Die österreichische Sozialpartnerschaft

Kurzbeschreibung

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Aktualisiert am 13.03.2023

Österreich verfügt über eine ausgeprägte Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessenverbände untereinander und mit der Regierung. Diese Zusammenarbeit war eine Grundvoraussetzung für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg und bildete die Basis für das weitere wirtschaftliche Wachstum und für sozialen Frieden. Die "Sozialpartnerschaft“ beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit: Das Zusammenwirken der Interessenverbände ist nicht durch Gesetze geregelt. Die Sozialpartnerschaft erstreckt sich auf praktisch alle Gebiete der Wirtschafts- und Sozialpolitik.

Die vier großen Interessenverbände WKÖ, ÖGB, BAK und LKÖ sind nicht nur Interessenvertretungen, sondern darüber hinaus in vielfältiger Weise im politischen System Österreichs verankert (z.B. Recht auf Gesetzesbegutachtung und Einbringung von Gesetzesvorschlägen, Mitwirkung in zahlreichen Kommissionen, Beiräten und Ausschüssen, Entsendung von Vertretern in die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungen), die als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften organisiert sind.

Das Wesen der Sozialpartnerschaft besteht darin, dass sich die vier Verbände zu gemeinsamen längerfristigen Zielen der Wirtschafts- und Sozialpolitik bekennen und die Überzeugung teilen, dass diese Ziele durch Zusammenarbeit und durch koordiniertes Handeln (Interessenausgleich) der großen gesellschaftlichen Gruppen auf dem Dialogweg besser erreicht werden können als durch offene Austragung von Konflikten.

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