung des Transfers russischer Vermögenswerte in die Ukraine, gefolgt von einer Präsentation einer eingehenden Analyse "Der 10-Punkte-Friedensplan der Ukraine und der Kiewer Sicherheitspakt - Eine Bewertung" 
    • Aussprache über die Aussichten für die Beziehungen zwischen der EU und Taiwan nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 13. Januar 2024  

18.-19. März 

  • Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 
    • Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten (API) zur Verbesserung und Erleichterung der Kontrollen an den Außengrenzen, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/817 und der Verordnung (EU) 2018/1726 sowie Aufhebung der Richtlinie 2004/82/EG des Rates 
    • Erhebung und Übermittlung von API-Daten zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und Änderung der Verordnung (EU) 2019/818 
    • Änderung der Richtlinie 2014/62/EU hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten  

19. März 

  • Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 
    • Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit 
    • Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung 
    • Analyse des Europäischen Rechnungshofs – EU-Maßnahmen im Hinblick auf Praktika für junge Menschen  

19. März 

  • Entwicklungsausschuss 
    • Der Abschluss des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) andererseits  

19. März 

  • Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 
    • Gemeinsam mit dem Ausschuss für Verkehr und Tourismus 
      • Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen   

19. März 

  • Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 
    • Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 
    • Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung 
    • Von den Mitgliedstaaten einzurichtende Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849  

19. März 

  • Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 
    • Europäischer Raum für Gesundheitsdaten 
    • Europäische Klimarisikobewertung 
    • Umgang mit Klimarisiken – Schutz von Mensch und Wohlstand 
    • Verpackungen und Verpackungsabfälle und Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG 
    • Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik  

20. März 

  • Unterausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 
    • Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr 
    • Erläuterung des Jahresberichts 2024 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit durch die Kommission 
    • Tätigkeitsbericht 2019-2024 des IMCO-Ausschusses  

20. März 

  • Ausschuss für Transport und Verkehr 
    • zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG des Rates in Bezug auf einen Förderrahmen für den intermodalen Güterverkehr und der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Berechnung der Einsparungen bei den externen Kosten und die Generierung aggregierter Daten 
    • Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums (Neufassung) 
    • zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1139 hinsichtlich der Fähigkeit der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit, als Leistungsüberprüfungsstelle für den einheitlichen europäischen Luftraum zu fungieren 
    • zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte 
    • Vorstellung einer Studie zum Thema "Trends, Herausforderungen und Chancen auf dem Arbeitsmarkt im Verkehrssektor" 

Ausgewählte Tagungen des Rates 

18. März 

  • Rat “Auswärtige Angelegenheiten 
    • Russlands Aggression gegen die Ukraine 
      • Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ wird nach einem informellen Gedankenaustausch per Videokonferenz mit dem ukrainischen Außenminister Dmytro Kuleba zu Beginn der Beratungen Russlands Aggression gegen die Ukraine erörtern. 

19. März 

  • Rat “Allgemeine Angelegenheiten” 
    • März-Tagung des Europäischen Rates 
      • Die Ministerinnen und Minister werden die Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates am 21./22. März 2024 mit der Erörterung des Entwurfs von Schlussfolgerungen fortsetzen. Die EU-Führungsspitzen werden sich auf ihrer nächsten Tagung voraussichtlich mit folgenden Themen befassen: 
        • Ukraine 
        • Sicherheit und Verteidigung 
        • Naher Osten 
        • Erweiterung und andere Fragen 
    • Europäisches Semester 
      • Die Ministerinnen und Minister werden sich ferner mit dem Europäischen Semester befassen. Sie werden einen Synthesebericht über die Beiträge des Rates zum Europäischen Semester 2024 prüfen. Der Vorsitz wird einen aktualisierten Fahrplan für das Europäische Semester 2024 vorlegen. Der Rat wird ferner voraussichtlich darüber übereinkommen, dem Europäischen Rat den Entwurf einer Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets zur Billigung vorzulegen. 
    • Zukunft Europas 
      • Der Rat wird auch einen Gedankenaustausch über die Zukunft Europas führen. 

