Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 40/2023

Ausgabe 1. Dezember 2023

Lesedauer: 20 Minuten

01.12.2023

Inhaltsübersicht


Im Brennpunkt


Passenger Mobility Package soll Rechte von Reisenden stärken und Verantwortlichkeiten von Veranstaltern klären 

Flugzeug in Rückansicht bei Landung auf beleuchtete Landebahn im Abendrot
© Taka | stock.adobe.com

Die Corona-Pandemie war für Reisende sowie den Reisemarkt eine Zeit der Unsicherheit. Verspätungen und kurzfristige Abbrüche von Reisen standen auf der Tagesordnung. Die EU-Kommission hat aus den Erfahrungen aus der Pandemie ihre Lehren gezogen und als Folge daraus ein umfassendes Passenger Mobility Package vorgeschlagen, welches Rechte und Informationen für Reisende innerhalb der EU verbessern und damit den Schutz von Flug-, Bahn-, Schiffs- oder Busreisenden wirksamer gestalten soll. 

Trotz bereits umfassender EU-Fahrgastrechte bestehen laut Europäischer Kommission in den aktuellen Vorschriften noch Lücken sowie Probleme bei der Um- und Durchsetzung. Das vorgeschlagene Mobilitätspaket für Reisende soll Verbesserungen in drei Bereichen bringen: Verstärkte Rechte und Information für Reisende, Vorschläge zum Schutz von Pauschalreisenden sowie bessere multimodale Reiseinformationsdienste inklusive der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraumes. Besonders die ersten beiden Bereiche sind für die wirtschaftlich tätigen Beförderer und Reiseveranstalter von großer Bedeutung. 

Der verbesserte Schutz für Reisende soll über stärkere Durchsetzungsmechanismen im Rahmen einer Überarbeitung der Verordnung über Fluggastrechte erreicht werden. Diese führt auch Vorschriften für Fluggäste ein, die ihre Flüge über einen Vermittler gebucht haben. Weiters sollen im Zusammenhang mit multimodalen Fahrten, also bei Nutzung einer Kombination aus verschiedenen Arten von Verkehrsmitteln wie Bussen, Zügen und Flugzeugen, bessere Informationsrechte vor und während Reisen eingeführt werden. Bei verpassten Anschlüssen soll zudem ein Erstattungsrecht gelten, wenn die Reise im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags, also als Paket bei einem Beförderer, gebucht wurde. 

Es wird besonderes Augenmerk auf Fahrgäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gelegt und dahingehend Erleichterungen vorgeschlagen: Wenn sie im Rahmen einer gebuchten Reise den Verkehrsträger wechseln müssen, sollen sie von Terminalbetreibern und Beförderern an den sogenannten Anschlusspunkten dabei unterstützt werden. Zudem wird ein bereits für Bahn-, Schiffs- oder Busreisen bestehendes Recht auf Fluggäste ausgeweitet: Sollte eine Hilfsperson für Fluggäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität mitreisen, muss diese kostenlos befördert, und, wenn es praktisch möglich ist, neben dem Fluggast, den sie unterstützt, platziert werden. 

Um den Schutz bei Pauschalreisen vor allem in Krisensituationen zu stärken, sollen in einer Überarbeitung der Pauschalreise-Richtlinie die Rechte der Reisenden gestärkt sowie die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Pauschalreiseveranstalter geklärt werden. Pauschalreiseveranstalter – bei denen es sich oft um KMU handelt – sollen im Erstattungsfall ihre Ansprüche gegen die Dienstleister innerhalb von sieben Tagen durchsetzen können. Damit soll es ihnen erleichtert werden, die Erstattungsansprüche an die Reisenden, die weiterhin innerhalb von 14 Tagen erfolgen muss, zu erfüllen. Anzahlungen für Pauschalreisen dürfen künftig 25Prozent des Pauschalpreises nicht übersteigen, außer in Ausnahmefällen. Bei Gutscheinen sollen Informationsrechte verbessert und eine automatische Erstattung bei Nichtverwendung eingeführt werden. Gutscheine und Erstattungsrechte sollen auch durch den Insolvenzschutz abgedeckt werden. 

