Soziale Absicherung – selbständig und sicher

Argumente der WKÖ

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 11.03.2023

Fairness bei sozialer Sicherheit auch für Selbständige – sichere Basis für selbständigen Erfolg 

Erfolgreiche Selbständigkeit braucht verlässliche soziale Sicherheit: Unternehmerinnen und Unternehmer erbringen tagtäglich Spitzenleistungen für ihren Betrieb, ihre Beschäftigten und den Standort Österreich. Daher ist es wichtig, dass sich vor allem Klein- und Kleinstbetriebe und alle diejenigen, die Risiko auf sich nehmen, auch in schwierigen Zeiten auf ein dichtes Sicherheitsnetz verlassen können. 

Das soziale Netz für Selbständige ist in Österreich im internationalen Vergleich bereits sehr dicht geknüpft. Die WKÖ hat für Selbständige noch mehr soziale Sicherheit erreicht. Gleichzeitig zahlen Betriebe weniger Beiträge. So hat soziale Sicherheit in Österreich Zukunft. 

Absicherung im Krankheitsfall 

Arbeitsunfähigkeit infolge lang andauernder Krankheit kann für selbstständig Erwerbstätige rasch zum existenzbedrohenden Risiko werden. Besonders gefährdet sind EPU und Betriebe mit wenigen Beschäftigten. Wer weniger als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, erhält daher eine Unterstützungsleistung ohne zusätzliche Beitragsleistung. Diese steht bei einem Krankenstand von mindestens 43 Tagen rückwirkend ab dem 4. Tag der Krankheit zu und kann bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen bezogen werden. Weitere Absicherung im Krankheitsfall bietet die freiwillige Zusatzversicherung mit gesonderter Beitragsleistung.

Wirksame Entlastung 

Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer, Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstunternehmen werden in der Gründungsphase durch Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge oft stark belastet. Die WKÖ hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Selbständige in wirtschaftlich schwierigen Phasen wirksam entlastet und unterstützt werden. Damit sich selbständig Erwerbstätige auf ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren können. 

  • Reduktion des Krankenversicherungsbeitrags von 7,65% auf 6,8%
    Die Reduktion des Beitrags mit 1.1.2020 bringt spürbare Erleichterungen für alle Versicherten. Den reduzierten Anteil von 0,85% übernimmt der Bund als Partnerleistung. 
  • Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung auf Niveau der Geringfügigkeitsgrenze 
  • Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge für Jungunternehmer auf drei Jahre verteilt
    Spürbare Erleichterung für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer bringt die Möglichkeit, die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf drei Jahre zu verteilen. Nachzahlungen können damit zinsenfrei bis zum sechsten Jahr ab der Unternehmensgründung in zwölf Quartalsbeiträgen geleistet werden. 
  • Herab- oder Hinaufsetzung der vorläufigen SVS-Beitragsgrundlage wegen Veränderung der Einkünfte
    Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten profitieren von der sofortigen Herabsetzung der individuellen Beitragsgrundlage. 
  • Ausnahme von der Pflichtversicherung bei bestimmten Umsatz- und Einkommensgrenzen („Kleinunternehmerregelung“) 
  • Leistungen in Notfällen durch SVS-Unterstützungsfonds
    Unverschuldet in wirtschaftliche und persönliche Notlage geratene Selbständige können unbürokratisch eine Soforthilfe erhalten. 
  • Entlastung in der Krankenversicherung
    Die jährliche Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen bringt Unternehmen mit niedrigeren oder mittleren Einkommen ab Juli 2022 eine spürbare Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen. 

Gesundheit 

  • Soziale Abfederung bei Rezeptgebühr und Selbstbehalt
    Eine soziale Ausgewogenheit bei Rezeptgebühren und Selbstbehalten ist sichergestellt, sowohl durch einkommensabhängige Grenzen als auch durch diagnosebezogene Befreiungen.  
  • Halbierung des Selbstbehalts bei Erreichen von vereinbarten Gesundheitszielen („Selbständig gesund“)
    Selbständige, die aktiv zu ihrer Gesundheit beitragen, werden belohnt. Mit dem Vorsorgeprogramm „Selbständig gesund“ ersparen sie sich nach einem Gesundheitscheck bei Erreichen von fünf konkreten Gesundheitszielen den halben Selbstbehalt für ärztliche Leistungen. Durch nachhaltige Teilnahme am Programm oder bei erfolgreicher Weiterempfehlung („bring a friend“) kann der Selbstbehalt um weitere 5% reduziert werden („Nachhaltig gesund“). 
  • SVS-Gesundheitshunderter
    Die SVS unterstützt die Teilnahme an gesundheitsfördernden Programmen und Aktivitäten aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stress, Entspannung und Rauchfrei.
    Die SVS unterstützt die Teilnahme von Kursen oder Praxistrainings zur Förderung der Arbeitssicherheit und zur Prävention von Unfällen. 

Vereinbarkeit von Beruf und Familie 

Folgende Maßnahmen erleichtern Unternehmerinnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.  

  • Verdoppelung des Wochengeldes 
  • Ausnahme von der Pflichtversicherung bei geringfügiger Erwerbstätigkeit neben Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Kindererziehungszeiten 
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge während des Bezugs von Wochengeld 

Arbeitslosigkeit 

Selbständig sein heißt auch, viel zu riskieren. Wer scheitert, für den muss es ein sicheres finanzielles Netz geben.  

  • Wahrung des Arbeitslosengeldanspruchs bei vorheriger unselbständiger Tätigkeit
    Unter gewissen Voraussetzungen behalten Selbständige ohne zusätzliche Beitragsleistung den Anspruch auf Arbeitslosengeld, den sie durch ihre unselbständige Tätigkeit erworben haben.  
  • freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige ohne bestehende Ansprüche
    Wer noch keine Ansprüche erworben hat, für den gibt es eine freiwillige Arbeitslosenversicherung. 

Pension 

  • Zusatzpension durch Selbständigenvorsorge
    Auch Selbständige können im Alter ein zweites Standbein der Alterssicherung nutzen.
  • Halbierung des Beitragssatzes bei Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus
    Mit dem Pensionsaufschub soll ein Anreiz für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben geschaffen werden.



          

Autor: Mag. Nina Haas
Stand: August 2022