Bankomatentgelt
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Bankomatentgelte: Transparenz für Kunden, aber keine Verbote

Bankomatentgelte: Transparenz für Kunden, aber keine Verbote

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Aktualisiert am 13.03.2023

In der Diskussion um ein angedachtes Verbot von Bankomatentgelten ist die Kreditwirtschaft von Anfang an für Transparenz und klare Kennzeichnung eingetreten, erklärt Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), anlässlich der Fertigstellung der Beurteilung der Wettbewerbssituation bei Bankomaten durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Rudorfer fühlt sich mit der nun vorliegenden Stellungnahme der BWB in dieser Meinung bestätigt. 

Wenn ein US-Anbieter, mit gerade etwa 70 Geräten ein Entgelt verlangt, wäre ein gesetzliches Verbot bei weit mehr als 8000 Geräten buchstäblich ein „Mit-Kanonen-auf-Spatzen-schießen“, hält er fest. 

Verbot führt zu Ausdünnung des Bankomatnetzes

Die BWB kommt nun in ihrer Beurteilung zum Schluss, dass ein Entgelt-Verbot nicht im Interesse der Konsumenten liegt, da es zu einer Ausdünnung des in Österreich besonders dichten Bankomatnetzes und damit unweigerlich zu einer Einschränkung der Behebungsmöglichkeiten führen müsste. Die BWB stellt auch fest, dass durch ein Verbot attraktive Konto-Pakete für Kundinnen und Kunden beschränkt würden und sieht allenfalls bei Nichtbanken-Anbietern Handlungsbedarf. Außerdem werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Verbot geäußert. 

Gleichzeitig trägt ein dichtes Netz an verfügbaren Bankomaten dazu bei, dass die ÖsterreicherInnen rund um die Uhr die Möglichkeit zur Behebung von Bargeld haben. „Heimische Bankkunden schätzen dieses Service und zählen zu jenen Europäern, die besonders bargeldaffin sind. Das ist zweifelsohne ein starkes Signal auf Transparenz und nicht antiquierte Verbote zu setzen", so Rudorfer abschließend. (PWK116/US)