Grüne weitläufige Weizenfelder mit blauem Himmel
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Agrarpolitik und Ländlicher Raum

Enger Konnex Wirtschaft–Landwirtschaft - aber ländlicher Raum ist nicht gleich landwirtschaftlicher Raum

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 19.04.2024

In Österreich leben 2/3 der Bevölkerung in ländlichen Gebieten und die Land- und Forstwirtschaft überwiegt mit ca. 90 % Flächennutzung. Für Österreich ist daher der ländliche Raum von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Hier sind es vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine wichtige Rolle im Leben der ländlichen Gemeinden übernehmen.

Über 99 % der Betriebe können als Klein- und Mittelunternehmen eingestuft werden. Dies sind jene Unternehmen, die als „das Rückgrat der österreichischen Unternehmenslandschaft“ bezeichnet werden können – besonders in ländlichen Gebieten. Sie beeinflussen die Struktur der Wirtschaft dieser Regionen wesentlich. Die Attraktivität und Lebensqualität am Land steht und fällt mit der Standortsicherung und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.

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Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft

Die Land- und Forstwirtschaft trug 2012 mit 147.000 Beschäftigten rund 1,6% zur Bruttowertschöpfung bei. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind als Abnehmer oder Lieferanten eng verbunden mit den vor- und nachgelagerten Sektoren. Wichtiger Wirtschafszweig ist die Lebensmittelwirtschaft. Lebensmittel werden in Österreich in 222 Industriebetrieben und 4359 Gewerbebetrieben hergestellt. Auch für den Außenhandel ist die Branche von Bedeutung, die Agrar- und Lebensmittelausfuhren machen 7,4% an den Gesamtexporten Österreichs aus. 

Der Konnex zur Landwirtschaft ist eng und Unternehmen aus den Branchen Lebensmittelherstellung, Lebensmittelhandel, Gastronomie, Düngemittel, Futtermittel, Landmaschinen, Pflanzenschutz, Holz und Papier von Entwicklungen und Veränderungen im Agrarsektor betroffen. 

Die Wirtschaftskammer Österreich fordert daher im Hinblick auf die Weiterentwicklung und Änderung der rechtlichen Grundlagen auf EU-Ebene im Rahmen der EU-Agrarpolitik und in Österreich: 

  • Den Sektor betreffende Politiken und Rechtsmaterien müssen so ausgestaltet sein, dass auf alle Glieder entlang der Wertschöpfungskette Bedacht genommen wird. Faire Wettbewerbsbedingungen müssen für alle Partner entlang der Wertschöpfungskette gelten. 
  • Agrarpolitik für die Landwirtschaft darf nicht isoliert von den vor- und nachgelagerten Wirtschaftssektoren, in die sie eingebettet ist, betrieben werden und es müssen auch die Interessen der Wirtschaft im Sinne einer gedeihlichen Weiterentwicklung des gesamten Sektors müssen berücksichtigt werden.

Ländlicher Raum ist nicht gleich landwirtschaftlicher Raum

Immer mehr ländliche Gebiete hängen aufgrund der Diversifizierung ihrer sozioökonomischen Struktur in zunehmendem Maße von Faktoren außerhalb der Landwirtschaft ab. Landflucht, Entleerung peripherer Räume sind Probleme, die eine Politik für den ländlichen Raum aufgreifen muss. Österreich erhält für den Zeitraum 2014 bis 2020 wieder fast 4 Milliarden Euro aus EU-Mitteln. Die neuen Vorgaben für das Programm sehen in Erfüllung der Vorgaben EU 2020 vor, dass auch Maßnahmen für wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum gesetzt werden können. Neu ist, dass damit die Gründung und Weiterentwicklung, Beratung von Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 50 Mitarbeiter) gefördert werden kann. 

Wir fordern daher: 

  • In der österreichischen Umsetzung müssen Maßnahmen für die Förderung von nichtlandwirtschaftlichen Kleinst- und Kleinunternehmen und für Tourismusprojekte gesetzt werden, da Gewerbe und Handwerk, Tourismus- und Freizeitbetriebe sowie Nahversorger ganz wesentlich zu prosperierenden ländlichen Räumen beitragen.
  • Eine stärkere Verankerung von kleinen und mittleren lebensmittelherstellenden und -vermarktenden Betrieben bei Aufbau und Entwicklung regionaler Wertschöpfungsketten mit landwirtschaftlichen Betrieben. Insbesondere müssen den kleinen lebensmittelherstellenden Betrieben der Zugang zu Beratung sowie Forschung und Entwicklung erleichtert werden, um ihre Innovationskraft bestmöglich zu unterstützen.
  • Die ELER- Maßnahme Förderung von Investitionen in Verarbeitungs- und Vermarkungsbetrieben muss im Hinblick auf den Bedarf der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und besonders der Stärkung der Innovationskraft der Branche ausreichend bedeckt werden. 
  • Die Politik für den ländlichen Raum muss so gestaltet werden, dass sie auch neues Potential in ländlichen Gebieten anspricht und generiert, das nicht direkt mit der Landwirtschaft verbunden ist.