Krankenpflege
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Erhöhung der Förderung für 24-Stunden-Betreuung und der Qualitätsbonus müssen 2024 kommen

Die Abwanderung von Personenbetreuerinnen ins besser bezahlende Ausland muss gestoppt werden

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Aktualisiert am 13.12.2023

Die Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien machte heute einen Rück- und Ausblick auf ihre Tätigkeiten im Bereich der 24-Stunden-Betreuung.. Als Erfolg im zu Ende gehenden Jahr wertet der Obmann der Fachgruppe, Harald G. Janisch, dass endlich, nach jahrelangen Verhandlungen, die Erhöhung der staatlichen Förderung von 550 Euro auf 800 Euro monatlich gelungen ist. „Diese Erhöhung ist das erste Mal seit dem Jahr 2007 erfolgt. Sie deckt zwar nur knapp die Inflation seit damals ab, aber es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, so Janisch.

Die 24-Stunden-Betreuung vom Gesetzgeber finanziell endlich auf eine sichere Basis, die der der Unterstützung von Heimplätzen entspricht, gestellt werden

Nun geht es künftig, wie die Berufsgruppensprecherin der Personenbetreuerinnen in der WKW, Bibiana Kudziova, betont, um eine weitere Erhöhung, damit die Betreuerinnen nachhaltig fair bezahlt werden können. Kudziova: „Ohne staatliche Förderung ist eine faire Bezahlung nicht möglich, da die betreuten Klienten schon jetzt nahezu das gesamte zur Verfügung stehende Geld wie Pension, Pflegegeld und Förderung für die Betreuung, sowie für Wohnen und Ernährung ausgeben. Die Klienten können aus eignen Mitteln nichts mehr beitragen.“ Kudziova warnt auch davor, dass sich ohne bessere Bezahlung die bereits einsetzende Abwanderung der Betreuerinnen weiter verstärken wird. In den vergangenen Jahren haben schon über 5.000 Betreuerinnen Österreich in Richtung jener Länder, wo sie besser bezahlt werden, verlassen.

Ausbau der Qualitätssicherung ist unabdingbar zum Wohle der betreuten Klienten

Der zweite Schwerpunkt für künftige Verbesserungen ist die Qualitätssicherung durch Besuche von diplomiertem Pflegepersonal bei den Klienten. Dabei unterweist das diplomierte Pflegepersonal die Betreuerinnen in wesentlichen Abläufen rund um die bereits kranken und bettlägerigen Klienten und unterstützt alle Beteiligten im Alltag, die ein qualitativ hochwertiges Betreuungssetting ermöglichen. „Das ist umso wichtiger geworden, als immer mehr Klienten direkt aus den Spitälern kommen“, erklärt die Berufsgruppensprecherin der Organisationen von Personenbetreuung, Marcela Strahodinsky. Somit sind die Betreuerinnen, wie Strahodinsky weiter ausführt, nicht mehr wie früher nur Begleitpersonen z.B. bei Wegen zum Arzt, beim Spazierengehen oder beim Anziehen und der Körperpflege, sondern sie sind heute oft umfassend in die Betreuung kranker, eben bettlägeriger oder auch dementer Personen eingebunden.

Die 24-Stunden-Betreuung ist weit günstiger als Heimplätze

Diese Qualitätssicherung durch diplomiertes Pflegepersonal muss von den betreuten Klienten bezahlt werden. Das ist ohne zusätzliche staatliche Unterstützung nicht mehr möglich. Diese Begleitung und Anleitung der Betreuerinnen durch diplomiertes Pflegepersonal sollte, damit eine optimale Versorgung der Klienten gewährleistet ist, mehrmals pro Monat beim Klienten erfolgen. Ohne weitere staatliche Förderung – die Fachgruppe nennt das den Qualitätsbonus – ist diese Qualitätssicherung nicht möglich, da sie die Klienten selbst bezahlen müssen. Die Klienten können zumeist kein Geld aus Pension, Pflegegeld und Förderung erübrigen. All dem steht finanziell gegenüber, was die öffentliche Hand für Heimplätze ausgibt. Das ist ein Vielfaches der derzeitigen 800 Euro Förderung für die 24-Stunden-Betreuung. „Mir liegen Heimrechnungen vor mit monatlichen Beträgen von über 9000 Euro, die im überwiegenden Ausmaß von der öffentlichen Hand übernommen werden. Diese Ungleichbehandlung durch den Staat ist im Bereich der 24-Stunden-Betreuung endlich auszugleichen“, verlangt Strahodinsky, die sich dafür ausspricht, dass jeder Mensch die freie Wahl haben sollte, wo er seinen Lebensabend verbringen möchte.

Im Wahljahr 2024 folgen intensive Gespräche mit der Politik über weitere finanzielle Verbesserungen

Alle Überlegungen haben heuer gezeigt, dass die Anstellung von 24-Stunden-Betreuerinnen sowohl aus organisatorischen als auch aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Eine Anstellung würde eine Vervielfachung des Bedarfs an Personenbetreuerinnen erfordern - mit einem unlösbaren Wohnproblem und enormen Mehrkosten. „Daher muss die 24-Stunden-Betreuung vom Gesetzgeber finanziell endlich auf eine sichere Basis, die der der Unterstützung von Heimplätzen entspricht, gestellt werden“, verlangt Fachgruppenobmann Janisch und kündigt fürs kommende Wahljahr intensive Gespräche mit der Politik über weitere finanzielle Verbesserungen an.