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EU-Umweltpolitik

EU: Mitwirkung ein „Muss“

Wir sind nicht „Opfer“ der EU, wir sind die EU! Die Mitwirkung bei der EU-Umweltgesetzgebung ist daher ein Muss für europäisch denkende und agierende Mitgliedstaaten und deren Interessengruppen wie die WKÖ. 80% der in Österreich national diskutierten Umweltvorhaben sind von Brüssel vorbestimmt. Und wir sind Brüssel, dh auch die österreichische Stimme zählt! Außerdem bietet es sich an, die Erfahrungen der EU-Diskussionen auch für die Umsetzung auf nationaler Ebene zu nutzen.

» Grundsätze und Ziele


Alle Infos zum Thema Umwelt in der EU:

» EU-Umwelt auf einen Blick



Grundsätze und Ziele

Der große Vorteil der EU-Umweltgesetzgebung liegt in der Harmonisierung des Rechtsbestandes und damit der Schaffung eines Level Playing Field im Sinne von Wettbewerbsgleichheit. Allerdings Harmonisierung nur dort, wo eine EU-Regelung generell Sinn macht, zum Beispiel beim Thema Bodenschutz halten wir das Subsidiaritätsprinzip - also eine nationale und individuelle Lösung - für sinnvoller. Die WKÖ setzt sich in der EU-Umweltpolitik für folgende Grundsätze ein:

  • Der große Vorteil der EU-Umweltgesetzgebung liegt in der Harmonisierung des Rechtsbestandes und damit der Schaffung eines Level Playing Field im Sinne von Wettbewerbsgleichheit. Allerdings Harmonisierung nur dort, wo eine EU-Regelung generell Sinn macht, zum Beispiel beim Thema Bodenschutz halten wir das Subsidiaritätsprinzip - also eine nationale und individuelle Lösung - für sinnvoller. Die WKÖ setzt sich in der EU-Umweltpolitik für folgende Grundsätze ein: 
  • Entbürokratisierung, sog. „Better Regulation“: Weniger Rechtsakte, durchdachter, Minimum an Bürokratie als Konsequenz, Abbau von Widersprüchen und Doppelgleisigkeiten zwischen verschiedenen EU-Vorgaben.   
  • Nachhaltigkeit bezogen auf alle drei Säulen: Die rein ökologische Nachhaltigkeit als Erfolgskriterium für Umweltrechtsakte reicht nicht aus, auch wirtschaftliche und soziale Kriterien müssen stärker berücksichtigt werden. So ist es etwa wichtig, dass produktionsverlagerungsrelevante Kosten idealer Weise weltweit gleich hoch sind (zB CO2-Kosten).   
  • Klare Prioritäten mit Konsequenzen: Wenn zum Beispiel Klimapolitik eine Priorität in der Umweltpolitik darstellt, sollten nicht überhöhte Recyclingvorgaben für Altautos dafür sorgen, dass die Entwicklung von treibstoffsparenden und CO2-effizienten Autos abfallpolitisch uninteressant wird (mehr Verbundstoffe heißt weniger CO2 aber schlechtere Rezyklierbarkeit).   
  • Ausgewogene Umsetzung des Verursacherprinzips: Im Abfallbereich, zB bei den Abfallströmen Verpackungen, Elektroaltgeräte und Altautos, hat sich gezeigt, dass das Mehr an Bürokratie (um den Verursacher von Umweltbelastungen effektiver zur Kasse zu bitten) nicht unbedingt Schritt halten kann mit einem Mehr an Umweltschutz. Außerdem entstehen neue Binnenmarkthindernisse (zB für Getränkehersteller aufgrund von 27 unterschiedlichen Verpackungssammelsystemen).   

Forderungen und Maßnahmen       

  • Standortsicherheit heißt Planungssicherheit: Ziele oder wichtige Vorgaben auf mitten am Weg zu ändern verunsichert Investoren und verjagt Industriebetriebe aus Europa. Diese brauchen wir aber dringend, einerseits für Jobs in und rund um die Industrie. Andererseits sind nach höchsten Umweltstandards errichtete und betriebene Industrieanlagen auch ein Gewinn für den globalen Klimaschutz.
  • Die EU-Vorreiterrolle ist unbestritten. Nachhaltig wirkt diese jedoch nur, wenn sie letztlich in einem globalen Gleichschritt mündet. Ein Misserfolgsbeispiel: So bringt die Kopenhagen-Konferenz 2009 mit sich, dass bis 2020 Europa weltweit allein im Klimaschutz agiert, inklusive deutlicher Wettbewerbsnachteile für Industrie und damit verbundene Standort- und Jobverluste.
  • Bei der Energiepolitik brauchen wir mehr Europa statt weniger: Versorgungssicherheit und Harmonisierung der Ökostromfördersysteme stehen ganz oben auf der To-do-Liste ebenso wie Infrastrukturerneuerung und bessere Abstimmung der Energiepolitik mit den Klimaschutzzielen.
  • Zwang ist nicht der beste Weg zur Effizienz: Weder lassen sich Energieeffizienz verordnen noch die Einhaltung unrealistischer Luftreinhaltungsziele per EuGH erzwingen. Hier muss das gewählte Mittel zur Problemstellung passen. Das bedeutet: Energieeffizienz über Anreize statt Zwang forcieren, Luftreinhaltungsziele in Kooperation mit den Mitgliedstaaten statt über Vertragsverletzungsverfahren umsetzen. 


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