Diese Vorschläge werden nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren von Rat und Europäischem Parlament geprüft. Die Veränderungen würden jährlich rund 13 Milliarden Passagiere betreffen, die innerhalb der EU mit dem Flugzeug, Bus, Zug oder Fähren reisen. Bis 2030 wird eine Steigerung auf 15 Milliarden und bis 2050 auf fast 20 Milliarden Reisende jährlich erwartet. 

Ansprechpartner: Peter Dohr


Binnenmarkt


Rat einigt sich auf Erleichterungen beim langfristigen Aufenthalt für Drittstaatsangehörige

Detailansicht zweier EU-Reisepässe auf Landkarte liegend
© Mikel Wohlschlegel | stock.adobe.com

Drittstaatsangehörige müssen sich aktuell fünf Jahre durchgängig in einem EU-Land aufhalten, um die gleichen Rechte wie Unionsbürger zu erhalten. Für hochqualifizierte Fachkräfte erschwert das die Möglichkeit eines Jobwechsels innerhalb der EU. Ebenso erschwert es Unternehmen, Drittstaaten-Fachkräfte anzuwerben, die sich in anderen EU-Ländern aufhalten. Um hier Verbesserungen zu erzielen und Anreize für den Zuzug von Fachkräften zu schaffen, haben sich die EU-Mitgliedsstaaten im Rat auf eine Aktualisierung der Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt geeinigt und damit die Verhandlungsgrundlage für Gespräche mit dem EU-Parlament geschaffen. 

Gemäß dem Standpunkt der EU-Mitgliedsstaaten sollen Drittstaatsangehörige zukünftig Aufenthalte von bis zu zwei Jahren in verschiedenen Mitgliedsstaaten kumulieren dürfen, um die Anforderung der fünfjährigen Aufenthaltsdauer zu erfüllen. Dies soll laut Position des Rats aber nur für bestimmte Arten rechtmäßiger Aufenthaltstitel gelten, wie etwa für Inhaber einer Blauen Karte EU oder für Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. 

Außerdem gelten bestimmte Bedingungen für Antragssteller. Dazu gehört beispielsweise der Nachweis über feste und regelmäßige Einkünfte, die für ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familienmitglieder ausreichen, sowie eine Krankenversicherung. Die Mitgliedstaaten können auch von Drittstaatsangehörigen verlangen, dass sie die Integrationsanforderungen erfüllen.

Wird die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zugesprochen, gilt diese dauerhaft. Sie kann aber in bestimmten Fällen widerrufen werden, beispielsweise, wenn die betreffende Person ihren Hauptwohnsitz während eines bestimmten Zeitraumes nicht in der EU hatte. Wer langfristig aufenthaltsberechtigt ist, erfaährt die gleiche Behandlung wie EU-Bürgerinnen und Bürger. Sie haben gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildungseinrichtungen und steuerlichen Vergünstigungen und können sich zwischen EU-Staaten frei bewegen. Diese Rechte bestehen aber nicht automatisch. Es liegt einer Reihe von Voraussetzungen, beispielsweise der Lage am jeweiligen Arbeitsmarkt der Mitgliedsstaaten, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgen soll.

Sobald Kommission und Parlament ihre Positionen formuliert haben, können die Verhandlungen für den endgültigen Gesetzestext beginnen. Laut Eurostat hielten sich 2020 23 Millionen Drittstaatsangehöriger rechtmäßig in der EU auf, das entspricht 5,1 Prozent der Gesamtbevölkerung. Von ihnen waren mehr als zehn Millionen Inhaber eines langfristigen oder unbefristeten Aufenthaltstitels. 

