Sujet EU Panorama
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EU-Wirtschaftspanorama 43/2023

Ausgabe 22. Dezember 2023

Lesedauer: 11 Minuten

22.12.2023

Im Brennpunkt


EU-Verpackungsverordnung: Rat formuliert Position

In Plastik eingepackte Lebensmittel
© European Union

Der Rat der EU hat am Montag seine allgemeine Ausrichtung zur EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) festgelegt. Mithilfe der Verordnung sollen Hindernisse für einen gut funktionierenden Binnenmarkt für Verpackungen, verpackte Waren und Sekundärrohstoffe für Verpackungen beseitigt werden und die Umweltbelastung durch die ständig zunehmenden Verpackungsabfälle angegangen werden. 

Im Wesentlichen orientiert sich der Rat am Vorschlag der EU-Kommission. Der angenommene Text setzt allerdings auf einen Ausgleich zwischen dem Ziel, Verpackungsmüll zu reduzieren bzw. zu vermeiden, und der Schaffung von Spielraum für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Verordnung. In der Praxis könnte das zu unterschiedlichen Ansätzen in verschiedenen Mitgliedsstaaten führen. 

Die Verordnung soll alle Verpackungsarten und Verpackungsmüll, unabhängig von Material und Herkunft, umfassen. Verpackungen sollen allerdings nur dann als recyclebar eingestuft werden, wenn sie dafür konzipiert sind und die einzelnen Komponenten getrennt gesammelt, sortiert und ab 2035 in großem Maßstab recycelt werden können. 

Die Ratsposition behält als weitere Nachhaltigkeitskriterien z.B. auch Mindestanteile von recyceltem Plastik in Verpackungen oder Verpflichtung, dass Teebeutel und Aufkleber auf Obst und Gemüse kompostierbar sein müssen, bei. Ebenso werden die Kernzielvorgaben für die Verringerung der Verpackungsabfälle festgelegt. Gleichzeitig werden Bestimmungen für wiederverwendbare Verpackungen eingeführt, für Verpackungsmaterialien wird eine Mindestanzahl an Recyclingzyklen festgelegt, die vom Material abhängig und beispielsweise für Materialien wie Karton geringer ist. Die Zielvorgaben für Wiederbefüllung und Wiederverwendung, für 2030 und 2040, sind Mindestvorgaben, um bestehende nationale Ziele zu schützen. Gewisse Verpackungen, wie beispielsweise Pappe, sind von diesen Anforderungen ausgenommen. Neu eingeführt wurde die Möglichkeit, dass Wirtschaftsteilnehmer sich zusammenschließen, um die Zielvorgaben für die Wiederverwendung im Bereich Getränke zu erreichen. 

Außerdem müssen die Mitgliedstaaten bis 2029 eine Mehrwegquote für Einwegflaschen und Dosen von mindestens 90 Prozent sicherstellen und dafür Pfandsysteme implementieren. Letztere Pflicht gilt nicht für Staaten, die es schaffen, bis 2026 eine Mehrwegquote von 78 Prozent zu erreichen.

All diese Maßnahmen sollen insgesamt dazu beitragen Verpackungsmüll zu reduzieren und zu vermeiden. Erreicht werden soll fünf Prozent Reduktion bis 2030, zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis zum Jahr 2040 auf Grundlage der Mengen von 2018. Acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung werden diese Ziele geprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Die Mitgliedsstaaten haben auch die Möglichkeit, über die in der Verordnung festgelegten Ziele mit eigenen Maßnahmen zur Abfallvermeidung hinauszugehen.

Insgesamt können nun die finalen Trilogverhandlungen mit dem EU-Parlament beginnen. Der EU-Verpackungsrichtlinie wird eine große Bedeutung im Rahmen des EU Green Deals beigemessen. 

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Binnenmarkt


EU und Kenia unterzeichnen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Kenias Präsident Dr. William Samoei Ruto
© Europäische Union EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Kenias Präsident Dr. William Samoei Ruto

In der Nacht auf Montag haben die EU und Kenia, vertreten durch Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen und Kenias Präsident Dr. William Samoei Ruto, ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) unterzeichnet. Es soll dabei unterstützen, auf beiden Seiten Arbeitsplätze zu schaffen und die kenianische Wirtschaftsentwicklung mittels gezielter Zusammenarbeit zu fördern. 

