Handy
© Adobestock

Nicht vergessen: ID Austria löst Handy-Signatur/Bürgerkarte ab

Wenn Sie bisher das Unternehmensserviceportal mit der Handy-Signatur genutzt haben, müssen Sie auf die ID Austria umsteigen. Lesen Sie hier, wie das funktioniert.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 05.08.2023

Für Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen, die bisher das Unternehmensserviceportal mit der Handy-Signatur genutzt haben, ist die Umstellung auf die ID Austria erforderlich. Nur damit können relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden. 

Zwei Varianten

Die ID Austria wird in zwei Varianten angeboten: 

  • ID Austria mit Vollfunktion: Wurde Ihre Handy-Signatur von einer Behörde registriert, können Sie diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten. Achtung: Die ÖGK ist nicht als Behörde angeführt und kann daher keine Registrierungen durchführen.
  • ID Austria mit Basisfunktion: Für alle, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist jedoch ein Behördengang zur Registrierung notwendig. Nutzerinnen und Nutzer der Bürgerkarte müssen jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen.

Registrierung

Als Registrierungsbehörde gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen.



Mehr Infos finden Sie unter