Ansprechpartner: Claudia Golser-Roet


Frühstücksrichtlinien: Lebensmittelsicherheitsausschuss will strengere Regeln für Ursprungskennzeichnung

Lächelnde Person in Lebensmittelgeschäft greift in Gemüseregal nach Häupel Salat, hält in einer Hand Tablet, vor ihr voller Einkaufswagen
© littlewolf1989 | stock.adobe.com

Im April 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der sogenannten "Frühstücksrichtlinien" vorgelegt, der die geltenden Vermarktungsnormen für eine Reihe von Agrarlebensmitteln wie Honig, Fruchtsäfte und Konfitüren überarbeitet. Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Europäischen Parlament hat diese Woche einen Bericht für eine Ausweitung des Kommissionsvorschlags angenommen. 

Dieser sieht strengere Regeln für die Honigkennzeichnung vor, indem die Angabe der Ursprungsländer auf der Verpackung verpflichtend gemacht werden soll. Wenn der Honig aus mehr als einem Land stammt, sollen die Länder auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge nach ihrem Anteil angegeben werden müssen. Außerdem soll laut den Abgeordneten auch ein Rückverfolgbarkeitssystem entlang der Lieferkette eingerichtet werden. Auch für Fruchtsäfte und Konfitüren fordern die Abgeordneten über den Kommissionsvorschlag hinaus die Angabe der Ursprungsländer der Früchte entsprechend ihrem Anteil auf dem Etikett. Weiters soll der Mindestfruchtgehalt bei Konfitüren erhöht, der erforderliche Zuckerzusatz für bestimmte Produkte reduziert und die Verwendung des Begriffs "Marmelade" für alle Konfitüren zugelassen werden.

Aus Sicht der heimischen Lebensmittelproduzenten sind diese Erweiterungen bei der Ursprungskennzeichnung kritisch zu sehen, da sie für Unternehmen einen großen Verwaltungsaufwand darstellen. Gerade bei Produkten aus Früchten können die Erntemenge und Qualität der Früchte stark schwanken, weshalb Unternehmen von mehreren und wechselnden Zulieferern beziehen. Deshalb stetig neue Etiketten drucken und Verpackungen ändern zu müssen, ist stellt eine enorme Belastung für Hersteller dar.

Der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren ist die Abstimmung des EP-Plenums über den Bericht zwischen dem 11. und 14. Dezember. 

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Nachhaltigkeit


Strengste Emissionsgrenzwerte werden verpflichtend

Am Dienstagabend haben die Verhandler des Europäischen Parlaments und des Rates eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der industriellen Emissionsrichtlinie (IED) erreicht. Die beschlossenen Regeln haben das Ziel, die Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung durch große landwirtschaftlich-industrielle Anlagen zu reduzieren und damit verbundene Gesundheitsprobleme wie Asthma, Bronchitis und Krebs anzugehen. Die wesentlichen Punkte der Vereinbarung sind wie folgt: Es wird obligatorisch, die strengsten erreichbaren Emissionsgrenzwerte festzulegen, wodurch industrielle Anlagen dazu gedrängt werden, sich verstärkt auf Energieeffizienz, Wassernutzung und Materialwiederverwendung zu konzentrieren. Zudem soll die Verwendung sicherer, weniger toxischer oder nicht-toxischer Chemikalien in industriellen Prozessen gefördert werden.

Die neuen Regelungen werden erstmals Bergwerke und Batteriefabriken einschließen, was bisher nicht der Fall war. Auch Viehfarmen könnten 2026 einbezogen werden, nach einer Überprüfung durch die Europäische Kommission. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden Schweine- und Geflügelfarmen einschließen, wobei Grenzwerte für Vieheinheiten festgelegt werden. Nicht konforme Unternehmen riskieren Strafen von mindestens 3 Prozent ihres jährlichen Umsatzes in der EU. Es ist geplant, die Transparenz und öffentliche Beteiligung im Zusammenhang mit der Lizenzierung, dem Betrieb und der Kontrolle regulierter Anlagen zu erhöhen. Das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verzeichnis soll in ein EU-Industrieemissionsportal umgewandelt werden, das den Bürgern den Zugang zu Daten über alle EU-Genehmigungen und örtlichen Umweltbelastungen ermöglicht. Elektronische Genehmigungssysteme sollen bis spätestens 2035 implementiert werden. 