20. März 

21.-22. März 

  • Europäischer Rat 
    • Solidarität der EU mit der Ukraine 
    • Zusammenarbeit der EU im Bereich der Sicherheit und Verteidigung 
    • Europäische Verteidigungsindustrie: Beschaffung 
    • EU-Erweiterung 
    • Bosnien und Herzegowina 
    • Moldau 
    • Ukraine 
    • Migrations- und Asylpolitik der EU 
    • Europäisches Semester 2024 

21.-22. März 

  • Euro-Gipfel 
    • Auf dem Euro-Gipfel wird die Wirtschaftslage erörtert, ein Gedankenaustausch über die politische Koordinierung geführt und eine Bestandsaufnahme des Berichts der Euro-Gruppe über die Zukunft der Kapitalmarktunion vorgenommen. 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Donnerstag, 21. März 2024

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-671/22 Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau
Umweltschutz

Die T-GmbH stellte 2013 bei der BH Spittal an der Drau einen Antrag auf Erteilung einer naturschutz- und wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer Bootshütte im Weißensee. 2016 wies die Behörde diesen Antrag ab. Dagegen erhob die T-GmbH Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht Kärnten, das jedoch die behördliche Entscheidung bestätigte. Die Antragstellerin erhob Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Dieser hat dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie gestellt.

Weitere Informationen


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-76/23 Cobult
Fluggastrechte

Ein Fluggast hat einen Flug von Fortaleza (Brasilien) nach Frankfurt am Main gebucht, mit einem in Lissabon vorgesehenen Anschlussflug. Dieser sollte von der Fluggesellschaft TAP Air Portugal (TAP) durchgeführt werden, wurde aber annulliert. Um die Erstattung des annullierten Fluges zu erhalten, bietet TAP seinen Fluggästen zwei Alternativen an: Entweder die sofortige Erstattung in Form eines Reisegutscheins durch Ausfüllen eines Online-Formulars oder eine Erstattung in anderer Form, z. B. durch einen Geldbetrag. In den Annahmebedingungen ist festgelegt, dass, wenn sich der Fluggast für eine Erstattung in Form eines Reisegutscheins entscheidet, die Erstattung in Geld ausgeschlossen ist. Der Fluggast verlangte die Erstattung eines Reisegutscheins, den er sogleich per E-Mail erhielt. Zwei Monate später trat er seine Ansprüche an die Verbrauchervereinigung Cobult ab, die TAP aufforderte, den Preis des annullierten Fluges innerhalb von 14 Tagen in Geld zu erstatten. Da TAP die Erstattung ablehnte, klagte Cobult vor den deutschen Gerichten.

Das Landgericht Frankfurt am Main möchte vom Gerichtshof wissen, ob das Ausfüllen eines Formulars auf der Website der Fluggesellschaft der unionsrechtlichen Bedingung des „schriftlichen Einverständnisses“ des Fluggastes genügt. Eine solche ist erforderlich, um die Kostenerstattung per Gutschein in Anspruch nehmen zu können. 

Weitere Informationen


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑61/22 Landeshauptstadt Wiesbaden
Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen

Ein Betroffener beanstandet vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass ihm kein neuer Personalausweis ohne Fingerabdrücke ausgestellt wird.

Das Verwaltungsgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob die verpflichtende Speicherung von zwei Fingerabdrücken auf Personalausweisen gegen das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten verstößt und die entsprechende Bestimmung in der EU-Verordnung 2019/1157 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise daher ungültig ist.

