Achtung: DSGVO
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Warnung vor Abmahnwelle betreffend DSGVO-Verstoß

Achtung! Rechtsanwalt versendet Unterlassungsschreiben an Unternehmen

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 22.09.2023

Wie bereits berichtet, rollt gerade eine Abmahnwelle über ganz Österreich. 


Österreichweit erhalten momentan Unternehmen ein Schreiben, dass die von ihnen verwendete Website wegen z. B. der Verwendung von Google Fonts gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.

 

Es wird ein Betrag von 190 Euro für einen Vergleich gefordert sowie für die Mandantschaft ein Auskunftsbegehren gem. Art. 15 DSGVO gestellt.

 

Haben Sie ein solches Schreiben erhalten, nehmen Sie mit dem Rechtsanwalt Kontakt auf und ersuchen Sie um Fristerstreckung (1-2 Wochen) zur technischen Prüfung der Vorwürfe. Der Rechtsanwalt soll das am besten per Mail bestätigen.


Prüfen Sie die eigene Website jedenfalls einmal mit IT-Hilfe, ob die Vorwürfe stimmen. Es ist möglich Google Fonts auf die lokale Version ohne Datenaustausch umzustellen. Nehmen Sie bitte allfällige technisch notwendige Änderungen unverzüglich vor. 

 

Wenn die Vorwürfe bei Ihrer Website nicht stimmen, teilen Sie das dem Rechtsanwalt kurz mit, dem Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO können Sie in diesem Fall mit einer Leermeldung nachkommen. Hier finden Sie ein Muster:
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Musterschreiben zur Auskunftserteilung - WKO.at

Download: Informationen und Muster für Antwortschreiben


Sollten die Vorwürfe stimmen, ist es Ihre Entscheidung, ob Sie den angebotenen Vergleich schließen und die geforderten 190 Euro bezahlen oder es auf eine Klage (Unterlassung, Schadenersatz) ankommen lassen.

Aus Mitgliederkreisen haben wir aber bislang noch keine Informationen über durch den Rechtsanwalt eingebrachte Klagen.
In Österreich gibt es hier leider noch keine Präzedenzfälle. Bitte informieren Sie uns unverzüglich bei einer Klage.



Hinweis

Wir bitten auch alle (noch) nicht Betroffenen: gestalten Sie Ihre Website datenschutzkonform! Der Vorwurf wird in den meisten Fällen zu Recht bestehen.



Unter der Webseite des WKO Kontaktanwalts Dr. Schweiger können sich Betroffene registrieren:

dataprotect.at



Weitere Informationen zur „google fonts“–Thematik finden Sie hier:
wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/abmahnungen-wegen-google-fonts.html





> Pressemitteilung: DSGVO-Abmahnwelle verärgert Unternehmen



Webinar "Schadenersatzforderung wegen Google Fonts, was nun?" 
Datum: Montag, 29. August 2022, 15:00-16:00 Uhr 

> Hier geht's zur Anmeldung

Anmerkung: Diese Webinar wird auch aufgezeichnet und steht in der Folge zum Nachschauen bereit.