Sobald das Abkommen in Kraft tritt, wird der EU-Markt vollständig für kenianische Produkte geöffnet werden. Um die Entwicklungsbedürfnisse der kenianischen Wirtschaft zu berücksichtigten, wird der kenianische Markt im Gegenzug über einen längeren Zeitraum schrittweise für EU-Produkte geöffnet. Zudem enthält das Abkommen Schutzklauseln für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und noch junge kenianische Industriezweige. Ein eigenes Kapitel zu Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit innerhalb des EPA soll gemeinsam mit der EU-Entwicklungshilfe die nötigen Kapazitäten aufbauen, um das EPA in Kenia fließend umzusetzen und Landwirten dabei zu helfen, die EU-Standards zu erfüllen. Aufgrund der mit dem Abkommen verbundenen erhöhten Rechtssicherheit wird erwartet, dass damit ein zusätzlicher Anreiz für EU-Investitionen gesetzt wird. 

Teil des EPA sind auch Ziele zu Klima- und Umweltschutz. In diesen Bereichen nimmt Kenia eine Vorreiterrolle auf dem afrikanischen Kontinent ein. Kenia leitet, gemeinsam mit der EU und anderen Partnern, die Initiative „Koalition der Handelsminister für das Klima“, welche zu einem früheren Zeitpunkt in 2023 gestartet wurde und im Rahmen der WTO weiter vorangetrieben werden soll.

Die EU ist Kenias zweitgrößter Handelspartner, im Jahr 2022 betrug das bilaterale Handelsvolumen 3,3 Milliarden Euro. Österreich hat mit Kenia eine traditionell positive Handelsbilanz. Die Exporte nach Kenia erholen sich nach einem starken Rückgang aufgrund der Corona-Pandemie wieder schrittweise und konnten 2022 auf knapp 20 Millionen Euro gesteigert werden. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


EU-Kommission schlägt dem Rat Mandat für Verhandlungen mit der Schweiz vor

Der Schweizer Außenminister Ignazio Cassis und Maroš Šefčovič bei einem gemeinsamen Treffen im Juli 2023
© Europäische Union Der Schweizer Außenminister Ignazio Cassis und Maroš Šefčovič, Kommissionsvizepräsident und Kommissar für interinstitutionelle Beziehungen, bei einem gemeinsamen Treffen im Juli 2023

Die Europäische Kommission hat heute eine Empfehlung angenommen, laut der der Rat einen Beschluss zur Genehmigung von Aufnahmegesprächen mit der Schweiz fassen und ein Verhandlungsmandat vorschlagen soll. Dies ist das Ergebnis der Sondierungsgespräche über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz. Der Schweizer Bundesrat hat seinerseits jüngst beschlossen, Konsultationen zu seinem Mandatsentwurf einzuleiten. 

Der Kommissionsvorschlag stützt sich auf ein Gemeinsames Verständnis zwischen der EU und der Schweiz als Ergebnis der 18-monatigen Sondierungsgespräche. Das vorgeschlagene Verhandlungsmandat der EU umfasst unter anderem die Aufnahme institutioneller Elemente in künftige und bestehende Abkommen, um die Beteiligung der Schweiz am EU-Binnenmarkt zu verbessern, die Assoziierung der Schweiz an EU-Programme, einschließlich Horizon Europe, Kohäsionsbeiträge und die Themen Personenfreizügigkeit bzw. Entsendungen. Für österreichische Dienstleistungserbringer wäre ein möglichst barrierefreier, künftiger Zugang zum Schweizer Markt von großer Bedeutung. 

Österreichische Unternehmen würden auch sehr von einer künftigen Teilnahme der Schweizer an Horizon Europe profitieren, da es in der Vergangenheit zahlreiche Forschungskooperationen gab. Die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz werden aufgenommen, sobald beide Seiten ihre Verhandlungsmandate gemäß ihren jeweiligen Verfahren genehmigt haben und haben das ehrgeizige Ziel, dass sie 2024 abgeschlossen werden. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Economic Governance Review - Rat erzielt Positionierung

statistisches Diagramm
© Europäische Union

Die Finanzminister haben im Rat eine Einigung zur Reform der wirtschaftspolitischen Steuerung (Economic Governance Review) erzielt. Die Reform zielt darauf ab, die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung zu verbessern und zugleich in allen Mitgliedstaaten ein nachhaltiges und integratives Wachstum durch Reformen und Investitionen zu fördern. 

