Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 37/2023

Ausgabe 10. November 2023

Lesedauer: 17 Minuten

10.11.2023

Inhaltsübersicht


Im Brennpunkt


EU-Erweiterungsbericht: Zwischen Hoffnung und Pragmatismus

Präsident Wolodymyr Selenskyj und EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola
© Europäisches Parlament

Die große Vision einer „EU 30+“ ist seit dieser Woche um drei Anwärterstaaten reicher. Die EU-Kommission hat in ihrem vorgestellten Erweiterungsbericht erstmals die Aufnahme von Beitrittsgespräche mit der Ukraine und Moldau empfohlen, da beide Länder Fortschritte bei der Umsetzung von Reformen zur Rechtsstaatlichkeit gemacht haben. Auch Georgien, für das der Kandidatenstatus empfohlen wurde, ist nun offiziell im Rennen um eine Mitgliedschaft. Am Ende des Tages handelt es sich dabei jedoch explizit um Empfehlungen, die erst umgesetzt werden können, wenn alle 27 EU-Mitglieder zugestimmt haben. 

Die Aufnahme von Beitrittsgesprächen legt darüber hinaus keinen Zeithorizont für einen tatsächlichen EU-Beitritt fest. Beispielsweise sind die bereits 2005 begonnenen Beitrittsgespräche mit der Türkei wegen Bedenken seitens der EU im Bereich der Rechtsstaatlichkeit nach wie vor ruhend gestellt. Außerdem haben die scharfen Reaktionen einiger Mitgliedsstaaten auf das Ende der Importbeschränkungen für ukrainischen Weizen deutlich gezeigt, dass der Weg Richtung Binnenmarkt und Mitgliedschaft für alle Kandidaten lang und von Herausforderungen geprägt sein wird. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wollte sich aus gutem Grund auf kein fixes Beitrittsdatum beispielsweise für die Ukraine festlegen.

Im Gegensatz zu den drei neuen Anwärtern befinden sich die sechs Staaten des Westbalkans bereits seit teilweise zehn Jahren im Beitrittsprozess. Dazu gehört auch Bosnien und Herzegowina, für das der Erweiterungsbericht diesmal keine Fortschritte gebracht hat. Die EU-Kommission hat auf weitere Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit bestanden, bevor Beitrittsgespräche begonnen werden können. Einige EU-Staaten, darunter Österreich, haben sich bereits im Vorfeld der Berichtsveröffentlichung für Zugeständnisse an die Westbalkanstaaten ausgesprochen.

Das Bekenntnis zur Aufnahme des Westbalkans in die EU wurde jedenfalls erneuert. Gleichzeitig hat die Kommission nach Ankündigungen von Präsidentin von der Leyen nun offiziell den Wachstumsplan für den Westbalkan vorgestellt. Dieser sieht vor, dass die Westbalkanstaaten im Gegenzug für Reformen bereits vor einem Beitritt schrittweise in den Binnenmarkt aufgenommen werden. Das soll dazu beitragen, diese Staaten für EU-Investoren attraktiver zu machen und ihre Märkte näher an den EU-Binnenmarkt heranzuführen. Voraussetzung ist auch, dass die Westbalkanstaaten ihre Märkte untereinander öffnen. Laut Schätzungen der Kommission soll der Wachstumsplan das Potenzial haben, die Wirtschaftsleistung der Westbalkanstaaten bis 2030 substanziell anzuheben.

Die österreichische Wirtschaft ist eng mit allen Ländern des Westbalkans verbunden und zählt zu den größten Investoren. Allein mit Bosnien und Herzegowina konnte 2021 ein Handelsvolumen von 1,25 Milliarden Euro realisiert werden. Generell hat die österreichische Wirtschaft von allen EU-Erweiterungsschritten profitiert: Ein zusätzliches Wachstum von 20 Milliarden Euro und die Schaffung von 130.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen seit der Ostöffnung 1989 sprechen eine klare Sprache. Die Exporte in die neuen Mitgliedsstaaten haben sich zwischen 2003 und 2022 mit 38,7 Milliarden Euro mehr als verdreifacht, während die Investitionen ausländischer Unternehmen im Österreich mit etwa 6,6 Milliarden Euro pro Jahr auf das Fünffache gestiegen sind. Das hat Österreich den Ruf als „Drehscheibe Europas“ eingebracht. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Unternehmertum / Industriepolitik


