Bestattergesetz
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Mehr Vielfalt bei der Abschiednahme

Oö. Leichenbestattungsgesetz novelliert – Innungsmeister Martin Dobretsberger ist zufrieden: langjährige Forderungen der oö. Bestattungsunternehmen umgesetzt

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Aktualisiert am 15.04.2024

Der Tod eines geliebten Menschen bedeutet einen tiefgreifenden Einschnitt im Leben der Hinterbliebenen. Um sie in ihrer Trauer bestmöglich und in zeitgemäßer Form unterstützen zu können, wurde das Oö. Leichenbestattungsgesetz, das in der ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1961 stammt, mit einer Novelle an aktuelle Erfordernisse angepasst. Die oö. Landesinnung der Bestatter, die viele der nun umgesetzten Änderungen seit Jahren eingemahnt hat, ist mit den Neuerungen weitgehend zufrieden. Aus Sicht der Bestatter betreffen die Themen Aschenentnahme, Aufbewahrung von Urnen zu Hause und Verlängerung der Bestattungsfrist die wichtigen Adaptierungen.

Durch die Änderungen im Gesetz wird Hinterbliebenen beim Verlust eines geliebten Menschen mehr Zeit und individuellere Formen des Gedenkens eingeräumt.

„Durch die Änderungen im Gesetz wird Hinterbliebenen beim Verlust eines geliebten Menschen mehr Zeit und individuellere Formen des Gedenkens eingeräumt“, sagt Martin Dobretsberger, Landesinnungsmeister der oö. Bestatter. „Das Realisieren und Verarbeiten der Trauer braucht Zeit. Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass Verstorbene erstmals auch ohne Genehmigung die ersten 24 Stunden zu Hause verbleiben können, um auch weiter entfernt wohnenden Angehörigen einen Abschied in gewohnter Umgebung zu ermöglichen. Die Verlängerung der Frist bis zur Bestattung auf 10 Tage ist darüber hinaus eine sinnvolle Ergänzung. Trauerfeiern sind heute weit individueller ausgestaltet als noch vor 50 Jahren, daher benötigt es auch mehr Zeit für die Planung, und auch die Trauergäste haben so mehr Zeit, sich den Besuch der Trauerfeier einzurichten.“

Urne zu Hause nun auch in Wohnungen

Ist der Lebensmittelpunkt einer Familie noch nicht dauerhaft festgelegt oder besteht noch keine Grabstätte, so kann es für manche Angehörigen sinnvoll sein, die Urne für die erste Zeit der Trauer mit nach Hause zu nehmen. Mit den Änderungen im oö. Leichenbestattungsgesetz ist dies nun erstmals auch ausdrücklich für Wohnungen möglich, was bislang aufgrund verschiedener Interpretationen der zuständigen Gemeinden sehr unterschiedlich gehandhabt wurde. Damit schafft man den Zeitraum, den Angehörige für die Suche nach einer ansprechenden Grabstelle benötigen. Bedenken sollte man dabei jedoch immer, dass eine Urne zu Hause anderen Angehörigen und Freunden den Platz zum Gedenken verwehrt.

Mit der neu geschaffenen Möglichkeit der Entnahme einer symbolischen Aschemenge kann auch eine gute Balance gefunden werden zwischen einem Gedenkort am Friedhof, in dem die Urne beigesetzt wird, und einem besonderen Erinnerungsgegenstand zu Hause. Dobretsberger: „Diese Form hat insbesondere den Charme, dass es keiner Bewilligung durch die Gemeinde bedarf, sondern der Bestatter des Vertrauens die Asche entnehmen kann.“

Totenbeschau in vielen Gemeinden ein Problem

Im novellierten oö. Leichenbestattungsgesetz wird auch dem Problem Rechnung getragen, dass es in OÖ. immer weniger Totenbeschauärzte und -ärztinnen gibt. Somit kann in Zukunft nach der Feststellung des Todes z.B. durch den Not- oder Hausarzt, mit deren (schriftlicher) Zustimmung die Überführung auf den Friedhof stattfinden, wo dann die Totenbeschau nachgeholt werden kann. Damit sollen Situationen vermieden werden, dass Angehörige bis zu 24 Stunden auf die Totenbeschau warten müssen. Dass Herzschrittmacher nach dem Tod nicht mehr entnommen werden müssen, ist in diesem Zusammenhang nur mehr als sinnvoll.

Neue Beisetzungsformen für Urnen noch sehr unklar

Im Gesetz neu hinzugekommen ist die Beisetzung von Urnen in Fließgewässern, deren Ufer an den Friedhof grenzt, wobei unklar ist, ob es in OÖ überhaupt einen Friedhof gibt, der diese Voraussetzung erfüllt. Das Verstreuen der Asche wirft ebenso viele Fragen auf, denn die Asche (die gemahlenen Knochen des Verstorbenen) enthalten nicht nur grobe Knochensplitter, sondern auch einen großen Anteil Feinstaub, der nicht nur gesundheitsschädlich ist, sondern auch vom Wind in Richtung der Trauergäste vertragen werden könnte. Dobretsberger: „Wie damit umzugehen ist, wird man sich in Zukunft noch sehr genau überlegen müssen.“