Bundesbudget 2020 und Bundesfinanzrahmen 2020 bis 2023

Analyse der Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 14.09.2023

Die Verhandlungen der Budgetpläne des Bundes bis 2023 wurden im Jänner unter veränderten Voraussetzungen gestartet. Der als Übergangsbudget angekündigte Bundeshaushalt 2020 wurde aufgrund der rasanten Entwicklungen der Covid-19-Krise in der Woche vor Einbringung in den Nationalrat ein Krisenbudget. Die Bekämpfung der negativen sozialen und wirtschaftlichen Effekte der Covid-19-Krise ist dessen wirtschaftspolitisches Hauptziel.

Aufgrund des wirtschaftlichen Einbruches und der beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen seit Ende März werden die geplanten Budgetzahlen nicht halten. Es ist davon auszugehen, dass sich das Defizt im Jahr 2020 – abhängig vom weiteren Verlauf der etappenweisen Normalisierung der Wirtschaft und der globalen wirtschaftlichen Entwicklung – wahrscheinlich auf 6 % bis 7,5 % des BIP, im Extremfall auf 10 % des BIP erhöhen wird. Monetär ausgedrückt würde das ein Defizit zwischen 25 Mrd. Euro und im Extremfall 40 Mrd. Euro bedeuten. Die budgetären Effekte der bisher beschlossenen Covid-19- Unterstützungsmaßnahmen werden im Jahr 2020 – basierend auf groben Annahmen – auf 16,5 Mrd. Euro bis 20 Mrd. Euro geschätzt, wobei die Kosten der Unterstützungsmaßnahmen im Jahr 2020 auch über 20 Mrd. Euro gehen könnten.

Aus Sicht der WKÖ ist es wichtig, die Budgetzahlen für 2020 den notwendigen Gegebenheiten anzupassen, um die negativen Auswirkungen der Covid-19-Krise bestmöglich abfedern zu können. Die von der Regierung gesetzten Unterstützungsmaßnahmen sind daher richtig. Es ist nun essenziell, die Finanz- und Liquiditätsunterstützungen für Unternehmen so schnell und unbürokratisch wie möglich bereitzustellen. Identifizierte Adaptions- und Verbesserungspotenziale nach Einführung der Unterstützungsmaßnahmen müssen auch künftig gehoben werden. Die WKÖ wird dahingehend auch weiterhin ihre Expertise einbringen. Härtefälle müssen möglichst ausgeschlossen sowie die Liquidität der Unternehmen und Arbeitskräfte bestmöglich erhalten werden. Wirtschafts- und budgetpolitisch ist es wichtig, dass die gesetzten Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Krise so schnell wie (gesundheitspolitisch) möglich weiter gelockert werden. Nur durch eine weitgehende Normalisierung der Wirtschaftstätigkeit können notwendige private und unternehmerische Nachfrageeffekte generiert werden, um einerseits künftige Insolvenzen bestmöglich abzuwenden und andererseits einen V-förmigen Verlauf der Krise zu unterstützen.

Nach überstandener Krise wird eine wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Finanzen notwendig sein. Diese sollte aus Sicht der WKÖ – aufgrund der hohen Steuer- und Abgabenbelastung in Österreich – großteils ausgabenseitig durchgeführt werden und in eine kohärente Strategie eingebettet sein. D.h., neben der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen sollten längerfristige und zukunftsorientierte Investitions- und Strukturmaßnahmen sichergestellt werden, welche das künftige Wirtschaftswachstum nachhaltig positiv beeinflussen. Mögliche steuerliche Entlastungen zur Konjunkturbelebung sollten sich – aufgrund wahrscheinlicher Budgetrestriktionen – in einem ersten Schritt auf Maßnahmen konzentrieren, welche längerfristig das Potenzialwachstum der heimischen Volkswirtschaft erhöhen.

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