European Parliament of Enterprises gibt Europas Wirtschaft eine Stimme und Bühne im Herzen der EU

Heuer, 2023, feiert der Binnenmarkt, einer der größten Errungenschaften der EU, sein 30-jähriges Jubiläum. Statt Geschenken gibt es zu diesem runden Geburtstag jedoch drei große Herausforderungen, welche für die Zukunft entscheidend sein werden: Der Arbeitskräftemangel, die steigenden Energiepreise und der internationale Handel in einer Welt, die sich durch geopolitische Machtverschiebungen und Konflikte rasch verändert. Um diese Herausforderungen zu meistern, muss die europäische Gesetzgebung mehr denn je auf die Stimme der Wirtschaft hören.

Um die starke Stimme der Unternehmen direkt nach Brüssel zu tragen, hat Eurochambres, die europäische Vereinigung der Wirtschaftskammern, 2008 das European Parliament of Enterprises (EPE) ins Leben gerufen. Es findet kommenden Dienstag, 14. November 2023, zum mittlerweile sechsten Mal statt. Das EPE ist die größte Veranstaltung auf EU-Ebene, die Unternehmen eine direkte Bühne in Brüssel gibt. Das ist nur angemessen, immerhin sind die insgesamt 23 Millionen Unternehmen die treibende Kraft des wirtschaftlichen Wohlstandes im EU-Binnenmarkt.

Mehr als 750 Unternehmerinnen und Unternehmer aus EU- und Nicht-EU-Staaten werden am EPE teilnehmen. Dort stehen sie Vertreterinnen und Vertretern der EU-Institutionen direkt gegenüber und stimmen über die drängenden Fragen der Zukunft ab. Die österreichische Delegation ist mit 23 Unternehmerinnen und Unternehmer vertreten, darunter WKÖ-Vizepräsidentin Martha Schultz als Delegationsleiterin und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Dieser warnt eindrücklich vor den katastrophalen Folgen für die österreichische und europäische Wirtschaft, wenn etwa beim Fachkräftemangel nicht gegengesteuert wird: „Wir dürfen den Arbeitskräftemangel nicht als unabwendbar hinnehmen, denn die Folgen wären für die Zukunft unserer Wohlstandsentwicklung und die Finanzierbarkeit unseres Sozialsystems fatal. Stattdessen müssen wir dringend gegensteuern und dabei an mehreren Hebeln gleichzeitig ziehen.“

Das European Parliament of Enterprises findet am Dienstag, 14. November 2023, ab 11 Uhr statt. Das Programm der Veranstaltung und einen Livestream finden Sie unter parliament-of-enterprises.eu. 

Ansprechpartner: Peter Dohr


Binnenmarkt


Kombinierte Transportwege sollen Güterverkehr nachhaltiger machen

LKW auf Autobahn
© pixabay ulleo

Die EU-Kommission hat diese Woche ihren Vorschlag zum kombinierten Güterverkehr präsentiert, welcher die Wettbewerbsfähigkeit des intermodalen Güterverkehrs gegenüber dem reinen Straßenverkehr verbessern soll. Intermodale Beförderungen sind solche, wo eine Ladeeinheit, z. B. ein Container, über eine Kombination aus Lastkraftwagen, Bahn, Lastkahn, Schiff oder Flugzeug befördert wird. Der reine Gütertransport auf der Straße ist der mit Abstand am häufigsten genutzte Transportweg in der EU, er macht beinahe drei Viertel des Transportes innerhalb des Binnenmarktes der EU und 53,3 Prozent des gesamten Transportaufkommens in der EU aus. 

