Entlastung durch höhere Sofortabschreibung

Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde verdoppelt 

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 11.03.2023

Die seit 1982 bestehende 400-Euro-Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (z.B. Laptop, Handy, Schreibtischsessel) bedeutete für Unternehmen eine finanzielle und bürokratische Belastung.

In der ersten Etappe der Steuerreform konnte die WKÖ erreichen, dass die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 Euro auf 800 Euro verdoppelt wurde.

Österreichs Unternehmen profitieren von einer Entlastung von rund 270 Mio. Euro. Die Verteilung des Aufwands und das Führen eines Anlageverzeichnisses fallen komplett weg. Der positive Liquiditätseffekt dieser Entlastung erleichtert Investitionen.

Im Regierungsprogramm 2020-2024 hat die WKÖ die weitere Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro bzw. 1.500 Euro bei besonderer Energieeffizienz durchgesetzt.