Form- und Meldepflichten reduzieren

Position der WKÖ

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Aktualisiert am 11.03.2023

Form- und Meldepflichten sind für Unternehmen zu reduzieren und zu vereinfachen. Sie sollten wenn möglich auf elektronischem Wege durchführbar sein. Dadurch soll der zeitliche und organisatorische Aufwand reduziert werden. 

  • Formpflichten vereinfachen: Der Notariatsakt bzw. das notarielle Protokoll sollte durch beglaubigte Unterschriften bzw. die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. Dabei sollen Formpflichten, insbesondere bei Gründung und Geschäftsanteilsübertragung, beseitigt werden. Anträge auf Eintragung von Gesellschaftsgründungen und Änderungen sollen – wie in anderen Ländern – elektronisch erfolgen. 

  • Unternehmensinformationen auch elektronisch ermöglichen: Veröffentlichungen von Unternehmensinformationen sollen zukünftig nur elektronisch erfolgen. Die Pflichtveröffentlichungen im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sollten gestrichen werden. Dies bietet ein Potenzial zur Kostensenkung von rund 12,5 Millionen Euro pro Jahr. 

  • Verpflichtende statistische Meldungen auf ein notwendiges Maß reduzieren: Statistische Meldepflichten werden von Unternehmen als besonders belastend empfunden. Verwaltungsdaten müssen vermehrt in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, um Doppelmeldungen der Unternehmen zu vermeiden.

  • „Once Only“-Prinzip effektiv umsetzen: Bereitgestellte Informationen, die durch Meldeverpflichtungen oder beispielsweise beim Einreichen von Förderanträgen bereits elektronisch an die Verwaltung geliefert wurden, sollen für weitere Informationspflichten wiederverwendet werden. Unternehmensbezogene Daten sollen daher nur mehr einmal an die Verwaltung gemeldet werden müssen.