Beim kombinierten oder mulitmodalen Güterverkehr wird der Großteil des Transportweges auf emissionsärmere Verkehrsmittel wie Zug, Lastkahn, oder Schiff umgeleitet, nur der erste und letzte Streckenabschnitt des Transports erfolgen per LKW. Eine Verlagerung vom reinen Straßenverkehr auf den intermodalen Verkehr kann dazu beitragen, die negativen externen Effekte des Verkehrs zu verringern und gleichzeitig Flexibilität zu gewährleisten. Diese ist aus Sicht der Wirtschaft notwendig, damit Güterverkehrsdienste dank der Zubringerstrecke zwischen dem Terminal und dem Be-/Entladeort jeden Punkt in der EU erreichen können.

Die Combined Transport Directive soll administrative Hürden, welche die Attraktivität des multimodalen Güterverkehrs vermindern, abbauen. Konkret werden Unternehmen, welche nachweisen können, dass sie mit kombiniertem Transport mindestens 40 Prozent der negativen Effekte eines reinen Gütertransports auf der Straße reduzieren können, stärker unterstützt. Allgemein sieht die Richtlinie vor, dass multimodaler Verkehr EU-weit unabhängiger von Genehmigungen und Kontingenten werden soll. Nationale politische Rahmen sollen die Einführung multimodaler Verkehrswege erleichtern und Umschlagterminals sollen durch Transparenzanforderungen für potenzielle Kunden leichter zugänglich werden.

Zusätzlich zu bereits bestehenden Maßnahmen werden Ausnahmen von Wochenend-, Feiertags- und Nachtfahrverboten für LKW-Transporte, welche die letzte oder erste Teilstrecke eines kombinierten Verkehrstransports übernehmen. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, die Kosten für Frei-Haus-Lieferungen durch u.a. durch erleichterte Auflagen innerhalb von 7 Jahren um 10 Prozent zu reduzieren. 

Ansprechpartner: Peter Dohr


Sofortüberweisungen: EU-Kommission begrüßt Einigung

Junger Mann am Handy
© unsplash CardMapr

Die EU-Kommission begrüßt die vorläufige Trilog-Einigung zur Instant Payments Regulation, welche die SEPA-Verordnung überarbeiten soll . Damit will die EU die Annahme von Euro-Sofortüberweisungen fördern und somit Bürger:innen und Unternehmen rasche Geldtransfers ermöglichen. Künftig werden Zahlungsdienstleister allen Kunden Euro-Sofortüberweisungen anbieten müssen, dabei dürfen die Kosten nicht höher sein als bei regulären Überweisungen in Euro.

Um Betrugsaktivitäten vorzubeugen, werden die Institute vor Durchführung einer Überweisung prüfen müssen, ob IBAN und Empfängername zusammengehören und die Kunden darüber informieren müssen. 

Ebenso werden Bestimmungen zur Geldwäschebekämpfung und Sanktionsprüfung anzuwenden sein, für letzteres wird ein effizienterer Mechanismus eingeführt. Die Umsetzungszeiträume für die neue Verordnung würden für Euro-Raum und Nicht-Euro-Raum differieren.

Die Kommission solle nach einem bestimmten Zeitraum eine Review durchführen, um die Entwicklung der Transaktionsgebühren im Kontext der neuen Verordnung zu überprüfen. Die Gebührenobergrenze wurde im Vorfeld von verschiedenen Stakeholdern unterschiedlich bewertet.

Das Trilogergebnis muss vom Parlament und Rat formal bestätigt werden, bevor die Einigung als final gilt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. 

