Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 wurde eine stark vereinfachte Einkommensteuererklärung für kleine Unternehmen implementiert. Anzuwenden ist diese vereinfachte Steuererklärung für Einnahmen-Ausgabenrechner, deren Betriebseinnahmen im betreffenden Kalenderjahr einen Betrag von 30.000,- Euro nicht übersteigen. Die neuen Vorschriften sind erstmals für die Veranlagung 2015 anzuwenden.
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