Zahnräde mit Energiesymbolen
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Steigende Energiepreise

Dringende Maßnahmen zur Abfederung der explodierenden Energiepreise für die Betriebe nötig

Lesedauer: 4 Minuten

Aktualisiert am 31.08.2022


Auf dieser Website werden alle vorhandenen Informationen zur Verfügung gestellt und laufend aktualisiert. Stand: 31.8.2022


Die explodierenden Energiepreise stellen auch Betriebe vor existentielle Herausforderungen. In der gesamten heimischen Wirtschaft ist die Situation aufgrund des enormen Kostendrucks höchst angespannt. Nicht nur große Industriebetriebe sind betroffen, die Teuerung betrifft auch Klein- und Mittelbetriebe. Daher braucht es aus Sicht der WKÖ ein rasches und entschlossenes Handeln sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.

Kurzfristige Maßnahmen auf österreichischer Ebene

Als kurzfristige Maßnahme muss die Bundesregierung auf österreichischer Ebene unverzüglich eine, der dramatischen Kostenentwicklung angemessene, Energiekostenvergütung für die Betriebe umsetzen. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die bereits beschlossene Strompreiskompensation praxistauglich gestaltet und für alle energieintensiven Unternehmen rasch zugänglich gemacht wird. Zusätzlich braucht es die Wiedereinführung von staatlich besicherten Überbrückungskrediten, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Kurz-/mittelfristige Maßnahme auf europäischer Ebene

Zur nachhaltigen Beseitigung des aktuellen Marktversagens beim Strompreis müssen so schnell wie möglich energische Schritte für eine gesamteuropäische Lösung initiiert werden. Notwendig ist die von WKÖ-Präsident Harald Mahrer bereits vor Monaten geforderte Entkoppelung des Strompreises vom Gaspreis (Merit-Order) durch die EU.

Unsere Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nicht länger warten, bis endlich etwas geschieht. Das aktuelle Marktversagen greift bei vielen bereits die Substanz bzw. gar die Existenz an.

Was die heimischen Betriebe noch brauchen

  • Rasche Strompreiskompensation
    Das bereits beschlossene Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz wird energieintensive Betriebe entlasten, die mit steigenden Stromkosten aufgrund steigender Zertifikatspreise im Emissionshandel (ETS) konfrontiert sind (Ausgleich der indirekten CO₂-Kosten). In den meisten westeuropäischen Staaten gibt es bereits eine solche Strompreiskompensation (in Deutschland etwa seit 2013). Was bei uns noch fehlt, ist die Förderrichtlinie für Österreich in praxistauglicher Ausgestaltung.

  • Ausreichender Zuschuss für energieintensive Betriebe
    Energieintensive Betriebe brauchen Entlastung bei den Energiekosten – und zwar rasch und in ausreichendem Umfang. Dazu fehlt noch eine unbürokratische Ausgestaltung der Förderrichtlinie zum bereits beschlossenen Unternehmens-Energiekostenzuschuss-Gesetz, die das gewährleistet. Das bisher dafür im Gesetz vorgesehene Unterstützungsvolumen im Umfang von 450 Mio. Euro reicht für rund 64.000 förderfähige Unternehmen mit Sicherheit nicht aus und muss signifikant erhöht werden.  Zudem muss die Förderperiode über das Jahresende hinaus verlängert werden.

  • CO₂-Bepreisung: Härtefallregelung und Carbon Leakage ausständig
    Wir haben erreicht, dass die CO₂-Bepreisung von 1.7. auf 1.10. verschoben wurde – es fehlt aber weiterhin die entlastende Regelung ab 1.10. für Härtefälle und Carbon Leakage; dies muss korrekt geregelt werden. Dafür sind sämtliche Verordnungen immer noch ausständig und müssen daher rasch im Sinne der Planungssicherheit finalisiert werden.

  • Energiepreisbremse für Haushalte und KMU
    Die Idee der Preisbremse nach dem Modell von WIFO-Direktor Felbermayr muss zeitnah und effizient umgesetzt werden, und zwar nicht nur für Haushalte, sondern auch für KMU. Auch eine Ausweitung auf Gas muss angedacht werden.

  • Verlustrücktrag ins Dauerrecht
    Der Verlustrücktrag bewirkt eine Reduktion der Steuerlast bzw. eine Steuergutschrift für das Verlustjahr, verbessert kurzfristig die Liquidität und das Eigenkapital. Wir fordern daher, dass diese zeitlich befristete Möglichkeit eines Verlustrücktrages dauerhaft bestehen bleibt.


Was kommt bereits bei den Unternehmen an?

Für Mai 2022 bis Ende Juni 2023 befristete Reduktion der Abgaben auf das von der EU ermöglichte Minimum (Abgabensenkung im Schnitt um 90 %).

Für 2022 und 2023 befristete Erhöhung der Vorausvergütung von 5 % auf 25 % sowie dauerhafte Verfahrensbeschleunigung für den Vorauszahlungs-Vergütungsantrag.

Aussetzen der Ökostrom-Pauschale und des Ökostrom-Förderbeitrags

Steuer- und SV-Befreiung für auf Grund der gestiegenen Preise gewährte Prämien. Befristet für 2022 und 2023 bis maximal 3.000 Euro/Jahr.

Entlastungsmaßnahmen für Private

Sonder-Familienbeihilfe: 180 Euro pro Kind

  • Direktzuschuss für Pensionisten in Höhe von bis zu 500 Euro
  • 300 Euro für besonders Betroffene
  • Erhöhter Familienbonus von jährlich 2.000 Euro

  • 500 Euro für jeden Erwachsenen (Klimabonus & Anti-Teuerungs-Bonus)
  • 250 Euro für jedes Kind

  • Strukturelle Maßnahmen, z.B. Abschaffung Kalte Progression (16-17 Mrd. Euro)
  • Valorisierung Sozialleistungen (4 Mrd. Euro)
  • Absetzbetrag für Arbeitnehmer


Aktuell arbeitet die Bundesregierung an der genauen Ausgestaltung der Hilfsmaßnahmen. Wir setzen uns weiterhin mit Nachdruck für zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen ein.