Drei Laborgläser hintereinander aufgestellt, das vorderste Glas enthält braunorange Flüssigkeit
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Chemiepolitik

Eine nachhaltige und sorgsame Nutzung von Chemikalien ist uns ein zentrales Anliegen

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 14.02.2024

Ein Alltag ohne Chemikalien ist undenkbar. Damit wird eine nachhaltige und sorgsame Nutzung von Chemikalien ein wesentlicher Aspekt unseres Lebens. Der Bereich der Stoffpolitik beschränkt sich damit nicht nur auf klassische Chemikalien wie man sie aus dem Labor kennt, sondern auch auf Spezialanwendungen wie Düngemittel, Biozide, Detergenzien oder Pflanzenschutzmittel, aber auch auf "gewöhnliche“ Chemikalien wie Klebstoffe oder Lacke. 

Als Wirtschaftskammer ist uns neben dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ein offener und starker europäischer Binnenmarkt besonders wichtig. Deshalb fordern wir:

  1. Ein möglichst einheitliches europäisches Stoffrecht, ohne nationalen Sonderregelungen.
  2. Ein europäisches Stoffrecht mit Augenmaß und Ziel.
  3. Die verstärkte Berücksichtigung von KMU-Interessen.

Mit Ende 2006 wurde mit der REACH-Verordnung die EU-Stoffpolitik grundlegend geändert. Dieses Regelwerk ist das größte umweltpolitische Gesetzeswerk der EU und das Kernstück der neuen Chemikalienpolitik. Damit steht gerade die österreichische Wirtschaft, die durch KMU-Strukturen geprägt ist, vor einer weiteren großen Herausforderung. Die Wirtschaftskammer sieht es als ihre Pflicht, diese Unternehmen bei ihren Anliegen bestmöglich zu unterstützen. Einen Teil dieser Unterstützung finden Sie unter www.wko.at/reach

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Begutachtungen

Positionen und Stellungnahmen

Schlagzeilen und Erfolge 

  • zur Zeit keine


 Forderungen im Detail: 

  • Stoffrechtlich Regelwerke müssen systematisch untersucht und im Bezug auf ein einheitliches Stoffrecht kritisch hinterfragt werden. In einem Binnenmarkt macht es z.B. keinen Sinn, dass Österreich Sonderbestimmungen für die Abgabe (In-Verkehrsetzen) und Verwendung von giftigen Chemikalien in Österreich hat. Solche Chemikalien können in anderen MS problemlos gekauft und – auch wenn illegal - nach Ö verbracht werden. Diesbzgl. Kontrollen des Binnenhandels sind flächendeckend nicht möglich, deshalb ist ein Mehrwert für den Schutz der Gesundheit und Umwelt nicht erkennbar. Für nationale Sonderregelungen, die EU-weit relevant sind, gibt es Mechanismen, um diese auch EU-weit geltend zu machen.
  • Im Bezug auf den sicheren Umgang mit Chemikalien sollte der Fokus verstärkt auf bewährten Instrumenten (zB. Sicherheitsdatenblatt), die ständig verbessert werden, liegen. Die WKÖ hat dazu umfassende Beispiele (Broschüren, Leitfaden, Informationskampagnen, Lehrgänge), wie das Bewusstsein für einen besseren Umgang mit Chemikalien sinnvoll und ohne bürokratische Belastungen gestärkt werden kann.
  • Alternativen für z.B. Stoffverbote oder Zulassungen müssen gründlich geprüft und bewertet werden. Auf dieser Basis soll dann das geeignete Instrument gewählt werden (z.B. Zulassung vs. Beschränkung). Zukünftig sollte auch mehr Bedacht darauf genommen werden, dass stoffrechtliche Regelungen nicht dupliziert werden (z.B. Stoffverbote nach der RoHS-RL und nach REACH) oder sich widersprechen (Verbot von Tierversuchen nach der Kosmetik-VO, obligatorische Tierversuche aber nach REACH).
  • Um solchen Tendenzen entgegenzuwirken muss die Wirtschaft verstärkt im Vorfeld der Rechtssetzung eingebunden werden. Besonders ist dabei darauf zu achten, dass KMU Verbände (z.B. WKÖ, SMEunited) rechtzeitig und gleichwertig anderen Verbänden (z.B. CEFIC, CONCAWE) eingebunden werden. Nur so kann eine einseitige Rechtsetzung zu Lasten von KMU verhindert werden.
  • Auf nationaler Ebene ist es besonders wichtig, dass die zuständigen Ministerien rechtzeitig über den Stand der Arbeiten auf EU-Ebene informieren. Ansatzweise funktioniert das schon, jedoch ist dieser Informationsfluss noch deutlich zu gering. Mehr Transparenz muss unbedingt geschafften werden.
  • Proaktiveren Zugang auf KMU-Verbände; hohe Sensibilität für KMU-Probleme