Die politische Einigung muss noch formell von Rat und Europäischem Parlament abgesegnet werden. 

Ansprechpartner: Barbara Lehmann


Reform des Gasmarktes soll Versorgungssicherheit und grüne Wende vorantreiben

Eine neue Richtlinie soll den Gassektor dekarbonisieren, um dem Klimawandel entgegenzuwirken und die Energieversorgung nach dem russischen Angriff auf die Ukraine sicherzustellen. Am Dienstag einigten sich das Europäische Parlament und die spanische Ratspräsidentschaft auf Pläne zur Förderung von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen, einschließlich Wasserstoff.

Die Richtlinie zielt darauf ab, den EU-Energiesektor zu dekarbonisieren, indem die Produktion erneuerbarer Gase und Wasserstoff gesteigert und ihre Integration in die EU-Energienetze erleichtert wird. Sie soll auch die Energieversorgung sichern, um sowohl dem Klimawandel als auch den Störungen der Gasflüsse aufgrund der russischen Aggression entgegenzuwirken. Während der Verhandlungen pochte das Europäische Parlament auf starke Maßnahmen zur Preistransparenz, zum Informationsrecht der Verbraucher und zur Unterstützung gefährdeter Verbraucher, um Energiearmut während des Übergangs zu verhindern. Mitgliedsstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um Abschaltungen zu verhindern. 

Die Mitgliedsstaaten entscheiden, ob Betreiber von Wasserstoff-, Erdgas- und Stromnetzen dem gleichen Unternehmen angehören können. Während die rechtliche horizontale Entflechtung die Standardoption ist, können Mitgliedsstaaten Ausnahmen auf Grundlage einer öffentlich zugänglichen Kosten-Nutzen-Analyse gewähren. Die Richtlinie muss nun formell vom Parlament und dem Rat gebilligt werden, um in Kraft zu treten. Parallel dazu verhandeln die Abgeordneten über einen weiteren Teil des Gaspakets, die Gasmarktverordnung, über die am 8. Dezember eine weitere Verhandlungsrunde mit den Mitgliedsstaaten stattfinden wird. 

Ansprechpartner: Barbara Lehmann


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Frontex sucht Public Access to Documents (PAD) Officer

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EUSPA sucht Security Operations Centre Analyst 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Security Operations Centre Analyst (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EUSPA/2023/AD/019, Deadline for applications: 04/12/2023, 23:59 (GMT+2)

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EUSPA sucht Security Operations Centre Manager

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

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EU-Agenda


Sitzungen der Europäischen Kommission 

6. Dezember 

  • Schutz von Tieren beim Transport - Überarbeitung der EU-Vorschriften 

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

4. Dezember 

  • Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten 
    • Nachbesprechung der Ergebnisse des Gipfeltreffens EU-Kanada vom 23./24. November 2023 durch den EAD

4. Dezember 

  • Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 
    • Aussprache mit Dr. Andrea Ammon, Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) 
    • STOA-Studie zum Thema "Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln und Förderung pharmazeutischer Innovationen" 
    • Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Bekämpfung von Arzneimittelengpässen in der EU 

4. Dezember 

  • Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 
    • Interparlamentarische Ausschusssitzung zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU 

4. Dezember 

  • Ausschuss für Kultur und Bildung 
    • Aussprache mit Iliana Ivanova, Mitglied der Kommission 
    • Aussprache mit der Kommission über Bildung und Forschung im Bereich MINKT 
    • Aussprache über kohäsionspolitische Mittel zur Förderung von Kultur und Bildung (unter Mitwirkung des REGI-Ausschusses) 
    • Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und Änderung der Richtlinie 2010/13/EU 

4. Dezember 

  • Ausschuss für für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 
    • Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (Nr. 190) aus dem Jahr 2019 zu ratifizieren 


Ausgewählte Tagungen des Rates

4. Dezember 

  • Rat “Justiz und Inneres” 
    • Inneres 
      • Schengen-Raum 
        • Auf der Tagung der Innenministerinnen und ‑minister wird die Kommission das Schengen-Barometer vorstellen, eine regelmäßig durchgeführte Analyse des Zustands des Schengen-Raums anhand von Schlüsselindikatoren. In diesem Zusammenhang plant der spanische Vorsitz eine Beratung der Ministerrunde über Möglichkeiten zur Verbesserung der Rückführungen (von abgelehnten Asylbewerbern). Dabei soll es nicht nur um die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, sondern auch um Möglichkeiten zur Verbesserung der nationalen internen Verfahren im Hinblick auf effizientere Rückführungen gehen.

