Trotz schwieriger Umstände: Einigung auf KV-Abschluss für Arbeitskräfteüberlassung

Arbeiter:innen in der Arbeitskräfteüberlassung erhalten 7,99 Prozent mehr Lohn, neuer Mindestlohn beträgt 2.018,84 Euro

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Aktualisiert am 16.12.2022

Trotz der momentan komplexen wirtschaftlichen Herausforderungen konnten die Verhandlungsteams für den Kollektivvertrag der Arbeiter:innen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung am 15. Dezember eine Einigung erzielen. 

„Die Branche ist aufgrund der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt und wegen des akuten Arbeitnehmermangels in einer schwierigen Lage, deshalb war ein Kompromiss heuer sehr schwer zu erreichen – wir sind froh und stolz, dass es uns dennoch gelungen ist“, sagt Heidi Blaschek, Bundesvorsitzende der Personaldienstleister und Leiterin des Verhandlungsteams auf Arbeitgeberseite.  

„Wir haben immer als ein wichtiges Ziel definiert, einen KV-Mindestlohn in Höhe von 2.000 Euro für die Branche umzusetzen – das ist nun gelungen und ein echter Meilenstein“, freut sich Thomas Grammelhofer, Bundesbranchensekretär der PRO-GE und Verhandungsleiter für die Arbeitnehmerseite. „Für das gesamte Jahr gerechnet steigen die Einkommen der rund 80.000 Arbeiterinnen und Arbeiter 2023 mit diesem Abschluss um zumindest 2.085 Euro brutto." 

Die Eckpunkte der Einigung 

  • Die Kollektivvertragslöhne werden ab 1. Jänner 2023 um 7,99 Prozent erhöht.
  • Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt 2.018,84 Euro.
  • Die Berufsgruppe „Ungelernte Arbeitnehmer“ erhält zusätzlich noch 0,06 Euro Aufschlag und ist damit beim Mindeststundenlohn den „Angelernten Arbeitnehmern“ gleichgestellt.

„Damit werden wir einmal mehr unserem Auftrag und Anspruch gerecht, die Branche als einen attraktiven Arbeitgeber zu etablieren“, betonen Blaschek und Grammelhofer abschließend.

(PWK537/HSP)