Die Position des Rates sieht als Gesamtziel vor, die Schuldenquoten und Defizite schrittweise, realistisch, nachhaltig und wachstumsfreundlich zu senken, um gleichzeitig Reformen und Investitionen in strategischen Bereichen zu schützen. Eine der wichtigsten Neuerungen der Reform ist ein differenzierter Ansatz für jeden Mitgliedstaat durch mehrjährige länderspezifische Haushaltspfade, um deren individuelle Herausforderungen besser zu berücksichtigen. Pro Mitgliedstaat soll ein mittelfristiger fiskalisch-struktureller Plan für vier bis fünf Jahre erstellt werden, der für den Staat bestimmte Verpflichtungen zu Investitionen und Reformen vorsieht, um Staatsschulden nachhaltig abzubauen. Der Rahmen soll zudem einen angemessenen Spielraum für antizyklische Maßnahmen ermöglichen, sodass die Mitgliedstaaten ökonomische Ungleichgewichte angehen können.

Die Maastricht-Kriterien, die eine Staatsverschuldung von 60 Prozent des BIP sowie einem Richtwert für ein öffentliches Defizit von maximal drei Prozent des BIP vorsehen, bleiben bestehen. Sollte ein schuldenbasiertes Verfahren bei einem übermäßigen Defizit eingeleitet werden, wird ein Schuldenabbau von mindestens 0,5 Prozent des BIP pro Jahr vereinbart. Der Rat beschloss auch, dass die Kommission für einen Übergangszeitraum in den Jahren 2025, 2026 und 2027 den Anstieg der Zinszahlungen bei der Berechnung des Anpassungsaufwands im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit berücksichtigen können soll. Damit soll den Folgen der starken Inflation in der Eurozone der vergangenen Jahre Rechnung getragen werden.

Der Austausch mit dem Europäischen Parlament zur Finalisierung der Reform wird voraussichtlich Anfang 2024 beginnen.

Ansprechpartnerin: Astrid Satovich


EU verlängert Zollaussetzung für Stahl- und Aluminiumerzeugnisse aus den USA

Ein Schweißer bei der Arbeit an einem großen Stahlteil
© Europäische Union

Nach Bekanntgabe ihres Beschlusses Anfang der Woche wird die EU mit 1. Jänner 2024 die Anwendung der Ausgleichszölle auf US-Waren (z.B. Whisky, Zigaretten, Tabak, Erzeugnisse und Waren aus Eisen und Stahl , Bleche und Bänder aus Aluminium, Motorräder etc.) bis zum 31. März 2025 weiterhin aussetzen. Ursprünglich war die Aussetzung bis zum 31. Dezember 2023 befristet worden. Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer Vereinbarung mit den USA, die ihre bestehenden Zollkontingente für Einfuhren von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen aus der EU in die USA ebenfalls verlängern werden. Darüber hinaus erklärten sich die USA bereit, weitere Ausnahmen von den Zöllen für EU-Exporteure vorzusehen.

Ursprung war die Einführung von US-Zusatzzöllen auf Basis der „Section 232“ auf Stahl und Aluminium im Jahr 2018. Unter dem damaligen US-Präsidenten Donald Trump sollte damit die Stahl- und Aluminiumindustrie der USA gegenüber internationaler Konkurrenz gestärkt werden. Als Reaktion hatte die EU-Ausgleichszölle für bestimmte US-Waren eingeführt.

Die EU und die USA arbeiten weiterhin daran, eine dauerhafte und für beide Seiten zufriedenstellende Lösung für den bilateralen Handel mit Stahl und Aluminium zu finden. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Nachhaltigkeit


Euro 7: Trilogeinigung zu neuen Abgasnormen im Straßenverkehr

Der rauchende Auspuff eines schwarzen Autos
© Europäische Union

Parlament und Mitgliedsstaaten haben sich am Montag im Rahmen der Trilogverhandlungen auf neue Emissionsregeln von Fahrzeugen im Rahmen der Euro 7-Verordnung geeinigt. Der Vorschlag ersetzt bisher getrennte Vorschriften für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie Lkw und Busse und bringt diese unter eine einheitliche Regelung. Die Grenzwerte für PKW und Vans bleiben wie bei der Vorgängerverordnung Euro 6, jedoch sind die Schadstoffgrenzwerte für Busse und LKW strenger angesetzt. Für letztere Gruppe wurden zusätzlich Grenzwerte für Schadstoffkategorien festgelegt, welche in Euro 6 noch nicht berücksichtigt waren, beispielsweise für Stickoxide.