4. Dezember 

  • Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Verkehr) 
    • Landverkehr und Sicherheit des Straßenverkehrs 
      • Die Ministerinnen und Minister werden versuchen, sich auf eine allgemeine Ausrichtung zu Folgendem zu einigen: Vorschlägen der Kommission 
        • zur Reform der EU-Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Führerscheinen; 
        • zur Änderung der Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte; 
        • zur Änderung der Verordnung über Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten im Personengelegenheitsverkehr. 
      • Die Ministerrunde wird sich voraussichtlich auf eine allgemeine Ausrichtung zu einem Vorschlag für eine Verordnung über die Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten einigen und im Rahmen ihrer Arbeiten über das Gesetzgebungspaket zur Ökologisierung des Güterverkehrs von einem Fortschrittsbericht über die überarbeitete Richtlinie über Gewichte und Abmessungen für schwere Nutzfahrzeuge Kenntnis nehmen. 
    • Verkehrsinfrastruktur 
      • Die Ministerrunde wird ein informelles Mittagessen abhalten, um die Frage der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu erörtern. 
    • Sonstiges 
      • Der Vorsitz wird die Ministerinnen und Minister auch über den Sachstand bei den folgenden aktuellen Gesetzgebungsdossiers unterrichten: 
        • das Paket zum einheitlichen europäischen Luftraum, mit dem das europäische Flugverkehrsmanagementsystem reformiert und modernisiert werden soll 
        • die überarbeitete Verordnung über das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) zur Gewährleistung eines nachhaltigen und effektiven Verkehrs in der gesamten Union bei gleichzeitiger Stärkung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts 
        • Richtlinie über die unionsweite Wirkung bestimmter Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust 
        • Die griechische, die italienische, die kroatische, die maltesische, die portugiesische und die zyprische Delegation werden die Ministerrunde über Fragen unterrichten, die für den Seefrachtverkehr im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie über das Emissionshandelssystem (EHS) von Belang sind, und die niederländische Delegation wird über die Ermüdung unter europäischen Pilotinnen und Piloten informieren. 
        • Die polnische, die slowakische und die ungarische Delegation werden den Rat ferner über die praktischen Auswirkungen des Abkommens zwischen der EU und der Ukraine über die Beförderung von Gütern auf der Straße auf den Verkehrssektor unterrichten. 
        • Schließlich wird die belgische Delegation die Ministerinnen und Minister über das Arbeitsprogramm für den bevorstehenden Vorsitz im ersten Halbjahr 2024 informieren. 

5. Dezember 

  • Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Telekommunikation) 
    • Digitale Netze und Infrastruktur 
      • Die für Telekommunikation zuständigen Ministerinnen und Minister werden ersucht, sich auf eine allgemeine Ausrichtung zu der Verordnung über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation (Gigabit-Infrastrukturverordnung) zu einigen, um die unnötig hohen Kosten des Ausbaus der elektronischen Kommunikationsinfrastruktur zu senken. Sie werden außerdem rechtzeitig eine Orientierungsaussprache über die technologische Führungsposition und Wettbewerbsfähigkeit mit Schwerpunkt auf Investitionen in digitale Netze und Infrastrukturen führen. 
    • Cybersicherheit 
      • Die für Telekommunikation zuständigen Ministerinnen und Minister werden ersucht, einen Fortschrittsbericht über den Rechtsakt zur Cybersolidarität zur Kenntnis zu nehmen, in dem Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der EU zur Erkennung, Vorsorge und Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfällen festgelegt werden. 
    • Sonstiges 
      • Der Vorsitz wird die Ministerinnen und Minister über den Sachstand bei einer Reihe von Gesetzgebungsdossiers unterrichten, über die derzeit Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament geführt werden oder die kürzlich abgeschlossen wurden: 
        • Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) 
        • Verordnung im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische elektronische Identität (eIDAS) 
        • die Verordnung über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Gesetz für ein interoperables Europa) 
        • Verordnung zur Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit in Bezug auf verwaltete Sicherheitsdienste (CSA+) 
        • Verordnung über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienzgesetz). 

