Präsident Jürgen Mandl
© WKK/Helge Bauer

Kärntner Wirtschaft begrüßt Konjunkturpaket und EKZ II

Vor allem die Bauwirtschaft und die Industrie seien vom aktuellen Abschwung betroffen, erklärt WK-Präsident Mandl. Auch die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II ist seit gestern möglich. Achtung: Die Frist läuft nur bis 2. November.

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Aktualisiert am 18.10.2023

Begrüßt hat heute Kärntens Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl die von der Bundesregierung angekündigten Konjunkturmaßnahmen im Ausmaß von sechs Milliarden Euro. Sie richten sich vor allem an die Industrie und die Bauwirtschaft, die mit einem starken Nachfragerückgang zu kämpfen haben. Mandl: „Die Bundesregierung setzt mit dem Vorziehen von Baumaßnahmen und einer Sanierungs- und Sonnenkraftoffensive die richtigen Signale zum richtigen Zeitpunkt, denn wir müssen die wirtschaftlichen Kapazitäten für den kommenden Aufschwung erhalten.“

Materialkosten, Zinsentwicklung und Kreditvergabe bremsen Wirtschaft

Schon die vor wenigen Tagen vorgestellte Konjunkturbeobachtung im 3. Quartal 2023 des Kärntner Gewerbes und Handwerks hätten gezeigt, dass die Geschäftslage deutlich schlechter als im Vergleichsquartal des Vorjahres sei. Auch im ersten Halbjahr seien die Umsätze inflationsbereinigt um fast acht Prozent zurückgegangen. „Nicht nur die Baumaterialien sind deutlich teurer geworden, die veränderte Zinsentwicklung und die verschärften Kreditvergaben haben die Bautätigkeit in manchen Sektoren dramatisch reduziert“, betont Mandl. Umso wichtiger sei es, Baumaßnahmen der ÖBB, der Asfinag und der Bundesimmobiliengesellschaft im Ausmaß von ca.640 Mio. Euro vorzuziehen.

Einen Beitrag zur Krisenbewältigung leiste auch der Energiekostenzuschuss II, der wie bereits der Energiekostenzuschuss I von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt werde. Seit gestern und bis 2. November 2023 ist die „technische Voranmeldung“ für Unternehmen im Fördermanager der aws möglich. Mandl: „Viel Zeit ist dafür nicht, denn die Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung für den EKZ ab 9. November 2023 verpflichtend.“

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