Stellungnahme – Wolf-Verordnung

6.10.2023

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 30.10.2023

Empfänger

Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Referat Naturschutz
Stempfergasse 7
8010 Graz



Absender

WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz


Datum

Graz, am 6.10.2023

Inhalt

Stellungnahme – Wolf-Verordnung
GZ: ABT13-187400/2023-1


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung des Verordnungsentwurfes über die Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Fanges, der absichtlichen Störung und der absichtlichen Tötung von Wölfen (Canis lupus) und nimmt wie folgt Stellung.

 

Die WKO Steiermark begrüßt die Möglichkeit zur Entnahme von sogenannten Risikowölfen bzw. Schadwölfen durch die geplante Verordnung. Dieser Schritt ist notwendig, um eine unkontrollierte Vermehrung und Ansiedelung von Wölfen zu vermeiden und potenzielle Konfrontationen zu reduzieren. Besonders die Auswirkungen auf den heimischen Tourismus sind hierbei zu berücksichtigen. Sowohl Bilder als auch Berichte von gerissenen Nutztieren könnten sich äußerst negativ auf das Verhalten von Gästen und Besuchern auswirken. Das subjektive Sicherheitsgefühl spielt hierbei eine entscheidende Rolle.

 

Es ist unbestritten, dass der Artenschutz von großer Bedeutung ist, auch im Hinblick auf den Tourismus. Gäste möchten die Möglichkeit haben, die einheimische Tierwelt zu sehen und zu erleben. Dennoch ist es wichtig, die Wiederansiedelung von Beutegreifern mit Bedacht und in einem verträglichen Ausmaß vorzunehmen. Der Kultur- und Tourismusraum hat sich über Jahrzehnte ohne diese Tierarten entwickelt, weshalb ein sequenzieller Eingriff notwendig und möglich sein muss.


Freundliche Grüße

Ing. Josef Herk, Präsident

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor



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