Die Kärntner Tourismusbetriebe legen großen Wert auf Sicherheit auf Kinderspielplätzen. V.l.: Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie und Sigismund Moerisch, WK-Obmann der Fachgruppe Hotellerie.
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Sichere Spielplätze bei Kärntner Tourismusbetriebe

Die heimischen Tourismusbetriebe legen großen Wert auf sichere Kinderspielplätze. Die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt sie dabei mit Know-how und Experten.

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Aktualisiert am 11.04.2024

Veraltete Spielgeräte, zu geringe Sicherheitsabstände oder mangelnde Wartung – das sind nur einige Punkte, die das Spielen auf Spielplätzen für Kinder gefährlich machen. Die Verantwortung dafür liegt grundsätzlich bei den Spielplatzbetreibern. Ein eigenes Kinderspielplatzgesetz gibt es in Österreich allerdings nicht, die Haftung beruht auf der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, die entsprechenden Vorschriften finden sich in der Bauordnung und zumeist in technischen Normen oder Richtlinien. Die Inhalte sind ähnlich: Sie verpflichten den Spielplatzbetreiber für die Sicherheit zu sorgen, etwa hinsichtlich der Benutzbarkeit sowie der Ausführung, Aufstellung und Wartung der Spielgeräte.

Normen geben vieles vor

Technische Normen legen beispielsweise fest, wie Spielplatzgeräte installiert, gewartet und betrieben werden müssen. Je nach möglicher Fallhöhe sind oft auch stoßdämpfende Spielplatzböden vorgeschrieben. Darüber hinaus machen Normen Vorgaben für die Planung, Ausstattung und Abgrenzung von Spielplätzen vor. Kommt es zu einem Unfall oder einer Verletzung, werden diese Normen von Sachverständigen und Richtern zur Beurteilung von Haftungsfragen herangezogen. „Gerade bei den Kleinsten ist es besser auf Nummer sicher zu gehen. Noch immer passieren zu viele Unfälle auf Spielplätzen, die leicht hätten vermieden werden können“, sagt Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie.

Wartung und Kontrolle das A&O

Die Hersteller von Spielplatzgeräten geben in ihren Anleitungen grundsätzlich Inspektionen und Wartungen vor. Spielplatzbetreiber sollten jedoch mindestens einmal wöchentlich eine Sichtkontrolle in Bezug auf offensichtliche Gefahrenquellen oder Schäden durchführen. Alle drei Monate sollte genauer hingeschaut werden und der Verschleiß von Seilen, Metallverbindungen oder Fallschutzvorrichtungen genauer unter die Lupe genommen werden. Einmal jährlich ist eine Hauptinspektion durch einen Sachkundigen erforderlich. Die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft unterstützt die Betriebe dabei mit Informationen rund um die Sicherheit auf Kinderspielplätzen und vergünstigten Sicherheitspaketen für die jährliche Überprüfung durch den TÜV. „Unser Serviceangebot trägt wesentlich zur Sicherheit auf den heimischen Spielplätzen bei. Gerade bei Kindern müssen wir besonders auf Gefahren achten, denn sie sind unsere Zukunft“, so Sigismund Moerisch, WK-Obmann der Fachgruppe Hotellerie.

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