Nicht vergessen: ID Austria löst Handy-Signatur/Bürgerkarte ab
Wenn Sie bisher das Unternehmensserviceportal mit der Handy-Signatur genutzt haben, müssen Sie auf die ID Austria umsteigen. Lesen Sie hier, wie das funktioniert.
Lesedauer: 1 Minute
Aktualisiert am 05.08.2023
Für Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen, die bisher das Unternehmensserviceportal mit der Handy-Signatur genutzt haben, ist die Umstellung auf die ID Austria erforderlich. Nur damit können relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden.
Zwei Varianten
Die ID Austria wird in zwei Varianten angeboten:
- ID Austria mit Vollfunktion: Wurde Ihre Handy-Signatur von einer Behörde registriert, können Sie diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten. Achtung: Die ÖGK ist nicht als Behörde angeführt und kann daher keine Registrierungen durchführen.
- ID Austria mit Basisfunktion: Für alle, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist jedoch ein Behördengang zur Registrierung notwendig. Nutzerinnen und Nutzer der Bürgerkarte müssen jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen.
Registrierung
Als Registrierungsbehörde gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen.