Zeugnis der Meisterprüfung im Handwerk
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Geld zurück für bereits geprüfte Meister und Befähigte

Seit 1. Jänner übernimmt der Bund die Kosten für Meister-, Befähigungs-, und Unternehmerprüfungen. Alle, die im Vorjahr von Juli bis Dezember noch Prüfungsgebühren entrichten mussten, bekommen auf Antrag die Kosten refundiert.

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Aktualisiert am 30.01.2024

Es ist ein wichtiges Signal zur Anerkennung der höchsten beruflichen Abschlüsse und eine spürbare finanzielle Entlastung für angehende Unternehmer: Nach jahrelangen Forderungen der Wirtschaftskammer übernimmt der Bund seit Jahresbeginn die Kosten für Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen. Dies gilt für alle Erst- und Zweitantritte. „Ein wesentlicher Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Durch die Übernahme der Kosten für die Meister- und Befähigungsprüfungen hoffen wir, dass noch mehr gut ausgebildete Fachkräfte den nächsten Schritt gehen und den Weg als erfolgreiche Unternehmer einschlagen“, sagt WK-Präsident Jürgen Mandl. Außerdem haben die Wirtschaftskammern beschlossen, zukünftig die Kosten für das abschließende Modul des Unternehmerführerscheins zu tragen, da diese nicht von Bund übernommen werden. 

Kostenerstattung ab 1. Februar

Um einen sanften Übergang zu gewährleisten, konnte die WK erreichen, dass bereits bezahlte Gebühren aus dem zweiten Halbjahr 2023 ab 1. Februar rückerstattet werden. Das betrifft in Kärnten insgesamt 712 Personen. Sie erhalten in diesen Tagen ein Informationsschreiben von der Meisterprüfungsstelle Kärnten mit einem Antrag auf Gebührenrefundierung. Dieser Antrag muss bis spätestens 31.12. 2024 gestellt werden. 

Kontinuierliche Aufwertung der höchsten beruflichen Ausbildungen

Die berufliche Bildung von der Lehre bis zur Meister- und Befähigungsprüfung wurde dank vieler umgesetzter Forderungen der Wirtschaftskammer in den vergangenen Jahren deutlich aufgewertet und hat dadurch weiter an Attraktivität gewonnen. So wurden vor wenigen Monaten 31 Befähigungsprüfungen der Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) zugeordnet und damit dem akademischen Grad des Bachelors gleichgestellt. Für die Meisterprüfungen wurde dies bereits 2018 pauschal umgesetzt. Seit 2019 darf der Meistertitel auch in öffentliche Urkunden eingetragen und vor dem Namen geführt werden. Mit dem kürzlich beschlossenen Gesetz für die „Höhere Berufliche Bildung HBB“ ergeben sich zukünftig zudem spannende neue Möglichkeiten für formal anerkannte Höherqualifizierungen insbesondere zwischen Lehrabschluss und Meisterprüfung. Die Wirtschaftskammer selbst hat im Oktober 2023 ergänzend den Meister Alumni Club (MAC) ins Leben gerufen, um die Absolventen von Meister- und Befähigungsprüfungen besser zu vernetzen. 

Dass die umfangreichen Bemühungen Wirkung zeigen, zeigt sich auch daran, dass im Vorjahr 434 Personen alle Modulprüfungen ihres Gewerbes erfolgreich absolviert haben. Das ist trotz des angekündigten Wegfalls der Prüfungsgebühren mit Beginn dieses Jahres neuerlich ein Spitzenwert im Mehrjahresvergleich.   

Lehre weiter im Aufwind

Hoffnung im Kampf um den Fachkräftemangel gibt auch, dass die Lehrlingszahlen in den letzten Jahren wieder deutlich gestiegen sind. Trotz der herausfordernden demographischen Situation waren zu Jahresende mit 2.393 jungen Menschen so viele, wie schon seit Jahren nicht mehr, in einer Lehre im ersten Lehrjahr. Insgesamt sind in Kärnten mit Jahresende 7.362 Lehrlinge gemeldet – um 0,4 Prozent mehr als im Jahr davor. Außerdem bilden wieder mehr Betriebe Lehrlinge aus. Mit Stichtag 31.12.2023 waren es 2.213 – ein Plus von 1,6 Prozent.

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