Lohnordnung Kinobetriebe Kärnten, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2024

Gilt für:
Kärnten

Kinoarbeiter/innen
Lohnordnung

A. Geltungsbereich:

Diese Lohnordnung gilt:

räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Kärnten,

fachlich: für jene Kärntner Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören

persönlich: für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Kärntner Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.

B. Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2024

Diese Lohnordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft und gilt bis 31. März 2025. Ab 1. April 2024 gelten ("neu") die nachstehenden Bruttomindeststundenlöhne.

Bruttomindeststundenlöhne
zuletzt neu ab 1.4.2024
Lohngruppe I und II€ 8,67€ 9,50 


für die Wirtschaftskammer Kärnten
Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien

Mag. Christian Dörfler

FV-Obmann

Mag. Bernhard Gerstberger

FV-Geschäftsführer

für den Österreichischer Gewerkschaftsbund
younion_Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11,1090 Wien
Geschäftsführung

Ing. Christian Meidlinger

Vorsitzender

Angela Lueger

Vorsitzender-Stellvertreterin

Wien, im April 2024