Erstmals werden auch – unterschiedlich je nach Fahrzeugkategorie – Grenzwerte für gesundheitsschädliche Partikel, welche beim Abrieb von Reifen oder Bremsen entstehen, eingeführt (womit künftig auch Abgasnormen für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge vorgesehen werden). Außerdem werden neue Anforderungen an die Lebensdauer von Batterien definiert. Zusätzlich werden neue Mindestanforderungen für die Lebensdauer von Fahrzeugen gesetzt. Für Autos und Kleinlaster beträgt diese zukünftig 200.000 Kilometer oder 10 Jahre. 

Die Einigung muss nun formal vom Europäischen Parlament und dem Rat gebilligt und von beiden förmlich angenommen werden. Die Verordnung sieht unterschiedliche Fristen, je nach Fahrzeugkategorie, für die Anwendung nach Inkrafttreten vor. Beispielsweise beträgt diese für Autos und Kleinlaster 30 Monate (42 Monate für Neufahrzeuge), für Busse und LKW gilt eine Frist von 48 Monaten (60 Monate für Neufahrzeuge). 

Ansprechpartner: Peter Dohr


Kurz & Bündig


Rat legt Verhandlungsmandat zum Vorschlag für eine Verordnung über ESG-Ratings fest

Der Rat hat am Mittwoch seine Verhandlungsposition für eine Verordnung über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Ratings) formuliert, welche ESG-Ratings vergleichbarer machen soll. In seinem Verhandlungsmandat sieht der Rat unter anderem vorübergehende Regelungen vor, die bestimmten kleinen Ratinganbietern den Übergang zum neuen Regelwerk erleichtern sollen. Zudem nimmt der Rat in seiner Position einige Klarstellungen zum Anwendungsbereich der Verordnung vor. Die heutige Einigung ebnet den Weg für Trilogverhandlungen über die Finalisierung des Textes mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission.


Österreich erhält 42,06 Millionen Euro aus Wiederaufbau- und Resilienzfazilität

Die Kommission hat heute die Auszahlung in Höhe von 42,06 Millionen Euro an Österreich als Vorfinanzierung für seine REPowerEU-Projekte aus Geldern der Wiederaufbau- und Resilienzfazilität freigegeben. Die Vorfinanzierungszahlungen entsprechen bis zu 20 Prozent der zusätzlichen Mittel, die zur Finanzierung des REPowerEU-Kapitels jedes Landes beantragt wurden. Der österreichische Wiederaufbauplan hat ein Gesamtvolumen von knapp 4,2 Milliarden Euro. 56 Prozent der Gelder sollen für die Klimaziele verwendet werden, 36 Prozent sind für die Digitalisierung eingeplant. Das nachträglich hinzugefügte Kapitel zu REPowerEU im österreichischen Wiederaufbauplan umfasst Förderungen in der Gesamthöhe von 210 Millionen Euro.


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ERA sucht Administrative Assistants & Logisticians in the RSU Unit

Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) mit Sitz in Valenciennes (Frankreich) sucht:

  • Administrative Assistants & Logisticians in the RSU Unit (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG III, Reference: ERA/CA/2023/002, Deadline for applications: 04/01/2024, 23.59 CET, Valenciennes local time

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Fundamental Rights Support Officer

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Fundamental Rights Support Officer (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: EUAA/2023/CA/003, Deadline for applications: 05/01/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Fundamental Rights Assistant

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Fundamental Rights Support Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: EUAA/2023/TA/018, Deadline for applications: 05/01/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Learning Design Officer

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Learning Design Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EUAA/2023/TA/019, Deadline for applications: 05/01/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EBA sucht Finance Assistant 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Finance Assistant (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG III, Reference: OPER FP CA-44-2023, Deadline for applications: 08/01/2024, 23:59 (Paris time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Administrative Assistant 

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Administrative Assistant (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: EUAA/2023/TA/020, Deadline for applications: 09/01/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Galileo Cyber Manager

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag (Tschechien) sucht:

  • Galileo Cyber Manager (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUSPA/2023/AD/021, Deadline for applications: 11/01/2024, 11:59 AM (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


FRONTEX sucht Liaison Officer 

FRONTEX, die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, mit Sitz in Warschau (Polen) sucht:

  • Liaison Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: RCT-2023-00018, Deadline for applications: 12/01/2024, 12:00 (Warsaw local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Beschäftigung und Soziales 

Allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Soziales

Sport und Jugend 

Fischerei

Wirtschaft, Finanzen und der Euro

Öffentliches Gesundheitswesen 

Umwelt 

Binnenmarkt

  • Vorschriften für die Kennzeichnung von Textilien (überarbeitet)
    19.12.2023 - 12.03.2024 

REDAKTION: 
Alexander Maurer, alexander.maurer@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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