WKÖ-Gewerbe und Handwerk: Öffentliche Aufträge benötigen Planungssicherheit
Spartenobfrau Scheichelbauer-Schuster unterstützt Länderforderung – „Verlängerung und Anpassung der Schwellenwerte stärkt regionale Klein- und Mittelbetriebe“

Das Gewerbe und Handwerk schließt sich den Forderungen der Bundesländer sowie des Städte- und Gemeindebundes an: Diese ersuchen die Bundesregierung, die Schwellenwerteverordnung für Auftragsvergaben zu verlängern sowie die Werte anzuheben.
"Das ist wichtig, damit sich kleinere Betriebe aus der Region ohne übergroßen Bürokratieaufwand um öffentliche Aufträge bewerben können“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Gerade der Bau ist unsere Konjunkturlokomotive und zieht viele vor- und nachgelagerte Branchen mit. Gerade jetzt gerät die Baukonjunktur durch schwierige Finanzierungsbedingungen massiv unter Druck. Da ist es wichtig, dass Aufträge der öffentlichen Hand nicht durch fehlende Planungssicherheit verzögert werden.“
Die aktuelle Schwellenwerteverordnung läuft mit 30. Juni 2023 aus. Sie sieht vor, dass Bund, Länder und Gemeinden Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu 100.000 Euro direkt an ein befugtes, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen vergeben können. Bis zu 1 Million Euro gilt im Baubereich das unbürokratische „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“, bei dem zumindest drei Unternehmen zur Angebotslegung eingeladen werden.