Stellungnahme WKO Steiermark – Novelle Steiermärkische Kehrtarifverordnung

12. Dezember 2022

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 13.03.2023

Empfänger

Amt der Stmk. Landesregierung
A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Referat Wirtschaft u. Innovation
Nikolaiplatz 3
8020 Graz

Absender

WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz

Datum

Graz, am 12. Dezember 2022

Inhalt

Stellungnahme WKO Steiermark – Novelle Steiermärkische Kehrtarifverordnung
GZ: ABT12-46808/2014-121

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WKO Steiermark nimmt zum Verordnungsentwurf, mit dem die Steiermärkische Kehrtarifverordnung 2018 geändert werden soll, wie folgt Stellung:

Die WKO Steiermark schließt sich der Stellungnahme der Landesinnung Rauchfangkehrer an und begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagene Anpassung der Tarife für das Jahr 2023 sowie die Anpassung im Bereich A2 für Pellets, Hackschnitzel und Holzvergaser sowie die Anpassung im Tarif C (¼-Stunden-Satz-Tarif) und Tarif D (Mindesttarif).

Es wird aber darauf hingewiesen, dass in missverständlicher Weise als Basis für die Tarifanpassung bei A2 für Pellets, Hackschnitzel und Holzvergaser der ¼-Stundensatz aus 2022 herangezogen wurde. Anhand des nach der Tariferhöhung für 2023 angepassten ¼ Stundensatzes (15 Min. = € 15,38) würde sich richtigerweise € 45,32 bis 30kW ergeben sowie für die höheren Leistungsstufen prozentual angepasste Werte.

Für den Tarif D ergibt sich, folgerichtig ebenfalls angepasst an den ¼-Stunden-Satz-Tarif des Jahres 2023 ein Mindesttarif von € 32,81.

Mit obigen Anpassungen und Korrekturen wären alle Werte auf 2023 angepasst.

Die WKO Steiermark ersucht um Berücksichtigung der vorgebrachten Änderungswünsche.

Freundliche Grüße

Ing. Josef Herk, Präsident

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor


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