Ansprechpartnerin: Astrid Satovich


Innovation / Digitalisierung


EU Digital Identity Wallet: Verordnung ermöglicht künftig unionsweit einheitliche Identifikation

Rat und Parlament haben sich darauf geeinigt, Authentifizierungsverfahren EU-weit zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Die freiwillig nutzbare EU Digital Identity Wallet soll dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Identität in der gesamten EU nachweisen können, wenn dies erforderlich ist. Als Alternative zu den Applikationen privater Anbieter soll die Digital Identity Wallet auch genutzt werden können, um online auf Dienste zuzugreifen, digitale Dokumente auszutauschen oder einfach ein bestimmtes persönliches Merkmal wie das Alter nachzuweisen, ohne ihre vollständige Identität oder andere persönliche Daten preiszugeben. Die bisher von einzelnen Mitgliedsstaaten ausgegebene e-Identitäten, beispielsweise die ID Austria, funktionieren derzeit nicht uneingeschränkt in anderen EU-Staaten.

Die Digital Identity Wallet wird auch zur Speicherung und Nutzung von Amtsdokumenten wie einem Führerschein, Arztrezepten oder einem Flugticket nutzbar sein. Ebenso ist geplant, dass über die Wallet Bankkonten eröffnet und Zahlungen getätigt werden können, anstatt die jeweiligen Applikationen privater Anbieter verwenden zu müssen. Große Digitalplattformen und Suchmaschinen werden dazu verpflichtet, die Digital Identity Wallet als Login-Möglichkeit zur Nutzung ihrer digitalen Dienste zu akzeptieren. Andere private Dienstleister, beispielsweise Autovermietungen, Buchungsplattformen und Versicherungen, sollen durch die EU-weit einheitlichen Funktionen der Wallet dazu animiert werden, sie für die Nutzung ihrer Dienste zu öffnen und den Anwendungsbereich der EU-Lösung damit so umfassend wie möglich zu machen. 

Die getroffene informelle Einigung muss noch seitens des Rates und des Parlaments final beschlossen werden. Sobald die technischen Spezifikationen der EU Digital Wallet festgelegt wurden, haben die Staaten 24 Monate Zeit für die Umsetzung. 

Ansprechpartner: Thomas Wimmesberger


Kurz & Bündig


Net-Zero Industry: EU-Kommission genehmigt Beihilfen für österreichische Unternehmen in Höhe von 60 Millionen Euro

Die EU-Kommission hat Österreich Beihilfen in Höhe von 60 Millionen Euro im Rahmen des befristeten Beihilfenrahmens genehmigt. Damit soll die Produktion strategischer Güter gefördert werden, welche für den Übergang zu einer Netto-Null-Industrie benötigt werden. Österreich kann nun in Form von Direktzuschüssen Unternehmen unterstützen, welche etwa in die Herstellung von Batterien, Sonnenkollektoren, Windkraftanlagen, Wärmepumpen oder Elektrolyseuren sowie dafür benötigte Komponenten investieren. 


Große Eurochambres-Binnenmarktumfrage: Noch bis 16. November teilnehmen!

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Europäischen Binnenmarktes führen die Europäischen Wirtschaftskammern über ihre Dachorganisation Eurochambres eine große Binnenmarkt-Umfrage durch. Unternehmen können so direkt ihre individuellen Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge einbringen. Die Ergebnisse der Umfrage sollen im Jänner 2024 in Brüssel präsentiert werden und sind ein wichtiger Baustein, um Hemmnisse im Binnenmarkt abzubauen. Eurochambres freut sich über zahlreiche Teilnahmen bis zum 16. November 2023.


Jobs+Jobs+Jobs


EuroHPC Joint Undertaking sucht Dissemination Officer

Das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Dissemination Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: FG IV, Reference: EuroHPC/2023/11, Deadline for applications: 12/11/2023, 23:45 CEST

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EBA sucht Policy Expert 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Policy Expert (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: PRSP RBM TA-50-2023, Deadline for applications: 13/11/2023, 23:59 (Paris time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


JRC sucht Scientist/Remote Sensing and Geo-Spatial Data Analyst

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS)/Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission mit Sitz in Ispra (Italien) sucht:

  • Scientist/Remote Sensing and Geo-Spatial Data Analyst (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: 2023-IPR-S4001-FGIV-024036 – ISPRA (VA), Italy, Deadline for applications: 15/11/2023, 23:59 (Brussels time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EMSA sucht Project Officer for the FuelEU Maritime Regulation