7.-8. Dezember 

7. Dezember 

  • Rat “Wettbewerbsfähigkeit” (Binnenmarkt und Industrie) 
    • Netto-Null-Industrie-Verordnung – Allgemeine Ausrichtung 
      • Die Ministerinnen und Minister werden voraussichtlich eine allgemeine Ausrichtung zur Netto-Null-Industrie-Verordnung festlegen. Um den digitalen und grünen Wandel zu ermöglichen, muss Europa industrielle Kapazitäten in Schlüsseltechnologien wie Solarenergie, Windkraftanlagen, Batterien, Wärmepumpen oder erneuerbarem Wasserstoff aufbauen. Dies ist besonders kritisch in einer Zeit, in der die Welt in einem globalen Wettbewerb um die Führungsrolle bei diesen Technologien steht. 
      • Die Ministerinnen und Minister werden voraussichtlich eine Verhandlungsposition („allgemeine Ausrichtung“) zur Verordnung zur Stärkung des europäischen Fertigungssektors für Netto-Null-Technologien – besser bekannt als Netto-Null-Industrie-Verordnung – festlegen. Die Kommission hatte ihren Vorschlag dazu am 16. März 2023 angenommen. Dieser Vorschlag ist ein entscheidender Gesetzgebungsakt zur Stärkung der strategischen offenen Autonomie Europas, eine der Hauptprioritäten des spanischen Ratsvorsitzes. 
    • Zwangsarbeit – Fortschrittsbericht 
      • Die Tagung wird mit dem Fortschrittsbericht zum Vorschlag für eine Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt fortgesetzt werden. Der Vorschlag für eine Verordnung wurde von der Kommission am 14. September 2022 vorgelegt und zielt darauf ab, in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem Binnenmarkt zu verbieten und ihre Ausfuhr aus dem EU-Markt zu untersagen. Die Ministerinnen und Minister werden über den Stand der Verhandlungen zur Festlegung eines Standpunkts des Rates informiert werden. 
    • KMU-Politik – Gedankenaustausch 
      • Während des Mittagessens soll ein Gedankenaustausch über die KMU-Politik stattfinden. Am 12. September 2023 hat die Kommission ein Maßnahmenpaket zur Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorgelegt. Infolge dieser Mitteilung werden die Ministerinnen und Minister über Maßnahmen zur Unterstützung von KMU beraten. Die Aussprache wird sich auf ein Dokument des Vorsitzes stützen. 
    • Sonstige Tagesordnungspunkte 
      • Informationen des Vorsitzes über den Stand der Gesetzgebungsdossiers 
      • Vorstellung des Berichts 2023 des Netzes der KMU-Beauftragten an den Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ durch die Kommission 
      • Vorstellung der Mitteilung über den Ausbau des Europäischen Verwaltungsraums durch die Kommission 
      • Informationen der dänischen, der deutschen und der französischen Delegation zum Thema „Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen in einer beispiellosen Zeit“ 
      • Informationen der dänischen, der deutschen, der estnischen, der finnischen, der französischen, der italienischen, der lettischen, der litauischen, der luxemburgischen, der schwedischen und der slowenischen Delegation über die Aufnahme der Tätigkeit des Einheitlichen Patentgerichts 
      • Vorstellung des Arbeitsprogramms des kommenden belgischen Vorsitzes

