Bauarbeiter trinkt aus einer Flasche Wasser
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Welche Fragen die Hitze am Bau aufwirft

Ab 32,5 Grad kann der Arbeitgeber die Arbeit einstellen. Einen Rechtsanspruch auf "hitzefreie Tage" gibt es aber nicht.

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Aktualisiert am 05.08.2023

Nach einem verregneten Frühling zeigt der Sommer jetzt, was er kann – und lässt bei viel Sonnenschein dieser Tage die Temperaturen nach oben klettern. Was Wasserratten freut, ist für Bauarbeiter oft eine große Herausforderung – doch es gibt rechtliche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten am Bau. Wir haben einen Blick hinter diese Regelungen geworfen.

Der Arbeitgeber – den ja eine Fürsorgepflicht nach § 1157 ABGB trifft – ist verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Dies trifft auch für hohe Temperaturen auf Baustellen zu. Ab 32,5 Grad kann er mit Blick auf die paradoxerweise „Schlechtwetterregelung“ genannte Norm entscheiden, ob die Arbeit für den Rest des Tages eingestellt wird. Ausschlaggebend für den Grenzwert ist die Schattenmessung der nächstgelegenen ZAMG-Wetterstation. Ob der Wert schon überschritten wurde, kann über das Internetportal der BUAK abgefragt werden. Wird tatsächlich „hitzefrei“ gegeben, haben die Beschäftigten einen Anspruch auf Lohnfortzahlung von 60 Prozent. Der Arbeitgeber bekommt die Kosten samt einem Zuschlag von 30 Prozent für die Lohnnebenkosten über Antrag von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskassa rückerstattet.

Schlechtwetter-Regelung bei Hitze anwendbar

„Die Schlechtwetter-Regelung trägt einerseits dazu bei, Arbeitnehmer bei extremer Hitze zu entlasten, andererseits bietet sie Arbeitgebern – nicht zuletzt aufgrund der sinkenden Arbeitsproduktivität bei hohen Temperaturen – eine wesentliche Hilfestellung, wenn es mit den Terminvorgaben des Auftraggebers und sonstigen Abläufen vertretbar ist“, heißt es aus der Geschäftsstelle Bau in der WKÖ.

Um die Belastung für die Bauarbeiter im Hochsommer möglichst gering zu halten, gibt es auch eine Fülle von Maßnahmen zur Entlastung – von zusätzlicher Beschattung, genügend Wasser und Sonnenschutzmittel bis zu schützender UV-Kleidung und Arbeitspausen.

Der Gewerkschaft gehen diese Regeln naturgemäß nicht weit genug. Erst kürzlich forderte Josef Muchitsch von der Gewerkschaft Bau-Holz einerseits einen Rechtsanspruch auf hitzefreie Tage und zum anderen die Temperaturgrenze von aktuell 32,5 Grad auf 30 Grad zu senken. „Für die Bauunternehmen ist das kein Thema“, kontert Innungsmeister Michael Stvarnik. „Wenn die Gewerkschaft das fordert, scheint das nur ein Politikum zu sein, um bei Verhandlungen noch mehr Druck aufbauen zu können“, schließt er.



Hitze-Maßnahmen

  • Direkte Sonneneinstrahlung auf ein Minimum reduzieren: Sonnenschirme/-segel nutzen, Arbeiten in unbeschatteten Bereichen in die Morgen- bzw. Abendstunden verlegen; Innenarbeiten während der Mittagsstunden verrichten.
  • UV-Kleidung und -Brillen
  • Ausreichend kühles Wasser trinken und Sonnenschutzmittel verwenden. 
  • Arbeitspausen im Schatten