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht:

  • Project Officer for the FuelEU Maritime Regulation (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: EMSA/CA/2023/03, Deadline for applications: 16/11/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EMSA sucht Project Officer for Earth Observation Services to Frontex

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht:

  • Project Officer for Earth Observation Services to Frontex (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: ECHA/CA/II/2023/002, Deadline for applications: 16/11/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ECHA sucht Administrative Assistant

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki sucht:

  • Administrative Assistant (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG II, Reference: EMSA/CA/2023/03, Deadline for applications: 16/11/2023, 12:00 (Helsinki time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROJUST sucht IT Security Technical Officer

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:

  • IT Security Technical Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5I, Reference: 23/EJ/15, Deadline for applications: 16/11/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EIGE sucht Researcher – Gender Based Violence

Das Europäische Institut für Gleichstellung mit Sitz in Vilnius (Litauen) sucht:

  • Researcher – Gender Based Violence (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EIGE/2023/TA/07/AD6, Deadline for applications: 20/11/2023, 13:30 (Vilnius local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ESMA sucht Senior HR Officer

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Senior HR Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: ESMA/2023/VAC22/AD7, Deadline for applications: 22/11/2023, 23:59 (Paris local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ESMA sucht Senior Policy Officer (digital finance and innovation profile)

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Senior Policy Officer (digital finance and innovation profile) (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: ESMA/2023/VAC21/AD7, Deadline for applications: 22/11/2023, 23:59 (Paris local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EIGE sucht Gender Mainstreaming Officer

Das Europäische Institut für Gleichstellung mit Sitz in Vilnius (Litauen) sucht:

  • Gender Mainstreaming Officer (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: EIGE/2023/CA/08/FG4, Deadline for applications: 23/11/2023, 13:30 (Vilnius local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Gender Mainstreaming Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: ESMA/2023/VAC23/AD5, Deadline for applications: 24/11/2023, 23:59 (Paris local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


JRC sucht Scientist/ Intelligence for Agriculture Supply Chain 

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS)/Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission mit Sitz in Ispra (Italien) sucht:

  • Scientist/ Intelligence for Agriculture Supply Chain (m/w/d)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: 2023-IPR-S4001-FGIV-024056 – ISPRA (VA), Italy, Deadline for applications: 28/11/2023, 23:59 (Brussels time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


Frontex sucht Public Access to Documents (PAD) Office 

Die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX), mit Sitz in Warschau (Polen) sucht:

  • Public Access to Documents (PAD) Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: RCT-2023-00082, Deadline for applications: 04/12/2023, 12:00 (Warsaw time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Security Operations Centre Analyst 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Security Operations Centre Analyst (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EUSPA/2023/AD/019, Deadline for applications: 04/12/2023, 23:59 (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Security Operations Centre Manager

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Security Operations Centre Manager (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUSPA/2023/AD/020, Deadline for applications: 04/12/2023, 23:59 (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Procurement Assistant

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Procurement Assistant (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: EUAA/2023/TA/017, Deadline for applications: 07/12/2023, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Sitzungen der Europäischen Kommission

15. November 

  • Paket zur Mobilität von Talenten 
    • Mitteilung über die Maximierung des Potenzials der Talentmobilität 
    • Gesetzgebung zur Einrichtung eines EU-Talentpools 
    • Empfehlung zur Anerkennung von Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen 
    • Empfehlung zum Rahmen für die Mobilität zu Lernzwecken 


Ausschüsse des Europäischen Parlaments

13. November 

  • Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 
    • Schaffung eines Notfallinstruments für den Binnenmarkt und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates 
    • Änderung der Verordnungen (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2019/1009 und (EU) Nr. 305/2011 in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls 
    • Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2013/29/EU, 2014/28/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/31/EU, 2014/32/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU und 2014/68/EU in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls 
    • Die Transparenz und das Targeting politischer Werbung 
    • Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG 
    • Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten sowie der Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828 
    • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/2394 und (EU) 2018/1724 im Hinblick auf die Einstellung der Europäischen OS-Plattform 
    • Einführung des Zollkodexes der Union und Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 
    • Vorstellung einer Studie der Fachabteilung über die Leistung der Pauschalreiserichtlinie und allgemeinere Fragen des Verbraucherschutzes bei der Umsetzung der Fahrgastrechte 