8. Dezember 

  • Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (Gesundheit) 
    • Empfehlung des Rates für einen europäischen Rahmen zur Gewinnung und Bindung von Forschungs-, Innovations- und Unternehmertalenten in Europa – Politische Einigung 
      • Die Ministerinnen und Minister werden ersucht, eine politische Einigung über eine Empfehlung des Rates zur Schaffung eines europäischen Rahmens für die Gewinnung und Bindung von Talenten aus Forschung, Innovation und Unternehmertum in Europa zu erzielen. Diese Empfehlung zielt darauf ab, Forscher und Forschungslaufbahnen in der Union zu unterstützen, aber auch einen attraktiveren, offeneren und nachhaltigeren europäischen Arbeitsmarkt für Forscher zu entwickeln, der auch für ausländische Talente attraktiv ist. 
    • Aufwertung der Forschung als Instrument für wirtschaftliche und industrielle Erholung und Resilienz - Politische Debatte 
      • Die Ministerinnen und Minister werden eine Orientierungsaussprache zum Thema "Aufwertung der Forschung als Instrument für die wirtschaftliche und industrielle Erholung und Resilienz" führen. Im Anschluss an die Empfehlung zu den Leitprinzipien für die Verwertung von Wissen, die während des tschechischen Ratsvorsitzes angenommen wurde, werden die Ministerinnen und Minister aufgefordert, bewährte Verfahren darüber auszutauschen, wie Forschungsergebnisse zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Industrie der Union genutzt werden können, wobei sie die vom Vorsitz in einem Vermerk vorgelegten Fragen beantworten. 

8. Dezember 

  • Rat „Wirtschaft und Finanzen” 
    • Eigenmittel 
      • Der Vorsitz wird einen Fortschrittsbericht über das angepasste Paket für die nächste Generation von Eigenmitteln vorlegen. 
    • Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung 
      • Der Rat wird sich um eine allgemeine Ausrichtung zur vorgeschlagenen Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung bemühen. Der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU ist eine Reihe gemeinsamer Regeln für die nationale Haushalts- und Wirtschaftspolitik, die für alle Mitgliedstaaten gelten. Diese Regeln sorgen für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und fördern eine Konvergenz bei gleichzeitigem Abbau von makroökonomischen Ungleichgewichten. Die Reform umfasst drei Vorschläge: 
        • eine Verordnung über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die multilaterale haushaltspolitische Überwachung, 
        • eine Verordnung über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und 
        • eine Richtlinie über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten. 
    • Paket zur einheitlichen Währung 
      • Der Vorsitz wird einen Fortschrittsbericht über das „Paket zur einheitlichen Währung“ vorstellen. Das Paket besteht aus einem Vorschlag zur Festlegung des Rechtsrahmens für die mögliche Einführung eines digitalen Euro und einem Vorschlag über die Eigenschaft des Euro-Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel. 
    • Aggression Russlands gegen die Ukraine 
      • Die Ministerinnen und Minister werden einen Gedankenaustausch über den aktuellen Stand der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Aggression Russlands gegen die Ukraine führen. 
    • Aufbau- und Resilienzfazilität 
      • Die Ministerinnen und Minister werden den Stand der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) erörtern. Der Rat strebt an, Durchführungsbeschlüsse zur Billigung der von einigen Mitgliedstaaten vorgelegten geänderten Aufbau- und Resilienzpläne anzunehmen. Alle Mitgliedstaaten haben mindestens einmal Änderungen ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne vorgelegt, um Zugang zu den neuen REPowerEU-Finanzhilfen zu erhalten, verfügbare Darlehen zu beantragen oder die aktualisierte ARF-Mittelzuweisung zu berücksichtigen. 
    • Europäisches Semester 
      • Der Rat wird einen Gedankenaustausch über den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2024, den Warnmechanismus-Bericht 2024 und die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets führen. 
    • Steuern 
      • Der Rat wird den Bericht an den Europäischen Rat zu Steuerfragen und Schlussfolgerungen zu den von der Gruppe „Verhaltenskodex“ erzielten Fortschritten billigen. 
    • Finanzdienstleistungen 
      • Der Vorsitz wird den Sachstand bei Gesetzgebungsvorschlägen im Bereich Finanzdienstleistungen vorstellen. 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Dienstag, 5. Dezember 2023 