Weitere Informationen

Sitzungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

586. Sitzung am 20. Und 21. März 

  • EuroHPC-Initiative  
    • Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173 in Bezug auf eine EuroHPC-Initiative für Start-ups zur Förderung einer europäischen Führungsrolle bei vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz. 
  • Gleichwertigkeit von Saatgut aus der Republik Moldau und aus der Ukraine 
    • Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Futterpflanzensaatgutvermehrungsbeständen in der Republik Moldau und hinsichtlich der Gleichstellung von in der Republik Moldau erzeugtem Futterpflanzensaatgut sowie hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Betarüben- und Ölpflanzensaatgutvermehrungsbeständen in der Ukraine und hinsichtlich der Gleichstellung von in der Ukraine erzeugtem Betarüben- und Ölpflanzensaatgut. 
    • Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Saatgutvermehrungsbeständen in Drittländern und über die Gleichstellung von in Drittländern erzeugtem Saatgut (Kodifizierung). 
  • Medizinprodukte/Eudamed 
    • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 im Hinblick auf die schrittweise Einführung von Eudamed, die Informationspflicht bei Versorgungsunterbrechung und die Übergangsbestimmungen für bestimmte In-vitro-Diagnostika. 
  • Förderung eines langfristigen integrativen Wachstums durch Reformen und Investitionen (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des belgischen Ratsvorsitzes der EU)  
  • Mitteilung über die Verfügbarkeit von Arzneimitteln 
    • Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Bekämpfung des Arzneimittelmangels in der EU". 
  • EU-Wälder - neuer EU-Rahmen für das Waldmonitoring und strategische Pläne 
    • Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses 89/367/EWG des Rates zur Einsetzung eines Ständigen Forstausschusses. 
    • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Überwachungsrahmen für widerstandsfähige europäische Wälder.
  • Chemikalien - "Ein Stoff, eine Bewertung" 
    • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer gemeinsamen Datenplattform für chemische Stoffe, zur Festlegung von Regeln, die sicherstellen, dass die darin enthaltenen Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sind, und zur Schaffung eines Rahmens für die Überwachung und Vorausschau von Chemikalien. 
    • Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur. 
    • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 401/2009, (EU) 2017/745 und (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen der Union auf dem Gebiet der Chemikalien.
  • Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit 
    • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit.
  • Überprüfung des Rahmens für die Rechte von Fluggästen 
    • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im multimodalen Reiseverkehr. 
    • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 261/2004, (EG) Nr. 1107/2006, (EU) Nr. 1177/2010, (EU) Nr. 181/2011 und (EU) 2021/782 hinsichtlich der Durchsetzung der Fahrgastrechte in der Union.
  • Windkraft-Paket 
    • Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele der EU im Bereich der erneuerbaren Offshore-Energie". 
    • Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Europäischer Aktionsplan für Windenergie". 

Ausgewählte laufende Konsultationen 

Binnenmarkt 

Vorschriften für die Kennzeichnung von Textilien (Überarbeitung) 

19.12.2023 - 15.04.2024 

Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz 

Humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission 2017-2022 – Bewertung 

22.01.2024 - 15.04.2024 

Verkehr 

Ökologisierung von Unternehmensflotten 

06.02.2024 - 30.04.2024 

Allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Soziales 

Hilfe für die am stärksten benachteiligten Personen – Evaluierung des FEAD 2014-2020 

14.02.2024 – 08.05.2024 

Forschung und Innovation 

Euratom research and training programme for 2026-2027 

01.03.2024 – 24.05.2024 

Forschung und Innovation 

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung (2021-2025) – Bewertung  

01.03.2024 – 24.05.2024 

Binnenmarkt 

Binnenmarktprogramm - Zwischenevaluierung 

08.03.2024 - 31.05.2024 

Maritime Angelegenheiten und Fischerei 

Besserer Schutz von Haien durch nachhaltige Fischerei und nachhaltigen Handel 

12.03.2024 - 04.06.2024 


REDAKTION: 
Alexander Maurer, alexander.maurer@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be

MEDIENINHABER: 
Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz/Copyright/Haftung