13. November 

  • Unterausschuss für öffentliche Gesundheit 
    • Umsetzungsbericht über die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

13-14. November 

  • Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 
    • Studie: Offene SLAPP-Fälle in den Jahren 2022 und 2023 - Die Häufigkeit von SLAPPs und regulatorische Reaktionen in der Europäischen Union 
    • Bericht über den Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2023 
    • Erweiterung der Liste der EU-Straftaten auf Hetze und Hasskriminalität 
    • Festlegung von Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern 

16. November 

  • Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten 
    • Beziehungen zwischen der EU und den USA 
    • Beziehungen zwischen der EU und Japan 
    • Beziehungen zwischen der EU und China 


Ausgewählte Tagungen des Rates

13. November 

  • Rat “Auswärtige Angelegenheiten” 
    • Die Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ wird an zwei Tagen stattfinden und vom Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, geleitet. 
    • Am 13. November werden die Außenministerinnen und -minister der EU Russlands Aggression gegen die Ukraine und die jüngsten Entwicklungen in Armenien und Aserbaidschan erörtern. 
    • Im Anschluss daran wird der Rat einen Gedankenaustausch über die Lage in Israel und der Region sowie die außenpolitische Dimension der wirtschaftlichen Sicherheit führen, und er wird über laufende Angelegenheiten unterrichtet werden.

14. November 

  • Rat “Auswärtige Angelegenheiten” (Verteidigung) 
    • Die Verteidigungsministerinnen und -minister der EU werden über laufende Angelegenheiten unterrichtet werden und über die EU-Unterstützung für die Ukraine beraten. 
    • Vor der Ratstagung wird eine Tagung des Lenkungsausschusses der Europäischen Verteidigungsagentur stattfinden. 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Donnerstag, 16. November 2023

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C-184/22 und C-185/22 KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation 

Ungleichbehandlungen im Arbeitsumfeld 

IK, eine teilzeitbeschäftigte Pflegekraft hat ihren Arbeitgeber, das KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation (KfH) verklagt. Er habe ihr weder Überstundenzuschläge gezahlt, noch einen entsprechenden Freizeitausgleich als Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto gewährt. Sie ist der Auffassung, dass sie deshalb unzulässig als Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt worden sei. Das KfH Kuratorium ist der Ansicht, dass seinem Manteltarifvertrag zufolge Überstundenzuschläge einer Vollzeitbeschäftigten nur nach Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit geschuldet werden. Zudem streiten IK und ihr Arbeitgeber darüber, ob der KfH dazu verpflichtet ist, an seine Arbeitnehmerin eine Entschädigung aufgrund einer verbotenen Benachteiligung wegen des Geschlechts zu zahlen. Das Bundesarbeitsgericht hat den EuGH hierzu um Vorabentscheidung ersucht. 

Generalanwalt Rantos legt am 16.11. seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen C-184/22 

Weitere Informationen C-185/22 


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-671/22 Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau 

Umweltschutz 

Die T-GmbH stellte 2013 bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau einen Antrag auf Erteilung einer naturschutz- und wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer Bootshütte im Weißensee. 2016 wies die Behörde diesen Antrag ab. Dagegen erhob die T-GmbH Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht Kärnten, das jedoch die behördliche Entscheidung bestätigte. Die Antragstellerin erhob Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie gestellt. 

Generalanwalt Rantos legt am 16.11. seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Institutionelle Angelegenheiten, Außen- und Sicherheitspolitik

Allgemeine und berufliche Bildung

Energie

Bank und Finanzdienstleistungen

Energie

Energie

Beschäftigung und Soziales

Allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Soziales

 Wirtschaft, Finanzen und der Euro


REDAKTION: 
Alexander Maurer, alexander.maurer@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be

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