Urteile des Gerichtshofs (Große Kammer) in den Rechtssachen C-683/21 Nacionalinis visuomenės sveikatos centras und C‑807/21 Deutsche Wohnen 

Sanktionierung von Unternehmen bei Datenschutzverstößen 

C-683/21 Nacionalinis visuomenės sveikatos centras: Das Regionalverwaltungsgericht Vilnius hat darüber zu entscheiden, ob dem Gesundheitsministerium untergeordnetes Nationales Öffentliches Gesundheitszentrum (NÖGZ) durch die litauische Datenschutzbehörde ein Bußgeld auferlegt werden kann. 

Das Regionalverwaltungsgericht ersucht den Gerichtshof hierzu um Auslegung der Datenschutzgrundverordnung. Es möchte wissen, unter welchen Umständen das NÖGZ und ein IT-Unternehmen, dass es als Entwickler einer App zur Ermittlung von Kontaktpersonen mit Trägern einer Covid-19 Infektion auswählte, als „gemeinsam Verantwortliche“ im Sinne der DSGVO anzusehen sind. Außerdem hält es für klärungsbedürftig ob gegen einen Verantwortlichen, der selbst weder vorsätzlich noch fahrlässig gegen diese Verordnung verstoßen hat, eine Geldbuße verhängt werden kann. 

C-807/21 Deutsche Wohnen: Das Kammergericht Berlin hat darüber zu entscheiden, ob dem Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen Geldbußen auferlegt werden durften, weil es personenbezogene Daten von Mietern länger als nötig aufbewahrt hat, wie etwa Ausweiskopien und Gehaltsbescheinigungen. 

Das Kammergericht ersucht den Gerichtshof hierzu um Auslegung der Datenschutzgrundverordnung. Es möchte wissen, ob einem Unternehmen nur dann eine Geldbuße auferlegt werden darf, wenn ihm ein schuldhafter Verstoß eines leitenden Mitarbeiters zuzurechnen ist, oder ob es selbständig und womöglich verschuldensunabhängig für Datenschutzverstöße haftet. 

Weitere Informationen C-683/21 

Weitere Informationen C-807/21 


Donnerstag, 7. Dezember 2023 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-518/22 AP Assistenzprofis 

Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen – Diskriminierung wegen des Alters? 

AP Assistenzprofis ist ein Assistenzdienst, das ein Stellenangebot veröffentlichte, demzufolge eine 28jährige Studentin „weibliche Assistentinnen“ in allen Lebensbereichen des Alltags suchte, die „am besten zwischen 18 und 30 Jahre alt sein“ sollten.

 Eine 50-jährige Bewerberin, deren Bewerbung erfolglos blieb, sieht sich aufgrund ihres Alters diskriminiert und hat das Unternehmen vor den deutschen Arbeitsgerichten auf Zahlung einer Entschädigung verklagt. 

 AP Assistenzprofis hält die Ungleichbehandlung wegen des Alters für gerechtfertigt. Nach dem SGB Leistungsberechtigte, die eine persönliche Assistenz in Anspruch nähmen, hätten ein Wunsch- und Wahlrecht auch im Hinblick auf das Alter der Assistenten/innen. Nur so sei eine selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof hierzu um Auslegung der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78 ersucht. 

Generalanwalt Richard de la Tour hat dem Gerichtshof in seinen Schlussanträgen vorgeschlagen zu entscheiden, dass das Unionsrecht einer solchen altersbedingten Ungleichbehandlung nicht entgegensteht, sofern sie zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer erforderlich ist. 

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Allgemeine und berufliche Bildung

Energie 

Bank und Finanzdienstleistungen

Energie

Energie

Beschäftigung und Soziales

Allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Soziales

Wirtschaft, Finanzen und der Euro

Sport und Jugend 

Öffentliches Gesundheitswesen 


REDAKTION: 
Alexander Maurer, alexander.maurer@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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MEDIENINHABER: 
Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz/Copyright/Haftung